Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele für aufschiebend bedingte Lasten

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch §§ 98a Satz 2, 109 BewG a.F. und § 109 BewG (ab 1.1.2009), der auf § 11 Abs. 2 BewG verweist, ist die Rechtsprechung zum Abzug aufschiebend bedingter Lasten im Betriebsvermögen an sich überholt, s. Rz. 3. Die Entscheidungen enthalten indes zumeist allgemeine Erwägungen zur Rechtsnatur und Bedeutung von Bedingungen, die über den Bereich des Betriebs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mehrere Steuerschuldner als Gesamtschuldner (Abs. 3) – ab 1.1.2025: Abs. 2

Rz. 40 [Autor/Stand] Wird der Steuergegenstand mehreren gemeinsam zugerechnet sind diese Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG – ab 1.1.2025: Abs. 2). Die Vorschrift ist nur einschlägig, wenn nicht die Gemeinschaft selbst, z.B. bei einer Gesamthandsgemeinschaft oder einer Erbengemeinschaft, steuerpflichtig ist (§ 3 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Daher ist auch bei mehreren Beteiligten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Aufbewahrungsfrist für alle Rechnungen bei Unternehmern

Rz. 12 Die Aufbewahrungsvorschrift des § 14b Abs. 1 S. 1 bis S. 4 UStG gilt für alle Rechnungen, die der Unternehmer selbst ausgestellt hat, Rechnungen, die ein Dritter im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers ausgestellt hat, Gutschriften, die der Leistungsempfänger oder ein Dritter für eine von dem Unternehmer erbrachte Leistung ausgestellt hat, Rechnungen, die de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögens werten, Schulden, Erträgen und Aufwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die aufschiebend bedingte Last[2] bildet das Gegenstück zu dem aufschiebend bedingten Erwerb, § 4 BewG. Unter Lasten fallen Verpflichtungen jeder Art, also nicht nur Schulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie Rentenverpflichtungen und andere wiederkehrende Leistungen.[3] Erfasst werden nur rechtsgeschäftliche Bedingungen und damit nicht z.B. Ste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzsticht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / I. Bedingte Rechtsgeschäfte i.S.d. bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts

Rz. 4 [Autor/Stand] Bedingung i.S.d. bürgerlichen Rechts ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, durch die seine Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewisen Ereignis abhängig gemacht werden. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, dass unter dem Begriff der Bedingung im bürgerlichen Recht nur die rechtsgeschäftliche Bedingung zu verstehen ist. Das gilt auc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 3 Zurechnung von Vorauszahlungen nach der Trennung von Ehegatten

Haben sich Ehegatten getrennt, kommt es oft zu einem Streit darüber, wem die während des Bestehens der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft geleisteten Vorauszahlungen zuzurechnen sind bzw. wem Erstattungen zustehen. In diesem Fall sind 2 Gestaltungsvarianten zu unterscheiden. Der Ehegatte, der die Vorauszahlungen entrichtet hat, hat das Finanzamt gebeten, die Voraus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Das für die Rechnungserteilung anzuwendende Recht im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Mit Wirkung ab dem 30.6.2013 wurde durch das AmtshilfeRLUmsG (Rz. 1) der bis dahin nicht bestehende Abs. 7 an § 14 UStG angefügt. Er regelt in den Sätzen 1 und 2, nach welchem Recht eines EU-Mitgliedstaats die Rechnung erteilt werden muss, wenn ein ausländischer Unternehmer einen im Inland steuerbaren Umsatz ausführt, bei dem sich gem. § 13b UStG die Steuerschuld au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 11 § 14 UStG definiert in Abs. 1 den Begriff der Rechnung. Während vor dem 1.7.2011 damit nur die Rechnungen in Papierform gemeint waren, enthält diese Vorschrift seither auch Regelungen zu Rechnungen in elektronischer Form, wobei die schon bisher geltenden besonderen Regelungen gem. § 14 Abs. 3 UStG für elektronische Rechnungen mit qualifizierter Signatur oder durch Dat...mehr

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Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 33 § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. v. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine steuerpflichtige sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Abnehmer der Leistung ist. Di...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Das Finanzamt darf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festsetzen, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine Abschlusszahlung von mindestens 400 EUR errechnet und für den einzelnen Vorauszahlungstermin mindestens 100 EUR zu zahlen sind.[1] Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung von St...mehr

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Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Rechnungserteilung in anderen Fällen (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 38 Seit 1.8.2004 ist gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG auch bei der Erteilung von Rechnungen an Unternehmer oder juristische Personen eine Frist von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung einzuhalten. Der Leistungsempfänger kann die Einhaltung dieser Frist als eine Nebenpflicht zur Hauptleistung vor den Zivilgerichten einklagen. Ein Urteil, das den leistenden Unterneh...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift (§ 14 Abs. 2 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 51 § 14 Abs. 2 S. 3 UStG lässt – unbeschadet der in Rz. 33ff. beschriebenen Rechnungserteilungsverpflichtung des Unternehmers gegenüber Leistungsempfängern gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – die Erteilung einer Rechnung durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG genannten Leistungsempfänger zu. Damit können also Unternehmer, wenn sie eine – steuerpflichtige oder steuerfreie – entgel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 § 14 Abs. 5 UStG i. d. F. ab dem 1.1.2004 führt die Anordnungen des bis dahin geltenden § 14 Abs. 1 UStG 1999 zur Abrechnung über Anzahlungen fort. Die in § 14 Abs. 1 bis 4 UStG verlangten Rechnungsangaben sind auch zu beachten, wenn Rechnungen über vereinnahmte Entgelte oder Entgeltteile für noch nicht ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen erteilt werden....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Namen und Anschriften (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG)

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Vor dem 1.1.2004 schrieben die Nrn. 1 und 2 des § 14 Abs. 1 UStG 1999 nur die Angabe von Namen und Anschriften von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger vor. Insofern ist zu fragen, ob mit dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Seit dem 1.1.2004 besteht die Verpflichtung gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG, auch das Datum der Ausstellung der Rechnung anzugeben. Der Rechnungsempfänger kann die Korrektheit dieser Angaben allerdings nicht überprüfen – die Finanzverwaltung übrigens auch nicht. Einer postalisch zugestellten Rechnung kann man nicht ansehen, wann sie ausgestellt wurde. Insofern erscheint d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 130 § 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG ermächtigt – wie früher § 14 Abs. 6 Nr. 2 UStG 1999 – das BMF (nicht die Bundesregierung) zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen. Diese Kleinbetragsrechnungen sind aber dennoch vollwertige Abr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 146 Die Berichtigung von Rechnungen mit unvollständigem oder unrichtigem Inhalt ist systematisch geboten, um die Voraussetzungen für den korrekten Vorsteuerabzug zu erfüllen, denn § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt dafür den Besitz einer Rechnung gem. §§ 14 und 14a UStG. Die Regelungen zur Rechnungsberichtigung müssen ihre Notwendigkeit und Berechtigung deshalb an den Erfor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.1 Zufluss von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2016

Rz. 6 § 36a EStG ist nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG aber bereits erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2016 zufließen, und ist daher rückwirkend auf in diesem Zeitraum zugeflossenen Kapitalerträge anzuwenden. In der Praxis ist die Rückwirkung des § 36a EStG zum 1.1.2016 im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Dividendenbesteuerung jedoch kritisch zu sehen,...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 3 Steuervorteil durch Vermietung an Angehörige

Worin besteht der Steuervorteil bei Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses an Angehörige und wann lohnt sich eine solche Vermietung? Vermietung als Nachteil Die Vermietung an Angehörige lohnt sich aus steuerlicher Sicht nur, wenn die Werbungskosten höher sind als die erzielten Einnahmen, denn die sich dann ergebenden negativen Einkünfte mindern das zu versteuernde Einkomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Umsatzsteuer bei Legen eines Hauswasseranschlusses (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Bei der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes beim Legen eines Hauswasseranschlusses muss die Finanzverwaltung ein zweites Mal nachbessern. Nachdem der EuGH[1] und der BFH[2] das Verlegen eines Hauswasseranschlusses unter den Begriff der Lieferung von Wasser fassten, hatte die Finanzverwaltung[3] 2009 den ermäßigten Steuersatz[4] unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eingetretene Mehr- oder Minderbelastung

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat in § 29 Abs. 1 UStG die Fälle aufgezählt, in denen eine Mehr- oder Minderbelastung zu einer Ausgleichsfähigkeit führen kann: Änderungen bei der Steuerbarkeit, Änderungen bei der Steuerpflicht, Änderungen bei dem anzuwendenden Steuersatz. Rz. 30 Allerdings ist zu beachten, dass eine umsatzsteuerliche Mehrbelastung, die sich aus der Umstellung im Zuge de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 27 Die Regelung des § 29 UStG setzt eine umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung aufgrund einer gesetzlichen Änderung im UStG voraus. Mehr- oder Minderbelastungen, die durch eine Änderung der Rechtsprechung oder durch Änderung der Verwaltungsauffassung hervorgerufen werden, können durch § 29 UStG nicht zwischen den Vertragsparteien ausgeglichen werden. Rz. 28 Vom Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Steuerverfahren verdichten sich die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten in Bezug auf die Herbeiführung des Verfahrenszwecks, sodass Beginn und Ende des Verfahrens zugleich auch das Entstehen und Erlöschen dieser Rechte und Pflichten kennzeichnet. Als Verfahren ist hierbei jedes auf die Verwirklichung eines verfahrensrechtlichen Ziels gerichtetes Verwaltun...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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Unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 14c.1 und Abschn. 14c.2 UStAE. Grundsätzlich wird eine Umsatzsteuer aufgrund einer ausgeführten Leistung geschuldet. Weist aber ein Unternehmer oder auch ein Nichtunternehmer in einer Rechnung oder einem anderen Abrechnungsdokument mehr Umsatzsteuer gesondert aus, als eigentlich aufgrund der Leistung geschuldet wird, wird auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Insbesondere: Abzug von Steuerschulden

Rz. 573 [Autor/Stand] Auch Steuerschulden sind nur insoweit vom Inlandsvermögen abziehbar, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sie müssen nach Entstehung und Zweckbestimmung mit diesem Vermögen verknüpft sein und dieses Vermögen oder Teile hiervon wirtschaftlich belasten. Die Entstehung der Steuerschulden muss ursächlich und unmittelbar a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Abfindung

Rz. 393 Zentraler Regelungsinhalt eines Aufhebungsvertrages ist meist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist – abgesehen von den Fällen des § 1a KSchG – durch die Parteien festzulegen. Sie wird sich regelmäßig an der Begründetheit einer alternativ auszusprechenden bzw. zusätzlich ausgesprochenen Kündigung, den weiteren Planungen des Arbeitnehmers, dessen per...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 72 [Autor/Stand] Gegen den Zerlegungsbescheid können sowohl der Steuerpflichtige als auch die betroffenen Gemeinden Einspruch einlegen.[2] Befugt, Einspruch einzulegen, ist aber nur derjenige, der geltend macht, durch den Zerlegungsbescheid beschwert zu sein (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige ist beschwert, wenn die von ihm begehrte Änderung dazu führt, dass ein Zerlegungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bedeutung der Vorschrift für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Rz. 678 [Autor/Stand] Durch die Inbezugnahme des § 121 BewG in § 21 (Abs. 2) ErbStG erlangt die erstgenannte Vorschrift Bedeutung auch für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer. Rz. 679 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erb...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Unerheblichkeit des Vorsteuerabzugs des Mandanten

Rz. 148 Die bisherige Verweisung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte darüber hinaus zu weiteren Missverständnissen geführt. Aufgrund der vorgenannten Verweisungsregelung waren nämlich einzelne Gerichte der Auffassung, dass der Anwalt aus der Landeskasse keine Umsatzsteuer erhalte, wenn die von ihm vertretene Partei, der er beigeordnet oder für die er best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (zu § 18 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2021 vorgestellt. Wichtig Zeilen für die nachträgliche Meldung von Umsätzen aus der temporären Steuersatzabsenkung sind nicht enthalten. In der Voranmeldung sind am Ende 2 neue Zeilen aufgenommen worden, die schon eine Berücksichtigung bei der laufenden Buchhaltung notwendig machen. In ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolge (§ 35c Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 35c Abs 1 S 1 EStG sind maximal 20 % der förderungsfähigen Aufwendungen von der Steuerschuld abzugsfähig. Wegen der Höchstbeträge der Steuerermäßigung von 14 000 EUR für das Erstjahr und das Folgejahr und 12 000 EUR für das dritte Jahr (s § 35c Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich eine maximale Förderung (= Steuerentlastung) von 40 000 EUR. D...mehr