Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

1.1 Überblick Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind, abgesehen von den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht von Diplomaten[1] u. a. bzw. von ausländischen Grenzpendlern[2], beschränkt steuerpflichtig.[3] Weitere Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer inländischen Arbeitslohn erzielt.[4] Dies ist der Fall, wenn er d...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind z. B. ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begründender...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.4 Diplomaten

Für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, z. B. Bund, Länder oder Kommune, in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit im Ausland Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, gilt eine Sonderregelung. Unter der Vorausset...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Unbeschränkte oder beschränkte Lohnsteuerpflicht

Eine wichtige Änderung erfährt das Lohnsteuerverfahren für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020, indem erstmals der Personenkreis der beschränkt Steuerpflichtigen in das betriebliche Erstattungsverfahren des Lohnsteuer-Jahresausgleich einbezogen wird.[1] Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durfte der Arbeitgeber die Lohnsteuer bisher nur nach den Verhältnissen der einz...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Preisgelder

Sie unterliegen der Lohnsteuer, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und leistungsbezogen sind. Maßgebend für die Entscheidung sind die Ausschreibungsbedingungen und die der Preisverleihung zugrunde liegenden Ziele. Der einem Mitarbeiter von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn.[1] Keine Steuer...mehr

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Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Grundsätzlich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthalt des Berechtigten entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld (sog. Territorialitäts-, Wohnlandprinzip). § 8 und § 9 Abgabenordnung (AO) enthalten eine Legaldefinition der genannten Begriffe: "Einen Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, das...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Ehrenamtliche Betreuer erzielen nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte, die der vermögensverwaltenden Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.[1] Die dafür gezahlten Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 8.9.2022 – S 1978 A-048-St 519 (Veräußerung der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht – Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht [Zuzugsfall]), juris

Rz. 11 [Autor/Stand] Im Urteil v. 26.10.2021 – IX R 13/20, BStBl. II 2022, 172, hatte der BFH die Rechtsfrage zu klären, ob § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann anzuwenden sei, wenn der Steuerpflichtige eine nach § 6 AStG vergleichbare, festgesetzte Steuer tatsächlich an den Wegzugsstaat gezahlt hat oder ob es für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG ausreicht, dass eine Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.3 Hypothetische Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 56 Damit die Rechtsfolge des § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eingreift, müssen die betroffenen nichtausländischen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft bei fingierter unbeschränkter Steuerpflicht der Person i. S. d. § 2 AStG nach den §§ 7–13 AStG steuerpflichtig sein. Dies setzt die Prüfung eines fiktiven Sachverhalts voraus.[1] Der Stpfl. i. S. d. § 2 AStG wird per Fiktion zum u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Rz. 43 Während die erweiterte beschränkte Steuerpflicht Besteuerungsfolgen im Wegzugsjahr sowie in den 10 darauffolgenden Vz nach sich ziehen kann, greift § 6 AStG zeitpunktbezogen bei Wegzug. Die Norm verfolgen unterschiedliche Ziele und können nebeneinander greifen. Rz. 44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 76 § 4 Abs. 1 AStG wirkt ausschließlich "bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes". Folglich wird die beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht zum Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG. Liegt infolge eines inländischen Erwerbers unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, ist der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG nich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.2 Rechtsfolge: Steuerpflicht entsprechend Beteiligung am Nennkapital (§ 13 Abs. 1 S. 1)

Rz. 72 In der Folge des Vorliegens aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG sind "diese Einkünfte bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaft steuerpflichtig". Da nach § 13 Abs. 4 AStG auch § 10 AStG entsprechend gilt, ist die in der Rechtsfolge angeordnete Steuerpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 AStG Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Siehe jeweils vor den Einzelthemen 1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Steuerpflicht

Tz. 47 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges ist kstpfl und gewstpfl. Sie ist St-Schuldnerin der KSt und der GewSt. Wegen Einzelheiten s Tz 14ff und s Tz 31.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG

Rz. 126 Im Sonderfall der erweitert beschränkt Stpfl. gem. § 5 AStG kommt eine originäre Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht in Frage.[1] Rz. 127-130 einstweilen frei491mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Abgrenzung der Steuerpflicht der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

2.5.2.1 Die gesetzliche Regelung Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus der Mischform der KGaA (s Tz 6) resultiert auch die Notwendigkeit einer differenzierten Besteuerung des Gewinns, soweit dieser bei der KGaA verbleibt, und des Gewinnanteils, der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG an den phG auf seine nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen (oder als Vergütung – Tantieme – für die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.3 Erträge aus Vermögen wären bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG

Rz. 92 Erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 AStG ist nur solches Vermögen, das zu Erträgen führt, die bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären.[1] Infolge des Abstellens auf "Teile des Erwerbs" ist für jeden Vermögensgegenstand, der nicht bereits zum Inlandsvermögen gehört und deshalb regulär beschränkt steuerp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Absatz 2 Nr 1: Keine Abgeltungswirkung im VZ des Wechsels zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Tz. 36a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis einschließlich VZ 2008 folgte aus § 7 Abs 3 S 3 KStG, dass beim unterjährigen (identitätswahrenden, näher s § 2 KStG Tz 189-189b) Wechsel zwischen beschr und unbeschr StPflicht anders als im EStG (s § 2 Abs 7 S 3 EStG) keine gemeinsame Veranlagung der während der unbeschr StPflicht erzielten Eink mit ggf während der beschr StPflicht vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Volle Steuerpflicht, wenn die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten mehr als 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen betragen

Tz. 28 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Betragen die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten mehr als 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen, so ist die StFreiheit ausgeschlossen, dh es tritt volle StPflicht ein. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 bis 4 KStG (s auch Urt des BFH v 25.08.2010, BFH/NV 2011, 311). In Fällen, in denen die Einnahmen aus schädlichen Tätigkeiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG

Rz. 287 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG besteht für die genannten Gewinne nur dann eine Ausnahme von deren Einordnung als "aktiv", wenn der Gewinn bei der ausländischen Gesellschaft bei unterstellter unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wäre. Die Ausnahme entspricht § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG [1], weshalb auf die dortige Kommentie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 163 Nach einer im Schrifttum vertretenen und als herrschend bezeichneten[1] Auffassung kann ein Erwerb i. S. v. § 4 Abs. 1 AStG nicht vorliegen, wenn nicht Inlandsvermögen (mit-)übertragen wird. Einer anderen Auffassung zufolge müsse Inlandsvermögen nicht übertragen werden, aber jedenfalls vorliegen. Wie bereits oben unter Rz. 78 ff. diskutiert, sind diese Auffassungen m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Anders als die unbeschr StPflicht nach § 1 KStG kennt die beschr StPflicht, die in § 2 KStG geregelt ist, zwei verschiedene Alt: Beschr stpfl sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, soweit sie inl Eink iSd § 49 EStG erzielen, sonstige nicht unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Partielle Steuerpflicht, wenn die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen betragen

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Betragen die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % der Gesamteinnahmen, so tritt hinsichtlich dieser anderen Tätigkeiten partielle StPflicht ein (ebenso s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 31). Zur Erhöhung der Grenze auf 20 % der Einnahmen nach Satz 3 und 4 der Vorschrift, s Tz 20 und 21. Die Auff der Fin-Verw wurde mittlerweile v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und Realgemeinden (§ 3 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen StPflicht zu versteuern ist. Die vorgenannten Kö/Gebilde gehören grds zu dem Kreis der in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG genannten St-Subjekte. In d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.4 Parallele Besteuerung der ausländischen Familienstiftung

Rz. 56 Die Zurechnungsbesteuerung bei den betroffenen Personen lässt die gleichzeitig bestehende Steuerpflicht der Stiftung (ggf. auch beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland) unberührt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird durch Abs. 5 (vgl. Rz. 67) vermieden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Zurechnung erfolgt vorrangig beim Stifter und nachrangig bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Eine Beschränkung auf natürliche Personen erfolgt nicht, somit sind auch Körperschaftsteuersubjekte von der Vorschrift erfasst.[1] Im Moment der Zurechnung muss die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen[2] (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der beschr KStPflicht nach § 2 Nr 2 KStG unterliegen die sonstigen (nicht unter § 2 Nr 1 KStG fallenden) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren inl Eink, für die der St-Abzug vorzunehmen ist. Es handelt sich dabei um Gebietskö und sonstige Kö d öff Rechts (zB Innungen, Zweckverbände, Religionsgemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) – Auszug –, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2 Die Vorschrift im Einzelnen

Rz. 28 Die Regelungen des § 15 AStG zur Behandlung von ausländischen Familienstiftungen lassen sich systematisch folgenden Teilbereichen zuordnen. Der erste Teilbereich umfasst die Absätze 2 und 1, nämlich den Tatbestand in seiner Grundform und die Absätze 8 und 11 in der Rechtsfolge. Die Absätze 3 und 4 erweitern den Anwendungsbereich auf Unternehmensstiftungen sowie auf an...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.3 Negativvoraussetzung

Rz. 64 Die Unternehmensstiftung darf nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein.[1] Liegt deren unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG, Abs. 2 KStG) vor, unterbleibt die Zurechnung bei den betroffenen Bezugs- und Anfallsberechtigten, vielmehr wird das Welteinkommen selbst der Körperschaftsteuerpflicht im Inland und ggf. auch der Gewerbesteuer unterworfen.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2 Unternehmensstiftungen (§ 15 Abs. 3 AStG)

Rz. 59 Absatz 3 erweitert den Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 AStG. Als Unternehmensstiftungen gelten ausländische Stiftungen, wenn entweder ein Unternehmensbezug bei einer natürlichen Person besteht oder eine Körperschaft eine ausländische Stiftung gründet und jeweils zusätzlich ein bestimmter Personenkreis bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt ist. Während die unbeschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.3 Gleichstellung sonstiger Vermögen und Vereinigungen (§ 15 Abs. 4 AStG)

Rz. 66 Das Steuerrecht stellt auf den wirtschaftlichen Istzustand und nicht auf die Bezeichnung eines Vorganges ab.[1] Folglich kann der Anwendungsbereich des § 15 AStG sich nicht nur auf solche Rechtsgebilde beschränken, die in ihrer Rechtsordnung als Stiftung bezeichnet werden. Der Abs. 4 stellt die Anwendung auf andere Körperschaftsteuersubjekte (sonstige Zweckvermögen, V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3 Rechtsfolge

2.1.3.1 Stifter als vorrangiges Zurechnungssubjekt Rz. 49 Die Einkünfte der Familienstiftung werden nur bei unbeschränkt Stpfl. zugerechnet.[1] Für die Höhe des zuzurechnenden Anteils der Einkünfte der Stiftungen besteht folgende Rangfolge: Solange ein Stifter unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind diesem sämtliche Einkünfte zuzurechnen.[2] Liegen mehrere unbeschränkt steuerp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seiner Rechtsprech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1 Verhältnis zu nationalen Vorschriften

1.3.1.1 AStG 1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4 AO

1.3.1.4.1 § 39 AO Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.3 Anfallsberechtigte als drittrangige Zurechnungssubjekte

Rz. 55 Die Zurechnungsbesteuerung bei den Anfallsberechtigten kann nach hier vertretener Auffassung nur im Fall der Auskehrung des Stiftungsvermögens erfolgen.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.4 Rechtsfolge

Rz. 65 Den unbeschränkt steuerpflichtigen Bezugs- und Anfallsberechtigten der Unternehmensstiftung werden die Einkünfte (vgl. Rz. 62) zugerechnet.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1 AStG

1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteuerung die Aussc...mehr