Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold – wurde mWv 1.1.2000 durch das Gesetz vom 22.12.1999 in den mit "Besondere Besteuerungsformen" überschriebenen sechsten Abschnitt des UStG eingefügt.[1] Durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanzt...mehr

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Bauabzugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die ertragsteuerliche Verpflichtung zur Einbehaltung der Steuer durch den Auftraggeber von Bauleistungen soll die illegale Betätigung im Baugewerbe eindämmen. Entweder besorgt sich der Bauausführende eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamts oder der Auftraggeber hat 15 % von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers ...mehr

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Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Tarifermäßigungen und Abgeltungsteuer (Rz. 132)

Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i.S.d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG nicht mindern. Beraterhinweis Das FG Münste...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9.1 Arten

Rz. 65 Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören alle Verbindlichkeiten, die nicht unter einer anderen Bezeichnung gesondert auszuweisen sind. Sie stellen daher einen Auffangposten für alle nicht unter einem anderen Posten auszuweisenden Verbindlichkeiten dar.[1] Rz. 66 vorläufig frei Rz. 67 Bei diesen Posten ist zunächst zu entscheiden, ob sie nicht unter anderen Passivposte...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.1 Einzelkaufmann

Rz. 24 Verbindlichkeiten eines Einzelkaufmanns gehören zu seinem betrieblichen Bereich, wenn sie durch den Betrieb seines Handelsgewerbes verursacht oder von ihm als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass die von einem Kaufmann eingegangenen Verbindlichkeiten im Zweifel zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.[1] Fü...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.2 Personengesellschaft

Rz. 25 Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eing...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urteile erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Personelle Zuordnung und Erstattung geleisteter Vorauszahlungen bei zusammenveranlagten Ehegatten (einschließlich Scheidung)

Rn. 92 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Eine Erstattung von Vorauszahlungen kommt nach § 36 Abs 4 S 2 EStG bei fehlender Tilgungsbestimmung im Regelfall nur hinsichtlich desjenigen Betrags in Betracht, um den die Vorauszahlungen die Summe der für beide Ehegatten festgesetzten ESt übersteigen. Dies gilt sowohl im Fall der Zusammenveranlagung als auch bei Wahl der Einzelveranlagung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Einziehung bei Tabaksteuerhinterziehung

Rz. 366 [Autor/Stand] Mitunter kommt es vor, dass unversteuerte Tabakwaren etwa bei einem Aufgriff an der Grenze sichergestellt werden, dennoch gegen den Einführer und ggf. gegen die Hinterleute und/oder Hersteller (jeweils) in voller Höhe ein strafprozessualer Arrest beantragt und erlassen wird. Rz. 367 [Autor/Stand] Die Einziehung von Wertersatz und dementsprechend ein stra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bauleistungen entfallen auf diese Wohnungen

Rn. 171 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Befreiung von der Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 2 EStG greift nur ein, wenn die Bauleistungen auf die beiden vermieteten Wohnungen entfallen (Objektbezogenheit). Entfallen die Bauleistungen auf andere unternehmerische Tätigkeiten des Leistungsempfängers, bleibt die Steuerabzugsverpflichtung auch dann bestehen, wenn der Le...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nebeneinander von Einziehung und Bewährungsauflage

Rz. 362 [Autor/Stand] In der Praxis ist mitunter zu verzeichnen, dass die Gerichte neben der Einziehungsentscheidung im Urteil bei bewährungsfähigen Freiheitsstrafen die Zahlung insb. der Steuerschuld als Bewährungsauflage titulieren. Nach hier vertretener Ansicht steht der vollstreckbaren Durchsetzung der Einziehungsentscheidung der vorrangig zu beachtende Bewährungsbeschlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Von VZ 2013 bis VZ 2021: Entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F.

„(5) [1] § 12 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. [2] Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten Zuwendungen gilt § 12 Absatz 3 entsprechend.” Rz. 241 [Autor/Stand] Steueranrechnung. Die entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F. besagt, dass der unbeschränkt (bzw. bis zum VZ 2012 einschließlich auch: erweitert beschränkt) steuerpflichtige Stifter, Bezugs- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. FA erlässt die Bescheinigung

Rn. 67 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder Abs 2 EStG gegeben, erlässt das zuständige FA die Freistellungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Die Freistellungsbescheinigung kann dabei auf bestimmte Zeit oder auftragsbezogen erteilt werden. Die FinVerw erteilt zeitraumbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Berichtigungspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß § 48c Abs 1 EStG auf Steuern angerechnet, die der Erbringer der Bauleistung (Leistender) zu entrichten hat. An dem gesetzlichen Zwang zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Tod des StPfl (§ 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG)

Rn. 64 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach der Rspr des BFH (BFH BStBl II 2012, 790; BFH/NV 2012, 1785; 2012, 1788; 2012, 1790; 2012, 1792) gehören zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten iSd § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verlagerung der Steuerschuld auf den letzten Abnehmer

Rz. 24 § 25 Abs. 2 UStG ist der eigentliche Kern der Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: Die Steuerschuld für die Lieferung des zweiten Unternehmers in der Reihe an den letzten Abnehmer wird auf diesen verlagert (sog. Reverse Charge).[1] Damit wird erreicht, dass sich der zweite Unternehmer in dem Mitgliedstaat des letzten Abnehmers, in welchem die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besteuerungsfiktion bezüglich des innergemeinschaftlichen Erwerbs des zweiten Unternehmers in der Reihe

Rz. 32 § 25b Abs. 3 UStG arbeitet zum Funktionieren dieser Vereinfachung mit dem gesetzestechnischen "Trick" der Fiktion: Der innergemeinschaftliche Erwerb, der in § 25b Abs. 2 Nr. 1 UStG ausdrücklich vorausgesetzt wird, und der auch immer vorliegt, wenn § 25b Abs. 1 UStG erfüllt ist, "gilt als besteuert"[1], wenn gem. § 25b Abs. 2 UStG der letzte Abnehmer die Steuerschuld f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Abfindung für bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 549 Entstehen und Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs können abweichend vom Zeitpunkt des Erbfalls[1] zu einem späteren Zeitpunkt hinausgeschoben sein. In diesen Konstellationen kann auch die ErbSt erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen (Rz. 306). Wenn das jeweilige Vermächtnis bereits angenommen ist und damit nicht mehr ausgeschlagen werden kann, aber vor dem erbsch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.1 Tod des Erblassers

Rz. 64 Erblasser ist derjenige, in dessen Rechtsnachfolge der oder die Erben eintreten. Als Erblasser kommt nur eine natürliche Person in Betracht. Der Tod des Erblassers bildet den Erbfall.[1] Dem Tod steht die (widerlegbare) Todesvermutung gleich, die durch Todeserklärung eines Verschollenen begründet wird (§§ 2, 9 VerschG). Möglich ist die Todeserklärung auch auf Antrag d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Teilwertabschreibung

Rn. 221 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 I.R.d. Diskussion um die Reichweite des steuergesetzlichen Wahlrechtsvorbehalts des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG wird die Diskussion geführt, ob das steuerliche Wahlrecht zur Teilwert-AfA bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. dazu BMF, Schreiben vom 16.07.2014, IV C 6 – S 21...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt der Bilanz

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als beim Einzelkaufmann. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 482 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags endet die steuerliche Existenz des übertragenden Rechtsträgers. Obwohl nach diesem Zeitpunkt keine Steuerbe- oder -entlastungen mehr eintreten können, erfordert die anzuwendende Annahme der Unternehmensfortführung (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2) den Ansatz von latenten Steuern in der handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Besonderheiten bei der Steuerschuldverlagerung gem. § 13b UStG

Rz. 152 Die Differerenzbesteuerung gilt auch bei den Lieferungen sicherungsübereigneter Gebrauchtgegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens, bei denen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG die Steuerschuld vom Sicherungsgeber auf den Sicherungsnehmer als Lieferungsempfänger übergeht. Lt. Abschn. 13b.13 Abs. 3 UStAE hat dann der Sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verbot des offenen Steuerausweises gem. § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 141 Wie schon § 25a UStG 1990 verbot die bis Ende 2003 gültige Fassung des § 25a Abs. 6 S. 1 UStG dem Wiederverkäufer den offenen Ausweis von USt in Rechnungen dadurch, dass § 14 Abs. 1 UStG für nicht anwendbar erklärt wurde. Zum 1.1.2004 wurde dieser Satz aufgehoben (Rz. 4). Das Verbot des offenen Steuerausweises für unter § 25a Abs. 3 und 4 UStG fallende Umsätze findet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr