Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3 Persönliche Steuerpflicht

3.1 Allgemeines Rz. 12 Das ESt-Subjekt kann persönlich stpfl. sein, wenn es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 EStG erfüllt. Dabei ergibt sich die Art der persönlichen Steuerpflicht aus § 1 EStG (z. B. unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). Inhalt und Umfang der einzelnen sachlichen Steuerpflicht ergeben sich demgegenüber aus anderen Vorschriften, z. B. §§ 2, 49 EStG, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuernauf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 KStG für Körperschaften mit Sitz[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 7 Anrechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 205 In besonderen Konstellationen kann auch bei beschränkt Stpfl. die Notwendigkeit bestehen, ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld anzurechnen (Rz. 48ff.). Eine "echte" Steueranrechnung ergibt sich gem. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Inland einen land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2 Direkte Steueranrechnung bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht (Abs. 1 S. 1)

2.1 Subjektive Voraussetzungen der Anrechnung nach Abs. 1 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuernauf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 Steuerpflicht

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Das ESt-Subjekt kann persönlich stpfl. sein, wenn es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 EStG erfüllt. Dabei ergibt sich die Art der persönlichen Steuerpflicht aus § 1 EStG (z. B. unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). Inhalt und Umfang der einzelnen sachlichen Steuerpflicht ergeben sich demgegenüber aus anderen Vorschriften, z. B. §§ 2, 49 EStG, § 2 AStG. Die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

3.2.1.1 Wohnsitz Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis der Steuersubjekte umschreibt, die unter die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.1 Wohnsitz

Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nach den tatsächlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.2 Inland

Rz. 21 Unbeschränkte und beschr. Steuerpflicht sind danach abgegrenzt, ob sich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland befinden oder nicht. Der Begriff des Inlands wird im EStG nicht definiert, sondern vorausgesetzt; lediglich § 1 Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass unter weiteren Bedingungen auch der Festlandsockel bzw. die ausschließliche Wirtschaftszone in bestimmtem U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2 Steuersubjekt

2.1 Natürliche Personen Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6 Steuerpflichtige mit fast ausschließlich inländischen Einkünften (Abs. 3)

6.1 Allgemeines Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.3 Ausschließliche Wirtschaftszone

Rz. 22 Mit G. v. 25.7.2014[1] passte der Gesetzgeber den erweiterten Inlandsbegriff an. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG gehört ab Vz 2015 auch die ausschließliche Wirtschaftszone zum Inland, soweit dort Energieerzeugungsanlagen errichtet oder betrieben werden, die erneuerbare Energien nutzen.[2] Nach Art. 55 SRÜ ist die ausschließliche Wirtschaftszone ein jenseits des Küsten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die wesentlichen Rechtsänderungen des § 1 EStG haben die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betroffen. Mit G. v. 19.12.1985[1] wurde durch Einfügung des Abs. 3 die unbeschränkte Steuerpflicht auf deutsche Staatsangehörige ausgedehnt, die die Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 erfüllen ("Beamtenprivileg"); vgl. Rz. 34ff. Durch G. v. 24.6.1994[2] wurde diese Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 19 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in § 9 AO geregelt. Danach hat eine Person den gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort oder in dem Gebiet, an dem sie sich u. U. aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Definitionsgemäß kann eine Person, anders als beim Wohnsitz, nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Entscheide...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.4 Festlandsockel

Rz. 23 Der Festlandsockel zählte nach § 1 Abs. 1 S. 2 EStG zum Inland, wenn auf ihm Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht und ausgebeutet worden sind. Festlandsockel sind der Meeresgrund und der Meeresuntergrund (nicht das Wasser und der Luftraum über ihm) derjenigen an die Küste reichenden Meeresteile, deren Wassertiefe 200 m nicht übersteigt (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.2 Juristische Personen

Rz. 9 Juristische Personen, also Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, sind keine natürlichen Personen und daher nicht ESt-Subjekte. Sie fallen nach § 1 KStG unter das KStG (KSt-Subjekte). Die einzelnen inländischen Körperschaften sind in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt.[1] Ob eine juristische Person vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen zivilrechtlichen Vorschriften. Au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.3 Personenvereinigungen

Rz. 10 Die Personengesellschaften und -gemeinschaften des HGB und des BGB sind keine Körperschaften und daher keine Körperschaftsteuersubjekte. Sie sind andererseits auch keine natürlichen Personen und sind daher selbst auch keine Einkommensteuersubjekte. Sie können aber als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig oder als Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sein. Die Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG

Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Deutschland nicht dem Welteinkommensprinzip unterliegen. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 5 Anrechnung bei Beteiligung an einem Kapitalanlage-Sondervermögen

Rz. 171 Mit G. v. 19.7.2016[1] wurde das Investmentsteuergesetz umfassend reformiert. Bis zum 31.12.2017 galt die alte Rechtslage, nach der § 4 Abs. 2 InvStG a. F. für die Vornahme der Steueranrechnung auf § 26 KStG verwies. Rz. 172 Nach neuer Rechtslage unterliegen Investmentfonds selbst einer Körperschaftsteuerpflicht, wobei allerdings nur inländische Erträge einer Steuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.2 Steueranrechnung bei Sondervergütungen gem. § 50d Abs. 10 EStG

Rz. 53 Eine Möglichkeit zur Steueranrechnung ergibt sich für beschränkt Stpfl. ferner, soweit § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist. Die Regelung kodifiziert die umstrittene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die deutsche Betrachtung, Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG den gewerblichen Gewinnen einer Personengesellschaft zuzurechnen, auch abkommensrechtlich ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5 Durchführung der Anrechnung

2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1 Subjektive Voraussetzungen der Anrechnung nach Abs. 1

2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuernauf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3 Besonderheiten bei Verlustfällen

2.5.3.1 Anrechnung bei negativen ausländischen Einkünften Rz. 132 Im Fall negativer ausl. Einkünfte kann eine Anrechnung nicht stattfinden. Eine Steuerbelastung trotz negativer Einkünfte kann sich durch die Bruttobetrachtung beim Steuerabzug ergeben, die dem Nettobetrag bei Einkunftsermittlung gegenüberzustellen ist.[1] Möglich ist dann nur der Abzug der ausl. Steuern von der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4 Anrechenbare ausländische Steuer

2.4.1 Übersicht Rz. 77 Die direkte Anrechnung der ausl. Steuer setzt voraus, dass die Steuer von dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, d. h. dem Quellenstaat (Rz. 78); die ausl. Steuer der deutschen KSt entspricht (Rz. 79); deutsche und ausl. Steuer auf die Einkünfte aus dem ausl. Staat entfallen (Rz. 82); die ausl. Steuer demselben Vz zuzurechnen ist wie die inl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.5 Zuordnung zu den im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünften

Rz. 89 Eine Anrechnung der ausl. Steuer kann nur erfolgen, soweit diese auf Einkünfte im lfd. Vz entfällt.[1] Dies beinhaltet mithin eine Einschränkung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die für dasjenige Jahr erhoben wird, das dem inl. Vz entspricht ("per-year-limitation"). Eine zeitliche Zuordnung hat f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.1 Übersicht

Rz. 77 Die direkte Anrechnung der ausl. Steuer setzt voraus, dass die Steuer von dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, d. h. dem Quellenstaat (Rz. 78); die ausl. Steuer der deutschen KSt entspricht (Rz. 79); deutsche und ausl. Steuer auf die Einkünfte aus dem ausl. Staat entfallen (Rz. 82); die ausl. Steuer demselben Vz zuzurechnen ist wie die inl. Steuer (Rz. 8...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.3 Der deutschen KSt entsprechende Steuer

Rz. 79 Generell sind nur solche ausl. Steuern anrechenbar, die der deutschen KSt entsprechen. Entscheidend ist insoweit, dass eine Personensteuer auf Einkünfte anfällt, Regelungen zur Gewinnermittlung oder Steuerbefreiung sind daher unbeachtlich.[1] Folglich kann auch eine Abzugsteuer, die auf die Bruttoeinnahmen, nicht auf die Einkünfte erhoben wird, mit der deutschen KSt g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.3 Verlustabzug

Rz. 139 Sofern das Einkommen der Körperschaft um einen Verlustabzug nach § 10d EStG gemindert wird, ist die Verhältnisrechnung dennoch anhand der "Summe der Einkünfte" im Nenner vorzunehmen. Insoweit wird lediglich die tarifliche KSt gemindert, wodurch der Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer geringer wird. Praxis-Beispielmehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer

Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entfallenden deutschen KSt sind danach die Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.2 Erhebung im Quellenstaat

Rz. 78 Anrechenbar ist zunächst nur die ausl. Steuer, die in dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen.[1] Dies ist derjenige Staat, in dem die nach § 34d EStG [2] als maßgeblich angesehenen Anknüpfungspunkte verwirklicht worden sind ("Quellenstaat").[3]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.1 Anrechnung bei negativen ausländischen Einkünften

Rz. 132 Im Fall negativer ausl. Einkünfte kann eine Anrechnung nicht stattfinden. Eine Steuerbelastung trotz negativer Einkünfte kann sich durch die Bruttobetrachtung beim Steuerabzug ergeben, die dem Nettobetrag bei Einkunftsermittlung gegenüberzustellen ist.[1] Möglich ist dann nur der Abzug der ausl. Steuern von der Bemessungsgrundlage und dadurch die Erhöhung des Verlust...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.2 Verlustausgleich

Rz. 134 Sofern inl. Einkünfte negativ sind, mindern diese die Summe der Einkünfte und die tarifliche KSt, nicht jedoch die ausl. Einkünfte. Dies gilt gleichermaßen für negative Einkünfte auf der Vermögensebene, insbes. Veräußerungsverluste, die nicht als negative laufende Einkünfte zu qualifizieren sind und daher nicht den ausl. Einkünften zugeordnet werden können, auch wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.2 Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten

Rz. 130 Stpfl. beziehen häufig auch Einkünfte aus mehreren ausl. Staaten. In diesem Fall ist aufgrund der per-country-limitation eine gesonderte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für jeden Staat vorzunehmen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 34c Abs. 1 S. 1 EStG, der sich auf "diesen" und mithin einen bestimmten Staat bezieht. Diese "per-country-limitatio...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.2 Abzug nicht anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 195 § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erweitert den Steuerabzug auf Fälle, in denen weder eine Steueranrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG noch ein Steuerabzug gem. § 34c Abs. 2 EStG möglich ist. Die Regelung dient folglich als Auffangtatbestand oder letzte Möglichkeit des Stpfl., die Doppelbesteuerung von Amts wegen zu mildern.[1] Rz. 196 Der Abzug der ausl. Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.6 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer

Rz. 96 Schließlich ist die ausl. Steuer nur dann anrechenbar, wenn diese festgesetzt und bezahlt worden ist sowie kein Ermäßigungsanspruch besteht. Sofern noch ein Ermäßigungsanspruch besteht, ist dieser zu kürzen. Der deutsche Fiskus möchte Versäumnisse des Stpfl., etwaige Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht zu haben, insoweit nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 97 "F...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.4 Zuordnung der deutschen Steuer zu den ausländischen Einkünften

Rz. 82 Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 S. 1 EStG kann eine Anrechnung nur auf die KSt erfolgen, die auf diese ausl. Einkünfte entfällt. Insoweit wird die Steuerobjektidentität gefordert ("per-country-limitation"). Dies bedeutet, dass eine Steueranrechnung jeweils bezogen auf einzelne Staaten erfolgt. Eine Kumulation sämtlicher ausl. Steuern und Anrechnung a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.6 Verfahrensrechtliche Vorschriften

Rz. 140 Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, ob eine Steueranrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 EStG oder ein Steuerabzug gem. § 26 Abs. 1 i. V. mit § 34c Abs. 2 EStG erfolgen soll. Die Anrechnung der ausl. Steuer auf die deutsche KSt ist Teil des Veranlagungsverfahrens, nicht des Erhebungsverfahrens. Insoweit wird im Veranlagungsverfahren die durch die Anrechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht von Bürgern der EU und des EWR (Abs. 1)

3.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG inso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht für andere Personen (Abs. 2)

Rz. 34 § 1a Abs. 2 EStG weitet den persönlichen Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Zusammenveranlagung) auf 2 weitere Personengruppen aus, nämlich die in § 1 Abs. 2 EStG genannten deutschen Staatsangehörigen im öffentlichen Dienst und die in § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG genannten anderen Personen im deutschen öffentlichen Dienst, die weder W...mehr