Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 249 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 430 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / III. "Flucht" vor der Steuerpflicht

Rz. 12 Soll eine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerpflicht nach dem deutschen ErbStG vollständig und endgültig vermieden werden, darf demnachmehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Deutsche Staatsangehörige, die keinen inländischen Wohnsitz haben und sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, unterfallen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG der unbeschränkten Steuerpflicht ("Wegzugsbesteuerung"), sofern nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Rdn 13 ff.>) anderes geregelt ist. Die Finanzverwaltung stellt an ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wechsel der persönlichen Steuerpflicht bei den Erwerben

Rz. 47 [Autor/Stand] War der Vorerwerb im Erhebungsgebiet nicht steuerpflichtig, so entfällt § 14 ErbStG.[2] Rz. 48 [Autor/Stand] Wechselt ein Ausländer ins Inland oder ein Inländer ins Ausland und wechselt damit zugleich die persönliche Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG), so können seine Erwerbe vor dem Wechsel und nach dem Wechsel nicht uneingeschränkt zusammengerechnet werden. ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / I. Unbeschränkte Steuerpflicht

1. Maßgeblicher Zeitpunkt Rz. 1 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen schenkung- bzw. erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber (Erbe bzw. Beschenkte) zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist. Für eine unbeschränkte Steuerpflicht r...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG)

Rz. 132 Bei beschränkter Steuerpflicht unterfällt (nur) das Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs. 2 ErbStG (siehe § 18 Rdn 7 ff.>). Entsprechend sind nur die mit diesen steuerpflichtigen inländischen Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig, § 10 Abs. 6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wahlrecht für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG a.F.

Rz. 51 [Autor/Stand] Wurde auf Antrag eines Erwerbes ein beschränkt steuerpflichtiger Erwerb nach § 2 Abs. 3 ErbStG n.F. (s. § 2 Rz. 110 ff.) als unbeschränkt behandelt, so waren in diesem Fall mehrere innerhalb von zehn Jahren vor dem Vermögensanfall und innerhalb von zehn Jahren nach dem Vermögensanfall anfallende Erwerbe unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln und nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Zur Vermeidung einer sog. Überprogression des Erwerbs, der in zwei Zehnjahreszeiträume fiel (einmal als Vorerwerb, ein andermal als Nacherwerb), hat der BFH mit Urteil v. 2.3.2005[2] seine frühere Auffassung vom "wiederauflebenden Freibetrag"[3] aufgegeben. Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der Abzugsteuer zieht er keinen Freibetrag mehr bei der ersten Schenkung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Das vertragliche Rückforderungsrecht muss bereits bei der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] Rücktrittsrecht)[3]. Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht, sondern zu einer steuerpflichtigen Rückschenkung.[4] Üblich in der Praxis sind a...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 1 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen schenkung- bzw. erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber (Erbe bzw. Beschenkte) zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist. Für eine unbeschränkte Steuerpflicht reicht es also aus, wenn d...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / I. Allgemeines

Rz. 12 Die Schenkungsteuer entsteht bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Eine Zuwendung ist dann ausgeführt, wenn der Beschenkte das ihm Zugewandte endgültig erhalten hat. Abzustellen ist daher nicht nur auf die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 AO. Vielmehr muss der Schenker das ver...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / II. Versorgungsbezüge

Rz. 5 Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insbesondere:[1]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Bis dahin waren der Wegfall der Steuerpflicht teilweise in § 16 GrStG 1951[3] und im Übrigen in § 226 Abs. 1 und 2 RAO geregelt.[4] Im damaligen Bewertungsrecht gab es keine Vorschrift, die beim Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit oder beim Eintritt von Befreiungsgründ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 137 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[94] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[95] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2 N...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 10. Besteuerung des Nutzungsvorteils

Rz. 132 Der Erwerber ist gem. § 29 Abs. 2 ErbStG für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen (z.B. Mieterträge) des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, wie ein Nießbraucher zu behandeln. Hintergrund ist, dass dem herausgabepflichtigen Erwerber die Vorteile des Geschenks verbleiben können und entsprechend zur Schenkungsteuer herangezogen werden sollen. Diese Regelung gr...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Da die einzelnen Staaten die Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung an unterschiedliche Kriterien anknüpfen – in Betracht kommen etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens –, treten in Erbfällen mit Auslandbezug regelmäßig Fragen der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung von Erwerben auf. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht bei inländisc...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 20 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren:mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 7 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 2. Steuerinländer

Rz. 2 Als Inländer gelten in erster Linie natürliche Personen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz i.S.d. Steuerrechts hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, § 8 AO. Es muss sich um abg...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Änderungen durch das StUmgBG (Abs. 13 und 14)

Rz. 20 [Autor/Stand] Beide Vorschriften wurden mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) v. 23.6.2017 in das ErbStG eingefügt.[2] Rz. 20.1 [Autor/Stand] Abs. 13 regelt die Anwendung der Neufassung des § 17 ErbStG, die aufgrund europarechtlicher Bedenken gegen die Nichtgewährung des Vers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anrechnung von Schenkungen auf die Ausgleichsforderung des Ehegatten nach § 1380 Abs. 1 BGB (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung angerechnet worden sind (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben, wenn sie vom später ausgleichsverpfli...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 121 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[92] Dementspre...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Die Änderungen durch das BeitrRLUmsG (Abs. 7)

Rz. 14 [Autor/Stand] Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 13.12.2011 verkündet[2] und ordnet ausdrücklich das Inkrafttreten der geänderten sowie neu eingeführten Vorschriften des ErbStG ab dem Folgetag an (Art. 25 Abs. 4). Konsequent dem erbschaft-/schenkungsteuerlichen Stichtagsprinzip folgend, erlaubt Satz 1 des Abs. 7 die Anwendung dieser Regelungen erst a...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII)?

Rz. 51 Was sozialhilferechtlich unter Einkommen verstanden wird, ergibt sich in einem ersten Schritt aus § 82 SGB XII und der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII,[85] ergänzt in einem 2. Schritt durch eine Vielzahl von Besonderheiten der modifizierten Zuflusstheorie. Zu den Einkünften gehören nach § 82 SGB XII und § 1 DVO zu § 82 SGB XII:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Herausgabe des Geschenks

Rz. 10 [Autor/Stand] Erst mit der Herausgabe des Geschenks bzw. mit der Aufhebung der Wirkung des Geschenks (z.B. Abtretung eines Rechts) erlischt der Steueranspruch rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. auch § 7 Rz. 49).[2] Wird ein Geschenk nur teilweise rückübertragen, so wird (wegen der Progression) der Beschenkte so gestellt, als wenn er von Anfang an nur den rest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] War die Steuerpflicht durch eine sog. qualitative ( zur quantitativen s. Rz. 77) Steuerbefreiung ausgeschlossen (z.B. die Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG oder von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder Nr. 4c ErbStG, die Schuldbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Unterhalts- oder Ausbildungszuwendungen nach § 13...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgabe der Steuererklärung

Rz. 12 [Autor/Stand] Enthält die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung alle für die Entscheidung über die Steuerpflicht des Erwerbs notwendigen Angaben (§ 31 Abs. 2 ErbStG), kann die Steuer umgehend festgesetzt werden. Besteht jedoch noch Klärungsbedarf, gilt der Verjährung höchste Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn sich die Sachverhaltsermittlung verzögert hat – beispielsweise d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Der Verlustvortrag

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste zB wegen Überschreitens der 1-Mio-EUR-Grenze (10-Mio-EUR-Grenze für 2020 und 2021; > Rz 24) unzulässig oder wegen eines zu niedrigen Einkommens in dem dem Verlustjahr vorangegangenen VZ nicht möglich ist, gilt: Die nicht ausgeglichenen Verluste werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) in den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Übertragung des Pauschbetrags

Rz. 62 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag kann grundsätzlich übertragen werden, wenn ein Kind mit Behinderung(en) Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, aber keine > Einkünfte hat, bei deren Besteuerung der Pauschbetrag berücksichtigt werden kann, oder wenn die Berücksichtigung bei den Eltern günstiger ist und das Kind den Pauschbetrag deshalb nicht selbst bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachweis bei im Ausland ansässigen Menschen mit Behinderungen

Rz. 32 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8) und für fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20) wird der GdB im Wege der > Amtshilfe von dem für den jeweiligen ausländischen Staat zuständigen inländischen Versorgungsamt festgestellt (> Rz 33). Dessen Festst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bescheinigungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Eine Bescheinigung dient im Rahmen des Besteuerungsverfahrens als Nachweis für das Vorhandensein bestimmter Tatsachen (> Beweislast, > Mitwirkungspflichten, > Glaubhaftmachung). In bestimmten Fällen ist der > Arbeitgeber gesetzlich zur Bescheinigung bestimmter Sachverhalte gegenüber dem > Arbeitnehmer oder der Behörde verpflichtet; zu einem B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bereitschaftsdienst

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Lohnzuschläge für Bereitschaftsdienst sind grundsätzlich nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Ist aber in begünstigten Zeiten des § 3b EStG Rufbereitschaft angeordnet, sind Zuschläge zur Rufbereitschaftsentschädigung steuerfrei, soweit sie die in § 3b EStG vorgesehenen Prozentsätze, gemessen an der Rufbereitschaftsentschädigung, nicht überschre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Quelle der Zuwendung

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Zuwendung muss gewährt werdenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Arabische Emirate

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Zusammenschluss von sieben unabhängigen Staaten, nämlich der Emirate Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fujairah, Ras-al-Chaima, Schardscha sowie Umm-Al-Quwain, bildet die im Osten der Arabischen Halbinsel in Südwestasien gelegenen Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Es gilt das DBA vom 01.07.2010 (BGBl 2011 II, 538 = BStBl 2011 I, 942) nebst P...mehr