Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht existiert, da das Steuerrecht nicht damit auskommt, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts zu sanktionieren.

Eine vorsätzliche Steuerverkürzung beinhaltet eine Steuerstraftat. Wird die Tat dagegen leichtfertig begangen, liegt eine Steuerordnungswidrigkeit vor. Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt aber nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden.