Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.1 Aufstellung eines Arbeitszeitplans

Das Verfahren zur Festlegung der von den einzelnen Job-Sharing-Partnern zu leistenden Arbeitszeiten (Arbeitszeitplan) sollte geregelt sein, um eine verbindliche und bedarfsgerechte Aufteilung der Arbeitszeiten zu gewährleisten. Dazu gehören folgende Komponenten: Festlegung einer Zeitspanne, für die der jeweilige Arbeitszeitplan aufzustellen ist (Planperiode, z. B. Wochenplan)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.4 Vollzeitäquivalent

Das Vergleichsentgelt Teilzeitbeschäftigter ist in ein Vollzeitäquivalent um- bzw. hochzurechnen, um eine Vergleichbarkeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnissen herzustellen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Charakteristiken für die Arbeitszeiten sind bemerkenswert: Tätigkeit an Samstagen, Teilzeit üblich, Saisonarbeiten in touristischen Zentren sowie an Festtagen, bei Selbstständigkeit längere Arbeitszeiten zur Vor- und Nachbereitung des Tagesgeschäfts vor und nach der Ladenöffnungszeit sowie durch Tätigkeiten im Büro und zur Reinigung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.2.2 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet – der TVöD enthält ausdrücklich keine Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für nach dem 1.10.2005 neu eingestellte Beschäftigte, sondern auch für Bestandsbeschäftigte. Lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung im Einzelfall kann d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.1 Unentgeltliches Ehrenamt und Vergütungsschutz

Nach § 179 Abs. 1 SGB IX nimmt die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt wahr. Die Vertrauensperson und die herangezogenen stellvertretenden Mitglieder sind während der Arbeitszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit sie das zur Durchführung ihrer Aufgaben für erforderlich halten können.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Teilzeit- und befristetes Arbeitsverhältnis

Rz. 170 Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse sind vor allem im TzBfG geregelt. Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurden. Eine ordentliche Kündigung ist während ihrer Laufzeit nur möglich, wenn die Parteien dies vereinbart haben (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Zulässig ist eine Befristung in zwei Fällen: Zum einen, falls sie aus sa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 114. Teilzeit

Rz. 1471 Ausführliche Erläuterungen zur Teilzeit befinden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe § 1b Rdn 215 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / III. Teilzeit

1. Was ist Teilzeitarbeit? a) Definition des § 2 Abs. 1 TzBfG Rz. 215 Die Frage nach dem "Wesen" der Teilzeitarbeit erscheint leicht. Die Beantwortung ist es jedoch nicht. Die gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit ist schon auf den ersten Blick kompliziert. Zudem sind Sonderregelungen zu verschiedenen Erscheinungsformen von Teilzeitarbeit zu beachten, vor allem zum Job-Sha...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 3. Teilzeit (TzBfG)

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze, die er öffentlich oder innerhalb des Betriebs ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz dafür eignet (§ 7 Abs. 1 TzBfG). Die Beurteilung dieser Eignung obliegt nach überwiegender Meinung, die hierin eine unternehmerische Entscheidung erblickt, dem Arbeitgeber.[48] D...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Teilzeit, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Abzustellen ist diesbezüglich stets auf die Betriebsüblichkeit, da nur insoweit die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vergleichbar sind. Rz. 2 Das Gesetz stellt auf die regelmäßige bet...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer der Elternzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit). Der Umfang darf dabei minimal 15 Stunden und maximal 32 Stunden betragen. Unberührt bleibt das Recht des Arbeitnehmers, eine bereits vor Inanspruchnahme der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit zu u...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Wegen Teilzeitarbeit

Rz. 236 Ist eine objektive Schlechterbehandlung des Teilzeitarbeitnehmers im Verhältnis zu einem vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmer festgestellt, ist zu prüfen, ob die Schlechterbehandlung "wegen" Teilzeitarbeit erfolgt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer Teilzeitarbeit leistet, muss somit kausal für die Schlechterbehandlung sein. Die Ungleichbehandlung muss an dem Kriteriu...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Was ist Teilzeitarbeit?

a) Definition des § 2 Abs. 1 TzBfG Rz. 215 Die Frage nach dem "Wesen" der Teilzeitarbeit erscheint leicht. Die Beantwortung ist es jedoch nicht. Die gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit ist schon auf den ersten Blick kompliziert. Zudem sind Sonderregelungen zu verschiedenen Erscheinungsformen von Teilzeitarbeit zu beachten, vor allem zum Job-Sharing (§ 13 TzBfG, siehe un...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Bestehen einer Erkrankung ärztlich feststellen zu lassen. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Mitbestimmung bei Teilzeit

Rz. 212 Der einzelne Arbeitnehmer hat zwar nach § 8 TzBfG einen – mitbestimmungsfreien – Anspruch auf Teilzeitarbeit einschließlich der Festlegung ihrer Verteilung.[679] Die Regelung ist aber nicht abschließend i.S.d. § 87 Abs. 1 ES BetrVG.[680] Der Betriebsrat hat daher bei generellen Regelungen über die Lage der täglichen Teilzeitarbeit ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 65 Für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit existieren zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Die Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber sowie die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber. 1. Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer der Elternzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen Anspruch ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Sonderformen der Teilzeitarbeit

a) Arbeit auf Abruf aa) Grundsätze Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 1...mehr

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Vorwort

Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr (30 %) ist die Teilzeitquote damit erneut leicht gestiegen. Während 2023 jede zweite Frau (50 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitq...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Ende der Teilzeitarbeit

Rz. 76 Die Teilzeitarbeit durch Reduzierung der Arbeitszeit bei dem alten Arbeitgeber endet mit Beendigung der Elternzeit qua lege. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 4 BEEG ("während der Elternzeit") und bei parteiangemessener Auslegung des Teilzeitbegehrens. Nach dem Ende der Elternzeit leben die Leistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Rz. 77 Die Elternzeit und da...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / c) Insbesondere: Unverhältnismäßige Kosten

Rz. 165 Nach den in § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG genannten Beispielen liegt ein betrieblicher Ablehnungsgrund vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit unverhältnismäßige Kosten verursacht. Soweit es infolge der Verringerung der Arbeitszeit um die reine Kostenbelastung des Arbeitgebers geht, enthält § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG eine abschließende Aussage. Diese Kostenbelastung muss unver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Ausschluss von tarifvertraglichen Regelungen

Rz. 316 Problematisch ist zunächst, ob geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer aus dem Anwendungsbereich eines Tarifvertrages ausgeschlossen werden können. Anders als den Arbeitsvertrags- oder Betriebsparteien steht den Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Regelung eine Einschätzungsprärogative zu. Die Rechtsprechung des BAG zur Befugnis der Tarifvertragsparteien, gerin...mehr

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 13 Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 1 ▪ Regelungsinhalt des § 9a TzBfG Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[1] Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich dagegen auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG.[2]...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019

Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG (dazu oben § 12). ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 224 Einer der wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages für einen Teilzeitarbeitnehmer ist das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeit in § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es se...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / A. Teilzeitanspruch im öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Diese Tarifverträge sehen u.a. Sonderregeln zur Beschäftigung in Teilzeit vor. Rz. 2 § 11 TVöD und § 11 TV-L sind wortlautidentisch. Sie lauten: §...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 69 Während der Elternzeit ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich möglich, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzutreten oder selbstständig zu arbeiten. Die Begründung eines solchen Arbeitsverhältnisses sowie der Selbstständigkeit bedürfen jedoch gem. § 15 Abs. 4 S. 3 BEEG der Zustimmung des Arbeitgebers. Rz. 70 Der Arbeitgeber kann gem. § 15 Ab...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Definition des § 2 Abs. 1 TzBfG

Rz. 215 Die Frage nach dem "Wesen" der Teilzeitarbeit erscheint leicht. Die Beantwortung ist es jedoch nicht. Die gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit ist schon auf den ersten Blick kompliziert. Zudem sind Sonderregelungen zu verschiedenen Erscheinungsformen von Teilzeitarbeit zu beachten, vor allem zum Job-Sharing (§ 13 TzBfG, siehe unten Rdn 302 ff.), zur Arbeit auf A...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 39 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 40 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5–7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dahin...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Arbeit auf Abruf

aa) Grundsätze Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 138, 242, 307 ff. BG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Anwendung in der Praxis

aa) Vollzeitbeschäftigter Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Job-Sharing

aa) Allgemeines Rz. 302 Job-Sharing ist abzugrenzen vom so genannten Job-Paring, bei dem die vertragliche Vereinbarung nicht nur die zeitliche Teilung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sondern die Arbeitnehmer gemeinsam für die Erbringung eines Arbeitsergebnisses einstehen.[797] Abzugrenzen ist Job-Sharing zudem von der Eigenbetriebsgruppe.[798] bb) Teilung der Arbeitszeit Rz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geringfügige Beschäftigung

aa) Grundlagen Rz. 311 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 1 TzBfG

(1) Regelungen in § 2 Abs. 2 TzBfG Rz. 315 Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt, teilzeitbeschäftigt. Das spricht für eine Gleichbehandlung mit "normalen" Teilzeitbeschäftigten auch hinsichtlich des Diskriminierungsverbots (siehe auch Rdn 317). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 2 TzBfG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 302 Job-Sharing ist abzugrenzen vom so genannten Job-Paring, bei dem die vertragliche Vereinbarung nicht nur die zeitliche Teilung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sondern die Arbeitnehmer gemeinsam für die Erbringung eines Arbeitsergebnisses einstehen.[797] Abzugrenzen ist Job-Sharing zudem von der Eigenbetriebsgruppe.[798]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 250 Bei der Gestaltung eines Teilzeitarbeitsvertrages kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Vollzeitarbeitsvertrag verwiesen werden (siehe hierzu § 1a Rdn 218). Es sollen im Folgenden nur die Besonderheiten aufgezeigt werden, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vergleichbarkeit

Rz. 219 Gibt es im Betrieb vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten, so ist zur Feststellung einer Teilzeitbeschäftigung zu prüfen, welcher Gruppe der infrage stehende Arbeitnehmer zuzurechnen ist.[631] Hierzu sieht § 2 Abs. 1 TzBfG ein mehrstufiges Prüfungsschema vor,[632] wobei auf die betriebliche Ebene abzustellen ist.[633] Ob ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 138, 242, 307 ff. BGB; § 106 GewO)...mehr