Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuernauf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 KStG für Körperschaften mit Sitz[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.2 Arten der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 14 Methoden der Steueranrechnung sind die direkte, die indirekte sowie die fiktive Steueranrechnung. Dabei können die indirekte und die fiktive Anrechnung kombiniert werden, sodass es zu einer indirekten fiktiven Anrechnung kommt. Rz. 15 Wie die direkte Steueranrechnung dem Namen nach bereits vermuten lässt, kommt es hierbei zur Anrechnung einer vom Stpfl. in einem ausl. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...] 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 4.0 Erweiterte beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht 4.1 Umfang der erweiterten b...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung mit Begründung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete [...] 4. Gesetzesleitsatz: Unterliegt ein Erblasser zur Zeit seines Todes oder ein Erwerber einer Schenkung zur Zeit...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Korrespondierender Besteuerungstatbestand

"..., es sei denn, die Dividenden sind bei der Ermittlung des Gewinns der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen worden." Rz. 104 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Ausnahmeregelung (s. Rz. 101) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (s. Rz. 4) noch um einen korrespondierenden Besteuerungstatbestand ergänzt, falls die Dividenden (s. Rz. 102) im anderen Staat abzugsfähig sind, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Überblick. Abs. 1 normiert Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Der Tatbestand gliedert sich gedanklich in zwei Teile: Die Anknüpfung an die Erbschaft- und Schenkungsteuer ("War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld [...]") einschließlich der Einordnung in dere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Alternative 2: Beschränkte Steuerpflicht (Nr. 2)

a) Nicht steuerpflichtige Einkünfte „2. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, ...” Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG will der Gesetzgeber Unterschiede in der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht korrigieren (zum Hintergrund s. Rz. 3). Im Verhältnis zu § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt es sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Planwirkung gegenüber Mithaftenden (Abs. 2)

Rn 15 Nach § 254 Abs. 2 Satz 1 werden persönliche Ansprüche der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen sowie Rechte dieser an nicht massezugehörigen Gegenständen (dingliche Sicherheiten) vom Insolvenzplan nicht berührt. Die Vorschrift modifiziert den Akzessorietätsgrundsatzes. Grundlage für den Fortbestand der Dritthaftung ist die trotz Erlass fortbestehende unvoll...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Abkommensrechtliche Steuerfreistellung (Alt. 1)

"..., dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind ..." Rz. 65 [Autor/Stand] Einkünfte. Mit dem Begriff der "Einkünfte" ist die Behandlung der abkommensrechtlich freizustellenden Einkünfte (s. Rz. 46 ff.) im anderen Staat (s. Rz. 65) gemeint. Rz. 66 [Autor/Stand] In diesem Staat. Mit der Formulierung "in diesem Staat" bezieht sich die Anordnung auf d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Ersetzung eines Haftungs- durch einen Nachforderungsbescheid im Revisionsverfahren

Leitsatz 1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung ode...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.4 Steuerermäßigung, Steuersatzermäßigung und Steuerabzug

Rz. 121 § 19 Abs. 1–4 KStG regeln die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, die den Abzug von der Steuer beim Organträger vorsehen. In § 19 Abs. 5 KStG ist der Steuerabzug bezüglich Betriebseinnahmen der Organgesellschaft beim Organträger geregelt, der insbesondere Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft betrifft. Insgesamt regelt § 19 KStG damit die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Das Verfahren nach § 18e Nr. 3 UStG

Rz. 64a MWv 1.7.2021 hat die Regelung des § 18e USG mit einer neuen Nr. 3 durch das Jahressteuergesetz 2020[1] eine weitere Erweiterung erfahren. Nunmehr kann auch "dem Betreiber i. S. d. § 25e Abs. 1 UStG" die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers i. S. d. § 25 e Abs. 2 S. 1 UStG auf Anfrage durch das BZSt best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer die in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1.2 Weitere Tathandlungen (§ 148 Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB)

Rz. 187 Auch das Sichverschaffen falscher (d. h. nachgemachter oder verfälschter) Steuerzeichen ist tatbestandsmäßig. Sich verschaffen bedeutet, falsche Steuerzeichen bewusst zur eigenen Verfügung in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt zu bringen.[1] Ob dies z. B. durch Übergabe, Unterschlagung, Fund oder Wegnahme geschieht, ist ohne Bedeutung. Der Erwerber muss jedoch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.5 Im Wirtschaftsjahr für dieses Jahr gezahlte und zurückgestellte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1e AO)

Rz. 42 Zudem sind nach dem Gesetzeswortlaut mit einer gesonderten Position die für das betreffende Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern ("income tax accrued")[1] aller Konzerneinheiten gesondert für die jeweiligen Steuerhoheitsgebiete aufzuführen.[2] Gemeint sind hier sämtliche für das Wirtschaftsjahr geschuldete Ertragsteuern. Die Angabe soll "auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.4 Behandlung vollkonsolidierter Personengesellschaften

Rz. 25 Der Gesetzestext zu § 138a AO und die Gesetzesbegründung lässt offen, wie Personengesellschaften im Rahmen des CbCR zu erfassen sind. Nach den Leitlinien der OECD richtet sich die grundsätzliche Einbeziehung von Personengesellschaften nach den handelsrechtlichen Konsolidierungsvorschriften für Rechnungslegungszwecke.[1] Soweit Personengesellschaften als konsolidierung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 § 14a Abs. 5 UStG

Rz. 37 § 14a Abs. 5 UStG wurde zum 30.6.2013 neugefasst durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. c AmtshilfeRLUmsG. Er war zum 1.1.2002 im Zusammenhang mit der Schaffung von § 13b UStG – Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger – eingeführt worden und hat seither, so schon zum 1.1.2010 verschiedene Änderungen erfahren. Neu seit dem 30.6.2013...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 14a Abs. 1 UStG

Rz. 15 Die S. 1 und 2 von § 14a Abs. 1 UStG sind erst mWv 30.6.2013[1] in diese Norm eingefügt worden. Der umfassend neu formulierte und zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist mit 82 Worten ungenießbar lang und schwer verständlich. Er beruht auf Art. 226 MwStSystRL. Dabei geht es nur um die eigentlich einfache Frage, wie die Rechnung auszusehen hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 § 14a Abs. 7 UStG

Rz. 48 § 14a Abs. 7 UStG geht auf § 14a Abs. 1a UStG 1999 zurück. Nach § 14a Abs. 7 S. 1 UStG muss bei einer Rechnung über eine Lieferung i. S. v. § 25b Abs. 2 UStG – innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft – auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers in der Reihe hingewiesen werden. Nach den zwinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 Wie schon der zum 1.1.1993 im Zusammenhang mit den Binnenmarkt-Regelungen in das UStG eingefügte § 14a UStG 1993/1999 ergänzt auch der aktuelle § 14a UStG die in § 14 UStG als der Grundnorm enthaltenen Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung in, wie es in der Überschrift der Vorschrift heißt, besonderen Fällen. Die ab dem 1.1.2004 geltende Überschrift sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Aufbewahrungsfrist für Rechnungen in besonderen Fällen bei Fahrzeuglieferern gem. § 2a UStG und Unternehmern

Rz. 23 Die Aufbewahrungsfrist greift nicht nur für Unternehmer, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens erbringen oder Leistungen für ihr Unternehmen erhalten. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 14b Abs. 1 S. 4 UStG sind die Aufbewahrungsvorschriften auch anzuwenden für: nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, die durch die Lieferung eines neuen Fahrzeu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele für aufschiebend bedingte Lasten

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch §§ 98a Satz 2, 109 BewG a.F. und § 109 BewG (ab 1.1.2009), der auf § 11 Abs. 2 BewG verweist, ist die Rechtsprechung zum Abzug aufschiebend bedingter Lasten im Betriebsvermögen an sich überholt, s. Rz. 3. Die Entscheidungen enthalten indes zumeist allgemeine Erwägungen zur Rechtsnatur und Bedeutung von Bedingungen, die über den Bereich des Betriebs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mehrere Steuerschuldner als Gesamtschuldner (Abs. 3) – ab 1.1.2025: Abs. 2

Rz. 40 [Autor/Stand] Wird der Steuergegenstand mehreren gemeinsam zugerechnet sind diese Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG – ab 1.1.2025: Abs. 2). Die Vorschrift ist nur einschlägig, wenn nicht die Gemeinschaft selbst, z.B. bei einer Gesamthandsgemeinschaft oder einer Erbengemeinschaft, steuerpflichtig ist (§ 3 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Daher ist auch bei mehreren Beteiligten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Aufbewahrungsfrist für alle Rechnungen bei Unternehmern

Rz. 12 Die Aufbewahrungsvorschrift des § 14b Abs. 1 S. 1 bis S. 4 UStG gilt für alle Rechnungen, die der Unternehmer selbst ausgestellt hat, Rechnungen, die ein Dritter im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers ausgestellt hat, Gutschriften, die der Leistungsempfänger oder ein Dritter für eine von dem Unternehmer erbrachte Leistung ausgestellt hat, Rechnungen, die de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögens werten, Schulden, Erträgen und Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die aufschiebend bedingte Last[2] bildet das Gegenstück zu dem aufschiebend bedingten Erwerb, § 4 BewG. Unter Lasten fallen Verpflichtungen jeder Art, also nicht nur Schulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie Rentenverpflichtungen und andere wiederkehrende Leistungen.[3] Erfasst werden nur rechtsgeschäftliche Bedingungen und damit nicht z.B. Ste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / I. Bedingte Rechtsgeschäfte i.S.d. bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts

Rz. 4 [Autor/Stand] Bedingung i.S.d. bürgerlichen Rechts ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, durch die seine Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewisen Ereignis abhängig gemacht werden. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, dass unter dem Begriff der Bedingung im bürgerlichen Recht nur die rechtsgeschäftliche Bedingung zu verstehen ist. Das gilt auc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzsticht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 3 Zurechnung von Vorauszahlungen nach der Trennung von Ehegatten

Haben sich Ehegatten getrennt, kommt es oft zu einem Streit darüber, wem die während des Bestehens der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft geleisteten Vorauszahlungen zuzurechnen sind bzw. wem Erstattungen zustehen. In diesem Fall sind 2 Gestaltungsvarianten zu unterscheiden. Der Ehegatte, der die Vorauszahlungen entrichtet hat, hat das Finanzamt gebeten, die Voraus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Das für die Rechnungserteilung anzuwendende Recht im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Mit Wirkung ab dem 30.6.2013 wurde durch das AmtshilfeRLUmsG (Rz. 1) der bis dahin nicht bestehende Abs. 7 an § 14 UStG angefügt. Er regelt in den Sätzen 1 und 2, nach welchem Recht eines EU-Mitgliedstaats die Rechnung erteilt werden muss, wenn ein ausländischer Unternehmer einen im Inland steuerbaren Umsatz ausführt, bei dem sich gem. § 13b UStG die Steuerschuld au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 11 § 14 UStG definiert in Abs. 1 den Begriff der Rechnung. Während vor dem 1.7.2011 damit nur die Rechnungen in Papierform gemeint waren, enthält diese Vorschrift seither auch Regelungen zu Rechnungen in elektronischer Form, wobei die schon bisher geltenden besonderen Regelungen gem. § 14 Abs. 3 UStG für elektronische Rechnungen mit qualifizierter Signatur oder durch Dat...mehr

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Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 33 § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. v. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine steuerpflichtige sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Abnehmer der Leistung ist. Di...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Das Finanzamt darf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festsetzen, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine Abschlusszahlung von mindestens 400 EUR errechnet und für den einzelnen Vorauszahlungstermin mindestens 100 EUR zu zahlen sind.[1] Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung von St...mehr

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Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr