Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Erwirkung der Steuerfestsetzung durch unlautere Mittel (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 45 Die Steuerfestsetzung kann aufgehoben oder geändert werden, wenn sie durch unlautere Mittel erwirkt worden ist. Als Beispiele solcher unlauterer Mittel nennt das Gesetz, nicht abschließend, arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung. Ebenfalls unter den Begriff der unlauteren Mittel fällt das kollusive Zusammenwirken des Stpfl. mit dem entscheidenden Beamten zur Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Verhalten der Finanzbehörde

Rz. 211 Bei der Beurteilung, ob grobes Verschulden des Stpfl. vorliegt, ist in gewissem Umfang auch das Verhalten der Finanzbehörde zu berücksichtigen.[1] Allerdings können nicht Fehler der Finanzbehörde und solche des Stpfl. gegeneinander "aufgerechnet" werden. Die Richtigkeit der Steuererklärung und vor allem auch das vollständige Vorbringen der für ihn günstigen Umstände ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Nichtberücksichtigung oder nicht zutreffende Berücksichtigung der Daten, Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass die mitteilungspflichtige Stelle Daten nach § 93c AO sachlich richtig übermittelt hat, diese aber nicht oder nicht richtig von der Finanzbehörde in der Steuerfestsetzung verarbeitet wurden. Die Vorschrift gilt nur hinsichtlich von Daten, die elektronisch von Dritten übermittelt werden, also nicht für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Fehlende Einwilligung des Steuerpflichtigen, Abs. 3

Rz. 16 Abs. 3 regelt den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten des Stpfl. an die Finanzbehörde übermittelt und diese die Daten in der Steuerfestsetzung berücksichtigt hat, eine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Stpfl. für die Datenübermittlung aber nicht vorliegt. Die Vorschrift regelt also den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Bestandskraft zwischen Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 19 Die Vorschriften über die Durchbrechung der materiellen Bestandskraft stehen in besonderem Maß in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld. Die Behörde hat beim Erlass von Verwaltungsakten sorgfältig und unter Beachtung der materiellen und formellen Vorschriften zu entscheiden. Daraus resultiert, dass der Stpfl. nach Ergehen eines (endgültigen) Steuerbescheids davon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 10 Im Gegensatz zu §§ 173ff. AO besteht bei rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheiden, die die Verbrauchsteuer zu niedrig festsetzen, keine unbedingte Pflicht der Finanzbehörde zur Korrektur. Die Änderung der Verbrauchsteuerbescheide liegt im Ermessen der Verwaltung.[1] Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsteuerbescheid unrichtig ist, a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Beweislast

Rz. 221 Die objektive Beweislast dafür, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Änderung zugunsten des Stpfl. vorliegen, trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Stpfl.; vgl. Rz. 174. Er trägt auch die objektive Beweislast dafür, dass ihn kein grobes Verschulden trifft. Das könnte zweifelhaft sein, weil das Gesetz von der uneingeschränkten Änderbarkeit aufgrund neuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Zeitpunkt für die Beurteilung des groben Verschuldens

Rz. 206 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, ist der gleiche wie für die Frage der Kenntniserlangung durch die zuständige Stelle. Der Vorwurf des groben Verschuldens ist also nur schädlich, wenn das Verhalten des Stpfl. bis zur abschließenden Zeichnung der Veranlagung durch den zuständigen Beamten grob schuldhaft ist. Vgl. Rz. 94. Hat der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 5. Elektronische Übermittlung von Steuerdaten

§ 150 Abs. 7 Satz 2 AO liegt die Annahme zugrunde, dass alle Daten eines Stpfl., die von einem Dritten nach Maßgabe des § 93c AO elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden, auch "kennziffergenau"mit der Steuererklärung abgeglichen und bei unterlassener Deklaration i.R.d. Steuerfestsetzung von Amts wegen vollständig automationsgestützt berücksichtigt werden können ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 2 Beweismittelauswahl (§ 92 Satz 1 AO)

Rz. 6 Die Finanzbehörde hat auf der ersten Stufe zu entscheiden, ob die weitere Erhellung des Sachverhalts erfolgen soll, oder ob anhand von Nachweis- und Darlegungslasten eine Entscheidung getroffen werden soll. Wirkt sich der zu beweisende Sachverhalt zugunsten des Beweispflichtigen aus, so wird eine derartige Entscheidung stets die vorherige Anhörung des Beweispflichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.3 Praktische Erwägungen

a. Einleitung von Ermittlungsverfahren Bei Unternehmenssteuern resultieren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gerade im Verrechnungspreisbereich häufig aus Betriebsprüfungen. nachfolgendes Zitat aus einem Erlass[90] der obersten deutschen Finanzbehörden der Länder zeigt, in welchem Stadium und bei Vorliegen welcher Umstände ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.2 Aus internationaler Sicht

Für die Erstellung der globalen VP-Dokumentation innerhalb eines Konzerns ergeben sich in Praxis häufig folgende Fragen: VP-Dokumentation 1.1. In welchem Land gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften? 1.2. Muss die VP-Dokumentation zum Zeitpunkt der Transaktion vorliegen? 1.3. Muss die VP-Dokumentation beim Einreichen der Steuererklärung vorliegen? 1.4. Muss die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.11 VP-Dokumentation

Die unmittelbarste und sehr einschneidende Auswirkung der BEPS-Aktionspunkte haben Unternehmen im Bereich der VP-Dokumentation erlebt. Im Ergebnis werden seit Veranlagungszeiträumen nach dem 31. Dezember 2015 viel mehr und durchaus sensiblere grenzüberschreitende Sachverhalte, genauer und innerhalb von kürzeren Fristen dokumentiert. Konkret geht es um den Dreiklang von einem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.12 Beschleunigung der Betriebsprüfung und DAC 7

In diesem Bereich kommt es zu äußerst praxisrelevanten Änderungen, die uns kurz vor Drucklegung bekannt geworden sind. Am 11.11.2022 hat der Bundestag diese verabschiedet, am 16.12.2022 hat ihnen der Bundesrat zugestimmt. Wir haben für die Darstellung der kommenden Änderungen nachfolgenden Haufe-Beitrag[1] wortgleich übernommen: "Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetz zur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13 VP-Verteidigung und Streitbeilegung

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Dieses Kapitel beschreibt die üblichen VP-Streitbeilegungsmöglichkeiten und somit das letzte Tortenstück "Dispute Resolution" des VP-Zyklus.[643] Abb. 138: Verrechnungspreiszyklus – VP-Verteidigung Der Ausgangspunkt ist, dass die Konzerngesellschaft A gegenüber der Konzerngesellschaft B steuerliche VP festgelegt und fakturiert hat, die nun vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.9. OECD Pillar 2

Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147] Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden? Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen? Besteuerungsansatz Die OECD schlägt eine als "G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.6 Zusammenfassung der Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte

Die nachfolgenden Tabellen sollen die in diesem Kapitel erläuterten Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte übersichtlich zusammenfassen. Dabei werden insbesondere die Regelungen im Vor- und Nach-BEPS-Zeitraum gegenübergestellt. Die erste Tabelle fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen von wem eine VP-Dokumentation zu erstellen ist. Außerdem werden die jeweiligen Friste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.1 Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO

Die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO stellt eine Straftat dar und kann als solche gegenüber dem Verpflichteten bzw. der handelnden Person mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million EUR erfolgt i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage 1 – Übersicht Strafzuschläge ausgewählter Staaten

Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.1 Datenextraktion und -aufbereitung

Vor jedweder Analyse steht die i. d. R. deutlich aufwendigere Extraktion und Aufbereitung von Daten. Im Verrechnungspreiskontext wird auf eine Vielzahl unterschiedlicher interner und externer Daten- und Informationsquellen zurückgegriffen, wobei wir uns in den folgenden Kapiteln auf strukturierte Daten fokussieren wollen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Folgen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 111 [Autor/Stand] Aufgrund der Zusammenfassung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und belasteter Grund und Boden sowie Wohnungs- und Teilerbbaurecht zusammen mit dem (anteiligen) belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit, wird jeweils nur noch ein Gesamtwert für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt. Festgestell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.6 VP-Dokumentation

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Dokumentation‹ erläutert. Abb. 59: Verrechnungspreiszyklus – VP-Dokumentation Im Zusammenhang mit dem Thema VP-Dokumentation stellen sich folgende Fragen: Ist die VP-Dokumentation jeder Konzerngesellschaft im steuerrechtlichen Sinne ›verwertbar‹, vollständig, zeitnah erstellt sowie zentral verfügbar und wie ist der zugrunde liegende Prozess ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.1.2 Synoptische Analyse der Transaktionsarten

Da in Unternehmen unzählige Varianten und Kombinationen von Transaktionsarten, VP-Methoden, Unternehmenssteuerungskonzepten etc. existieren, ist eine sachgerechte und professionelle Beurteilung nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall möglich. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen hinsichtlich der möglichen Harmonisierbarkeit je Transaktionsart aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorgaben der EU-Kommission (De-minimis-Beihilfe)

Rn. 55 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Im Notifizierungsverfahren zu § 32c EStG aF hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorgaben für eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit gemacht (im Einzelnen BT-Drucks 19/13436, 128), die in § 32c Abs 5 Nr 3–6 und S 2 und 3 EStG nF umgesetzt wurden. Mit dem persönlich unterschriebenen Antrag, der für die VZ 2019 und 2022 jeweils mit den diesb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3.1 Automatisierbare VP-Prozesse

Wenn man sich den kompletten VP-Zyklus vor Augen führt, dann erkennt man, dass nicht alle Schritte des VP-Zyklus für eine Automatisierung geeignet sind. Beispielsweise ist die Entwicklung einer VP-Strategie im Wesentlichen ›Kopfarbeit‹ von erfahrenen Experten aus den Bereichen Business, Controlling und Steuern. Auch bei der VP-Verteidigung geht es im Wesentlichen um die Bean...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.4 IT – Softwarelösungen für die Automatisierung der VP-Prozesse

Autor: Jörg Hanken In der Praxis fällt auf, dass nur sehr wenige Unternehmen bislang in eine Systemlandschaft investiert haben, die das VP-Management einerseits erheblich effizienter macht und zugleich qualitativ stark voranbringt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei angemerkt, dass die Autoren nicht ein voll-automatisiertes End-to-end-VP-Management ›erträumen‹. Das Ziel s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 1 Hintergrund

Der Begriff "Tax Compliance Management System (TCMS)" ist derzeit in aller Munde. Dies beruht u. a. auf einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) aus dem Jahr 2016.[1] Die lange erwartete Änderung des AEAO zu § 153 geht auf die Unterscheidung zwischen einer bloßen Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO) und einer – wesentlich strengeren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / III. Sonstige ausgewählte Änderungen durch das JStG 2022

Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zur Einlagelösung durch § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e KStG. Erweiterung des Investitionsrahmens für Spezial-Investmentfonds: Nach § 26 Nr. 7a S. 2 InvStG erhöht sich die Unschädlichkeitsgrenze von 5 % auf 10 % für Einnahmen aus der Erzeugung oder Lieferung von Strom. Diese müssen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr