Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

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Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 2 Räumliche Abgrenzung der steuerbegünstigten Benutzung (Abs. 1)

Rz. 10 Lässt sich von einem Steuergegenstand (§ 2 GrStG), der sowohl nach §§ 3,4 GrStG steuerbegünstigten Zwecken als auch anderen (nicht steuerbegünstigten) Zwecken dient, der Teil des Steuergegenstandes, der für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, räumlich abgrenzen, ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nur dieser Teil des Steuergegenstandes steuerfrei. Die räumliche Abgrenzung bzw...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.2 Gewährung von Steuerbefreiungen

Rz. 5 Steuerbefreiungen sind grundsätzlich von Amts wegen zu gewähren. Praxis-Tipp Gleichwohl sollte der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Befreiungstatbestände zu seinen Gunsten dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vortragen. Der Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden sind insoweit häufig faktisch Grenzen gesetzt. Wenngleich die Grundsteuer zu den laufend veranlagten St...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand

Rz. 10 § 2 GrStG bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert die Vorschrift die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einh...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.1 Steuerbefreiungen im GrStG

Rz. 3 Innerhalb des Grundsteuergesetzes sind die Tatbestände zu den Steuerbefreiungen in den §§ 3, 4 GrStG i. V. m. §§ 5-8 GrStG abschließend geregelt (Enumerationsprinzip). § 3 GrStG normiert sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger. Zu den begünstigten Rechtsträgern gehören insbesondere juristische Personen des öffentl...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3.1 Grundbesitz, der Lehr- oder Versuchszwecken dient (Nr. 1)

Rz. 15 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der nach § 3 oder § 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nach § 6 Nr. 1 GrStG ausnahmsweise steuerbefreit, wenn er Lehr- und Versuchszwecken dient. Für die Gewährung einer Steuerbefreiung müssen für den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz zuvörderst auch die subjektiven und objektiven Voraussetzungen für ei...mehr

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Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 3 Neuveranlagung ohne Fortschreibung des Grundsteuerwerts (Abs. 2)

Rz. 15 In § 17 Abs. 2 GrStG werden Fälle geregelt, in denen die Steuermessbeträge auch ohne vorherige Fortschreibung der Grundsteuerwerte im Wege einer Neuveranlagung neu festzusetzen sind. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG gehören hierzu Fälle, in denen zwar der Grundsteuerwert unverändert bleibt, der Steuermessbetrag aber deshalb neu festzusetzen ist, weil Änderungen eingetreten...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

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Besteuerung eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

Leitsatz 1. Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949 (BGBl II 1954, 494) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteil vom 06.08.1998 – IV R 75/97, BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732). 2. Einer Verfügun...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 4.4 Beschränkte Steuerpflicht (Zeilen 23-25)

In den Zeilen 23-25 werden beschränkt steuerpflichtige Beteiligte mit Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht kenntlich gemacht.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Steuerrechtliche Konsequenzen

Wendet man also mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in der Konstellation des Besitzunternehmens im Inland und der Betriebskapitalgesellschaft sowie des überlassenen Grundstücks im Ausland an, ergeben sich m.E. folgende steuerrechtlichen Konsequenzen: Die im Inland ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Tanzkurse

Leitsatz Weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus dem Unionsrecht ergibt sich eine Steuerbefreiung für Umsätze von Tanzschulen. Dies gilt jedenfalls für Umsätze aus Tanzkursen für Erwachsene ("Welttanzprogramm" und "Medaillenkurse"). Sachverhalt Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GbR eine im allgemeinen deutschen Tanzlehrerverband (ADTV) organisierte Tan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.11 Veranlagung im Zusammenhang mit beschränkter Steuerpflicht (Nr. 7)

Rz. 54 Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a bzw. b EStG sind von Amts wegen zu veranlagen[1] unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, bei denen wegen des im EU- bzw. EWR-Ausland lebenden Ehegatten aufgrund des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Steuerklasse III berücksichtigt worden ist, beschr. stpfl. Arbeitnehmer, die nach § 1 ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / h) Erstattungszinsen (Zeile 26)

Erstattungszinsen des FA sind gesondert in Zeile 26 zu erfassen. Beraterhinweis Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 482/14 noch ein Verfahren anhängig, das die Steuerpflicht von Erstattungszinsen zum Gegenstand hat. Einspruchsverfahren ruhen kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 215 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands iSd § 4 Abs 1 S 2 EStG wird bei beschr Stpfl durch den Umfang der StPflicht in § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG beschr. Die Eink-Ermittlungsvorschriften beziehen sich bei beschr Stpfl nur auf die inl stbaren Eink (s Urt des BFH v 17.12.1997, BStBl II 1998, 260). Dies bedeutet nicht, dass die "inl Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfasst das dt Besteuerungsrecht sämtliche Eink (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs 2 KStG). Beschr KStpfl iSd § 2 Nr 1 KStG unterliegen hingegen nur mit ihren inl Eink (Territorialitätsprinzip, s § 49 EStG) und beschr KStpfl iSd § 2 Nr 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht ausschließlich auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des wG s § 14 AO; außerdem s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw. Zur Abgrenzung zur – st-unschädlichen – Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG ist die St-Befreiung ausgeschlossen für wG, die nicht ausschl auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind. Für diese wG ergibt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 208 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH hat – da der Gesetzeszweck der Entnahme die Gewährleistung der Erfassung der stillen Reserven sei (s Tz 206) – uE den sog weiten Betriebsbegriff für maßgeblich erklärt (zB s Urt des BFH v 17.08.1972, BStBl II 1972, 903, und v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Nach diesem Verständnis des Betriebsbegriffs bilden mehrere Betriebe eines S...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 63 und 65 AEUV. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XY und dem Finanzamt V (Deutschland) über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Grundstücke. Rechtlicher Rahmen § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 353 [Autor/Stand] Gewinnerzielungsabsicht. Eine Wirtschaftstätigkeit setzt an sich nicht voraus, dass die Körperschaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist.[2] Dies zu fordern könnte man allerdings versucht sein, wenn man den Begriff der Wirtschaftstätigkeit (unionsrechtswidrig, vgl. Rz. 252, 268, 345 ff.) mit demjenigen der Gewerblichkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) gleichstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 8 GrStG lautet[2]: "... Übereinstimmend mit dem bisherigen Recht wird hier geregelt, wie die Befreiungsvorschriften der §§ 3 und 4 GrStG des Entwurfs anzuwenden sind, wenn bei einem Grundstück begünstigte und nichtbegünstigte Zwecke zusammentreffen. Für Grundbesitz, der begünstigten Zwecken, gleichzeitig aber auch Wohnzwecken od...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.7 Sanierungsgelder

Zusätzlich zur Umlage sind bei der VBL und einigen anderen Zusatzversorgungseinrichtungen von den Arbeitgebern steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Die Sanierungsgelder dienen zur Deckung des infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die am 1.11.2001 jeweils geltende Umlage hinausgeht. Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Begünstigte Erwerber

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Verschonungsregelungen begünstigen jeden steuerpflichtigen Erwerb, und zwar unabhängig von der Person des Erwerbers.[2] Es kommt mithin weder auf die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen noch zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht an. Rz. 40 [Autor/Stand] Die Verschonungsregelungen kann auch der Schenker in Ans...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. Exkurs: Besonderheiten im EStG

Das Dazwischentreten des Erben bis zur Erfüllung selbst eines zeitnah zum Erbfall zu vollziehenden Vermächtnisses kann unerwartete Einkommensteuerfolgen bewirken, betreffend die Zurechnung von Erträgen oder eine etwaige Verstrickung oder Gewinnrealisierung. Probleme können hier auftreten bereits durch eine zivilrechtlich nur kurzzeitige Veränderung der personellen Zuordnung ...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Heizung. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung vornimmt, liegt der Grundfall der...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 3.3 Lösung

W ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er führt gegenüber R eine Leistung im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt aus. Die Reparatur des Fahrzeugs ist eine einheitliche Leistung, die nicht in einen Teil "Lieferung" und einen Teil "sonstige Leistung" aufgeteilt werden kann. Es muss nach...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Lieferung aus, muss geprüft werden, ob diese Lieferung steuerbar und (soweit Steuerbarkeit gegeben ist) auch steuerpflichtig ist. Wesentlicher Prüfungspunkt für die Frage der Steuerbarkeit ist der Ort der Lieferung; nur eine im Inland ausgeführte Lieferung kann steuerbar sein. Wenn die Sonderregelungen zur Bestimmung des Orts einer Lieferung einmal...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auswirkungen der Änderung durch das AbzStEntModG auf bestehende Freistellungsbescheinigungen

Rz. 618 [Autor/Stand] Problemstellung. Am 9.6.2021 ist die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. AbzStEntModG mit grundsätzlicher Rückwirkung auf alle offenen Fälle (vgl. zur zeitlichen Anwendung und daraus sich ergebende Verfahrensfragen ausf. Rz. 76 ff.) in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkung dies für zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 50...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 4 Fall: Das Hausboot

Sachverhalt Erbe E hat von seinem Erbonkel ein Hausboot geerbt, das fest mit dem Ufer und einer Steganlage verbunden an einem Seitenarm der Alster in Hamburg befestigt ist. Das Hausboot ist an die lokalen Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) angeschlossen. Da E selbst nicht in das Hausboot einziehen möchte, vermietet er es an den selbstständigen Rechtsanwalt R, der a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ausnahmen

Rz. 367 [Autor/Stand] Überblick. Von der auf die Körperschaft isolierten Betrachtungsweise für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung gibt es systemimmanente Ausnahmen. Diese betreffen (potenziell) folgende Fälle: Mittelbare vertikale Verbundbetrachtung (vgl. Rz. 368 ff.) Gegenbeweis (vgl. Rz. 370 ff.) Besondere DBA-Regelungen (vgl. Rz. 372 ff.) Aktivität von Betrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 205 [Autor/Stand] Bei der Bekanntgabe von Fortschreibungsbescheiden muss das Finanzamt wegen der weitreichenden Folgen bei Bekanntgabefehlern[2], äußerst sorgfältig verfahren. Zu den Einzelheiten der Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird auf die ausführlichen Erläuterungen zu § 122 AO im AEAO [3] verwiesen. Von der Möglichkeit, den Bescheid nur an den Empfangsbevollmächti...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen/Steuerentlastungen

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