Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben vom 2.11.2021 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 1.10.2020. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts füh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Erfolgt die Vermietung der Kegelbahnen durch den Verein an Nichtmitglieder – an Freizeitkegler – (Freizeitclubs), sind die Einnahmen dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Für Gewinne, die sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergeben, ist u. U. Steuerpflicht gegeben. Steuerpflicht wird nur noch dann...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was jemand infolge einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Es geht also darum, dass der Erblasser von Todes wegen eine aufschiebend oder auflösend bedingte Zuwendung macht. Die Bedingung besteht darin, dass der Bedachte –...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nutzung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Nutzung der Kegelbahnen erfolgt bei einem Sportkegelverein im Regelfall gegen Entgelt und somit nicht im ideellen Tätigkeitsbereich, sondern in dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen", s. §§ 65, 67a AO, Anhang 1b und ggf. im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In Letzterem wird Steuerpflicht ausgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begrenzung durch § 14 BewG

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Rente oder ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen, dessen Laufzeit über die zeitliche Begrenzung hinaus auch durch das Leben einer Person bestimmt wird, darf den sich aufgrund der Lebenserwartung dieser Person nach § 14 BewG ergebenden Kapitalwert nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BewG a.F.). Rz. 29 [Autor/Stand] Wenn somit die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung der Beteiligung i.S.d. § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht – Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (Zuzugsfall) – Niederländische Kapitalgesellschaft (B. V.)

Leitsatz Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt ­worden ist. Normenkette § 17 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.3 Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 33 Bis 2008 kam es für anrechnungsrelevante Gewinne i. S. d. Abs. 4 Nr. 3 darauf an, ob sie auf privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationsgeschäfte) i. S. v. § 22 Nr. 2i. V. m. § 23 EStG beruhten. Das bezog sich insbesondere auf den Erwerb und den "kurzfristigen" Weiterverkauf von Immobilien und Wertpapieren. Wobei als kurzfristig bei Immobilien ein Zeitraum von ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how

Leitsatz 1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, ...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gem. § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zurr Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Hinweis Identifikationsnummer nach § 139b AO ist Pflicht Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer (§ 139b AO) der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 enthält als Alternative für bestimmte Formen der Zustellung im Ausland die Möglichkeit für die Behörde, die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu verlangen. Diese Möglichkeit kommt nur in Betracht, wenn die Zustellung nach Abs. 1 Nr. 2 (Zustellung unter Einschaltung der deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.3.2 Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG

Rz. 6 Nach § 24 Nr. 2 EStG gehören Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 7 EStG auch dann zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG, wenn sie dem Stpfl. als Rechtsnachfolger zufließen. Rechtsnachfolger i. S. dieser Vorschrift ist in erster Linie der Gesam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.3.1.1 Verhältnis zu § 75 AO

Rz. 3 Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber nach § 75 Abs. 1 S. 1 AO für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe und Rechtsweg

a) Gegen die Steuerfestsetzung Rz. 389 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist mit einem nachfolgenden Steuerstreit vereinbar. Das kann zu einem Rechtsbehelfsverfahren über die (Höhe der) Steuerpflicht führen. Soweit der Täter Einwendungen gegen die Festsetzung der verkürzten Steuern erhebt, stehen ihm die Rechtsmittel des Besteuerungsverfahrens zur Verfügung. Wird vom Stpfl. Ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Quellensteuerabzug nach §§ 50a Abs. 1 Nr. 3, 50g und 50d EStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum Quellensteuerabzug. (Lizenz-)Zahlungen aus der Lizenzierung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten oder von im Inland verwerteten Rechten unterliegen beim ausländischen (Lizenz-)Gläubiger der beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f aa) Satz 1 EStG. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 3 und 5 Sätze...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.1.1 Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts i. S. v. § 112 BGB

Rz. 21 Nach § 112 BGB gilt der beschränkt Geschäftsfähige, der von seinem gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt worden ist, für solche Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, als unbeschränkt geschäftsfähig. Ausgenommen sind nur solche Rechtsgeschäfte, für die nach § 112 Ab...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 18a § 50j EStG ist i. V. m. § 50c Abs. 3 EStG auf im Regelfall beschränkt Stpfl. [1] anwendbar, die Antragsteller sind und deren Kapitalerträge nach einem DBA einer geringeren Steuer als 15 % unterliegen. Wenn bereits nach dem DBA feststeht, dass der Stpfl. nicht Nutzungsberechtigter der Aktien oder Genusscheine ist, findet § 50j EStG keine Anwendung.[2] Der wirtschaftlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 35 Die Vorschrift des § 50j Abs. 5 EStG ist im Hinblick auf die angeordnete weitere Anwendbarkeit von § 42 AO kritisch zu sehen.[1] § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.3 "Ungeachtet dieses Abkommens"

Rz. 22 Nach dem Wortlaut des § 50j Abs. 1 S. 1 EStG besteht der Anspruch auf Entlastung nach § 50c Abs. 3 EStG nur "ungeachtet dieses Abkommens", d. h. ungeachtet des Abkommens, das den ermäßigten bzw. reduzierten Steuersatz gewährt. Damit verdeutlicht der Gesetzgeber, dass, soweit erforderlich, die DBA überschrieben werden.[1] Damit handelt es sich bei § 50j Abs. 1 S. 1 ESt...mehr