Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Arten der unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 75 Die Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen steht heute außer Frage.[109] Man kann ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung unterscheiden:[110]mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.3 Besonderheit: unentgeltlicher Erwerb

Auch wenn der Veräußerer selbst innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht zu mind. 1 % beteiligt war, kann eine erweiterte Steuerpflicht für die Veräußerung der Anteile bestehen. Diese tritt ein, wenn der Veräußerer den veräußerten Anteil innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich erworben hat und sein unmittelbarer Rechtsvorgänger oder bei mehrfach aufeinander f...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Ist der Wegzug ins Ausland vollzogen, droht ggf. die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ziel der erweiterten beschränkten Steuerpflicht des § 2 AStG ist es laut Gesetzesbegründung, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten, die durch den Wohnsitzwechsel ins Ausland verletzt worden sein könnte.[1] Faktisch reduziert die Anwendung der Norm jedoch für eine be...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.3 Rechtsfolge

Nach § 2 Abs. 1 AStG ist der Steuerpflichtige für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seinem Wegzug und dem Ausscheiden aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht über die beschränkte Steuerpflicht hinaus erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht auslä...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.1 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ergeben sich aus § 2 Abs. 1 AStG. Demnach muss der Steuerpflichtige als Deutscher in den letzten 10 Jahren vor Beendigung seiner unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein.mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.2 Spätere Veräußerung der Coins

Die Frage der Steuerpflicht einer späteren Veräußerung der neuen Coins nach § 23 EStG korrespondiert mit der oben dargestellten Vorfrage, ob der Bezug dieser Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt.[1] Folgt man der hier vertretenen Auffassung, ergibt sich bei einer späteren Veräußerung der im Rahmen eines Airdrop erhaltenen Coins keine Steuerpflicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5 Wegzugsbesteuerung – exit tax

Insbesondere junge und ungebundene Anleger, die Kryptowährungen im Privatvermögen halten, erwägen häufig, Deutschland zu verlassen und ins Ausland zu ziehen. Wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wird, endet mit diesem Tag (also unterjährig) die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dies wirft die Frage nach den steuerlichen Konseq...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.1 Kein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG

Einen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG [1] löst der Wegzug aus Deutschland nicht aus, da keine entgeltliche Übertragung auf einen Dritten vorliegt. Außerdem gibt es keinen anderen Veräußerungs- bzw. (Ersatz-)Realisationstatbestand, der einen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auslösen kann.mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.2 Sachliche Voraussetzungen

Sachliche Voraussetzung ist entweder, dass der Steuerpflichtige in ein niedrig besteuertes ausländisches Gebiet verzieht oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Nach § 2 Abs. 2 AStG wird ein niedrig besteuertes Gebiet vermutet, wenn das ausländische Gebiet von einer unverheirateten Person bei einem Einkom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.5 Gewinnberechnung

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. –verlust ergibt sich gem. § 23 Abs. 3 EStG aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und den Werbungskosten einerseits und dem Veräußerungspreis der Kryptowährung (erhaltenes Fiat-Geld bzw. der gemeine Wert der erhaltenen Kryptowährung beim Tausch[1]) andererseits. Zu den Werbungskosten[2] zählen die Veräußerungskosten, wie z....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.1 Bezug der Coins

Der Erwerb der neuen Coins kann im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), einen steuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) darstellen. Sofern Kunden sich für die Teilnahme zum Bezug neuer Coins anmelden und Daten von sich aus preisgeben müssen, die über die Informationen hinausgehen, die für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 3.2.1 Ausschließlichkeit

Der Ausnahmetatbestand der Investitionsfinanzierung hat zur Bedingung, dass das Darlehen nicht nur unmittelbar, sondern auch ausschließlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts dient. Ein Darlehen dient nur dann unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn die Darlehensvaluta tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.3 Erwerber muss die übernommene Geschäftstätigkeit (Betrieb) fortführen

Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber Unternehmer ist und beabsichtigt, das erworbene Unternehmen fortzuführen bzw. dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln. Maßgeblich für die Fortführung ist der im Zeitpunkt der Übertragung mit dem übertragenen Wirtschaftsgut tatsächlich ausgeübte G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.3 Verkauf von Gebäuden mit angenommener Geschäftsveräußerung und vorsorglicher Option nach § 9 UStG im Notarvertrag

Vertragsparteien eines notariellen Grundstückskaufvertrags gehen häufig vom Vorliegen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG aus. In derartigen Fällen enthält der Vertrag oft eine Klausel, dass der Veräußerer für den Fall, dass das Finanzamt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen endgültig verneint, nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind

Leitsatz 1. Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG) zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Für die Berechnung, ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft / 2 Nicht grenzüberschreitende Reihengeschäfte

Wenn beim Reihengeschäft der Liefergegenstand im Herkunftsland bleibt, d. h. keine grenzüberschreitende Warenbewegung erfolgt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung aller Lieferungen einfach. Dann unterliegen alle Lieferungen der Reihe der Umsatzsteuer des Herkunftslands, aus dem die Ware stammt und wo sie verbleibt – unabhängig von der Nationalität des Lieferers. Liegt also ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 1. Einführende Überlegungen

Der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erfordert nach Neufassung durch das ATADUmsG[3] zunächst eine unbeschränkte Steuerpflicht. Diese ergibt sich aus der Definition in § 6 Abs. 2 AStG und verlangt dem Grunde nach eine unbeschränkte Steuerpflicht i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG – d.h. einen inländischen Wohnsitz nach § 8 AO bzw. einen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO –...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / c) BFH v. 21.12.2022 – I R 55/19

Nunmehr hat der BFH[23] mit Urteil vom 21.12.2022 zur Frage der Rückkehrabsicht entschieden, sich in diesem Zusammenhang von der Argumentation des FG Münster[24] distanziert und mithin gegen die subjektive Theorie geurteilt. Systematische Gründe: In erster Linie begründet die Revisionsinstanz ihre Entscheidung mit systematischen Gründen. So führt der BFH zunächst an, dass nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 1. Einführende Überlegungen

Der Tatbestand der "vorübergehenden Abwesenheit i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG" erfasst tatbestandsseitig zunächst die Fälle der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG . Auch die Fälle der subsidiären Beschränkung bzw. des Ausschlusses des Besteuerungsrechtes der Bundesrepublik De...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

Leitsatz 1. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht daru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / IV. Fazit

Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Steuerpflicht des Verwaltungsvermögens – vom sog. Schmutzzuschlag des § 13b Abs. 7 Satz 1 ErbStG i.H.v. 10 % einmal abgesehen – ist dem Steuerpflichtigen somit zu empfehlen, Bestand und Höhe des (insb. auch jungen) Verwaltungsvermögens im Unternehmen laufend im Blick zu behalten. Anderenfalls ist es in jedem Fall sinnvoll, direkt zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.1 Gewerbliche Tätigkeit eines Profisportlers

Prinzipiell liegen beim Empfänger, z. B. dem gesponserten Sportler, steuerpflichtige Einnahmen vor. Denn Einkünfte, die Sportler aufgrund von Sponsorenverträgen erzielen, dürften im Regelfall gewerbliche Einkünfte sein.[1] Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 2 Arten der Zuschüsse

Zuschüsse können in Form von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen gegeben werden. Grundsätzlich können sie nicht zurückgefordert werden. Öffentliche (Investitions-)Zuschüsse werden auch unter bestimmten Bedingungen gewährt. Wird die Bedingung nicht erfüllt, kann (Teil-)Rückzahlung verlangt werden. Es sind zu unterscheiden: öffentliche und private Zuschüsse, je nachdem, ob ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) bestimmt den Begriff der Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind die "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" (Veranlassungsprinzip). Abzugrenzen sind die Betriebsausausgaben von Werbungskosten (diese betreffen die Überschusseinkunftsarten, beispielsweise nichtselbständige Arbeit oder Vermietung und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfälle für eine Aufteilung

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Die Abschreibung für ein Vereinsheim mit Gaststätte muss in der Regel aufgeteilt werden, weil es sowohl ideellen Zwecken (dem steuerneutralen Bereich und den Zweckbetrieben) als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) dient. Lässt sich eine Aufteilung nicht leicht und einwandfrei vornehmen, kann...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikschulen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikschulen fördern die Kunst (s. "Kulturelle Zwecke") und können, wenn sie privatrechtlich organisiert sind, als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften (als Verein oder in anderer Rechtsform, z. B. gGmbH) anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Wird der Musikunterricht im Rahmen der als gemeinnützig anerkannten Musikschule ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 2 [Autor/Stand] "Steuerfall" ist der einzelne steuerpflichtige Erwerb, sodass die Kleinbetragsgrenze pro Erwerber ausgenutzt werden kann.[2] Die Norm ist sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden anwendbar, vgl. § 1 Abs. 2 ErbStG. Außerdem gilt die Vorschrift sowohl bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht.[3] Übersteigt die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Erstattung von Abzugsteuer analog § 50c Abs 3 EStG

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Erstattung von Abzugsteuern notwendig wird, die nicht unmittelbar in § 50c Abs 3 EStG geregelt ist. Dies sind Fälle, in denen sich der Rechtsgrund für eine Erstattung nicht aus den §§ 43b, 50g EStG oder einem DBA, sondern zB allgemein aus dem Fehlen einer Steuerpflicht oder aus dem Verstoß gegen EU...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Klarstellungsfunktion der Vorschrift

Rz. 421 [Autor/Stand] Seit mehr als 100 Jahren enthält das ErbStG, heute in § 7 Abs. 4, die Klarstellung, die Steuerpflicht einer Schenkung werde "nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie zur Belohnung oder unter einer Auflage gemacht oder in die Form eines lästigen Vertrags gekleidet wird."[2] Die hieraus folgenden Selbstverständlichkeiten sind allerdings meist nicht präsent; ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Opernsänger

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Opernsänger, der im Rahmen sog. Gastspielverträge an Opernbühnen auftritt und hinsichtlich des Inhalts und weitgehend des Orts und der Zeit seiner Tätigkeit nicht an Weisungen der Bühnenleitung gebunden ist, ist umsatzsteuerlich Unternehmer (s. BFH vom 09.08.1990, AZ: VR 115/85 (n. v.)). In solchen Fallgestaltungen ist der Opernsänger einkommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Die Musikkapelle in der Rechtsform eines Vereins

Tz. 16 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Besteht innerhalb eines Vereins eine Musikkapelle, Spielmannszug oder Orchester, so werden Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und dem jeweiligen Veranstalter (Gastwirt, anderen Vereinen oder Auftraggebern etc.) begründet. Der Verein ist im umsatzsteuerrechtlichen Sinne Unternehmer i. S. v. § 2 UStG (Anhang 5). Er ist darüber hinaus grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tennisturniere

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tennisturniere, die von Vereinen ausgerichtet werden, sind "sportliche Veranstaltungen" und somit als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wird die Bedingung bezüglich der Zweckbetriebsgrenze erfüllt, können anlässlich von derartigen Tennisturnieren sowohl bezahlte als auch unbezah...mehr