Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungsinhalt

Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Angaben in Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, § 150 Abs 2 AO. Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung, wenn der Vordruck dies vorsehe (§ 150 Abs 2 S 2 AO aF) ist mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht mehr erforderlich, vgl dazu Seer in Tipke/Kruse, § 150 AO Rz 43. Sind StPfl oder StB im Zweifel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von Steuererklä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beizufügende Unterlagen

Rn. 47 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wer Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 o § 5 EStG), muss seiner Steuererklärung eine Abschrift der Vermögensübersicht (Bilanz) beifügen, § 60 Abs 1 EStDV. Diese muss auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruhen. Bei Betriebseröffnung während des VZ ist auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererkläru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fristverlängerung

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Frist für die Abgabe der ESt-Erklärung kann nach § 109 Abs 1 AO verlängert werden. Von dieser Möglichkeit machen die obersten FinBeh der Länder alljährlich durch gleichlautende Erlasse Gebrauch. Danach wurde die Abgabefrist für die Fälle, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (galt auch für Erklärunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufforderung zur Erklärungsabgabe

Rn. 33 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der FinBeh aufgefordert wird, § 149 Abs 1 S 2 AO. Die Aufforderung kann durch öff Bekanntmachung, zB in der Tagespresse, erfolgen, § 149 Abs 1 S 3 AO. Als solche gilt bereits die Zusendung der Steuererklärungsvordrucke. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist in das Erme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zum Vorauszahlungsverfahren

Rn. 7 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es besteht ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 25 Abs 1 EStG, der die Veranlagung der ESt nach Ablauf des Kj vorschreibt, und § 37 Abs 3 S 3 EStG, nach dem die ESt-Vorauszahlungen noch bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats angepasst werden können. Mit der nachträglichen Anpassung der Vorauszahlungen wird für eine Übergang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgabefrist bei abweichendem Wj

Rn. 37 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei abweichendem Wj der Land- und Forstwirte ist der Gewinn nach § 4a Abs 2 Nr 1 EStG zeitanteilig aufzuteilen auf das Kj, in dem das Wj beginnt, und das Kj, in dem das Wj endet. Für diese Fälle sieht § 149 Abs 2 S 2 AO als spätesten Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung den Ablauf des dritten bzw seit VZ 2018fünften Monats nach Schluss de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand und Bemessun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Ab VZ 2013

Rn. 72a Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26a Abs 2 S 2 EStG werden auf übereinstimmenden (nicht: gemeinsamen) Antrag der Ehegatten die von § 26a Abs 2 S 1 EStG erfassten Abzugsbeträge jeweils zur Hälfte abgezogen. Der Antrag ist von den Ehegatten durch entsprechende Angabe in ihrer jeweiligen Steuererklärung für den betreffenden VZ zu stellen. Machen beide Ehegatten in ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungspflichtige

a) Jeder Steuerpflichtige Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erklärungspflicht

1. Grundsatz Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erklärungsfrist

1. Grundsatz Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 25 Rn 26 (Schne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagungsfristen

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung zur ESt – wie auch die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – unterliegt der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff AO. Für VZ vor 2005 war für den Antrag auf die Veranlagungen nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Zweijahresfrist vorgeschrieben. Seit dem VZ 2005 gilt bei der Antragsveranlagung nur noch die vierjährige F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Preußische EStG v 24.06.1891/19.06.1906 (PrGS 1906, 260) ging basierend auf der Quellentheorie vom Prinzip der Veranlagung für die Zukunft aus. Nach § 9 S 1 war maßgebend "der Bestand der einzelnen Einkommensquellen bei Beginn des Steuerjahres, für welche die Veranlagung erfolgt". Der zu Beginn des Kj durchgeführten Veranlagung lag das Er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Verteilungs-Wahlrecht

Rz. 35 Seit Vz 2013 sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich, d. h., wenn keine übereinstimmende hälftige Aufteilung nach § 26a Abs. 2 S. 2 EStG beantragt wird, dem Ehegatten zuzurechnen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Wirtschaftlich getragen hat ein Ehegatte d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Besteuerungsverfahren

Rz. 46 Beantragt auch nur einer der Ehegatten die die Einzelveranlagung, sind beide Ehegatten einzeln zu veranlagen, sofern die Ausübung des Wahlrechts nicht rechtsmissbräuchlich ist (§ 26 EStG Rz. 71ff.). Seit Vz 2013 gilt, dass die Wahl durch Angabe in der Steuererklärung getroffen wird und nach Unanfechtbarkeit nur noch geändert werden kann, wenn die besonderen weiteren V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Beginn des Zinslaufs

Für den Beginn des Zinslaufs gilt: a) im Fall der Abgabe einer unrichtigen und/oder unvollständigen Steuererklärung tritt die Verkürzung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Erklärung beruhenden Steuerbescheids und dabei auf den Ablauf des Fälligkeitstags ein; b) im Fall einer unterbliebenen Steuererklärung mit dem Tag, zu dem die Veranlagungsarbeiten für das betreffende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz der üblichen Miete vor 2007

Rz. 185 [Autor/Stand] Wurde ein bebautes Grundstück oder ein Teil hiervon nicht oder vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) oder Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 Satz 1 BewG). Bei der üblichen Miete handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührensicherung: Honorar trotz Nichtleistung?

Wenn ein Mandant seinem Steuerberater die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht, macht dieser selten davon Gebrauch, den Mandanten insofern in Verzug zu setzen. Dem Steuerberater könnte aber ein Honoraranspruch zustehen, auch wenn er seine Leistung nicht erbracht hat, aber die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen. Der Annahmeverzug ist in § 615 BGB geregelt: Zitat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verschulden

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl BFH 157, 488 = BStBl 1989 II, 960). Zum groben Verschulden, das die Änderung eines Verwaltungsakts zugunsten des Stpfl ausschließen kann, > Aufhebung und Änderung von Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 35 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Sollvorschrift (AEAO zu § 59 AO TZ 7, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Umsatzsteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Die Umsatzsteuer kennt keine Freistellung für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen. Gemeinnützige Einrichtungen haben lediglich bei den Befreiungsvorschriften (z. B. § 4 Nr. 18 UStG, Anhang 5) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) gewisse Begünstigungen. Der Umsatzsteuerbescheid wird für den untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). In Zeile 2 ist einzutragen, wann die Schenkung ausgeführt wurde. Darüber hinaus sind entsprechende privatschriftliche Verträge der Steuererklärung beizufügen. Bei beurkundeten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung bei einem Schenkungsteuerbescheid

Leitsatz Ernstliche Zweifel eines Schenkungsteuerbescheides bei Anwendung der 90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Sachverhalt Es ist streitig, ob die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Die Antragstellerin erwarb im Wege der Schenkung von ihrem Vater alle Anteile an einer GmbH. Auf Anforderung des Antragsgegners stellte das Finanzamt den Wert des Anteils für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung abrechnen

Frage: Eine Frage, die mich wieder zu Beginn des Jahres beschäftigt, ist die Abrechnung der "Dauerfristverlängerung" für die Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldung. Antwort: Zunächst ist zu sehen, dass nach § 33 Abs. 8 StBVV die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Gebühren nach § 33 Abs. 1, 3 und 4 StBVV abgegolten ist. Die "Dauerfristverlän...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr