Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und formlos auf alle Miteigentüm...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Veräußerung von Teilgeschäftsanteilen

Rz. 190 Auch Teile eines Geschäftsanteils können veräußert werden.[775] Nach § 46 Nr. 4 GmbHG entscheiden die Gesellschafter über Teilung (ggf. auf Vorrat[776]) und Zusammenlegung von Anteilen. Der Gesellschaftsvertrag kann die Teilung beschränken. Unbeschadet solcher Regeln genügt zur Bestimmtheit, dass die Zustimmung auf die Teilungserklärung im Vertrag Bezug nimmt, in dem...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____, wohnhaft _____-Straße – Kläg...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Vertragliche Einräumung nach § 3 WEG

Rz. 4 Diese Variante kommt insbesondere im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in Betracht.[5] Dies sollte im Rahmen der anwaltlichen Beratung durchaus eine Alternative zur Teilungsversteigerung sein. Allerdings ist zu beachten, dass nach § 3 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentumsbegründung nur möglich ist, wenn das im Nachlass gesamthänderisch gebundene Eigentum der selbst nicht (...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes "Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße", vertreten durch den WEG-Verwalter der Firm...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 103 Eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Verwalters kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2001, 41 m. Hinw. auf BayObLGZ 1977, 40, 44). Wichtig: Richtiger Beklagter ist der Verwalter nur dann, wenn er nach Entdeckung der Rechtsfähigkeit des Verbandes durch den BGH (2.6.2005) bzw. nach Inkrafttreten des § 10 Abs. 6 WEG a.F. (1.7.2007) explizit als Zustimmungsbere...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung

Rz. 19 Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ _____ (Rubrum wie Muster Rdn 17) Es wird festgestellt, dassmehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XV. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus)

Rz. 99 Muster 56.28: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) Muster 56.28: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. des Verbandes "WEG" _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen den Wohnungseigentümer _____ – Beklagter – Es ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 89 Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlo...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 58 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 95 Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____, v...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F.

Rz. 41 Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG n.F. An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Voraussetzungen der Einberufung

Rz. 26 Die Wohnungseigentümerversammlung bzw. die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit sind das Willensbildungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer ordnen ihre Angelegenheiten untereinander und im Verhältnis zu Dritten kollektiv durch Beschlussfassung (Gesamtakt) oder Vereinbarung (Kollektivvertrag). Beschlüsse sind das Regelungsinstrument vor allem...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch die Verwalterin _____ – Beklagte – wegen: Erzwingung der Einberufung...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG n.F. gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Geb...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____ vertreten durch XY-Hausverwaltungen, _____, als (derzeitigen) Verwalter d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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ZErb 01/2021, Zur Anwendung... / 2 Gründe

II. Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 FGO). Der Erwerb des Grundstücks zu Alleineigentum der Klägerin war nach § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG steuerfrei. Gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Betriebskostenabrechnung – Neuregelung für vermietete Eigentumswohnungen

Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen sind, können die Parteien den Umlageschlüssel für die Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Anteil der Wohnflächen oder nach Kopfzahlen. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Lösungsmöglichkeit

Rz. 11 Um derartige paradoxe Ergebnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Auswüchse in den Neuerungen der Novelle durch Vereinbarung oder Beschluss zu beschneiden. Da die Neuerungen in § 20 Abs. 1 WEG immerhin im Gegensatz etwa zu § 22 Abs. 2 S. 2 WEG a.F. nicht unabdingbar ausgestaltet wurden, können Teilungserklärungen abweichende Regelungen vorsehen. Bereits bestehen...mehr

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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Ukraine / 3. Eheliches Gemeinschaftsvermögen

Rz. 25 Zum ehelichen Gemeinschaftsvermögen gehört nach Art. 61 Abs. 1 FGB sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht vom Zivilrechtsverkehr ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Sachen, Geld, Aktien und andere Wertpapiere, Bankeinlagen sowie sonstige relative Vermögensrechte, die nicht mit der Person eines der Ehegatten verbunden sind.[8] Nach einer o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Gebäudebegriff s. auch H B 18 ErbStH 2019. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.20 Sonstige Rechte

Rz. 103 Als Vermögensrechte sind weiter pfändbar z. B.: das vom Aktienbesitz trennbare Bezugsrecht auf neue Aktien (§ 186 AktG); das Widerrufsrecht nach § 178 BGB (MünchKomm/ZPO-Smid, § 857 Rn. 45); das Wiederkaufsrecht nach §§ 497 ff. BGB (MünchKomm/ZPO-Smid, § 857 Rn. 45); Rechte aus Wertpapierverwahrung (vgl. im Einzelnen Stöber, Rn. 1787 bis 1787n); der Anspruch auf Abtretun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verbindung eines Miteigentumsanteils mit dem Sondereigentum an mehreren (abgeschlossenen) Wohnungen oder nicht Wohnzwecken dienenden Räumen

Rz. 4.1 [Autor/Stand] Die obersten Finanzbehörden der Bundesländer haben über die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit und die maßgebende Grundstücksart beim Wohnungseigentum und Teileigentum den koordinierten Ländererlass v. 20.10.1981[2] herausgegeben. Dieser Erlass führt unter "1. Zivilrechtliche Ausgangslage; Allgemeines" Folgendes aus: „Nach dem Wohnungseigentumsgeset...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Verfahren in Teilungssachen

Rz. 10 In §§ 363–372 FamFG ist das Verfahren in Teilungssachen geregelt, für das seit dem 1.9.2013 die Zuständigkeit der Notare besteht, § 23a Abs. 3 GVG. Rz. 11 Der Raum, der dem Verfahren in Teilungssachen (zuvor Vermittlungsverfahren) in der Lit. eingeräumt wird, steht im umgekehrten Verhältnis zur praktischen Relevanz. Das Verfahren hat kaum praktische Bedeutung,[28] was ...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei mu...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Art Zwangsgemeinschaft, die immer dann entsteht, wenn mehrere Eigentümer eine solche Gemeinschaft durch eine Teilungserklärung begründen. Dies kann geschehen durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch den Abschluss einer Teilungserklärung. Diese Gesellschaft kann dann nicht gekündigt werden. Aus dieser ...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 1. Kurzdarstellung

Bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine Teilungserklärung wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gesetz begründet. Die Leistungen, die diese Gemeinschaft gegenüber den einzelnen Mitgliedern erbringt, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Allerdings kann eine Option zur Umsatzsteuer erfolgen.[1] Diese Option kann für jeden Eigentümer getrennt erfolgen und ergib...mehr

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Wohnungseigentümer können bei zweckwidriger Nutzung gegen Mieter vorgehen

Begriff Nutzt der Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit diese entgegen der Zweckbestimmung, können die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch direkt gegen den Mieter geltend machen. (Leitsatz der Redaktion) Das Problem: Mieter betreibt Eisdiele in "Laden" Im Erdgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage befindet sich eine Teileigentumseinheit, die in der Teilung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.6 Einzelinvestitionen

Rz. 20 Nach dem Gesetzeswortlaut ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine Beteiligung an einem Fonds handeln muss, vielmehr werden auch modellhafte Anlage- und Investitionstätigkeiten einzelner Stpfl. erfasst.[1] Erwirbt ein Einzelner eine Windkraftanlage, um sie zu betreiben, liegt eine Modellhaftigkeit nur vor, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird dahe...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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Neue Musterverträge und -vorlagen

Als Steuerberater sind Sie für Ihre Mandanten nicht nur Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen, sondern werden oft auch zu wirtschaftlichen und privaten Lebensverhältnissen um Rat gefragt. Insbesondere wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Auf vielfachen Wunsch haben wir dahingehend unsere Rubrik "Musterverträge und -vorlagen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum

Leitsatz 1. Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinanders...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.4 Vermietete Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung mit der mietvertraglichen Abrede vermietet, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, obwohl die Teilungserklärung ein Tierhaltungsverbot enthält, so können die übrigen Eigentümer den Mieter unmittelbar auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch nehmen, weil sie in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sind.[1] Praxis-Beispiel Vermietung wider...mehr

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Stolperfalle Hausgeldklage / 8 Was ist zu beachten, wenn Rückstände für mehrere Wohnungen des Hausgeldschuldners bestehen?

Nicht selten stehen mehrere Sondereigentumseinheiten im Eigentum eines Wohnungseigentümers. Ebenso sind Fälle verbreitet, in denen dieser Wohnungseigentümer Hausgeldrückstände für alle seine Einheiten auflaufen lässt. Für den Verwalter stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob er je Sondereigentumseinheit ein gesondertes Verfahren einleiten soll oder aber die einzelnen Rück...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / II. Einbau und Nachrüstung von Rauchwarnmeldern

Da in den Bauordnungen der Länder regelmäßig nichts anderes bestimmt ist, sind Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht, die Rauchwarnmelder zu installieren. Der Eigentümer (= ggf. Vermieter) muss also sicherstellen, dass der Rauchwarnmelderpflicht nachgekommen wird. Die hierdurch anfallenden Kosten sind auf die Mieter umlagefähig. Die Haftung fü...mehr

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Aufteilungsplan: Aufgaben

Leitsatz Wird eine Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen soll. Normenkette WEG § 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2,...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / g) Vereinbarungen der Miterben

Rz. 49 Schließlich können die Erben selbst vom Gesetz abweichende Teilungsvereinbarungen schließen (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Dies sollte im Idealfall vor der Durchführung einer Erbteilungsklage im Rahmen einer schriftlichen und gut ausformulierten Teilungsvereinbarung geschehen.mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / D. Checkliste

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§ 26 Die Erbteilungsklage / I. Tatsächliche Ausgangssituation

Rz. 1 Sind alle Versuche zur einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter den Miterben gescheitert, bleibt als letzter Ausweg lediglich die Erbteilungsklage. Sie ist meist das Mittel letzter Wahl. Zuvor haben sich die Miterben häufig in jahrelangen Streitigkeiten über die Liquidation oder die Verteilung bzw. Entsorgung der unteilbaren Nachlassbestandteile,...mehr