Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Verfahrenshinweise

Rz. 8 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufgrund der Anzeige erlässt das > Betriebsstätten-Finanzamt grundsätzlich (> Rz 8/1) einen Nachforderungsbescheid in Höhe des unterbliebenen LSt-Abzugs gegen den ArbN über die vom ArbG nicht erhobene LSt zuzüglich SolZ und ggf KiSt (§ 38 Abs 4 Satz 4 EStG; > R 41c.3 Abs 1, 41c.2 Abs 3 LStR). Das gilt auch für Beträge unter 10 Euro; die Klein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gesetzliche (zivilrechtliche) Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft enthält das Gesetz über eine eingetragene (> Rz 5) Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – kurz LPartG). Dieses wurde am 16.02.2001 erlassen (BGBl 2001 I, 266), trat zum 01.08.2001 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert (zuletzt über Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verfahrenskonkurrenzen

Rz. 72 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei der Nachforderung von Steuerabzügen im LSt-Anmeldungsverfahren wird der ArbG als Steuerschuldner behandelt (> Rz 66) und deshalb ein Nachforderungs-(Steuer-)bescheid erlassen. Rz. 73 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Am Erlass eines Schätzungsbescheids im LSt-Anmeldungsverfahren (> Rz 71) ist das FA nicht durch die mögliche Alternative gehindert...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Nachversteuerung

Rz. 46 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei einem steuerschädlichen Einsatz von Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/bb EStG 2004; > Rz 16), Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc EStG 2004) und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 20...mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Beispiel schwankende Einkünfte

Schwankende Einkünfte – zumeist aus selbstständiger Tätigkeit – werden unterhaltsrechtlich dadurch nivelliert, dass man aus einem längeren Zeitraum einen Durchschnitt bildet. Da Bilanzen und Steuerbescheide regelmäßig erst längere Zeit nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums vorgelegt werden können, wird bei Selbstständigen das unterhaltsrechtliche Einkommen aus den...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Leitsatz Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die vor allem im Handel mit Textilien tätig war. Seit 2012 befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz. Das Finanzamt führte für die J...mehr

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Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk

Leitsatz Ein Steuergegenstand i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BierStG liegt vor, wenn die Mischung von Bier mit einem nichtalkoholischen Getränk i.S. der Pos. 2206 KN nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften dazu bestimmt und geeignet ist, dem menschlichen Genuss zu dienen und dem Verbraucher als Getränk angeboten zu werden. Verluste, die nach der Herstellung des Steuerge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Anspruch auf Schlussbesprechung mit Anwesenheit der Teilnehmer

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung unter Anwesenheit der Teilnehmer. Lehnt der Steuerpflichtige das Angebot des Außenprüfers ab, eine telefonische Schlussbesprechung abzuhalten, darf der Außenprüfer von einem Verzicht des Steuerpflichtigen auf deren Durchführung ausgehen. Sachverhalt Die Steuerpflichtige wünschte zum Abschluss einer be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG für die Mitgliedstaaten vorgesehene Ermächtigung, in ihrem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office

Leitsatz 1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. 2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, n...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / d) Der Nachweis des Gesamteinkommens

Fraglich ist, wie das Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV nachgewiesen wird. Hierzu wird im Wesentlichen auf den Jahressteuerbescheid abgestellt, nicht aber auf Berechnungen des Steuerberaters etc. Tatbestandswirkung soll dem Steuerbescheid – jedenfalls im Sozialversicherungsrecht des SGB IV – aber nicht zukommen; allenfalls habe der Steuerbescheid für die Ermittlung der einze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIII. Absatz 13 (in der seit dem SEStEG geltenden Fassung)

"(13) § 6 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden § 6 Abs. 2 bis 7 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist." Rz. 47 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung. § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legt die Voraussetzungen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht den Anforderungen der § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügend dar; die Rüge eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers des Finanzgerichts (FG) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert bei geänderter Zinsfestsetzung berechnen

Der Streitwert ist in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (vgl. § 52 Abs. 1, 3 Satz 1 GKG). Gesetzliche Vorgab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensbindung

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch die Vermögensbindung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) soll sichergestellt werden, dass auch im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Vermögen in diesem Fall einer anderen steu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen

Leitsatz Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen. Normenkette § 7 Abs. 1 und Abs. 4, § 7a Abs. 9, § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 7, § 11 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die Gebührentatbestände

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Corona-Sofortmaßnahme: Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

Kommentar Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können. Hintergrund: Rücktragsfähige Verluste e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.2 Der Beleganspruch

Das potentiell unterhaltspflichtige Kind muss nicht nur eine Auskunft über die Einkünfte und Vermögenswerte erteilen. Die Auskunft muss auch weitgehend belegt werden. Es handelt sich bei der Auskunftsverpflichtung und der Belegvorlageverpflichtung um zwei unterschiedliche Ansprüche. Aus diesem Grunde ist in der bloßen Übersendung von Belegen keine Auskunftserteilung zu sehen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der objektive Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 21 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG wird dadurch beschrieben, dass die in einer Rechnung i. S. d. § 14 UStG ausgewiesene USt bei ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet wird. Es bedarf demnach erstens der in einer Rechnung ausgewiesenen USt, die (zweitens) bei ihrer Fälligkeit nicht oder teilweise nicht bezahlt wird. Tatsäc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Veräußerungskosten

Rn. 215 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, wie zB Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten u die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern usw (BFH v ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.4 Ende der Prüfung

Die Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt. I. d. R. kann die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts[1] als abgeschlossen angesehen werden. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung, hat der Unternehmer das Recht auf eine Schlussbesprechung.[2] Er muss dabei Gelegenheit erhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Festsetzungsverjährung

Rz. 60 Durch den Beginn der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 AO wird nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO der Ablauf der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt, bis die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.[1] Dies gilt nicht, wenn die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3.3 Rechtsweg

Rz. 22 Aus dem Rechtscharakter der Ermittlungsmaßnahme nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, soweit sie als straf- bzw. bußgeldrechtliche Ermittlungshandlung der Fahndung zu qualifizieren ist (s. Rz. 21), selbst wenn sie mit einer Beweisvorschrift der AO begründet wird, folgt, dass Rechtsschutz nur durch die ordentliche Gerichtsbarkeit zu gewähren ist (s. Rz. 15, 15a). Der Finanz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Änderung von Steuerbescheiden

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Außenprüfung Rz 76 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 22, > Kindergeld Rz 60 ff, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 20 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 205 zur geänderten Anrechnung von Steuerab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag im Rahmen der Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Antragsgebundene staatliche Leistungen

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bestimmte Steuerermäßigungen wie zB für > Außergewöhnliche Belastungen erhält der Stpfl nur, wenn er sie beantragt. Das geschieht idR mit der > Steuererklärung. Auch die Erstattung überzahlter LSt muss der ArbN idR beantragen (> Antragsveranlagung). Entsprechendes gilt für die ArbN-Sparzulage (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 112 ff), d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 2 Gründe

Die Klage hat keinen Erfolg. I. Der Senat konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung entscheiden. Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu gewähren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / ccc) Empfehlung

Ein Antrag auf Auskunft gegen einen Verfahrensbeteiligten nach § 235 FamFG könnte wie folgt lauten:[83] In Sachen … , Az. … wird beantragt anzuordnen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, 1. innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Anordnung Auskunft über seine Einkünfte im Zeitraum von … bis … (bei abhängiger Tätigkeit: die letzten 12 Monate; bei Selbstständigkeit: die letzt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 29 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO ist in dem Fall anwendbar, in dem der Schuldner der Steuer, die rechtlich als öffentliche Grundstückslast (s. Rz. 33) gestaltet ist, nicht als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Ist der Schuldner zugleich eingetragener Eigentümer, so kann in das Grundstück bereits aufgrund des Steuerbescheids vollstreckt we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Finanzpolitiker immer komplizierter.[1] Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 2 Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

Nach § 44 Abs. 1 FGO ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid nur zulässig, wenn ein Vorverfahren in Form eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durchgeführt wird. Die notwendigen Kosten eines Vorverfahrens sind erstattungsfähig, wenn sich an dieses ein Verfahren vor dem FG anschließt. Die Erstattung setzt voraus, dass das Gericht die Kosten für notwendi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.3 Nichtvermögensschaden

§ 253 BGB ist anwendbar. Ein Amtshaftungsanspruch kann deshalb auch auf Schmerzensgeld gerichtet sein (Ersatz eines immateriellen Schadens).[1] Nichtvermögensschäden sind zu ersetzen.[2] Darunter fallen z. B. Verletzungen des Körpers oder der Psyche durch Schock, Aufregung, Schlaflosigkeit, Schmerzen, Wesensveränderungen oder Einbußen der Lebensqualität.[3] Zu zahlen ist eine...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.3 Verletzung einer Amtspflicht

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein rechtswidriges Verhalten eines Amtsträgers zugleich eine Amtspflichtverletzung i. S. d. § 839 Abs. 1 BGB darstellt.[1] Dies folgt aus der umfassenden Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz.[2] Damit stellt grundsätzlich schon jeder unrichtige Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid eine Amtspflichtverletzung dar. Die Finanzver...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.6 Fehlende Bindungswirkung

Falls noch keine rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts ergangen ist, muss das Zivilgericht selbstständig die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids prüfen[1], z. B. wenn die Finanzbehörde dem Einspruch des Steuerpflichtigen abhilft. Eine Bindungswirkung entsteht auch dann nicht, wenn der VA vom Geschädigten nicht rechtzeitig angefochten und damit bestandskräftig wurde.[2...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.5 Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Finanzgerichte

Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung eines FG bezüglich der Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids vor, ist das Zivilgericht an diese Entscheidung gebunden[1], um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.[2] Bindungswirkung entsteht nur für die Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheids. Die weiteren Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs sind durch das Zivilger...mehr