Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Anteile aus der Einbringung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile veräußert, die ihrerseits aus der Einbringung gem §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG von Anteilen iSd § 21 UmwStG stammen ("Ketteneinbringung"), ist für Zwecke der stlichen Beurteilung des VG zu prüfen, welcher Einbringungsvorgang dem erstmaligen Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zugrunde lag. Stamme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. § 17 EStG

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der Veräußerung von Anteilen oder sonstigen WG iSd § 17 EStG ist zwingend das Teileinkünfteverfahren anzuwenden (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c S 1 EStG; zur Anwendung des § 3 Nr 40 S 1 Buchst c S 2 EStG bei Besteuerung nach § 17 Abs 4 EStG s FG Düsseldorf vom 19.01.2023, 14 K 1638/20 E, EFG 2023, 1457 Rz 48). Die Anwendung der AbgSt ist ausgesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. § 20 Abs 2 EStG

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Veräußerung von Anteilen an Körperschaften nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ist zwingend die AbgSt anzuwenden. Bei fehlendem Einbehalt von KapSt ist die Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG zu beachten. Eine Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG geht in jedem Fall vor (§ 20 Abs 8 S 1 EStG; zur Umqualifikation BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen des Antrags

Rn. 320 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auf die Beteiligungserträge ist das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d oder e EStG) anzuwenden (FG Münster vom 09.06.2021, 13 K 668/19, EFG 2021, 1629 Rz 70 ff rkr). § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG enthält insoweit einen Ausschluss des § 3 Nr 40 S 2 EStG. Aufgrund des § 3c Abs 2 S 1 EStG sind dementsprechend auch WK im Zusammenhang mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Anteile aus der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 115 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile aus einem Anteilstausch iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG veräußert, ist der VG regelmäßig nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG (s Tz 106 und 108) stbefreit (Ausnahme s Tz 119). Zur Abgrenzung von Sacheinlagevorgän gen nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegenüber der "Betriebseinbringung" gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG in b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 28.7 [Autor/Stand] Ebene des Gesellschafters (Muttergesellschaft). Bei dem im Inland ansässigen Gesellschafter (inländische Muttergesellschaft) sind die Anschaffungskosten der Beteiligung an der ausländischen Tochtergesellschaft um den Teilwert der verdeckten Einlage zu erhöhen. Die verdeckte Einlage führt infolgedessen zu einer Gewinnrealisierung auf Ebene der Mutterges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 350 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Seit dem VZ 2011 regelt § 32d Abs 2 Nr 4 EStG das materielle Korrespondenzprinzip im Bereich der AbgSt. Damit wurde die Durchsetzung des Prinzips, neben seiner Anwendung beim Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40 Buchst d S 2–4 EStG und bei der körperschaftsteuerlichen Freistellung nach § 8b Abs 1 S 2–5 KStG, zunächst vor allem für vGA (§ 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsrechtliche Beurteilung

Rn. 110 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die verfassungsrechtliche Beurteilung der AbgSt ist im Schrifttum umstritten. Insb wird ein Konflikt mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Cropp, FR 2015, 878; Mertens/Karrenbrock, DStR 2013, 950) und die Abweichung vom objektiven Nettoprinzip (Worgulla, FR 2013, 921) bemängelt. Das FG Nürnberg erkennt keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG (FG N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Besteuerung der GmbH

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 14.08.2007 (BGBl. I 2007, S. 1912ff.) wurde sowohl die Besteuerung der GmbH (Ebene der Gesellschaft) als auch diejenige ihrer Gesellschafter (Ebene der Gesellschafter) neu geregelt. Der KSt-Satz wurde mit Wirkung ab VZ 2008 auf 15 % herabgesetzt, allerdings zzgl. 5,5 % der Steuer als SolZ. Hinzu komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 6 Steuerliche Behandlung der Abfindung

Die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter stellt aus steuerlicher Sicht eine entgeltliche Anteilsveräußerung dar. Das ist immer dann zu rechtfertigen, wenn die veräußerte GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen zählte. Versteuert werden muss aber nur der ggf. entstehende Veräußerungsgewinn (= Differenz von Anschaffungskosten der Beteiligung bzw. Veräußerungskosten ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.5 Steuerliche Bedeutung

Rz. 35 Generell sind, trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen, gesonderte Feststellungen der Einkünfte nur zulässig, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sein können. Die gesonderte Feststellung ist kein Selbstzweck, sondern soll die Durchführung der Besteuerung erleichtern.[1] Die gesonderte Feststellung übernimmt mit der Ermittlung und Feststellung bestimmter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.2 Privatvermögen

Rz. 67 Hat die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung, so gehören die den Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH zu deren "Privatvermögen"; mit der Folge, dass bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen einkommensteuerrechtlich das Teileinkünfteverfahren gilt und Gewerbesteuerfreiheit gegeben ist. Die Veräußerung nich...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.14 Ausnahmen von der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 177al Bei Vorgängen der Realteilung ist eine Buchwertfortführung von vornherein ausgeschlossen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist (§ 16 Abs. 3 S. 2, Teils. 1 EStG) bzw. soweit einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf KSt-pflichtige Empfänger übertragen werden (§ 16 Abs. 3 S. 4 EStG). Im ersteren Fall entspricht die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / 1. Allgemeine Grundsätze

Keine Steuerbefreiung: Die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt. Ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist nach § 8b Abs. 4 S. 2 KStG die Beteiligung am Vermögen, bei Genossenschaften am Geschäftsguthaben maßgebend. Beraterhinwe...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.4 Wegfall von Sonderbetriebsvermögen

Durch die Anwendung des Trennungsprinzips entfällt insbesondere der Sonderbetriebsbereich der Personengesellschaft. Entsprechende Wirtschaftsgüter gehen, wenn sie nicht anlässlich der Option auf die Personengesellschaft übertragen werden, in das Betriebs- oder Privatvermögen des Gesellschafters über.[1] Die Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die optierende Pe...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 3 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 2 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Privatvermögen des Gesellschafters

Entscheidend für die Besteuerung des Anteilsverkaufs aus dem Privatvermögen ist die Beteiligungsquote des Gesellschafters:mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.5 Doppelbelastung von Beteiligungserträgen

Rz. 53 Eine weitere Besonderheit der Abgeltungsteuer ist die Gleichbehandlung von Dividenden und Zinserträgen. Diese unterwirft der Gesetzgeber gleichermaßen dem besonderen Proportionaltarif i. H. v. 25 % nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG, obwohl Dividenden bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft im Regelfall mit KSt vorbelastet sind, während Zinserträge beim Schuldner der Zins...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.3 Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen

Rz. 393 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG ferner Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Gewinn der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Unmittelbar ist der Veräußerer beteiligt, wenn er selbst zivilrechtlicher Inhaber der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.4 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 89 Ist der von der GmbH gezahlte Pachtzins zu niedrig und führt dies daher zu laufenden Verlusten im Besitzunternehmen, so ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Nutzungsvorteil, ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Grundstück, unentgeltlich nutzen zu können, kein einlagefähiges Wirtschaftsgut.[1] Die Aufwendungen für das zur Nutzung überlassene Wir...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Bargründung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Stammkapital Steuersatz Teileinkünfteverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG

Leitsatz Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.5 Fusionsrichtliniengebotene Einschränkung des Veräußerungsbegriffs

Rz. 124 § 22 UmwStG ist als pauschale Missbrauchsverhinderungsvorschrift konzipiert worden und soll ausschließen, dass der Einbringende eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils die Einbringung nur durchführt, um bei einer späteren Veräußerung einen Steuervorteil zu realisieren. Der Steuervorteil kann darin bestehen, dass der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr