Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.2 Kriterien der Fristbemessung

Rz. 358 Für die Bestimmung der angemessenen Frist hat das zuständige Strafverfolgungsorgan zwei Kriterien zu beachten: Zum einen ist für die Fristbemessung der kriminalpolitische Zweck der Selbstanzeige und der Frist zu berücksichtigen. Die in Aussicht gestellte Straffreiheit ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die vorenthaltenen Steuern nun auch unverzüglich dem Staat zur Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.5 Wiederaufleben der Selbstanzeige-Möglichkeit

Rz. 237 Nach erfolgloser Beendigung der Ermittlungen ist eine Selbstanzeige – ebenso wie nach Abschluss des Strafverfahrens im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO – wieder zulässig.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.4 Keine Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens

Rz. 461 Negative Voraussetzung des Strafverfolgungsverbots ist, dass vor der Anzeige des Anzeigeerstatters dem Dritten oder seinem Vertreter nicht die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen seiner Tathandlung bekannt gegeben worden ist (Rz. 183ff.). Anlässlich der Novellierung des § 371 AO wurde zwar der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO verändert,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.3 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 193 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ergibt sich aus der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung. Die Selbstanzeige ist nur für den Tatbeteiligten ausgeschlossen, dem oder dessen Vertreter die Einleitung als verdächtigem Tatbeteiligten bekannt gegeben worden ist. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich nicht auf andere Beschuldigte b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.4 Korrektur und Widerruf der Angaben

Rz. 139 Die Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erfolgt durch eine Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14). Eine rechtliche Bindung an diese Angaben besteht für den Selbstanzeigenden im Besteuerungsverfahren nicht. Er kann die Angaben insoweit sowohl vor der auf seine Angaben hin erfolgenden "Berichtigungsveranlagung" als auch in einem nachfolgenden Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.5 Teilentdeckung

Rz. 264 Nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO ist die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen, wenn eine der zum Berichtigungsverbund gehörenden unverjährten Steuerstraftaten nicht vollständig, sondern nur teilweise entdeckt worden ist. Die Annahme der Tatentdeckung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Entdecker nicht alle Einzelheiten des Tatge...mehr

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FF 11/2021, Scheidung / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Koblenz, Beschl. v. 19.11.2020 – 7 UF 634/19, FamRZ 2021, 1540 m. Anm. Hoffmann S. 1542) 1. Dass ein Minderjähriger ohne freiheitsbeschränkende Unterbringung ab Deliktsfähigkeit Ersatzansprüchen und dadurch verursachten Prozessen oder ab Strafmündigkeit Strafverfahren ausgesetzt sein kann, vermag ohne das Hinzutreten weiterer Umstände eine freiheitsentziehende Unterbringu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Umfang

Rz. 37 Umfang ist die Höhe der hinterzogenen Steuern, d. h. die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, den die Finanzbehörde ohne Vorliegen der Steuerhinterziehung festgesetzt hätte, und dem Steuerbetrag, den sie festgesetzt hat. Die Höhe der hinterzogenen Steuern und damit der Differenz können nach § 162 AO geschätzt werden, auch wenn eine entsprechende Schätzung im Strafverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Feststellung im Besteuerungsverfahren

Rz. 22 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Straftat entscheidet die für die Verwaltung der Steuer und der Zinsen zuständige Finanzbehörde nach steuerlichen Grundsätzen und Regeln. Der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht auf der Grundlage der Prüfung nach der StPO, sondern nach der AO und FGO. Damit gilt die steuerliche Fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Bestrafung nicht Voraussetzung

Rz. 20 Ohne Bedeutung für die Erhebung von Hinterziehungszinsen ist es, ob wegen der Hinterziehung auch ganz oder z. T. bestraft werden kann und tatsächlich bestraft wird oder worden ist. Eine Bestrafung ist nicht Voraussetzung der Zinspflicht, wenn nur objektiv und subjektiv eine vollendete Steuerhinterziehung vorliegt.[1] Zweifelhaft ist, ob tatsächlich eine schuldhaft beg...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Abschluss des Steuerstrafverfahrens

Rz. 69 Das aufgrund der "Selbstanzeige" wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitete Steuerstrafverfahren endet nach Erfüllung der Auflagen in jeder Lage des Verfahrens zwingend durch Einstellung, da nunmehr ein Verfahrenshindernis vorliegt. Erfolgt die Einstellung im Ermittlungsverfahren, so bedürfen die StA oder die BuStra keiner gerichtlichen Zustimmung. Die E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Festsetzung des zu zahlenden Geldbetrags

Rz. 78 Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zuschlagszahlung ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen.[1] Ist der Tatbeteiligte der Ansicht, dass die der Selbstanzeige zugrunde liegende Steuerhinterziehung nicht als schwerer Fall anzusehen ist, sodass die Selbstanzeige auch ohne Zahlung des Zuschlags i. S. d. § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO wirksam ist, so ist ihm nicht zuzumuten, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Konkretisierung der Auflagen hat durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen.[1] Funktionell zuständig ist das Strafverfolgungsorgan, das nach dem jeweiligen Stand des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens[2] über die Fortführung der Ermittlungen bzw. über die Verurteilung zu befinden hat. Rz. 57 Dies ist, soweit das Ermittlungsverfahren i. S. v. § 386 Abs. 2 AO se...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1 Allgemeines

Rz. 77 § 398a AO enthält keine Regelungen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten im Hinblick auf die Festsetzung des zu zahlenden Geldbetrags, die Fristsetzung zur Zahlung, die Frage, ob der Grenzbetrag des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO überschritten oder ein besonders schwerer Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 i. V. m. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO vorliegt sowie im Hinblick auf die Anrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.6.4 Dauer der Auflagenfrist

Rz. 64 Dem Tatbeteiligten ist für die Erfüllung der Auflagen eine angemessene Frist zu bestimmen. "Angemessen" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, wenn nach vermeintlicher Nichteinhaltung der Frist ein Strafverfahren durchgeführt wird. Rz. 65 Gelangt das Gericht, das nach Klageerhebung über das Vorliegen des Strafaufhebungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 § 398a AO hindert die Verfolgung "einer Steuerstraftat", d. h. in diesem Zusammenhang einer Steuerhinterziehung. Das Verfolgungshindernis kann nach dem Wortlaut des § 398a AO ausschließlich in den Fällen eingreifen, in denen eine ordnungsgemäße und voll wirksame "Selbstanzeigeerklärung"[1] vorliegt, aber die Straffreiheit nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und/oder 4 AO ausge...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. OWi-/Strafverfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im Strafverfahren gewesen ist, bereits ein OWi-Verfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV entstanden, wird diese nach Anm. 2 zu Nr. 4100 VV auf die nach Nr. 4100 VV entstehende Grundgebühr für das Strafverfahren angerechnet.[105] Für den Begriff "dersel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unterschiede zum "gewöhnlichen" Strafverfahren

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Strafbefehlsverfahren ist gegenüber dem "gewöhnlichen" Strafverfahren durch folgende Abkürzungen gekennzeichnet: einer vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht bedarf es nach § 33 Abs. 3 StPO nicht (§ 407 Abs. 3 StPO, (s. Rz. 98, 140); die Anklageschrift entfällt, sie wird ersetzt durch einen Strafbefehlsantrag, der "auf eine bestimmte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Geldstrafen ua aus Strafverfahren resultierende Rechtsfolgen (§ 12 Nr 4 EStG)

Schrifttum: Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1)

Rn. 247 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle so bezeichneten Rechtsnachteile, die von einem Gericht im Geltungsbereich des Gesetzes nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden (so die Definition in der Gesetzesbegründung, BT-Drucks 10/1314, 6). Eine "Strafe" ist die schärfste staatliche Reaktion au...mehr

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zfs 10/2021, Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung: Bedenken gegen die Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufgrund Führens eines Fahrrades mit einer BAK von 1,78 Promille; Einstellung eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahreignung; Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis entgegen der Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 StGB

FeV § 22 Abs. 2 S. 5 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und c; StGB § 69 Abs. 2 Leitsatz 1. Als Tatsachen, die im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 5 FeV Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begründen, kommen nicht nur Sachverhalte in Betracht, die in einem strafgerichtlichen Verfahren festgestellt worden sind und zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt haben. 2. Die Anforderung ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einleitung des Strafverfahrens

Rz. 561 [Autor/Stand] Wann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, ergibt sich aus der in § 397 Abs. 1 AO enthaltenen Legaldefinition. Wegen der Einzelheiten wird zunächst auf die Erläuterungen dort verwiesen. a) Tatverdacht Rz. 562 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bzw. eines Steuerordnungswidrigkeitenverfahrens setzt voraus, dass eine der in § 397 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsnatur

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Rechtsnatur des zu zahlenden Geldbetrags bleibt auch nach der Neufassung des § 398a AO unklar[2]. In den Gesetzesmaterialien des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wird § 398a AO ohne nähere Konkretisierung als "freiwillige Zahlung" bezeichnet[3]. In der Literatur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solch generellen "Zuschlag" geäußert[4]. S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Sachverhalt – nicht ausermittelte Veranlagungszeiträume und Beweisverwertbarkeit

Rz. 689 [Autor/Stand] Im objektiven Sachverhalt treten regelmäßig die beiden Probleme der nicht ausermittelten Veranlagungszeiträume und der Beweisverwertbarkeit auf. Hinreichender Tatverdacht bzgl. einer Steuerhinterziehung kann nur bejaht werden, wenn die verkürzte Steuer nach Steuerart und Veranlagungszeitraum beziffert werden kann[2]. Ohne eine solche Feststellung ist ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Straf-/OWi-Verfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im OWi-Verfahren ist, bereits ein Strafverfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstanden, entsteht für das OWi-Verfahren nach Anm. 2 zu Nr. 5100 VV die Gebühr nach Nr. 5100 VV nicht noch einmal. Das entspricht der in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV vorgesehen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 3 § 387 Abs. 1 AO regelt die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörde im Strafverfahren. Finanzbehörde i. d. S. sind entsprechend der Regelung in § 386 Abs. 1 S. 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das BZSt und die Familienkasse. Die sachliche Zuständigkeit der für die Strafverfolgung nach § 386 Abs. 1 AO funktionell zuständigen Finanzbehörde[1] ist nach § 387 Abs. 1 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe und Rechtsweg

a) Gegen die Steuerfestsetzung Rz. 389 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist mit einem nachfolgenden Steuerstreit vereinbar. Das kann zu einem Rechtsbehelfsverfahren über die (Höhe der) Steuerpflicht führen. Soweit der Täter Einwendungen gegen die Festsetzung der verkürzten Steuern erhebt, stehen ihm die Rechtsmittel des Besteuerungsverfahrens zur Verfügung. Wird vom Stpfl. Ein...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 2. BVerfG

Diese Linie ist vom BVerfG[97] bestätigt worden. Bei der erforderlichen Abwägung der Interessen können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigung sowie Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken, Beachtung erfordern. Hierbei kommt staatlichen Stellen ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Rechtsfolgen doloser Teilberichtigungen

Rz. 237 [Autor/Stand] Unter der Bezeichnung "dolose Teilberichtigung" werden jene Fälle erörtert, in denen der Täter einen Teil seiner falschen Angaben nur deshalb berichtigt, um dadurch seine wahren Verfehlungen zu verdecken bzw. um weitere Verfehlungen bewusst nicht offenlegen zu müssen. Nach der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO ist eine dolose Teilselbstanzeige mangels voll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3). Es muss sich bei den Auflagen oder Weisungen um strafähnliche Sanktionen handeln, die die Aufga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Sicherung der Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

Rz. 890 [Autor/Stand] Siehe Rz. 294 ff. Wenn die FinB die Selbstanzeige anerkennt, wird eine Frist zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern gesetzt (§ 371 Abs. 3 AO). Ist der zur Nachentrichtung Verpflichtete finanziell nicht in der Lage, die Steuern und Hinterziehungszinsen rechtzeitig nachzuzahlen, entfällt die Strafbefreiung und das Strafverfahren gegen ihn wird weiterb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Anberaumung der Hauptverhandlung

Rz. 151 [Autor/Stand] Gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO beraumt der Strafrichter die Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die StA bzw. die FinB auf ihrem Antrag beharrt. Beispiel Der Richter h...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / f) Selbstständiges Einziehungsverfahren

Im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen für den Rechtsbeistand des Betroffenen analog zum Verteidiger neben der Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 VV auch Verfahrens- und Terminsgebühren.[28] Die Grundgebühr steht dem Bevollmächtigten nur dann zu, wenn er nicht bereits in einem zuvor gegen den Betroffenen wegen desselben Sachverhalts geführten Strafverfahren tätig war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 242 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 4 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1), für sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2) und für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht ledig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum: App, Rechtskraftwirkung von Strafbefehlen bei Steuerhinterziehung, DStR 1986, 651; Bilsdorfer, Aktuelle Fragen aus dem Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, StBp 1995, 89; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Burhoff, Der Strafbefehl im Steuerstrafverfahren, PStR 1999, 52; Burhoff, Das Strafb...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / [Ohne Titel]

Im Strafverfahren ist die Grundgebühr in der Nr. 4100 VV und im Bußgeldverfahren in der Nr. 5100 VV als eine der ersten Gebühren vorgesehen, die der Verteidiger verdienen kann. Die Gebühr ist 2004 durch das RVG neu eigenführt worden. Bis dahin gab es eine vergleichbare Gebühr nicht. Bei der Anwendung dieser Gebühr hatten sich in der Folgezeit einige Probleme ergeben, die ins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die zusammenhängenden Aufwendungen (§ 12 Nr 4 EStG aE)

Rn. 269a Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Gesetzgeber hat das Abzugsverbot des § 12 Nr 4 EStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (WElektroMobFördG) v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) auf die mit den Sanktionen "zusammenhängenden Aufwendungen" ausgedehnt. Die Änderung steht im Kontext mit e...mehr