Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Stand] Als Teil des grundsteuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens dient das Steuermessbetragsverfahren der Ermittlung und Festsetzung des Steuermessbetrags. Die Steuermesszahl, die im geltenden wie im neuen Recht differenziert nach Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstücken auf den Grundsteuerwert anzuwenden ist, ist nicht Teil der Bemessungsgrund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Eingetragene Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 6 a.F., weggefallen)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Parteien einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (das Gesetz spricht von Lebenspartner) erhielten früher, obwohl nach wie vor in Steuerklasse III, den gleichen Freibetrag wie Ehegatten i.H.v. 500.000 Euro (ab dem 1.1.2009 gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG a.F.). Nachdem sie durch Art. 14 JStG 2010[2] Ehegatten der Steuerklasse I Nr. 1 ErbStG gleichgestel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff und Abgrenzung der "Hauptfeststellung"

Rz. 27 [Autor/Stand] Als "Hauptfeststellung" wird die nach dem Gesetzeswortlaut in bestimmten Zeitabständen vorzunehmende allgemeine Feststellung aller Grundbesitzwerte bezeichnet. Das setzt im Ergebnis die Erfassung und Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundvermögens und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe voraus. Rz. 28 [Autor/Stand] Im Rahmen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ehegattenfreibetrag, Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Gewährung des Freibetrags i.H.v. 500.000 Euro ab 1.1.2009 kommt es nur darauf an, dass die Ehe bis zum Tode des Erblassers bestanden hat (s. § 15 ErbStG Rz. 16). Geschiedene Ehegatten fallen unter § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, weil sie nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG in die Steuerklasse II fallen (s. § 15 ErbStG Rz. 16 und 56). Rz. 12 [Autor/Stand] Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nicht eingetragenen Lebenspartnern und Verlobten[2] alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten einen Freibetrag ab 2009 i.H.v. 20.000 Euro (s.a. Rz. 2). Rz. 27a [Autor/Stand] Diese Regelung ist jedoch unvollständig. So richtet sich die Steuerklasse bei der Errichtung einer inländischen Familienstiftung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Freibeträge für Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterscheidet nicht zwischen eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern. Folglich müsste der Freibetrag auch Stiefkindern zustehen.[2] Die Finanzverwaltung hat bisher dazu noch keine Stellung genommen, auch nicht in ErbStR 2019. Die Kinder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und deren Kinder, sofern jene verstorben sind, ...mehr

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Österreich / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 97 Nach § 1 EStG sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig, wobei sich die Steuerpflicht auf in- und ausländische Einkünfte erstreckt. Eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten gibt es nicht, jeder ist für sich mit seinen Einkünften zu veranlagen. Einkommen bis jährlich 11.000 E...mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Schweiz / XIV. Auswirkungen der Ehe auf die Einkommenssteuer

Rz. 80 Gemäß Art. 9 DBG werden die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegatten ungeachtet des Güterstandes zusammengerechnet (Faktorenaddition). Konkubinatspaare werden demgegenüber stets individuell veranlagt. Im Bund und in verschiedenen Kantonen führen die Heirat und die dadurch bedingte Addition der Faktoren bei Doppelverdienerehen zu einer Erhöhung de...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Versorgungsausgleich / 8 Steuerliche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Die interne Teilung (§§ 10 ff. VersAusglG) ist steuerneutral (§ 3 Nr. 55a EStG).[1] Gleiches gilt für die diesbezüglichen Vereinbarungen. Demgegenüber könnte die Bildung eines Anrechts bei einem Zielversorgungsträger bei der externen Teilung (§§ 14 ff. VersAusglG) zu einer Steuerpflicht führen; dies schließt jedoch § 3 Nr. 55b EStG aus. Anders ist dies jedoch, wenn durch den...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Begriff der Werklieferung (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Kommentar Das Umsatzsteuerrecht kennt als Grundtatbestände der Leistung nur die Lieferung und die sonstige Leistung. Enthält ein einheitlicher Vorgang sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung, muss abgegrenzt werden, ob der Vorgang als Werklieferung oder als Werkleistung einzuordnen ist. Entgegen der (historischen) Definition der Werklieferung hatte der ...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben sowie einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts führen dazu, dass Steuerpflichtige Steuern nicht oder zumindest vorläufig nicht zahlen müssen. Gesetzli...mehr

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Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 1.3 Keine Auswirkungen auf nationale Erbschaften und auf Steuerrecht

Die Bestimmungen der Europäischen Erbrechtsverordnung ändern nichts in Erbschaftsfällen von Bürgern, die ihren Wohnsitz im Heimatland haben, und führen zu keiner Harmonisierung des Erbrechts in der EU. Nationale Bestimmungen zu Erbschaften, Erbgütern und damit verbundene Steuerpflichten bleiben von der Verordnung unangetastet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.7 Berechnung des Entgelts

Rz. 115 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Berechnung der Entgelte

Rz. 159 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.4 Berechnung des Entgelts

Rz. 29 Bei der Berechnung des Preises für die Lieferung oder sonstige Leistung an Stellen der USA i. S. d. OffshStA muss der Unternehmer die USt außer Ansatz lassen. Der Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG [1] versteuert, muss den offenen Ausweis der USt unterlassen und in der Rechnung bestätigen, dass er von der Steuerbefreiung nach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Auszug aus dem Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

Rz. 38 Auszug aus dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen – NATO-ZAbk – v. 3.8.1959[1] zuletzt geändert am 18.3.1993[2]: Zitat Art. 67 (1) Eine Truppe unterliegt nicht der Steuerpflicht aufgrund von Tatbeständen, die ausschließlich in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte

Rz. 248 Im nationalen Recht ist im Hinblick auf die internationale Besteuerung im Zusammenhang mit der GmbH & Co. KG zu unterscheiden zwischen der Beteiligung eines ausl. Mitunternehmers an einer inländischen GmbH & Co. KG (Inbound-Sachverhalt) und der Beteiligung eines inländischen Mitunternehmers an einer ausl. GmbH & Co. KG (Outbound-Sachverhalt). In ersterem Fall stellt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.3 Übertragung von Anteilen an der Komplementär-GmbH

Rz. 171 Die GmbH-Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co. gehören steuerlich zu ihrem Sonderbetriebsvermögen. Ein Herauslösen aus dieser Bindung ist grundsätzlich nur mit Steuerfolgen möglich. Die Anteile sind zwar notwendiges Betriebsvermögen, stellen für sich aber weder einen Betrieb noch einen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil dar. Daraus folgt, dass ein Gewinn im ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuerpflicht

2.1 Steuerpflicht Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlic...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland mit Wohnsitz im Ausland

Rz. 936 Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Lände...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 371 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1006 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 5.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 959 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 240 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 2 Die Regelung des § 40 AO ist verfassungsgemäß.[1] Sie dient der Steuergerechtigkeit. Denn es wäre mit dem Grundsatz der Lastengleichheit unvereinbar, wenn illegal oder sittenwidrig erzieltes Einkommen oder Vermögen unversteuert bliebe.[2] Der Umstand, dass die praktische Durchsetzung der Steuerpflicht in den Fällen des § 40 AO vielfach auf besondere Schwierigkeiten stö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Steuerpflichtige Unterhaltssicherungsleistungen

Rz. 5 Reservistendienst Leistende, die Inhaber von Gewerbebetrieben oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind oder die eine selbstständige Arbeit ausüben, erhalten für die ihnen dienstbedingt entgehenden Einkünfte Leistungen an Selbstständige (§ 6 USG). Diese Leistungen werden durch die Vorschrift ausdrücklich nicht steuerfrei gestellt. Das bedeutet, dass diese Ers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballspieler

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Fußballspieler (Amateure und Profis) sind im Grundsatz Arbeitnehmer der steuerbegünstigten Körperschaften, wenn sie den Vereinen für Zwecke des Trainings und für die sportlichen Veranstaltungen ein besonderes Maß an Zeit und Einsatz widmen und dafür eine Entschädigung erhalten. Sie sind weisungsgebunden und in den Sportbetrieb der steuerbegünstigte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballtrainer

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Trainer können ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausüben. Bei Verwendung des vom Deutschen Fußballbund entwickelten Mustervertrages ist von einer Tätigkeit als Arbeitnehmer auszugehen. Kleinere Fußballsportvereine beschäftigen im Regelfall nebenberufliche Übungsleiter. Nebenberufliche Übungsleiter können ihre Tätigkeit sowohl nichts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nach § 19 EStG (Anhang 10), § 2 LStDV (Anhang 8) i. V. m. R 19.3 LStR, H 19.3 LStH (Anhang 8a) gehören z. B. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn: Gehälter, Löhne, Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z. B. Sachbezüge) aus einem Dienstverhältnis; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religionsgesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum SA-Abzug sind grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl berechtigt (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht). Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesamten VZ besteht, werden die höchstens abziehbaren SA grundsätzlich nicht zeitanteilig gekürzt; denn die SA-Höchstbeträge und der SA-Pauschbetrag sind Jahresbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Beendigung der Steuerpflicht durch Tod, Wohnsitzwechsel oder Austritt

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die KiSt-Pflicht endet durch Tod, Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Gebiet der Religionsgemeinschaft. Das gilt auch für > Auslandsbeamte, selbst wenn diese nach § 1 Abs 2 EStG während ihres Auslandseinsatzes unbeschränkt steuerpflichtig bleiben (OFD BN vom 17.06.2004 – St 153-S 2440 – 2/04, DB 2004, 2020). Sie endet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 Buchst b EStG

Rz. 143 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können auch beschränkt steuerpflichtige ArbN beantragen, wenn sie > Inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (> Europäische Union) oder des EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum) sind und in einem dieser Staaten einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnsitz im Bereich der erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Neben der Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist für die KiSt-Pflicht ein > Wohnsitz oder gewöhnlicher > Aufenthalt in Deutschland (> Inland) erforderlich. Unterhält ein Stpfl mehrere Wohnsitze oder gewöhnliche Aufenthalte in Deutschland, so ist die Hauptwohnung maßgebend. Die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ungleiche Aufteilung des einem Kind zustehenden Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags

Rz. 88 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Haben unbeschränkt steuerpflichtige Eltern, die nicht die Voraussetzungen für eine > Ehegattenbesteuerung Rz 1 erfüllen (> Rz 85), Anspruch auf die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs 6 EStG oder auf > Kindergeld, so kann ein dem Kind zustehender Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 1–4 EStG) auf die beiden Elternteile ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dazu müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Veranlagungszeitraum

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 VZ ist das Kalenderjahr, in dem der Stpfl das > Einkommen bezogen hat, das der Veranlagung zugrunde gelegt wird (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 163; vgl § 25 Abs 1 EStG). Auch bei einem Wechsel der Steuerpflicht während des Kalenderjahres (zB bei Zuzug aus dem oder Wegzug in das > Ausland Rz 1 im Laufe des Kalenderjahres) ist Ermittlungsz...mehr