Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Unternehmensgröße

Rz. 6 Ein Wirtschaftsausschuss ist in den Unternehmen zu errichten, in denen regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden. Der Gesetzgeber hat hier bewusst den Begriff des Unternehmens gewählt und stellt damit auf die Gesamtorganisation des Rechtsträgers ab. Auf die Größe der einzelnen Betriebe kommt es nicht an, es muss jedoch mindestens ein Betriebsrat g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Als gemeinnützige Unternehmen gelten nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung steuerbegünstigte Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform. Diese sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten (vergleiche 1.1). Eine Gewinnerzielungsabsic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der auf den Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand der Fachkräfteausbildung. Na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.4 Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Zur Mindestdauer ist festgelegt, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis sich zumindest bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Die Höchstdauer für die Altersteilzeitvereinbarung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie beträgt maximal 12 Jahre, da Altersteilzeit ab vollendetem 55. Lebensjahr vereinbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.2 Ausgewählte behindertengerechte Arbeitsplätze in öffentlich zugänglichen Gebäuden,,

Praxis-Beispiel Massive körperliche Einschränkungen (kleine Körperkräfte) durch angeborene Muskelerkrankung und Bindung an den Rollstuhl eines Verwaltungsangestellten Technische Maßnahmen: umgerüsteter Van zum automatischen Ein- und Ausladen sowie Transport des Rollstuhls (Aufnahme und Absetzen des Rollstuhls, Aus- und Einfahren der Laderampe), Einbau einer Lenkhilfe, Einbau ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.3 Form

Die meisten Verträge können formfrei geschlossen werden. Für einige Verträge schreibt das Gesetz allerdings zwingend eine bestimmte Form vor. Formzwang bei Verträgen Alle Verträge, die den Erwerb eines Grundstücks regeln, müssen zwingend notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Für (Grundstücks)Mietverträge, die eine Mietzeit von mindestens einem Jahr vorsehen (§§ 550, 578 B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 1.3 Der Sonderkündigungsschutz

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit genießt Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihr nicht aus Gründen kündigen, die in Zusammenhang mit ihren sicherheitstechnischen Aufgaben stehen. Der Sonderkündigungsschutz und die Mitbestimmung sollten für die Unternehmen bei der Frage, ob sie den Arbeitsschutz intern oder extern organisieren wollen, keine Rolle spielen. B...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.5 Career Life Cycle

Je eher man sich im Leben selbstständig macht, desto besser. Man hat noch genug Zeit, falls es nicht gelingt, das Projekt einzustellen und wieder eine Anstellung zu suchen. Im besten Fall gelingt die Existenzgründung gut und man hat ausreichend Zeit sich in der Kunst der Akquise zu üben und mehrere Kunden zu gewinnen. Auch die Zeit der "Ernte" ist dann einfach länger. Damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Teilzeitregelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rz. 1526 Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dient der Umsetzung der RL 97/81/EG des Rates vom 15.12.1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl EG 1998 Nr. L 14 S. 9) und der RL 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 zu der EGB/UNICE/CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Anspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rz. 59 Nach § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, verlangen, dass eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Lehnt der Arbeitgeber form- und fristgerecht ab, kan...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1560 Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 9a TzBfG eingeführt, die erstmals einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre vorsieht (Brückenteilzeit). Anders als bei § 8 TzBfG wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit wieder automatisch zu seiner ursprüngli...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Elternzeit und Teilzeitarbeit

Rz. 583 Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit sind für Arbeitnehmer, die wegen eines ab 1.1.2001 geborenen oder angenommenen Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, nach § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG stark erweitert worden. Während zuvor die wöchentliche Arbeitszeit nur 19 Stunden betragen durfte, kann die wöchentliche TzA jetzt auf bis zu 30 Stunden ausgedehn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1674 Bei einer Teilzeitbeschäftigung i.Ü. bestehen zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis grds. keine Besonderheiten. Lediglich in einer Gleitzone von 450,01 EUR bis 850,00 EUR ergeben sich zur Minderung der Beitragslast der geringfügig Beschäftigten besondere Beitragssätze.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Besch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1527 Nach der Systematik des § 8 TzBfG sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber primär eine einvernehmliche Regelung über die Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren. Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann, besteht bei Vorliegen bestimmter formaler Voraussetzungen ein Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung (nicht auf Verlängerung, s. § 9 Tz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 1615 Maßgeblich für die arbeitsrechtliche Beurteilung von Teilzeitverträgen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG v. 21.12.2000, BGBl I, 1966). Das Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vertragsmuster

Rz. 1651 Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Zwischen der Fa. _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 und § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt der Tät...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (§ 9a TzBfG)

Rz. 1623 Die sog. Brückenteilzeit gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, Teilzeit für einen bestimmten Zeitraum zu leisten, mind. für ein Jahr, längstens bis zu fünf Jahren. Danach kehrt der Arbeitnehmer zu seiner alten Arbeitszeit zurück. Die Voraussetzungen der Brückenteilzeit regelt § 9a TzBfG. Danach muss das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestehen und der Arbeit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Zeitlicher Umfang der Arbeitsleistung

Rz. 120 Der zeitliche Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung steht grds. zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Dispositionsfreiheit wird jedoch durch das ArbZG eingeschränkt. Weitere Einschränkungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 121 Haben die Parteien das vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeitvolumen nicht (ausdrücklich) vereinbart, so ist ihr Will...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studenten

Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein Dienstverhältnis als frei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten

Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17 R, S. 45 m. Anm. Langohr-Plato; Langohr-...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 1652 Obschon sich die in § 12 TzBfG geregelte Sonderform der Arbeit auf Abruf nicht zwingend auf eine Teilzeitbeschäftigung bezieht, hat sie der Gesetzgeber der Praxis entsprechend im Abschnitt "Teilzeitarbeit" des TzBfG geregelt. Rz. 1653 Seinem Direktionsrecht folgend, bestimmt der Arbeitgeber einseitig gem. § 315 Abs. 1 BGB die Lage der Arbeitszeit; der Umfang der vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Teilzeitbeschäftigte

Rz. 1465 Arbeiten Teilzeitbeschäftigte in Wechselschicht, ist eine anteilige Kürzung der Wechselschichtzulage wegen der im Vergleich zu Vollzeitkräften geringeren Belastung gerechtfertigt. Das BAG (v. 24.9.2008 – 10 AZR 634/07) hat darüber hinaus entschieden, dass eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwert...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Rz. 416 Ein wichtiges Anliegen der Neuregelung ist die Berücksichtigung von besonders benachteiligten behinderten Gruppen. Nach § 1 S. 2 SGB IX soll von allen an der Integrationsaufgabe Mitwirkenden den besonderen Bedürfnissen Behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Hintergrund ist die Chancenungleichheit von behinderten Männern ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / r) Gleichzeitig Arbeitnehmer und Selbstständiger mit demselben Arbeitgeber/Auftraggeber – Mischform

Rz. 808 Das BAG hatte über die gegenwartsbezogene Feststellungsklage einer Musikschullehrerin zu entscheiden, die für das beklagte Land gleichzeitig zum einen im Rahmen eines (Teilzeit-) Arbeitsverhältnisses als Musikschullehrerin und zum anderen aufgrund eines Dienstvertrages/Honorarvertrages als Musikschullehrerin tätig war. Unabhängig davon, ob die Musikschullehrerin Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Personalbeschaffung / III. Stellenanzeige

Rz. 23 Der Erfolg einer Stellenanzeige, bei deren Gestaltung die o.g. Grundsätze zu beachten sind, hängt im Wesentlichen von Inhalt und Form ab. Es empfiehlt sich, die folgende Checkliste zur Gestaltung zu verwenden: Rz. 24 Checkliste: Gestaltung einer Stellenanzeigemehr

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§ 3 Stellenbeschreibung

Rz. 1 Die richtige Auswahl und der richtige Einsatz von Arbeitnehmern sind entscheidend für die Leistungsfähigkeit eines Betriebes oder Unternehmens. Die Auswahlentscheidung hat sowohl für das Unternehmen wie für den betroffenen Mitarbeiter erhebliche Tragweite. Falsche Entscheidungen bei der Personalbedarfsplanung und der Personalauswahl schlagen sich für das Unternehmen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Formale Voraussetzungen

Rz. 1528 Der auf das TzBfG gestützte Anspruch auf Teilzeitarbeit hängt zunächst davon ab, ob die folgenden formalen Voraussetzungen erfüllt sind:mehr