Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 6.2 Förderung von Schwarzgeschäften bleibt nicht ohne Folgen

Aber auch das Wissen oder die Unterstützung eines Anderen bei der Ausführung eines Schwarzgeschäfts kann strafbar machen. Beihilfe begeht der, der die wesentlichen Merkmale der Tat kennt und bewusst so handelt, dass er das Vorhaben der Steuerhinterzieher unterstützt und fördert. So kann sich z. B. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen: Der Arbeitgeber, der dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.3 Kosten des Rechtsstreits bei objektiver Klagehäufung

Rz. 21 Die Kosten des Rechtsstreits bei einer objektiven Klagehäufung werden grundsätzlich auf Grundlage eines einheitlichen Gesamtstreitwerts (Rz. 23) für die verbundenen Streitgegenstände gebildet[1], so dass die objektive Klagehäufung im Hinblick auf die Gebührendegression für den Kläger kostengünstiger ist (Rz. 22). Lediglich in den Fällen, in denen die prozessualen Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Rz. 107 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten und andere Leistungen aus der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische Versorgungseinrichtungen der > Apotheker, > Rechtsanwälte, > Steuerberater ua werden zur Basisversorgung gezählt und den Leistungen aus der GRV gleichgestellt. Ob die Leistungen denen der GRV entsprechen, ist unerheblich (anders als beim SA-Abz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Der BFH hat Leitlinien zum Auskunftsverweigerungsrecht ausgeführt[1]: Nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO können u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Ärzte die Auskunft über das verweigern, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Nach § 104 Abs. 1 Satz 1 AO können diejenigen Personen, die die Auskunft verweigern dürfen, auch die Vorlage von Urk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / Zusammenfassung

Überblick Der Inhalt des Beitrags richtet sich vor allem an Rechtsanwälte/innen, die – erst seit kurzem – eine Allgemeinkanzlei unterhalten oder in einer solchen angestellt sind. Der Anwalt ist mit steuerlichen Fragen im eigenen Interesse konfrontiert, selbst wenn er seine Buchhaltung und die Fertigung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einem Steuerberater überlässt. Der Beit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im Überdenkungsverfahren

Leitsatz 1. Die für die Anzahl der Prüfer und den Umgang mit etwaigen Bewertungsdifferenzen in §§ 35, 37b des Steuerberatungsgesetzes und §§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) getroffenen Regelungen für die Steuerberaterprüfung genügen der verfassungsrechtlichen Vorgab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 1.1.2 Vereinnahmte und verausgabte Gelder als durchlaufende Posten

Von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vereinnahmte und verausgabte Gelder können nur dann als durchlaufende Posten gebucht werden, wenn im Zeitpunkt der Vereinnahmung/Verausgabung dem Grunde und der Höhe nach feststeht, dass der Steuerpflichtige in fremdem Namen und für fremde Rechnung gehandelt hat. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gelder nicht auf einem Anderkonto ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.1 Rechtslage bis 31.12.2021

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.6 Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei

Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Absicht hatte, Gewinn zu erzielen. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG auf § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG und aus dem Negativmerkmal des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG. Hieraus ist zu schließen, dass auch bei selbstständiger Tät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.1 Bewirtungskosten

Gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Folgendes muss der Anwalt beachten.[2] Zum Nachweis der Aufwendungen sind vom Anwalt folgende Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung.[3] Bei Außenprüfungen wird immer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / b) Begriff "Grobes Verschulden"

Grobes Verschulden liegt vor, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich (wissentlich und willentlich in Kenntnis des Erfolgs) oder grob fahrlässig, d.h. unter Verletzung der ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise handelt. Fehler eines beauftragten Steuerberaters sind dem Steuerpflichtigen zuzurechnen (BFH v. 3.2.1983 – IV R ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Personalmangel in der Steuerberatung – eine wachsende Herausforderung

In den letzten Jahren ist ein signifikanter Mangel an qualifizierten Fachkräften in Steuerkanzleien spürbar geworden. Der Bedarf an kompetenten Steuerberatern, Steuerfachangestellten, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten steigt stetig, während die Zahl der Bewerbungen abnimmt. Klassische Methoden, wie das Schalten von Stellenanzeigen auf Jobportalen oder in Zeitungen führe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Steuerpflichtige haben das Recht, Änderungsanträge bei Steuer- oder Feststellungsbescheiden zu ihren Gunsten zu stellen. Um damit Erfolg zu haben, muss jedoch eine verfahrensrechtliche Änderungsnorm (§§ 129, 164, 172 ff. AO) erfüllt sein. Der Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der hierzu ergangenen Rspr. mit der Frage, in welchen Fä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2023 (Kober, AO-StB 2023, 211) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 52d S. 2, § 56 FGO – Wiedereinsetzung und Fast-Lane-Verfahren bei unterbliebener Nutzung des beSt

Zum einen hat sich das FG der Rspr. des XI. Senats des BFH (BFH v. 28.4.2023 – XI B 101/22, AO-StB 2023, 165 (Weigel) und BFH v. 11.8.2023 – VI B 74/22) angeschlossen, wonach Steuerberatern seit dem 1.1.2023 mit dem beSt ein sicherer Übertragungsweg i.S.d. § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht und ab diesem Zeitpunkt eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht. Da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschlagszahlung auf Novemberhilfe

Die Pots GmbH betreibt eine Kletterhalle, welche coronabedingt ab dem November 00 aufgrund staatlicher Anordnung ihre Halle schließen musste und keine Kunden mehr empfangen durfte. Aufgrund des daraus resultierenden Umsatzrückgangs in Höhe von 100 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten besteht für die Pots GmbH als direkt von den Schließungen betroffenes Unternehmen für den M...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 6 Behandlung der Corona-Finanzhilfen bei Einnahmen-Überschussrechnern

Entgegen den Regelungen für Bilanzierer erfolgt die Besteuerung bei Einnahmen-Überschussrechnern generell nach dem Zuflussprinzip des 11 EStG. Dieser Grundsatz findet auch im Zusammenhang mit dem Erhalt von Corona-Finanzhilfen Anwendung. Dies bedeutet, erfolgt die Antragstellung und auch die Bewilligung zwar im Jahr 00, aber Auszahlung erst im Folgejahr 01, sind die Corona-F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Aus vielen Gründen – sei es krisenbedingt, aus Gründen des Bilanzbildes oder der Wachstumsfinanzierung – suchen Unternehmen Wege zur Verbesserung ihrer Liquidität und Steigerung des Eigenkapitals. Laufen Sperrfristen – insbesondere nach § 22 UmwStG –, wird zuweilen aus der Sorge, stille Reserven zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.3 Hauptbuch (Kontenfunktion)

Im Hauptbuch sollen über die Kontenfunktion die Vermögens- und Ertragslage abgebildet werden. I. d. R. ist in ein und demselben Kontenrahmen zu buchen. Gängige Kontenrahmen sind z. B. die Kontorahmen "SKR 03" und "SKR 04", die sog. "Standardkontenrahmen". Es kann sich aber auch jedes Unternehmen selbst einen eigenen, individuellen Kontenrahmen erstellen. Achtung Umsteigelisten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.3 Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung lt. Aufzeichnungen

Bei Fahrzeugen, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, entspricht der private Nutzungsanteil der tatsächlichen privaten Nutzung. Praxis-Beispiel Betriebliche Nutzung unter 50 %, keine 1 %-Regelung Ein Unternehmer kann dem Finanzamt lediglich eine betriebliche Nutzung von 40 % nachweisen. In diesem Fall werden die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe erfasst. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VI. Verzicht auf Ersatzansprüche

Rz. 44 A-8.3 AVB D&O sieht vor, dass dann, wenn eine versicherte Person auf einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder auf ein zu dessen Sicherung dienendes Recht verzichtet, der Versicherer dem Versicherten gegenüber nur insoweit verpflichtet bleibt, als dieser Person nachweist, dass die Verfolgung des Anspruchs ergebnislos geblieben wäre. Dies kann indes nur insoweit ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Dienstleistungsausschluss

Rz. 12 In der Praxis werden Klauseln verwendet, die generell beratende, prüfende oder forensische, d.h. gerichtliche Tätigkeiten von Angehörigen rechts-, steuer- und wirtschaftsberatender bzw. wirtschaftsprüfender Berufe vom Versicherungsschutz ausnehmen (sog. Dienstleistungsausschluss). Für solche Tätigkeiten gibt es Berufshaftpflichtversicherungen, die das Risiko abdecken....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 7 Die Haftung setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Einschaltung eines Steuerberaters kann, muss aber nicht die grobe Fahrlässigkeit ausschließen. In der Regel ist dies aber Fall, wenn kein Anlass besteht, dessen Empfehlungen nicht zu folgen. Eine grobe Fahrlässigkeit kann nur angenommen werden, wenn sich das Beratungsergebnis als gänzlich unplausibel erwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / 4. eG

Rz. 57 Die eingetragene Genossenschaft (e.G. oder eG) ist von ihrer Struktur mit der Aktiengesellschaft bzw. dem eingetragenen Verein vergleichbar. Der Zweck einer Genossenschaft ist zumindest nicht primär darauf gerichtet, Gewinn zu erzielen. Vielmehr ist deren Zweck die Verfolgung eines Genossenschaftsgedankens für die Mitglieder. Dieser Zweck ist darauf gerichtet, den Erw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses[1]. Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustelle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VI. Ausschluss wegen Rückzahlung von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen (A-7.2 AVB D&O)

Rz. 103 Dieser Ausschluss in A-7.2 AVB D&O betrifft Ersatzansprüche gegen die versicherten Organpersonen, die im Zusammenhang mit Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen. Es wird sich häufig nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um Ersatzansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handeln. Der Ausschluss betrifft, so sein Wortlaut, die Rückzahlung oder Rückg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / V. Speziell: Rettungsobliegenheit (B3-3.2 a AVB D&O)

Rz. 28 Die Rettungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit trifft sowohl die Versicherungsnehmerin als auch den Versicherten. Die gesetzlichen Regelungen in den §§ 82, 83 VVG gelten auch für Haftpflichtversicherungen.[1] Die Bedingungen vereinbaren die gesetzliche Obliegenheit zusätzlich als vertragliche Obliegenheit und konkretisieren dieselbe. So haben der Versicherte und Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Versicherungssumme und Höchstersatzleistung

Rz. 42 A-6.4 AVB D&O legt fest, dass für den Umfang der Versicherungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme den Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle bildet. Satz 2 von A-6.4 AVB D&O enthält dann eine sog. Kostenanrechnungsklausel und ordnet an, dass Aufwendungen des Versicherers für Kos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Auskunft

1. Wird bei einer Stufenklage eine Verurteilung zur Auskunft ausgesprochen, so ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert. 2. Bei entsprechender Anwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / b) Die Solidaritätssteuer

Die Abschaffungen der Erhebung der Vermögensteuer in einigen Autonomen Regionen durch Einführung von Vergünstigungen bis zu 100 % (Autonome Gemeinschaft von Andalusien, Gesetz 5/2021 vom 20.10.2021, veröffentlicht im BOJA Nr. 206 vom 26.10.2021 und im BOE Nr. 263 v. 3.11.2021, i.d.F. des Gesetzesdekretes 7/2022 vom 20.9.2022, veröffentlicht im BOJA Nr. 182 v. 21.9.2022, gült...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 4

Auf einen Blick Erb- und (Ertrag-)Steuerrecht wurden seit Erlass des BGB nie nachsynchronisiert, obwohl sich das Ertragsteuerrecht seitdem massiv verändert hat. Dies gilt auch für das Recht der Vor- und Nacherbschaft, was dort umso relevanter ist, als Steuerersparnisse wie -lasten den Vorerben als Inhaber sowohl des Eigen- wie des Nachlassvermögens treffen, ohne das sicherge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Definition

Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Nichtabzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 255 [Autor/Stand] Steuerschulden des Erblassers (z.B. Erbschaftsteuer des Erblassers aus einem vorhergehenden Erbfall oder vorhergehender Schenkung) können jederzeit als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nicht aber die eigene Erbschaftsteuer des Erben oder sonstiger Erwerber, weil es sich dabei bereits um eine Verwendung des Erwerbs handelt.[2] Der Vorerbe kann...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr