Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / I. Einleitung

In Einzelfällen berufen sich Finanzämter auf eine verlängerte steuerliche Verjährungsfrist von fünf bzw. zehn Jahren bei Leichtfertigkeit bzw. Vorsatz (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Dann kommt es darauf an, für welche Umstände das FA die Darlegungs- und Feststellungslast trägt. Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei Verschulden i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO um eine bußgeld- bzw. stra...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / 5. Fazit

Der Datenzugriff im Rahmen von Fahndungsprüfungen ist vielfältig und stets eine Herausforderung für die Ermittler vor Ort. Neben rechtlichen Besonderheiten, z.B. auch die Frage des Datenzugriffs auf Daten außerhalb der Landesgrenzen, ergeben sich in der Praxis auf Grund der Vielfältigkeit der anzutreffenden DV-Systeme und der fortschreitenden Digitalisierung für die IT-Fahnd...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.2 Erklärungsfrist

Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2021 bis zum 31.7.2022 abzugeben. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 28.2.2023 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird. Praxis-Tipp Erweiterte allgemeine Fristverlängerung Bedingt durc...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.2 Erklärungsfrist

Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2020 bis zum 31.7.2021 abzugeben. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 28.2.2022 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird. Praxis-Tipp Erweiterte allgemeine Fristverlängerung Bedingt durc...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art der Erklärung sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Neu ist, dass in den Zeilen 1–8 nur noch ein Teil der bisher gewoh...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Seit 2020 wird in den Zeilen 1–8 nur noch ein Tei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Abgrenzung gegenüber anderen Regelungen

Rz. 4 Das Erhebungsverfahren ist von der im 6. Teil der AO geregelten "Vollstreckung" insofern zu unterscheiden, als Letztere die Verfahrensregeln zur zwangsweisen Realisierung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bringen. Die früher vertretene Differenzierung zwischen "freiwilligen" Leistungen und der Vollziehung[1] kann nicht mehr als Abgrenzung zwischen Erhebung u...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / V. Abtretung von Ansprüchen des GF gegen den Steuerberater an den Insolvenzverwalter

Wie eingangs bereits dargelegt, hat sich bei den Insolvenzverwaltern teilweise die Praxis durchgesetzt, nicht den Insolvenzvertiefungsschaden der Schuldnerin gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen, sondern aus abgetretenem Recht die (vermeintlichen) Ansprüche der Geschäftsführung gegenüber dem Steuerberater. Die wirksame Abtretung solcher Ansprüche birgt zahlreiche rec...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / IV. Haftung des Steuerberaters gegenüber Geschäftsführung nach Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) wegen Schäden aus § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Regress beim Steuerberater? Mit Blick auf die zuvor dargestellten erheblichen Risiken und auch potentiellen Haftsummen bei einer Inanspruchnahme gem. § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO stellt sich für den in Anspruch genommenen GF schnell die Frage, ob er etwaige bei ihm durch eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eingetretene "Schäden" nicht beim Steuerberater regressieren k...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / II. Haftung des Steuerberaters gegenüber der GmbH

Der ein oder andere Steuerberater hat sich schon mit der nachfolgenden Konstellation auseinandersetzen müssen: Über das Vermögen einer GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Insolvenzantragstellung zu spät erfolgt ist und wer für etwaige Schäden aufgrund einer verspäteten Insolvenzantragstellung haftbar sein kann. 1. Drei denkbare ...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / d) Weitere Fragen bei etwaiger Inanspruchnahme des Steuerberaters

Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit der Steuerberater in einer solchen Konstellation pflichtwidrig gehandelt hat, stellen sich bei einer etwaigen Inanspruchnahme des Steuerberaters durch den GF zahlreiche weitere Fragen: Hätte die Geschäftsführung bei korrekten Hinweisen zur Insolvenzreife tatsächlich Insolvenzantrag gestellt? Hierfür besteht grundsätzlich keine Vermut...mehr

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Mittelbare Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden gem. § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO? (GmbHStB 2022, Heft 6, S. 178)

Krisensituationen der GmbH und Folgen für den Steuerberater Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits ...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / VI. Fazit

In Krisensituationen der GmbH entwickeln sich regelmäßig erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater, der mit der Buchführung und/oder Jahresabschlusserstellung beauftragt ist. Erteilt er hier fehlerhafte Auskünfte im Hinblick auf eine etwaige Insolvenzantragsverpflichtung, bestehen erhebliche Haftungsrisiken gegenüber der GmbH bzw. gegenüber dem späteren Insolvenzverwalt...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 3. Haftungsmaßstab orientiert sich am Beratungsumfang

Der BGH hat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 26.1.2017[10] klargestellt, dass es nicht "den" Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses gibt, sondern eine Differenzierung danach vorgenommen werden kann, ob eine Erstellung ohne Beurteilung/Prüfung, ob eine Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung oder ob eine umfassende Beurteilung und Prüfung geschuldet ist. Die ...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / I. Ausgangssituation

Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter: Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.1.2017[1] steht außer Zweifel, dass ein Steuerberater für Fehler im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und einer Beratung anlässlich einer Insolvenzreife einer GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter für während der Insolvenzreife eingetretene Schäden haften kann. Haftung gegenüber der G...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / [Ohne Titel]

Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits dann, wenn Geschäftsführung und Steuerberater sich gar nicht...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung bei unerkannter Krisensituation

Fehlendes Problembewusstsein: Haftung nach Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Eine andere Frage ist die, ob der Steuerberater gegenüber der Geschäftsführung einer GmbH wegen bei dieser nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO eingetretener Schäden auch dann nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haftet, wenn z.B. über Jahr...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / a) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Für diese Konstellation hat der BGH bereits mit Urteil vom 14.6.2012[20] entschieden, dass GF (und Gesellschafter) in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen werden können und insoweit eine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Geschäftsführung nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten D...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Weitere Besonderheiten von § 15b InsO/§ 64 GmbHG

Anfechtbarkeit/Anrechnung: Die bloße Anfechtbarkeit der betroffenen Zahlungen führt nicht zum Entfallen des Anspruchs nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F.[16]. Ist nach Anfechtung eine Zahlung zurückerstattet worden, ist diese allerdings auf den Anspruch gem. § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. anzurechnen[17]. Im Detail ist die Haftung nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. komplex. Es existiere...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Wegen Bilanzierungsfehlers ist keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich

Eine besondere Frage stellt sich in den Konstellationen, in denen nach der bilanziellen Situation wegen eines Bilanzierungsfehlers gar keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich ist mit der Folge, dass die insolvenzrechtliche Thematik überhaupt nicht gesehen wird. Hier wird sich im späteren Regress immer die Frage stellen, wer für den Bilanzierungsfehler verantwortlich ...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Haftung wegen Pflichtverletzungen bei erkannter Krisensituation

a) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Für diese Konstellation hat der BGH bereits mit Urteil vom 14.6.2012[20] entschieden, dass GF (und Gesellschafter) in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen werden können und insoweit eine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Geschäftsführung nach den Grundsätzen...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / III. Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Die Geschäftsführung trifft in Krisensituationen ebenfalls ein erhebliches Haftungsrisiko. Um die sich daraus ergebenden Risiken für den mit der Feststellung des Jahresabschlusses/der Buchhaltung beauftragten Steuerberater zu verstehen, wird an dieser Stelle kurz auf das Haftungskonzept für die Geschäftsführerhaftung eingegangen. Gemäß § 15b Abs. 1 InsO dürfen u.a. Geschäftsf...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / b) Vertragliche Haftungsbegrenzung gegenüber dem GF als Dritten?

In Konstellationen wie der vorliegenden stellt sich regelmäßig die Frage, ob man durch vertragliche Vereinbarungen die Haftung gegenüber dem GF als Dritten begrenzen kann. Beachten Sie: Generell besteht bei einer vollständigen Freizeichnung im Rahmen von allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) die Gefahr einer Intransparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) bzw. einer überraschenden Klaus...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / c) Mandatsniederlegung?

Reagiert die Geschäftsführung der GmbH bei erkannter (potentieller) Insolvenzreife nicht und ist sie auch nicht bereit, individuelle Vereinbarungen zur Haftung abzuschließen, muss in solchen Situationen eine Mandatsniederlegung in Betracht gezogen werden. Beraterhinweis Keineswegs sollte das Mandat bei erteilten Hinweisen ohne entsprechende Reaktion der Geschäftsführung einfa...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Erstattungsanspruch eigener Art

Kein Schadensersatzanspruch: Die Haftung des GF nach § 15b InsO bzw. § 64 GmbHG a.F. setzt keinen Schaden der Gesellschaft voraus. Vielmehr handelt es sich um einen Erstattungsanspruch eigener Art[12] auf Erstattung jeder einzelnen masseschmälernden Zahlung. Haftungsobergrenze in § 15b Abs. 4 S. 2 InsO: Gemäß § 15b Abs. 4 S. 2 InsO wird die Ersatzpflicht nunmehr zwar beschrän...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Steuerberater dürfen Testamentsvollstrecker sein.[1] Laut BGH ist die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Laut Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Testamentsvollstreckung ausdrücklich erlaubte Nebenleistung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG). [2]mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH

1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Steuerberater als Nachlassverwalter

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlassverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Die Nachlassverwaltung empfiehlt sich in Fällen, in denen die Nachlasswerte unklar sind, insbesondere bei komplexen Konstellationen, wenn z. B. ein Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil Nachlassbestandteil ist. In der Praxis wird ein Steuerberater N...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Steuerberater als Vormund

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB erlaubt. In der Praxis wird der Steuerberater wohl nur dann Vormund, wenn er aufgrund eines Testaments von Mandanten für dessen minderjährige Kinder dazu berufen wird. Dies dürfte in der gesamten Berufszeit nur vereinzelt vorkommen. 2.4.1 Wesentliche Inhalte Die Vormundschaft i...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Steuerberater als Nachlasspfleger

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlasspfleger ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Da der Pfleger gerichtlich bestellt wird, ist diesem auch gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erlaubt. 2.3.1 Wesentliche Inhalte Die Nachlasspflegschaft ist in...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Steuerberater als Aufsichtsrat bei der AG

1.2.1 Wesentliche Inhalte Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und ber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Beirat laut Gesell...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet. Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der Mandant bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung hat der Steuerberater als Nachlassverwalte...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle: Steuerberater als Beirat und Aufsichtsrat, Treuhänder bei der Erbfolge oder Praxistreuhänder

Zusammenfassung Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Wesentliche Inhalte

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder bestellen.[1] In Ausna...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im R...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1981 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachlasses, sonder...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Treuhandtätigkeit im Zusammenhang mit der Erbfolge

2.1 Wesentliche Inhalte Nach § 1896 BGB kann eine Betreuung nur dann erfolgen, wenn bei der volljährigen betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht. Zu Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Eine Betreuung kann nur dann eingerichtet we...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm nach § 15 Nr. 6 BOStB grundsätzlich erlaubt. 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH 1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder ein...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen nach § 1786 BGB bestimmte Ablehnungsrechte zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschulden für die Schäden einzustehen hat, die dem M...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Wenn der Steuerberater die Übernahme einer Betreuung ohne Grund ablehnt, ist er für den Schaden verantwortlich, der dem Betroffenen durch die eingetretene Verzögerung entsteht (§§ 1787 Abs. 1, 1908i BGB). Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1902 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenk...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Besonderheiten

Die Person des künftigen Praxisnachfolgers muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Praxistreuhänders feststehen. Eine Bestimmung der Person des Nachfolgers durch den verstorbenen Praxisinhaber ist nicht erforderlich. Ein zeitnaher Antrag seitens der Erben – nach erfolgter Absprache mit dem geeigneten Treuhänder – ist notwendig, damit die Steuerberaterkammer nicht ei...mehr