Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Andere Tathandlungen

Rz. 30 Da der BGH sich in seinem o. g. Urteil (Rz. 29) ausdrücklich nur auf die Tathandlung der Absatzhilfe und deren Besonderheiten bezieht, dauert der Streit hins. der Abgeschlossenheit der Vortat zu den anderen Handlungsalternativen (s. o. Rz. 28) unverändert an. Nach zutreffender h. M.[1] muss die Vortat beendet sein, was insbes. mit dem Normzweck des § 374 AO – Aufrecht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Verstoß gegen die Anzeigepflicht (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 45 Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflichten aus § 33 ErbStG werden als Steuerordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (§ 33 Abs. 4 ErbStG). Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des OWiG, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Eine Geldbuße bis zur Höhe von 50.000 EUR[1] komm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Vorsatz

Rz. 32 Der subjektive Tatbestand der Steuerhehlerei des § 374 AO setzt zunächst ein vorsätzliches Handeln des Täters[1] voraus, wobei bedingter Vorsatz genügt.[2] Bedingter Vorsatz (auch als Eventualvorsatz bzw. dolus eventualis bezeichnet) kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt, noch für sicher, sondern nur für möglich hält, und dabei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.2.2 Sichverschaffen oder Ankaufen von unversteuerten Zigaretten, die aus einem Drittland über einen Mitgliedstaat nach Deutschland kommen, im Inland

Rz. 47 In der Fallkonstellation, in der Waren (oft Zigaretten) aus einem Drittland über einen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland gelangen und sich der Täter die Waren erst in Deutschland verschafft, ist Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und vorhandene Verbrauchsteuer, i. d. R. TabSt, des EU-Mitgliedstaates angefallen. Die Hinterziehung dieser Steuern stellt eine taugliche Vortat der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.4 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 42 Wurde die Tat lediglich versucht, so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB. Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet wird. § 371 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.4 DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO

Rz. 62 Besteht ein Tatverdacht wegen gewerbsmäßiger oder bandenmäßig begangener Steuerhehlerei[1], so kommt eine DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO in Betracht, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 81g StPO vorliegen. Denn gewerbsmäßige Steuerhehlerei bzw. gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (z. B. in der Form des Zigarettenschmuggels) sind erhebliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.3 Konkurrenzen zu weiteren Tatbeständen

Rz. 49 Trifft die Steuerhehlerei mit anderen als den als Vortaten benannten Straftaten zusammen, sind regelmäßig die Voraussetzungen des § 52 StGB gegeben: Wer Schmuggelware erwirbt, von der er weiß, dass sie gestohlen ist, begeht tateinheitlich Sachhehlerei[1] und Steuerhehlerei.[2] Ebenfalls Tateinheit besteht zwischen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit[3] und Steuerhehl...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.2 EU-Missbrauchsregelungen

EU-rechtlich enthält der AEUV keine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbräuchen. Solche Regeln sind jedoch in Richtlinien enthalten, gelten dann aber nur für den Bereich der jeweiligen Richtlinie. Nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Fusionsrichtlinie[1] ist die Steuerfreiheit einer Umwandlung ganz oder teilweise zu versagen, wenn der hauptsächliche oder einer der h...mehr

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Grundfreiheiten – ABC IntStR / 2 Inhalt

Auf die Grundfreiheiten können sich natürliche Personen und Körperschaften berufen. Natürliche Personen müssen Staatsangehörige eines EU-Staats sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet eines dieser Staaten haben. Körperschaften müssen nach dem Recht eines EU-Staats oder nach EU-Recht (SE, SCE) gegründet worden sein und Sitz und Geschäftsleitung in ei...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Verjährung bei Einkommens-, Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 271 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO i.V.m. § 170 Abs. 2 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO), die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steu...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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Kontrollmitteilungen / 1.6 Auswertung der Kontrollmitteilungen

Ist die Steuer der "anderen Person" bereits festgesetzt, prüft die Finanzbehörde, ob der Vorgang entsprechend der Kontrollmitteilung steuerlich erfasst ist. Sie fordert ggf. den Steuerpflichtigen zur entsprechenden Aufklärung oder Stellungnahme auf. Auch kann eine Außenprüfung angeordnet oder die Nachprüfung einer anstehenden Außenprüfung überlassen werden. Insbesondere wenn ...mehr

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Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. 2. Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenha...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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Haftung / 7 Beteiligung an einer Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG) Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer v...mehr

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Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers

Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollstrecker trifft dann die persönliche Haftung für die ...mehr

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Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

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Haftung / 7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht

Die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO kann, wie auch die nach § 138 Abs. 1 AO, durch das Finanzamt mit den in §§ 328 ff. AO genannten Zwangsmitteln (vor allem Zwangsgeld) erzwungen werden.[1] Zudem gilt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Gleichwohl ist in der Praxis festzustellen, das...mehr

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Haftung / 4 Verjährung der ­Haftungsansprüche

Auch Haftungsansprüche unterliegen der Festsetzungsverjährung.[1] Für die Haftung aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften (s. Tz. 2) gelten allerdings die Verjährungsvorschriften gem. §§ 195 ff. BGB bzw. die des Handelsrechts.[2] Die Festsetzungsfrist beträgt wie bei den Steuern 4 Jahre, bei Hinterziehung 10 Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre.[3] Sie beginnt...mehr

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Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Finanzbehörden

Leitsatz Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Steuerdaten durch die Finanzbehörden. Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis 2008 betraf dies nur den Ehemann, ab 2009 erzielte auch die Klägerin diese Art von Einkünften. Sämtliche Daten wurden von den Arbeitgebern an die Finanzbehörden übermitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 147 Solche in einem Strafverfahren festgesetzten Leistungen sind nicht abziehbar, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Auflagen und Weisungen kommen im Strafverfahren insbesondere bei der Strafaussetzung zur Bewährung[1], bei der Verwarnung unter Strafvorbehalt[2] und beim Absehen der Staa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung der Steuer durch den Erblasser und den Erben

Leitsatz 1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte. 2. Gemäß § 171 Abs. 7 AO läuft die...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 1. Möglichkeit der Bescheidkorrektur

Korrekturvoraussetzungen: Eine Steuerfestsetzung kann nur dann geändert werden, wenn die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift (z.B. § 172 ff. AO) vorliegen und die Festsetzungsverjährung (§ 169 ff. AO) noch nicht eingetreten ist. Aufgrund der Nacherklärung des Sohnes sind dem FA Tatsachen neu bekanntgeworden, so dass die Voraussetzungen der Korrekturvorschrift gem. § 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Verlängerte Fes... / 3. Keine Hinterziehung durch den Berater

Hinterziehung auch durch Dritte: Das FA wies zwar zutreffend darauf hin, dass auch die Hinterziehung eines Dritten für das Eingreifen der verlängerten Festsetzungsfrist i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO genügen kann (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 169 AO Rz. 18 [10/2017] m.w.N.). Es ist also nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige selbst die Hinterziehungsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Verlängerte Fes... / I. Einleitung

In Einzelfällen berufen sich Finanzämter auf eine verlängerte steuerliche Verjährungsfrist von fünf bzw. zehn Jahren bei Leichtfertigkeit bzw. Vorsatz (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Dann kommt es darauf an, für welche Umstände das FA die Darlegungs- und Feststellungslast trägt. Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei Verschulden i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO um eine bußgeld- bzw. stra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.2 Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei des Haftungsschuldners

Rz. 16 In den Fällen der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei durch den Haftungsschuldner kann dieser ohne Beachtung des S. 1 sofort auf Zahlung in Anspruch genommen werden.[1] Auch wenn die Steuerhinterziehung und die Steuerhehlerei bei ihrer Nennung nicht mit einer Paragrafenbezeichnung versehen sind, sind hier lediglich §§ 370, 374 AO gemeint. Eine Ausdehnung auf andere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.4 Pflicht zur Steuerentrichtung zulasten eines anderen

Rz. 18 Gesetzlich verpflichtet, zulasten eines anderen Steuern zu entrichten, sind vor allem die unter §§ 34, 35 AO fallenden Personen. Diese haben für die von ihnen vertretenen Stpfl. bzw. als Verwalter ihres Vermögens deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben nach § 34 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.1 Inhalt des § 219 S. 2 AO

Rz. 14 § 219 S. 2 AO sieht – neben den Einschränkungen der Subsidiarität des § 219 S. 1 AO – vollen Umfangs wirkende Ausnahmen vom Grundsatz der Subsidiarität vor. Diese betreffen die wichtigsten Haftungsbereiche und durchlöchern damit den Grundsatz selbst weitgehend.[1] Die Vorschrift hebt den Vorrang der Inanspruchnahme des Schuldners eines Anspruchs aus dem Steuerschuldve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.04.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Falschangaben zu Vorschenkungen als Steuerhinterziehung

Aktueller Literaturhinweis: Ruhmannseder, Falschangaben zu Vorschenkungen in Schenkungsteuererklärung, Anm. zu BGH v. 10.2.2015, NJW 2015, 2357. Aktuelle Rechtsprechung: BGH vom 10.02.1015, NJW 2015, 2354 (= ZEV 2015, 420) Rz. 62 Unzutreffende Angaben in einer Schenkungsteuererklärung betr. Vorschenkungen innerhalb des Zehnjahreszeitraums des § 14 ErbStG erfüllen den Tatbestand ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.3 Ordre-Public-Vorbehalt, Art. 6 EGBGB

Rz. 270 Soweit der Gründungstheorie folgend Stiftungen ausländischen Rechts in Deutschland einen Sitz begründen und ausländisches Recht als ihr Personalstatut behalten können, stellt sich i. R.d. Internationalen Privatrechts weiter die Frage, ob und wann ausländisches Stiftungsrecht gegen einen Vorbehalt gem. Art. 6 EGBGB verstoßen kann. Immerhin hat mit dem OLG Düsseldorf e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Nichterfüllung der Anzeigepflicht

Rz. 77 § 30 ErbStG selbst droht keine Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht an. Somit stellt das Unterlassen auch keine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO dar. Erst in der weiteren Folge kann bei fehlender bzw. nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine Steuerverkürzung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftung anderer Personen

Rn. 38a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben der Inanspruchnahme des ArbG und des ArbN kommen als Haftungsschuldner weitere Personen in Betracht. So sind in die Ermessensausübung insbesondere auch die Geschäftsführer nach §§ 34, 69 AO, die Verfügungsberechtigten nach §§ 35, 69 AO, insbesondere der faktische Geschäftsführer, der Steuerhinterzieher bzw der Teilnehmer an einer Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Haftungsbescheid

Rn. 82 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da der Haftungsbescheid kein Steuerbescheid ist, sind die §§ 172ff AO nicht anwendbar. Die Berichtigung, Änderung und Aufhebung des Haftungsbescheids richtet sich nach §§ 129, 130, 131 AO, s BFH BStBl II 1994, 715. Die Änderung des Haftungsbescheids zugunsten des Haftenden ist auch noch nach Ablauf der Festsetzungsfrist möglich (s BFH BStBl ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 34 Folge der Anwendung von § 29 ErbStG ist, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung rückwirkend erlischt. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Dies hat auch zur Folge, dass evtl. Säumniszuschläge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Meldeverpflichtungen (§ 28a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 113 Alle Verstöße gegen die Erreichung der Lohnsummenregelung sowie die Behaltefrist sind – wie im bisherigen Recht – nach § 13a Abs. 7 ErbStG dem FA innerhalb einer Frist von sechs Monaten anzuzeigen. Für Erwerber, die einen Erlass nach § 28a Abs. 1 ErbStG erlangt haben, wird die Anzeigepflicht in § 28a Abs. 5 ErbStG noch erweitert. Danach ist nicht nur binnen sechs Mon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bsp für fehlerhafte/fehlerfreie Ermessensausübung

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr hat Grundsätze dazu entwickelt, wann die Inanspruchnahme des ArbG ermessensfehlerhaft oder ermessensfehlerfrei ist (s auch H 42d.1 LStH 2021 "Ermessensausübung"). Danach kann eine Inanspruchnahme des ArbG nicht in Betracht kommen, wenn zB der ArbG eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das FA hiervon Kenntnis erla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtensteinis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung

Rückstellungen wegen zivilrechtlicher Schadensersatzverpflichtungen oder wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dürfen erst gebildet werden, wenn der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder eine solche Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht, so dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Aus dem Vorsichtsprinzip folgt, dass nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates zum MwSt-Paket

Der ECOFIN-Rat hat auf seiner Tagung vom 15.3.2022 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27.11.2020 zu einer fairen und wirksamen Besteuerung in Zeiten der Erholung von der Krise, zu steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus, in denen der Vorschlag d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr