Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Änderung von Erbschaftsteue... / 1. Inhalt und Hintergrund der Norm

Nachträglich eintretende Veränderungen eines Sachverhalts berühren einen nach § 38 AO entstandenen Steueranspruch grundsätzlich nicht. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, in denen das materielle Steuerrecht bestimmten Ereignissen eine rückwirkende Bedeutung beimisst. Ein solches rückwirkendes Ereignis lässt den zunächst rechtmäßigen Steuerbescheid rechtswidrig und damit unwirk...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 4. Rechtsfolgen

Tritt ein entspr. Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ein, ist ein davon betroffener Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern (v. Wedelstädt in Gosch, AO, Stand: 5/2023, § 175 Rz. 71; Klomp in BeckOK/AO, Stand: 4/2023, § 175 Rz. 130). Die Änderung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde (BFH v. 28.11.2007 – X R 11/07, BStBl. II 2008, 335 – ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / c) Steuerliche Wirkung für die Vergangenheit

Das nachträglich eintretende Ereignis darf allerdings nicht nur den relevanten Sachverhalt verändern. Es muss zusätzlich eine steuerliche Wirkung für die Vergangenheit in der Weise entfalten, dass jetzt der veränderte Sachverhalt anstelle des verwirklichten Sachverhalts maßgeblich für die Besteuerung ist. Der aktuelle Steuerbescheid muss also durch den Eintritt des neuen Ere...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Durch die Einordnung des § 175 in das Korrektursystem der AO (§§ 172 ff. AO) wird der Anwendungsbereich der Norm in sachlicher Hinsicht abgegrenzt, vgl. § 172 Abs. 1 Nr. 2 lit. d Halbs. 1 AO (v. Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand: 4/2023, § 175 Rz. 35). § 175 AO gilt damit für alle Steuern i.S.d. AO, also für alle Steuerbescheide i.S.d. § 155 AO und alle Bescheide,...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 2. Anwendungsbereich

a) Zeitlicher Anwendungsbereich Der zeitliche Anwendungsbereich des § 175 AO richtet sich maßgeblich nach dem EGAO. Nach Art. 97 § 9 Abs. 1 Satz 1 EGAO sind die Vorschriften der §§ 172 ff. AO dann anzuwenden, wenn nach dem 31.12.1976 ein Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert wird. Dies gilt gem. Satz 2 auch dann, wenn der zu ändernde Verwaltungsakt vor dem 1.1.1977 erlassen...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 3. Die Tatbestandsmerkmale des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

a) Ereignis Der Begriff des "Ereignisses" als solcher ist denkbar weit und daher Gegenstand vielfacher Auslegung: So versteht Frotscher den Begriff als "steuerlich relevanten Sachverhalt im weitesten Sinne" ( Frotscher in Schwarz/Pahlke, AO, Stand: 2/2023, § 175 Rz. 59), während Koenig ihn als "jede Begebenheit, die den Sachverhalt oder einen Teil des Sachverhalts ausfüllt, de...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / b) Nachträglicher Eintritt

Aus dem Wortlaut der Norm ("[...] eintritt [...]") ergibt sich eindeutig die Nachträglichkeit des Ereignisses. Sinnvollerweise muss das Ereignis also nach Entstehung des Steueranspruchs und Erlass des Bescheids eintreten (BFH v. 19.7.1993 – GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897 – unter C. II. 1. a); BFH v. 6.3.2003 – XI R 13/02, BStBl. II 2003, 554 – unter II. 1. = EStB 2003,250 [Sc...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / [Ohne Titel]

cand. iur. Lennart Jacobs[*] Mit § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wurde in der AO eine Regelung getroffen, die es ermöglicht, aufgrund "rückwirkender Ereignisse" Widersprüche zwischen der bereits gefallenen und der eigentlich gebotenen Einzelfallentscheidung zu korrigieren. Dieser zweiteilige Beitrag beschäftigt sich zunächst mit den Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung von E...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

Der zeitliche Anwendungsbereich des § 175 AO richtet sich maßgeblich nach dem EGAO. Nach Art. 97 § 9 Abs. 1 Satz 1 EGAO sind die Vorschriften der §§ 172 ff. AO dann anzuwenden, wenn nach dem 31.12.1976 ein Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert wird. Dies gilt gem. Satz 2 auch dann, wenn der zu ändernde Verwaltungsakt vor dem 1.1.1977 erlassen wurde. Die Aufhebung oder Änder...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Ereignis

Der Begriff des "Ereignisses" als solcher ist denkbar weit und daher Gegenstand vielfacher Auslegung: So versteht Frotscher den Begriff als "steuerlich relevanten Sachverhalt im weitesten Sinne" ( Frotscher in Schwarz/Pahlke, AO, Stand: 2/2023, § 175 Rz. 59), während Koenig ihn als "jede Begebenheit, die den Sachverhalt oder einen Teil des Sachverhalts ausfüllt, der den geset...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.2 Sonderregelung bei Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen[1], in dem der Verkaufserlös zufließt.[2] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Veranlagungszeiträumen zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa ve...mehr

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Renten / 2 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.4 Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person. Hierzu sind folgende Angaben des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person erforderlich: das Verwandtschaftsverhältnis der unterhaltenen Person zum Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten, Name, Geburtsdatum und -ort, beruf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Keine Umsetzung der Richtlinie bzgl. Abrechnungsunternehmen

Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), vi) ATAD, wonach Einkünfte von sog. Abrechnungsunternehmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen passiv sind, die von verbundenen Unternehmen erworben oder an diese verkauft werden und keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Mehrwert bringen, setzt der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklic...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3 Antrag

Rz. 47 Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG wird auf unwiderruflichem Antrag innerhalb einer bestimmten Antragsfrist gewährt.[1] Der Stpfl. hat somit ein Wahlrecht, ob er die Gewinnermittlung nach § 5a EStG in Anspruch nehmen will oder nicht. Zu unterscheiden ist zwischen der Antragsfrist, das ist die Frist, innerhalb derer der Antrag gestellt werden kann und muss, und dem An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.2 Kirchensteuer bei Abfindungen

Bei Abfindungen gewähren die Kirchen i. d. R. auf Antrag einen Teilerlass von bis zu 50 % auf die Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Die Ermäßigung kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids unter Vorlage einer vollständigen Kopie des Steuerbescheids bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese formlos beantragt werden. Die Kirchen sind nich...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.4 Leer stehende Immobilie

Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietun...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.5 Verfahren

Mit dem elektronischen Datenabruf im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine virtuelle, elektronische Lohnsteuerkarte. Bei der Lohnsteuerberechnung darf der Arbeitgeber nur die vom BZSt mitgeteilten ELStAM-Daten anwenden.[1] Er ist an diese gebunden (Maßgeblichkeit der elektronisch bescheinigten Besteuerungsmerkmale). Der Lohnsteuerfreibetrag setzt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Entwurf v. 19.7.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :003 – DOK 2023/0634056 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG-E]) – Auszug

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Zeitlicher Anwendungsbereich 6.1 Entstehung des Steueranspruchs (Voraussetzungen und Rechtsfolgen) 6.2 Persönlicher Anwendungsbereich 6.3 Entfallen des Steueranspruchs (Rückkehrerregelung) 6.4 Fälligkeit des Steueranspruchs 6.5 Mitwirkungspflic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (b) Nachweispflicht

Rz. 803 Der Ausgleichsberechtigte hat zum Nachweis seiner Nachteile Belege, z.B. den Steuerbescheid, vorzulegen.[595]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund[2]), wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Zustimmung und Widerruf

Rz. 790 ▪ Zustimmung Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen. Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden. Rz. 791 ▪ Widerruf Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) "Bestimmter" Auskunftsantrag

Rz. 74 Die Antragsfassung in Auskunftsverfahren ist außerordentlich wichtig. Ein oberflächlich formulierter Antrag führt oft zu einer oberflächlichen Titulierung und damit zu einem unbestimmten Auskunftstitel, aus dem nicht vollstreckt werden kann.[94] Der Auskunftsantrag zu den Einkünften eines Arbeitnehmers kann wie folgt formuliert werden: Rz. 75 Muster 8.1: Auskunftsantra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 8.9.2022 – S 1978 A-048-St 519 (Veräußerung der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht – Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht [Zuzugsfall]), juris

Rz. 11 [Autor/Stand] Im Urteil v. 26.10.2021 – IX R 13/20, BStBl. II 2022, 172, hatte der BFH die Rechtsfrage zu klären, ob § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann anzuwenden sei, wenn der Steuerpflichtige eine nach § 6 AStG vergleichbare, festgesetzte Steuer tatsächlich an den Wegzugsstaat gezahlt hat oder ob es für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG ausreicht, dass eine Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vorlage von Belegen

Rz. 69 Nach § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Vorlage von Belegen geschuldet; dieser Anspruch bedarf der gesonderten Titulierung. Der Beleganspruch macht es möglich, die Höhe der angegebenen Einkünfte zu überprüfen. Der Beleganspruch bezieht sich aber nicht auf das Vermögen. Die vorzulegenden Belege sind im Antrag genau zu bezeichnen. Ob der Auskunftsverpflichtete die Belege im...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Dauer der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Rz. 349 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO besteht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist [2]; dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid ergangen ist[3]. Die zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) beruht darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eine Steuerfestsetzung oder eine Änderung eines ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herrschaft über den Inhalt der Erklärung

Rz. 107.2 [Autor/Stand] Für die Annahme unmittelbarer Täterschaft ist entscheidend, dass der Täter die Angaben inhaltlich bestimmt, die in den Rechtsverkehr gelangen, so dass sie ihm als Urheber zugerechnet werden können. Für das Bejahen der Tathandlung reicht es deshalb nicht aus, dass jemand die falsche Erklärung nur tatsächlich dem Empfänger (körperlich) überbringt oder i...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Notwendige tatrichterliche Feststellungen

Rz. 466 [Autor/Stand] Zur Darlegungs- und Feststellungslast der Tatgerichte gibt es zahlreiche Entscheidungen, die nicht sämtlich vorgestellt werden können[2]. Unklare und unübersichtliche Feststellungen ohne genügende Differenzierung hinsichtlich Tatgeschehen, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung stellen einen Verstoß gegen § 267 StPO und einen sachlich-rechtlichen Man...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bruschke, Der Verspätungszuschlag als Druckmittel besonderer Art, DStR 2009, 1791; Ebner, Steuerstrafrechtliche Bagatell-Entkriminalisierungstatbestände unter besonderer Berücksichtigung des re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Schrifttum: Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterzie...mehr