Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Innergemeinschaftlicher Erw... / 9 Umsatzsteuer nur bei Überschreiten der Erwerbsschwelle

Es findet kein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb statt, wenn der Unternehmer ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder ein Kleinunternehmer ist, der für seine Umsätze keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer ist, dessen Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen haben und im laufenden Jahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.4 Anwendungsfälle

Rz. 59 In der Rechtspraxis richten sich vorbeugende Unterlassungsklagen und hiermit verbundene Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorrangig gegen die bevorstehende bzw. befürchtete Offenbarung steuerlicher Verhältnisse gegenüber anderen Finanzbehörden oder sonstigen Dritten. Die darüber hinaus häufig anzutreffenden Unterlassungsansprüche gegen Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Lieferung der VuM als Hauptbestandteil

a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Konstellationen

Fraglich ist, in welchen Fällen eigentlich sinnvollerweise vorstellbar ist, dass die Übertragung der VuM den Hauptbestandteil eines einheitlichen Vorgangs darstellt. aa) Nicht fest installiert Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VI. Konformität mit Unionsrecht?

Zu prüfen bliebe, ob es unionsrechtskonform wäre, wenn in dem vorstehend unter V.2.b.dd. genannten Fall (Lieferung von fest installierten VuM, die als BV anzusehen sind, mit einem (Gebäude-)Grundstück) stets von der Steuerpflicht des Umsatzes auszugehen wäre (vorausgesetzt, es würde nicht ohnehin dem unter IV. dargestellten Verständnis gefolgt). Möglicherweise ergäbe sich au...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / cc) Fest auf dem GuB installiert

Installation ohne Gebäude: Selbst wenn die VuM (wiederum unabhängig davon, ob es sich um BV handelt oder nicht) ohne Gebäude unmittelbar auf dem GuB installiert werden, dürfte die Lieferung des GuB im Vordergrund stehen. Erschließungsanlagen: So z.B. im Fall von Erschließungsanlagen, die ein Unternehmer auf Grundstücken errichtet, die er hinterher entgeltlich auf eine Gemeind...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / aa) Nicht fest installiert

Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um fest installierte oder nicht fest installierte VuM handelt.[53] Wenn Lieferung mit GuB, mglw. zwei Umsätze: Werden sie mit GuB geliefert, würde sich daher schon die Frage stellen, ob es sich m...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / dd) Eindeutiger Zweck: Übertragung von VuM

Untergeordnete Bedeutung der Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks: Wird aber z.B. eine teure technische Anlage übertragen, die eine BV darstellt und (ggf. in einer Leichtbauhalle o.Ä.) fest auf einem Grundstück installiert ist, das keinen eigenständigen Zweck erfüllt, wäre denkbar, dass der eigentliche Zweck der Transaktion in der Lieferung der Anlage besteht und die Mitlie...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil

Grundstück = Hauptbestandteil: Zunächst kommt in Betracht, dass die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil des Vorgangs anzusehen ist. Das war auch in dem von EuGH und BFH entschiedenen Vermietungsfall so (s. oben I.1.[51]) und dürfte vermutlich in vielen Fällen die Auslegung sein, die am ehesten auf der Hand liegt. Dann steuerfrei ...: In diesem Fall ist ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Option zur Steuerpflicht

Rz. 29 Nach § 9 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt ist. Macht der Unternehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch und unterwirft er solche Umsätze der Steuer, steht ihm der Abzug der mit diesen Leistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen f...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 § 15 Abs. 4 ErbStG ist keine Tatbestandsregelung

Rz. 86 § 15 Abs. 4 ErbStG selbst regelt lediglich die Rechtsfolgen der Schenkung durch Kapitalgesellschaften. Die Gesetzesbegründung hält ausdrücklich fest: "Die Kapitalgesellschaft bleibt Schenker nach § 7 ErbStG, sodass sich hinsichtlich der Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) und der Steuerschuldnerschaft (§ 20 ErbStG) keine Veränderungen ergeben." Im Hinblick auf Vorerwerbe nach § ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Schenkungen unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 22 Schenkungen unter Lebenden sind ursprünglich in die Steuerpflicht einbezogen worden, um ein Ausweichen vor den steuerpflichtigen Vermögensübertragungen von Todes wegen in steuerfreie Rechtsgeschäfte unter Lebenden auszuschließen.[1] Zu den Schenkungen unter Lebenden i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört vor allem der Erwerb aufgrund einer Schenkung i. S. d. §§ 516 f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.15 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Rz. 74 § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG stellt Zuwendungen an inländische Pensions- und Unterstützungskassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerfrei, sofern diese die für die Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.[1] Ist die entsprechende Kasse aufgrund einer sog. Überdotierung nach § 6 KStG teilweise steuerpflichtig, unterliegt die Zuwendun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3 Grunderwerbsteuer: Steuerpflicht, Befreiungen und Steuersatz

3.1 Welche Geschäfte grunderwerbsteuerpflichtig sind Nur Rechtsgeschäfte, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Die einzelnen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ergeben sich aus § 1 GrEStG. Der wesentlichste und am häufigsten vorkommende Vorgang ist hierbei der Kaufvertrag.[1] Nach § 1 GrEStG unterliegen folgende Rechtsgeschäfte, ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.6 Hallenboden ist keine Betriebsvorrichtung

Der Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung, wenn der Boden eine sog. Doppelfunktion hat. In einem derartigen Fall ist er in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.[1] Im entschiedenen Fall ging es um den Kaufpreis, der auf einen 50.000 qm großen Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit entfiel. Die Betonplatten aus Stahlfaserbe...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.11 Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag

Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt hingegen nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn der zunächst angebotene Generalübernehmervertrag zur Bebauung des Grundstücks nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert wurde.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die Klägerin von verschiedenen Grundstückseigentümern Grundstücke zur Bebauung. Das ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.1 Welche Geschäfte grunderwerbsteuerpflichtig sind

Nur Rechtsgeschäfte, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Die einzelnen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ergeben sich aus § 1 GrEStG. Der wesentlichste und am häufigsten vorkommende Vorgang ist hierbei der Kaufvertrag.[1] Nach § 1 GrEStG unterliegen folgende Rechtsgeschäfte, welche sich auf inländische Grundstücke beziehen, de...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.8 Einheitliches Vertragswerk: Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung in engem sachlichen Zusammenhang

Grundsätzlich unterliegt der Grunderwerbsteuer nur der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, wenn nur dieses Vertragsgegenstand ist. Anders liegt aber der Fall, wenn ein sog. einheitliches Vertragswerk gegeben ist. Das ist der Fall, wenn die Verträge über den Kauf des unbebauten Grundstücks und die anschließende Gebäudeerrichtung in einem derart engen sachlichen Zusammenhan...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.10 Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückskauf – späterer Bau eines Einfamilienhauses

Mit Urteil vom 25.1.2017 hat der BFH eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gefällt.[1] Wird nach diesem Urteil ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der betreffenden Grunderwerbsteuerfestsetzung geschlossen, kann die Finanzbehörde die ursprüngliche Grundwerbsteuerfestsetzung ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzl...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.2 Vervielfachung der Freigrenze von 2.500 EUR

Wird der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgebende Wert von 2.500 EUR nicht überschritten, ist der betreffende Erwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Fraglich ist jedoch, ob die Befreiungsvorschrift auch gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück an mehrere Erwerber veräußern. Grundsätzlich gilt: Werden durch ein Rechtsgeschäft mehrere Grundstücke übertragen,...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.7 Kauf einer Immobilie mit gebrauchten Gegenständen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt jedenfalls für werthaltige Gegenstände und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.[1] Im entschiedenen Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.000 EUR erworben. Im notariellen Vertrag wurde vereinbart, dass ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr