Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)

a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung Rz. 81 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegang...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.3 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Tz. 1122 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussage zu dieser Bsp-Konstellation. Anhand des nachfolgenden Bsp soll die Frage umfassend dargestellt werden. Beispiel: Der StPfl X hat in D ein Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Am 01.01.01 gründete er zus mit seinen Söhnen die Bauunternehmen X-GmbH, an deren Stamm-Kap...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.2 Überführung von Wirtschaftsgütern an (nachgeschaltete) Personengesellschaften

Tz. 1729 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für die BetrSt-Besteuerung gelten allgemein die Grundsätze der sog aufgeschobenen Gewinnverwirklichung, dh stille Reserven sind erst mit "Außenrealisierung" zu erfassen (s Tz 1186). Gewinnchancen aus Geschäftschancen können damit ohne sofortige stliche Belastung (unzulässige Lizenz) verlagert werden. Die BetrSt-Verw-Grds – Rn 2.6.4 – (dazu a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.11.1 Späterer Eintritt in ein Poolsystem

Tz. 1026 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rn 4.1 der Verw-Grds Umlagen fordert Eintrittszahlungen: "…Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem Umlagevertrag beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen Poolmitglieder dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Frem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5.2 EuGH-Urteil v 21.02.2013, C-123/11 "A Oy"

Tz. 2113 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine weitere Rechtsklarheit zur Frage der Finalität ist durch die Entsch des EuGH v 21.02.2013 (Rs C-123/11 "A Oy", FR 2013 S. 370) eingetreten. Der EuGH hat mit diesem Urt allerdings darauf hingewiesen, dass eine (tats) Finalität nicht anzunehmen ist, wenn der Stpfl nicht sämtliche Möglichkeiten zur Verlustnutzung im Entstehungsstaat ausg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.2.1 Stufe 1: Behandlung einer Gesamt-Verlagerung (Übertragung der Vertriebsfunktion auf eine andere Einheit)

Tz. 619 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 a) Inl Vertriebsgesellschaften Für inl Vertriebsgesellschaften gilt Folgendes: Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses einwilligt. Hierbei ist insbes zu prüfen, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung des Sicherungsinstruments und Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Kommt es bei Abwicklung des Sicherungsinstruments ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorteile

Tz. 112 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Generell schaffen die IFRS in einer Gesamtbetrachtung im Vergleich zu intransparenteren nationalen Normen zB in Deutschland (HGB), Frankreich oder anderen südeuropäischen Ländern durch die erweiterten Informationspflichten deutlich mehr Transparenz und eine höhere Vergleichbarkeit. Durch die erweiterten Offenlegungs- und Berichtspflichten (zB...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 4 Zielsetzung des UmwStG

Rz. 9 Einkommen- und Körperschaftsteuer sind Personensteuern (§ 1 EStG, § 1 KStG), die auf die Besteuerung der individuellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des konkreten Steuersubjekts abzielen. Nach dem das Ertragsteuerrecht prägenden Individualprinzip (oder auch Steuersubjektprinzip) hat jedes Steuersubjekt sein eigenes Einkommen zu versteuern.[1] Das Rechtsprinzip ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsobjekt

Rn. 36 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Ein Wechsel des Besteuerungsobjekts kann zB vorliegen, wenn stille Reserven eines Vermögensgegenstandes in die Bemessungsgrundlage der ErbSt eingegangen sind, diese einkommensteuerlich jedoch bei der Veräußerung oder Entnahme eines anderen WG realisiert wurden, auf das die stillen Reserven in der Zwischenzeit übertragen worden waren. Der Wor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck u allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ u in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem Erb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.5 Sicherstellung der stillen Reserven

Rz. 69 Die wichtigste Voraussetzung für eine steuerneutrale Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies als erfüllt, wenn im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts, neben den bereits mit dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven auch diejenigen stillen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.2 Unentgeltlich oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 193 Bei Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den Geschäftsherrn an den stillen Gesellschafter gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt beim Geschäftsherrn eine Veräußerung vor, wenn der stille Gesellschafter das Wirtschaftsgut in sein Privatvermögen überführt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung liegt beim Geschäftsherrn eine Entnahme vor. Rz. 194 Überträgt der...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen,sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt somit nicht vor, wenn ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb in einen anderen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.5 Zurechnung des Entnahmegewinns

Rz. 143 Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines Gesellschafters gelangt, so wird der Wert des entnommenen Wirtschaftsguts regelmäßig allein dem Kapitalkonto des begünstigten Gesellschafters belastet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Entn...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 187 Tauscht der Geschäftsherr ein Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen des Handelsgeschäfts gehört, gegen entsprechende Geldeinlage vollständig aus (Geschäftsherr veräußert ein Wirtschaftsgut an sich selbst), liegt nach herrschender Meinung keine Veräußerung vor. Überführt der Geschäftsherr das Wirtschaftsgut in ein anderes Einzelunternehmen, so ist das Wirtschaftsgu...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.1 Einzelunternehmen

Einzelunternehmer- Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird und der Übergeber s...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung für Neuschulden

Rz. 91 Stimmen die verbleibenden Gesellschafter dem Antrag des Gesellschafter-Erben zu, als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten, haftet er für Verbindlichkeiten ab dem Zeitpunkt der Einräumung der Stellung eines Kommanditisten (Neuschulden) jedenfalls gem. §§ 171, 172 HGB. Um den Umfang dieser Haftung zu ermitteln, stellt sich die Frage nach der Erbringung der Einla...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 94 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 139 Abs. 2 HGB die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewertung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abfindung bei Liquidation bzw. Ausscheiden von Mitgliedern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO bewirkt, dass bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder beim Ausscheiden von Mitgliedern eine eigentliche Auseinandersetzung nicht stattfindet. Unabhängig von der rechtlichen Gestalt der Körperschaft dürfen die Mitglieder (bei Stiftungen der Stifter und seine Erben, bei Betrieben gewerblicher Art von Kör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. "In der Annahme, dass er in einem anderen Bescheid zu berücksichtigen sei"

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung des bestimmten Sachverhaltes muss in der Annahme unterblieben sein, dass der Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid, nämlich eines anderen Stpfl., eines anderen Veranlagungszeitraums oder einer anderen Steuerart zu berücksichtigen sei. Hierüber muss das FA eine konkrete Vorstellung gehabt haben, ein bloßes Vers...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / b) Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung

Der steuerpflichtige fiktive Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile (§ 9 BewG) im Zeitpunkt des Wegzugs und ihren historischen Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 4 AStG). Ungeklärt ist dabei, ob es zu einer Aufstockung der Anschaffungskosten kommt, wenn der Erblasser (Schenker) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft überträgt, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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Nichtigkeit eines Anteilseinziehungsbeschlusses: Stille Reserven für Abfindungszahlung irrelevant

Zusammenfassung Für GmbHs bestehen strenge Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Diese gelten auch für Abfindungszahlungen infolge der Einziehung von Geschäftsanteilen. So ist die Zahlung eines Einziehungsentgelts an Gesellschafter gemäß §§ 30 Abs. 1, 34 Abs. 3 GmbHG unzulässig, wenn die entsprechenden Beträge nicht aus freiem Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden können. Di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Behandlung von aufgedeckten stillen Reserven und Lasten

Tz. 146 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Nach IAS 28.32 ist der Anteil des Investors am Gewinn oder Verlust des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens um die planmäßige Abschreibung bzw. Auflösung der bei der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten anzupassen. Diese werden demnach so behandelt wie die Vermögenswerte und Schulden, denen sie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Identifizierung und Neubewertung der anteilig erworbenen Vermögenswerte und Schulden

Tz. 85 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Gemäß IAS 28.32 hat der Erwerber zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs seinen Anteil an den identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens zu bestimmen. In einem ersten Teilschritt ist zu analysieren, welche Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode (analog IFRS 3 (2004))

Tz. 119 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Neben der vollständig retrospektiven Anwendung ist zudem die sog. eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode, die auf den ehemaligen Regelungen zur Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3.58–60 (2004) fußt, denkbar. Tz. 120 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Zunächst ist dabei analog zur vollständig retrospektive...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Tz. 94 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Übersteigen die Anschaffungskosten der Anteile den vom Investor erworbenen Anteil am neubewerteten Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens, verbleibt ein aktiver Unterschiedsbetrag. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) ist im Beteiligungsbuchwert enthalten, dh. nicht getrennt vom anteiligen Eigenka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Eliminierung von Zwischenergebnissen

Tz. 150 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Gemäß IAS 28.28 sind Gewinne und Verluste aus Transaktionen des Investors oder seiner vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen anteilig zu eliminieren (vgl. auch Weber, 2011, S. 557). Dies gilt für alle Transaktionen, also sowohl für Upstream-Geschäfte als auch für Downstream-Ges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Erstmalige Anwendung der Equity-Methode bei sukzessivem Erwerb der Anteile

Tz. 97 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Erlangt ein Investor durch den Hinzuerwerb von Anteilen erstmalig maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Beherrschung über ein bislang nach IFRS 9 bilanziertes Beteiligungsunternehmen (sog. step acquisition), ist ab dem Zeitpunkt dieses Statuswechsels erstmalig die Equity-Methode anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ausreiche...mehr