Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.4 Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a SGB V bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. dd UStG)

Rz. 233 Mit § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. dd UStG werden die Einrichtungen erfasst, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a SGB V bestehen. Nach § 111 Abs. 1 SGB V dürfen die Krankenkassen medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung, die eine stationäre Behandlung, a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.4 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG

Rz. 164 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ferner kann der ArbG Bezüge, die dem Grunde nach der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG unterliegen, gemäß § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG mit 25 % pauschal versteuern. Die Vorschrift findet auch für die Sachverhalte Anwendung, in denen die Bezüge nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn gewährt werden (> 162/2). Folglich ist ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 1.1 Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Erwerb

Der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt der steuerpflichtige Erwerb (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Dieser lässt sich schematisch wie folgt ermitteln[1]: Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 1 Anwendungsbereich/Allgemeines

Im Gegensatz zur Einkommensteuer unterliegen bei der Umsatzsteuer die freien Berufe keinem besonderen einheitlichen Regelungsbereich. Beide Steuerarten sind daher grundsätzlich separat zu beurteilen. Nur ausnahmsweise, wie bei der Istversteuerung, wird explizit auf die freien Berufe aus dem Einkommensteuerrecht[1] verwiesen. Ansonsten muss die/der Angehörige eines freien Ber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuervergünstigung aufgrund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk (zu § 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG und § 73 UStDV)

Kommentar Durch Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk [1] sollen im Interesse der gemeinsamen Verteidigung die von den Entsendestaaten geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer im Inland stationierten ausländischen Truppen nicht mit deutscher Umsatzsteuer belastet sein. Dies wird zum einen durch die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die im Inland stati...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen. 2. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3 Sachliche Steuerbefreiungen

Die einzelnen Steuerbefreiungen sind unabhängig voneinander. Eine Befreiung schließt also eine andere, eventuell weitergehende Befreiung nicht aus. 11.3.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für an...mehr

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Erbschaftsteuer / 7.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Die einzelnen Steuerbefreiungen gelten unabhängig voneinander. Eine Befreiung schließt also eine andere, evtl. weitergehende Befreiung nicht aus. 7.4.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände Jeder Erwerber der Steuerklasse I erhält für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 13 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt.[1] Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie um zu Wohnzwecken vermietete Teile eines anderen bebauten Grundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss im Inland oder im EU- bzw. EWR-Raum belegen sein. Das Grundstück darf nicht zum begünstigt...mehr

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Erbschaftsteuer / 9 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt (§ 13d ErbStG; R E 13d ErbStR 2019; H E 13d ErbStH 2019). Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die zu Wohnzwecken vermieteten Teile eines gemischt genutzten Grundstücks oder eines Geschäftsgrundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7 Steuerbefreiungen

7.1 Persönliche Freibeträge Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 11 Steuerbefreiungen

11.1 Persönliche Freibeträge Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhält jeder Erwerber einen persönlichen Freibetrag – abhängig von seiner Steuerklasse.[1]mehr

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Erbschaftsteuer / 7.4.2 Weitere Befreiungen

Steuerfrei bleiben im Erbfall unter anderem: der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen (§ 13...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.2 Familienheim

Lebzeitige Zuwendungen unter Ehegatten oder Lebenspartnern im Zusammenhang mit einem Familienheim sind von der Schenkungsteuer befreit.[1] Hierunter fallen insbesondere[2]: Die Schenkung eines eigengenutzten Hauses oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung zu Allein- oder Miteigentum, die Freistellung von eingegangenen Zahlungsverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.3 Steuerfreier Zugewinnausgleich

Lebte ein überlebender Ehegatte mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371ff. BGB) erhält er eine zusätzliche Steuerbefreiung, wenn der verstorbene Ehegatte einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) erzielte. Entsprechendes gilt auch für Lebenspartner. Kommt es zur erbrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs über eine pauschale Erhöhun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 1.1 Freigebige Zuwendung

Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.[1] Dies setzt voraus: Eine objektive Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers, subjektiv den einseitigen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit.[2] Ob der Beschenkte objektiv bereichert ist, ergibt sich aus der Gegenüberst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR.[1] Ein Erwerber der Steuerklasse II oder III (Ausnahme: Lebenspartner) kann Hausrat und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.3 Weitere sachliche Befreiungen

Steuerfrei bleiben u. a.: Der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen[1], laufende Zuwendungen ...mehr

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Erbschaftsteuer / 4 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb. Als solcher gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Die Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage erfolgt in folgenden Schritten, wobei sachliche (gegenständliche) Steuerbefreiungen bereits im Rahmen der Ermittlung des Vermögensanfalls berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.4.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Jeder Erwerber der Steuerklasse I erhält für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, dazu zählen auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR, § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Jeder Erwerber der Steuerklasse II oder III erhält für Hausrat sowie andere bewegliche körpe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Der besondere Versorgungsfreibetrag soll die unterschiedliche Behandlung der auf Gesetz oder Arbeits- bzw. Dienstverträgen des Erblassers beruhenden Versorgungsbezüge einerseits und der übrigen auf einem privaten Vertrag begründeten Versorgungsbezüge (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) beseitigen oder zumindest abmildern. Gleichzeitig erhalten auch diejenigen Hinterbliebenen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhält jeder Erwerber einen persönlichen Freibetrag – abhängig von seiner Steuerklasse.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.2 Steuerfreier Zugewinnausgleich

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft [1] und wird der Güterstand zu Lebzeiten beendet, z. B. durch Scheidung oder Wechsel zu einem anderen Güterstand, bleibt die güterrechtliche Ausgleichsforderung des Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn steuerfrei.[2] Entsprechendes gilt auch für eingetragene Lebenspartner.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Leitsatz 1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts

Ist der Grundbesitzwert des Grundvermögens für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke zu ermitteln, wird dieser Wert gem. § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Art der wirtschaftlichen Einheit (hier also darüber, ob es sich z. B. um ein bebautes oder ein unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Die allgemeinen Bewertungsvorschriften

Nach § 12 Abs. 1 ErbStG ist grundsätzlich der erste Teil des Bewertungsgesetzes (§ 1 – § 16 BewG) anzuwenden, wenn eine Bewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn ausdrücklich eine andere Bewertungsvorschrift vorgeschrieben ist. Praxis-Tipp § 12 ErbStG als Überleitungsvorschrift zu den Bewertungsvorschriften des BewG Bei E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Vertretung im ärztlichen Notdienst ist keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Leitsatz Die Übernahme des ärztlichen Notdienstes gegenüber den vertretenen Ärzten ist eine umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung, wenn die Vergütung stundenweise und damit unabhängig davon gewährt wird, ob im übernommenen Dienst tatsächlich Heilbehandlungsleistungen erbracht wurden. Allein das Vorhalten medizinischer (Personal-)Ressourcen im Sitz- oder Fahrdienst dient noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist für Grundbesitz i. S. d. § 19 Abs. 1 BewG – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG

§ 10 ErbStG legt die Regelungen fest, nach denen der steuerpflichtige Erwerb zu ermitteln ist. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs ergibt sich nach folgender Reihenfolge: Einzelbewertung der übertragenen Vermögensgegenstände nach § 12 ErbStG. Berücksichtigung der sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Steuererstattungsansprüche des Erblassers, wenn sie rechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Der gemeine Wert

Als allgemeiner Wert des Bewertungsrechts ist der gemeine Wert immer dann anzuwenden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.[1] Es ist der grundsätzliche Bewertungsmaßstab für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Ver...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4 Steuerbefreiung von Wohneigentum bei Erwerb von Todes wegen

4.1 Ehepartner und Lebenspartner Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Schon seit Juni 1994 konnte die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern zu einer Steuerbefeiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unregelmäßig zu kurzen Urla...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück zw...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2 Kinder

Erstmals zum 1.1.2009 wurde ebenfalls eine Steuerbefreiung für Kinder i. S. d. Steuerklasse I nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Kinder und Stiefkinder) sowie Kinder verstorbener Kinder für zu eigenen Wohnzwecken genutztem Eigentum oder Teileigentum bei einem Erwerb von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG eingeführt. Diese Begünstigung ist an dieselben Voraussetzungen geb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es mit dem Verkehrswert angesetzt werden. Soweit aber ausreichende Gemeinwohlgründe bestehen, kann eine Begünstigungsregelung getroffen werden. Für zu Mietwohnzwecken vermietete Gebäuden ergibt sich ein Abschlag auf den anzusetzenden Wert i. H. v. 10 %. Für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäude (sog. Familienheim) kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Allgemeines

Das BVerfG hatte in seinem richtungsweisenden Beschluss v. 7.11.2006[1] dem Gesetzgeber genaue Vorgaben über die Bewertung und Begünstigung von Vermögenspositionen gemacht. Danach müssen die Vermögenspositionen – also auch Grundstücke – für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich mit dem Verkehrswert (gemeinen Wert) angesetzt werden. Aus bestimmten Gem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 6 Steuerbefreiungen

6.1 Fährverkehr nach Helgoland Steuerfrei sind Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, wenn die Personenbeförderungen zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland durchgeführt werden.[1] 6.2 Krankentransporte Steuerfrei sind auch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 6.2 Krankentransporte

Steuerfrei sind auch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind.[1] Zu den Krankenfahrzeugen gehören nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt sind. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zweck einer anderweitigen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 3.4 Mitgliederbeiträge bei Vereinen

Nach der Verwaltungsauffassung sind Mitgliederbeiträge nur steuerbar, wenn das einzelne Mitglied eine konkrete Einzelleistung erhält (sog. unechte Mitgliederbeiträge).[1] Nach der davon abweichenden Rechtsprechung stellen allen Mitgliedern auferlegte (echte) Beiträge grundsätzlich Entgelt für steuerbare Leistungen der Vereinigung an ihre Mitglieder dar.[2] Erbringen Einrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG werden in der Wohnungswirtschaft tätige Genossenschaften (und Vereine), soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese ihren Mitgliedern aufgrund miet- oder genossenschaftsvertraglicher Grundlage überlassen (lit. a) und die in diesem Zusammenhang notwendige Herstellung oder der Erwerb von Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) Umfangreiche Erläuterungen im BMF-Schreiben v. 22.11.1991

Zur weiteren eingehenden Befassung wird auf das immer noch geltende o.g. BMF v. 22.11.1991 – IV B 7 - S 2730 – 24/91, BStBl. I 1991, 1014, verwiesen, welches insb. noch folgende Erläuterungen gibt: Der Mietvertrag muss mit demjenigen abgeschlossen werden, dem die Wohnung zum Gebrauch überlassen wird, wobei der Mieter oder sein Ehegatte Mitglied der Genossenschaft sein muss, R...mehr