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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht existiert, da das Steuerrecht nicht damit auskommt, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts zu sanktionieren.

Eine vorsätzliche Steuerverkürzung beinhaltet eine Steuerstraftat. Wird die Tat dagegen leichtfertig begangen, liegt eine Steuerordnungswidrigkeit vor. Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt aber nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden.







































Steueränderungen zum Jahreswechsel 2014/2015

In diesem Top-Thema informieren wir stets aktuell über wichtige Änderungen in den jeweiligen Steuerarten. Sie können sich im ersten Schritt auch einen Überblick über alle relevanten Gesetze oder Gesetzgebungsverfahren verschaffen.







Aktuelle und zukünftige Entwicklungen bei der Selbstanzeige nach § 371 AO

Die Selbstanzeige für die vorsätzliche Steuerhinterziehung ist starken Veränderungen unterworfen. Im Top-Thema werden mögliche zukünftige Entwicklungen bei der Selbstanzeige beleuchtet: Wie lange gibt es sie noch? Wann und wie wird sie verschärft?