Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Partiarische Darlehen: Rech... / 4.1 Unternehmensseite

Bei der steuerlichen Behandlung eines partiarischen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Die Zinszahlungen stellen in steuerlicher Hinsicht Aufwand dar und sind somit voll abzugsfähig. Bei der steuerlichen Behandlung von Darlehensverbindlichkeiten gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Demnach ist die Darlehenssumme zu den Ansch...mehr

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Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Leitsatz Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet. Normenkette § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 3, § 6 Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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I Grundlagen / 1.2.11 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rz. 29 Am 7.12.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom Bundestag verabschiedet.[1] Es ist in großen Teilen bereits am 1.3.2012 und vollständig am 1.1.2013 in Kraft getreten. Als Reaktion auf einen vom Gesetzgeber beobachteten "Insolvenztourismus"[2] bricht das Gesetz die ehemals strikte Trennung zwischen Insolvenz- und Gesell...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.2 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1745 Die steuerlichen Folgen bei Eintritt der Steuerbefreiung oder bei deren Erlöschen regelt § 13 KStG. Danach hat bei Beginn der Steuerbefreiung die nunmehr gemeinnützige GmbH eine Schlussbilanz (§ 13 Abs. 1 KStG) und die künftige steuerpflichtige GmbH eine Anfangsbilanz (§ 13 Abs. 2 KStG) zu erstellen. Die Steuerbefreiung kann erlöschen, weil z. B. die Körperschaft di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

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AGS 10/2019, Keine Abrechnung nach Teilwerten in Asylverfahren

VwGO §§ 151, 165; RVG § 30 Abs. 1 S. 1, S. 2 Leitsatz § 30 Abs. 1 S. 2 RVG bietet keine Grundlage für eine Abrechnung eines gemeinsamen Klageverfahrens mehrerer Asylantragsteller nach Teilgegenstandswerten. VG Augsburg, Beschl. v. 31.1.2019 – Au 6 M 19.30053 1 Sachverhalt Die Antragsteller sind ein Ehepaar armenischer Staatsangehöriger. Sie begehrten gemeinsam ihre Asylanerkennu...mehr

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AGS 10/2019, Keine Abrechnu... / Leitsatz

§ 30 Abs. 1 S. 2 RVG bietet keine Grundlage für eine Abrechnung eines gemeinsamen Klageverfahrens mehrerer Asylantragsteller nach Teilgegenstandswerten. VG Augsburg, Beschl. v. 31.1.2019 – Au 6 M 19.30053mehr

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AGS 10/2019, Keine Abrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO zulässige Erinnerung ist nur geringfügig begründet und im Wesentlichen unbegründet. Zu Recht wurde im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss der Gegenstandswert des Verfahrens mit insgesamt 6.000,00 EUR angesetzt und für den Antragsteller zu 1) kein Teilgegenstandswert. 1. Über die Erinnerung nach § 165 VwGO i.V.m. § 151 VwGO hat im vorlieg...mehr

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AGS 10/2019, Keine Abrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller sind ein Ehepaar armenischer Staatsangehöriger. Sie begehrten gemeinsam ihre Asylanerkennung, die Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG. Das VG verpflichtete die Antragsgegnerin unter Aufhebung von Nr. 5 bis 7 ihres Bescheids v. 8.10.2018, soweit sie der f...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.4 Bewertung der Einlage

Rz. 423 Die Einlage ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen (vgl. § 6 Rz. 417). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. § 6 Rz. 426) und das eingelegte Wirtschaftsgut eine wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG ist (vgl. § 6 Rz. 431). Erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.5 Rechtsfolge der Entnahme

Rz. 345 Mit der Wirksamkeit der Entnahme scheidet das entnommene Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögensvergleich aus. Aufwendungen und Erträge berühren ab diesem Zeitpunkt den Betrieb nicht mehr, sondern treffen die private Sphäre. Etwaige Veräußerungsgewinne sind nur noch im Rahmen der §§ 17, 23 EStG und ab Vz 2009 im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG steuerbar. Der Zeitpunkt de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude ist abnutzbar und unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des Abs. 1 S. 3 setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.2 Einlagefähigkeit

Rz. 412 Einlagefähig sind alle materiellen Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Stpfl. selbst geschaffen (Erfindung im privaten Bereich) oder entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden. Die Regelung über die Einlage enthält insoweit eine Abweichung von § 5 Abs. 2 EStG, wonach nur entgeltlich erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden

Leitsatz 1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. 2. Eine Förderung in der ersten Alternative erfordert, dass d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6 Teilwert-Abschreibung auf grenzüberschreitende (kapitalersetzende) Gesellschafter-Darlehen

3.5.3.6.1 Allgemeines Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreiche...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2 Dreistufige Prüfungsreihenfolge

Tz. 830 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Frage, ob der entspr Aufwand abzugsfähig ist, sind nachfolgende drei Prüfungsebenen zu untersuchen. Die Schritte sind jeweils autonom, wobei folgende Grundsätze voranzustellen sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.2 Prüfungsschritt 2: Vorliegen eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens und Anwendung des § 3c Abs 2 EStG/§ 8b Abs 3 KStG

Tz. 837 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 a) Behandlung bei Personenunternehmen Bei Personenunternehmen als Darlehensgeber stellt sich die Frage, ob § 3c Abs 2 EStG anzuwenden ist, weil in diesem Fall die Aufwendungen ganz oder tw mit den aus der ausl Kap-Ges erwarteten Eink des Gesellschafters (GA/Dividende) zusammenhängen. Soweit die Überlassung dagegen entgeltlich, dh zu fremdübli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.1 Allgemeines

Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versuch...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des LG ist zulässig und hat in der Sache einen teilweisen Erfolg. Auf den Antrag der Beklagten war der Streitwert für den Auskunftsantrag (1. Stufe, Klageantrag zu 1.) gem. § 33 Abs. 1 RVG wie aus dem Tenor ersichtlich als Grundlage zur Berechnung der anwaltlichen Terminsgebühr auf 3.163,04 EUR festzusetzen. Soweit es um die a...mehr

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AGKompakt 06/2019, Fiktive ... / V. Verbundverfahren

Fiktive Terminsgebühr auch hier möglich Auch in Scheidungsverbundverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich. Es gilt hier § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO. So kann durchaus auch über die Ehesache selbst im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Das FamFG sieht nur die persönliche Anhörung der Ehegatten vor, nicht aber zwingend die mündliche Verhandlun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.1 Prüfungsschritt 1: Bilanzsteuerliche Prüfung der Teilwertabschreibung

Tz. 831 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Tw-Abschr möglich, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vorliegen. Hierbei ist auf das Vorliegen einer dauernden Wertminderung zu achten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rspr (s Urt des BFH v 06.11.2003, BStB II 2004, 416) der Tw der Darlehensforderung nach denselben Kriteri...mehr

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Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung zum Basispreis erworbenen Aktien

Leitsatz Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien. Normenkette § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, Nr. 2 EStG, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhalt Im Dezember ...mehr

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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. 2. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Nachweismöglichkeit vor dem 1.1.2007

Rz. 281 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens und der Gebäudewert sind zur Ermittlung des Grundstückswerts zusammenzurechnen. § 147 Abs. 2 BewG sieht bei Bewertungsstichtagen vor dem 1.1.2007 für den Steuerpflichtigen keine Möglichkeit vor, einen hiervon abweichenden Verkehrswert nachweisen zu können. Es bestand lediglich für den Wert des Grund und Bodens eine Nachweis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

Leitsatz 1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG unterfällt. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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AGKompakt 03/2019, Anrechnu... / I. Ausgangslage

Berechnung des restlichen Kostenerstattungsanspruchs nach Teilregulierung Auszugehen ist von folgendem Fall: Beispiel Durch einen Verkehrsunfall ist dem Geschädigten an seinem Fahrzeug ein Sachschaden i.H.v. insgesamt 10.000,00 EUR entstanden. Er beauftragt einen Anwalt, der die 10.000,00 EUR beim gegnerischen Haftpflichtversicherer anmeldet sowie die daraus anfallenden Rechts...mehr

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Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr

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Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

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Zum Ausweis einer Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage bei Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln"

Leitsatz Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln", existiert kein "Unterschiedsbetrag" i.S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste. Normenkette § 6a Abs. 4 Sätze 2, 3, 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin...mehr