Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Was ist Nachhaltigkeit? / 4 Wichtige Rahmenwerke und Vereinbarungen

Einige Rahmenwerke werden in der Nachhaltigkeitskommunikation immer wieder genannt. In diesem Kapitel werden die wichtigsten vorgestellt. Pariser Klimaabkommen Auf der 21. UN-Klimakonferenz im Jahr 2015 in Paris (COP 21 = Convention on Climate Change, 21st Conference) einigten sich 197 Länder auf gemeinsame Klimaziele: Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C Keine we...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Eine Auffangklausel

Rz. 121 Die Auffangklausel setzt an den Punkten an, die für die Lebensqualität des Mandanten wichtig sind, z.B. an der Möglichkeit der Kommunikation mit anderen bzw. der Teilhabe am Leben mit allen Sinnen. Muster 3.12: Auffangklausel Muster 3.12: Auffangklausel Die Patientenverfügung gilt auch bei sämtlichen vergleichbaren, zuvor nicht genannten schwersten körperlichen und/ode...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / e) Allgemeingültige Behandlungsanweisungen/-verbote unabhängig von speziellen Lebenssituationen

Rz. 93 Viele Menschen haben Angst, dass Ihnen durch die Erstellung der Patientenverfügung Behandlungsoptionen abgeschnitten werden oder man sie einfach sterben lassen könnte, obwohl sie noch Chancen auf ein Leben nach ihren Vorstellungen haben. Deshalb kann man an den Anfang einen klarstellenden Vorspann aufnehmen, der dann aber im Weiteren auch mit klaren und bestimmten Aus...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Leitsatz

1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der überlassene Betrag als Investition ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1)

Rz. 24 Gegenstand der Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist der Wert eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder eines Anteils daran, soweit ertragsteuerlich von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist. Es kann sich um einen gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder freiberuflich tätigen Betrieb handeln (vgl. §§ 95, 96 BewG).[105] Aus diesem ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) 4 Situationen, in denen die Patientenverfügung Anwendung finden soll (4 Regelungsbereiche)

Rz. 112 Das klassische Patientenverfügungsformular des BMJ orientiert sich an 4 Lebens- und Behandlungssituationen und weist auf die Möglichkeit hin, weitere Lebenssituationen zu benennen. Andere Muster tun sich schwer mit der Regelung des unumkehrbaren Hirnschadens und des Hirnabbauprozesses und regeln diese Situationen nicht ausdrücklich. Rz. 113 Meines Erachtens nach müsse...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Erbersatzanspruch

Rz. 59 Bis zum Inkrafttreten des NEhelG zum 1.7.1970 wurden nichteheliche Kinder als nichtverwandt mit ihrem Vater behandelt, so dass sie bei Erbfällen vor dem 1.7.1970 weder erb- noch pflichtteilsberechtigt waren. Mit Einführung des NEhelG zum 1.7.1970 wurden auch die nichtehelichen Kinder als Abkömmlinge ihres Vaters behandelt, dies galt jedoch nur für seit dem 1.7.1949 ge...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Anspruch des Mieters... / 3.2.1 Maßnahmen der Barrierereduzierung

§ 554a BGB a. F. regelt bislang die Zulässigkeit von Maßnahmen der Barrierefreiheit. Wie oben ausgeführt, wird diese Vorschrift ihrem Regelungsgehalt nach in § 554 BGB n. F. aufgehen und aufgehoben werden, wenn das WEMoG in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich des § 554a BGB a. F. wird nicht beeinträchtigt. Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.2.2.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG n. F. geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 3 Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe soll der Arzt, Psychiater oder Psychologe beteiligt werden, der für den Minderjährigen eine Stellungnahme über die Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit und die Gefahr der gesellschaftlichen Teilhabe gemäß § 35a Abs. 1a SGB VIII abgegeben hat.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 4 Sonstige ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Die Krankenkasse kann auch weitere Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen. Es ist auch lediglich eine Förderung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Achtung Ausgeschlossene Leistungen Ausdrücklich au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung (Auswahl)

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / f) Rechtsfolge des Verstoßes

Da das englische Recht keinen den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG genügenden Anspruch des Klägers auf Teilhabe am Nachlass vorsieht, sei die durch den ordre public Verstoß entstehende Lücke nicht durch dieses als vorrangige lex causae zu schließen, sondern durch Rückgriff auf das deutsche Pflichtteilsrecht, das den Pflichtteils(auskunfts)anspruc...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / IV. Bewertung der Entscheidung

Der Entscheidung kann nicht ohne Weiteres gefolgt werden. So darf schon bezweifelt werden, ob Art. 35 EuErbVO auch in Verbindung mit der neueren Judikatur des BVerfG und bei völligem Fehlen von Pflichtteilsansprüchen eines Kindes einen ordre public Verstoß begründen kann. Selbstverständlich scheint dies gerade vor der Reichweite der Grundrechte bei Fällen mit Auslandsberühru...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.16 Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern. Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden. Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten. Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenstr...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.5 Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden. Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen. Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmel...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.6 Dauer der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 53 SGB IX)

Rz. 37 Nach § 53 Abs. 1 SGB IX soll der Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit gewähren, die vorgeschrieben und allgemein üblich ist. Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abs. 2 hält an der generellen Obergrenze von 2 Jahren bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Fortbildungen und Umschulungen) ...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbst...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"....mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 45 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben) und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, Die BG 2001 S. 551. Dahm, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Soziale Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, VR 2015 S. 109.mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 64 Benz, Der Anspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nach dem SGB, WzS 2005 S. 193. ders., Die Arbeitsassistenz – eine neue Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung für schwerbehinderte Versicherte, BG 2002 S. 528. ders., Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen Teilhabe am...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Mens...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Durch Art 8 Nr. 5 ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.9.1 Eingangsverfahren

Rz. 48 Die notwendigen Feststellungen und Entscheidungen treffen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entscheidung über eine kürzere Leistungsdauer ist faktisch bindend für die Werkstatt; denn nur insoweit erhält sie Leistungen der Träger. Die Gesetzesfassung entspricht einem Wunsch des Bundesrats und soll nach dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.14 Teilförderung für eine angestrebte höherwertige Tätigkeit (Abs. 3)

Rz. 62 Die Ermessensvorschrift des § 35 Abs. 3 ermöglicht die Teilförderung in Form der Kostenerstattung oder der Gewährung einer Dienst- oder Sachleistung, wenn die angestrebte höherwertige Tätigkeit nicht angemessen ist. Demgemäß muss der Leistungsträger zunächst prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit angemessen ist. Wird dies bejaht, so muss die Maßnahme zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Durch Art 1 des Gesetzes zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 die §§ 33 bis 41 SGB IX zu den §§ 49 bis 63 SGB IX. § 49 entspricht im Wesentlichen dem früheren § 33. Lediglich Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 9 sind neu. Abs. 3 Nr. 2a wurde zu Nr. 3 und in der ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.9 Auswahl der Leistungen (§ 49 Abs. 4 SGB IX)

Rz. 17 Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen (vgl. BSG, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1) Rz. 17a Die Eignung setzt an den körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten an. Insoweit muss der Versicherte tauglich sein, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wahrnehm...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.2 Kinderbetreuungskosten

Rz. 31 Nach § 74 Abs. 2 SGB IX ist anstelle der als Sachleistung zu erbringenden Haushaltshilfe ebenfalls ein Kostenerstattungsanspruch vorgesehen, wenn das Kind anderweitig untergebracht worden ist, z. B. in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder einer sonstigen Betreuungsperson, bei der es sich nicht um den – auch geschiedenen oder getrennt leben...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.12 Übernahme erforderlicher Kosten (§ 49 Abs. 7 SGB IX)

Rz. 22 In Ergänzung des Leistungskatalogs des § 49 Abs. 3 SGB IX bestimmt § 49 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX, dass bestimmte, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten übernommen werden können. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder elterlichen Haushalts wegen ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3 Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)

Rz. 29 Die Vorschrift benennt in allgemeiner Form diejenigen Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erfolgen können, soweit diese erforderlich sind. § 50 Abs. 3 SGB IX verallgemeinert die für die Bundesagentur für Arbeit geltenden Regelungen für Eingliederungszuschüsse gemäß § 217 SGB III (BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dies beruht auf dem Gedanken, dass die b...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.3 Sonstige Leistungen (§ 39 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 41 Diese Norm stellt einen Auffangtatbestand dar und ermöglicht Maßnahmen zu ergreifen, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Hingegen ist es nicht möglich, über diese Vorschrift Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren, deren gesetzlich geregelte Voraussetzungen nicht vorliegen; denn gerade dadurch zeigt sich, dass der Gesetzgeber dem Versicherten solche Leis...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.6 Berufliche Ausbildung (§ 49 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX)

Rz. 14 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ebenso eine berufliche Ausbildung; auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden. Ausbildung ist die erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 64 Abs. 1 Nr. 6, § 74 SGB IX)

Rz. 10 Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten bestimmen sich nach näherer Maßgabe des § 74 SGB IX. Ergänzend bestimmt § 42, dass die Leistungen nach § 74 Abs. 1 bis 3 SGB IX auch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden. 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.13 Kraftfahrzeughilfe (§ 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX)

Rz. 24 Kraftfahrzeughilfe wird im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den Vorschriften der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gewährt. Der Versicherte muss gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV wegen der Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 KfzHV muss der Versicherte ein Kfz führen können ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.8.1 Überblick

Rz. 43 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) eingeführt. Dadurch soll der Leistungsrahmen der Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erweitert werden, damit behinderten Menschen, mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, besser als bisher durch individuell angepasste Bedingungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.17 Wohnungshilfe (§ 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX)

Rz. 28 Hierzu gehören die Kosten der Beschaffung oder des Ausbaus einer Wohnung in angemessenem Umfang, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist und wegen Art und Schwere der Behinderung besonderer Ausstattung bedarf. Anspruch auf Wohnungshilfe besteht nur, wenn beim Behinderten wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur für eine vorübergehende Zeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3.1 § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

Rz. 31 Der Katalog in § 50 Abs. 1 Satz SGB IX ist nicht abschließend ("insbesondere"). Die genannten Geldleistungen sollen dem (bisherigen oder zukünftigen) Arbeitgeber einen Anreiz bieten, dem Versicherten, der wegen der Folgen eines Versicherungsfalls der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarf, die Ausübung einer Tätigkeit (wieder) zu ermöglichen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmenden (§ 52 SGB IX)

Rz. 36 Die Vorschrift enthält eine Klarstellung zum Rechtsverhältnis der Teilnehmer an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu den Einrichtungen, in denen diese durchgeführt werden. Sie stellt klar, dass ein Beschäftigungsverhältnis damit nicht begründet wird, garantiert allerdings einen Mindestschutz in Anlehnung an arbeitsrechtliche Grundsätze (BT-Drs. 14/5074 S. 108). E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.1 Rechtsgrundverweisung auf Vorschriften des SGB IX

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 SGB IX, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 57 und 58 SGB IX, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX, als Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX und als Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX. Diese Vorschriften sind maßgebend, soweit in ...mehr