Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / ee) Nicht erfasste Gläubiger

Rz. 140 Vom Aufgebotsverfahren nicht erfasst[254] sind gem. § 1972 BGB die Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen[255] und Auflagen. Sie können also durch ein Aufgebotsverfahren nicht ausgeschlossen werden.[256] Eine Ausnahme hiervon enthält § 2060 Nr. 1 BGB: Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe für diese Verbindlichkeiten ausschließlich noch in Hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / B. Personengesellschaften

Rz. 3 Angesichts der Bedeutung der Personengesellschaften in der deutschen Wirtschaft ist die Regelungstiefe zur Wirkung des Todes eines Gesellschafters auf die Gesellschaft und den Umgang mit seinem Gesellschaftsanteil nach BGB und HGB nur gering, obwohl bereits das Preußische Allgemeine Landrecht die Nachfolge in den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters umfangr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 29 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" hat es gerade erst geschafft, anerkannt und seit dem 1.7.2005 das erste Mal im BGB genannt zu werden.[2] Von der Warte des Erbrechtlers aus steckt das, was man unter dem Begriff des "Vorsorgerechts" zusammenfassen kann, vielleicht nicht mehr in den Kinderschuhen, aber noch in einem f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 2 BGB

Rz. 63 Den überlebenden Mietern steht nach § 563a Abs. 2 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist gem. § 573d Abs. 1 BGB zu, ohne dass die Kündigung weiter begründet werden muss. Sie muss jedoch der Form – Schriftform – des § 568 BGB genügen. Die Kündigung kann auch bei einem Mietverhältnis ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeit eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / I. Güterstatut

Rz. 103 Das Verhältnis zwischen Erbstatut und Güterrechtsstatut kann im Rahmen der Nachlassabwicklung mit internationalem Bezug problembehaftet sein. Schließlich findet im Erbfall sowohl im Erb- als auch im Güterstatut die Verteilung von Vermögen statt. Stimmen Erbstatut und Güterstatut überein, unterliegen also derselben Rechtsordnung, so kommt es im Rahmen der Nachlassabwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / c) Aufnahme von Vindikationslegaten und Singularsukzession

Rz. 151 In einem internationalen Erbfall kann es bei Anwendung fremden Rechts unter Umständen dazu kommen, dass beispielsweise in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erbrechtliche Anordnungen getroffen werden, welche dem deutschen Recht schlichtweg nicht bekannt sind. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Erblasser ein sog. Vindikationslegat,[318] also ein Vermächtnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / 1. Erbengemeinschaft bei Spaltnachlässen

Rz. 84 Besonders interessant ist die Betrachtung der Erbengemeinschaft im Falle des (tatsächlichen) Bestehens von mehreren Erbstatuten, auch wenn nach Einführung der EuErbVO dieser Fall eben gerade nicht mehr vorkommen sollte; beachtlich sind indes die zahlreichen Altfälle bis zum 17.8.2015. Die Struktur und Entstehung der Erbengemeinschaft richten sich nämlich nach dem Erbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 34 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[50] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[51] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / II. Erwerb der Immobilie im Erbgang

Rz. 95 Diese Kriterien werden auch herangezogen, wenn die Erbengemeinschaft die Immobilie im Erbgang erworben hat.[136] Hier kommt es nicht darauf an, ob für die Immobilie in mietfreiem Zustand ein höherer Preis erzielt werden kann.[137] Ein Nachteil liegt nur dann vor, wenn die Erbengemeinschaft im Verkaufsfall wegen der Vermietung den für vermietete Immobilien üblichen Pre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / 1. Flexible Arbeitszeit

Rz. 45 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche Regelungen und durch Betriebsvereinbarungen flankiert.[60] Rz. 46 Unter dem Oberbegriff der Arbeitszeitkonten werden verschiedene Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt,[61] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zusammenfassung

Rz. 116 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann so erfolgen: Muster 10.21: Testamentsvollstreckung Muster 10.21: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift). Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht selbst einen Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Die Gestaltungsrechte

Rz. 72 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[116] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Steuerrechtliche Folgen

Rz. 60 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ist das einem Vermächtnisnehmer Zugewandte für den Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Sein steuerpflichtiger Erwerb ist also um das Vermächtnis gemindert. Steuerschuldner ist gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Problematisch kann es für Erben sein, wenn das Vermächtnis ausgekehrt wird, der Vermächtnisnehmer die Steuer aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[37] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Steuerrecht / 3. Grundlagenbescheide

Rz. 95 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Die Einkünfte der Erbengemeinschaft sind durch Bescheide zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / XIX. Ausgleichung und Teilungsanordnung

Rz. 91 Hat ein Abkömmling zu Lebzeiten einen ausgleichungspflichtigen Vorempfang erhalten, dann führt dies im Erbfall zu einer Veränderung seines Teilungsquotienten. Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung von Todes wegen eine Teilungsanordnung an (§ 2048 BGB), führt dies bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dazu, dass der Berechtigte der Teilungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Landwirtschaftserbrecht / f) Fehlender Hoferbe

Rz. 96 Ist kein Hoferbe nach den Vorschriften der Höfeordnung vorhanden, vererbt sich der Hof nach den allgemeinen Vorschriften. § 10 HöfeO ist anwendbar, wenn entweder kein Hoferbe der gesetzlichen Hoferbenordnungen lebt oder keiner von ihnen wirtschaftsfähig ist. Der Ehegatte, für den die Wirtschaftsfähigkeit nicht gegeben sein muss, scheidet als Hoferbe bei Vorliegen der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 169 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[360] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / I. Ehegatte einer normalen Gütergemeinschaft ist Erblasser

Rz. 298 Wurde Gütergemeinschaft vereinbart und verstirbt einer der Ehegatten, gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gemäß § 1482 BGB zum Nachlass, sofern keine fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart wurde.[557] Die Erbfolge richtet sich gemäß § 1482 S. 2 BGB nach den allgemeinen Vorschriften. Gleiches gilt für Vorbehalts- und Sondergut, die ebenfalls z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / I. Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 57 Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, so geht das Arbeitsverhältnis, so wie es "steht und liegt", auf die Erbengemeinschaft über. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich, da die Erbengemeinschaft zur gesamten Hand der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, § 1922 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass nicht die Erbengemeinschaft selbst Vertragspartner wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Kombination aus Einziehungs- und Abtretungsklausel

Rz. 243 Beide Klauseln haben Vor- und Nachteile. Bei der Einziehungsklausel wird der Gesellschafterbestand reduziert und die verbleibenden Gesellschafter erwerben, möglicherweise unerwünscht, mehr Rechte und Pflichten. Die Abtretungsklausel hält den Gesellschafterbestand gleich, ist aber möglicherweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzbar, da der Erwerber an der Abtretung mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Testamentvollstreckung / I. Testamentsvollstrecker als Treuhänder

Rz. 1 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über den Tod hinaus. Aufgrund immer umfangreicherer Nachlässe und komplexerer Familienstrukturen gewinnt sie immer mehr an Bedeutung. Der Testamentsvollstrecker ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, weil er "für den Nachlass" handelt, aber auch nicht gesetzlicher V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / 2. Kündigungsgrund

Rz. 55 Die Kündigung darf nicht grundlos erfolgen. Vielmehr muss in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund für die Kündigung liegen. Entscheidend hierfür ist, ob es dem Vermieter zugemutet werden kann, das Mietverhältnis mit dem Eingetretenen oder den Eingetretenen fortzusetzen.[75] Treten mehrere Personen in das Mietverhältnis ein, so genügt das Vorliegen eines wic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 1. Nachlasskostenschulden

Rz. 11 Bei den Nachlasskostenschulden liegt die Entstehungsursache im Erbfall, die Entstehung selbst erst danach. Unter diesen Begriff fallen bspw. Kosten aus Haftungsbeschränkungsmaßnahmen nach §§ 1975 ff. BGB (Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung), §§ 1993 ff. BGB (Inventarerrichtung), §§ 1970 ff. BGB (Aufgebot von Nachlassgläubigern), §§ 1960, 1961 BGB (Nachlasspflegscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / II. Haftung für Arbeitsentgelt

Rz. 59 Führt eine Erbengemeinschaft ein Unternehmen fort, so haftet sie für die entsprechenden Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nach § 1967 Abs. 2 BGB haften die Erben u.a. für die vom Erblasser herrührenden und die den Erben treffenden Verbindlichkeiten. Rz. 60 Rückständige Lohnzahlungsverpflichtungen sind vererblich, womit die Erbengemeinschaft auf Seiten des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / G. Bestattungsverfügung

Rz. 54 Mittels einer Bestattungsverfügung können Anordnungen für die Bestattung und auch die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten getroffen werden.[100] Dieses Gestaltungsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und kann in der Regel formfrei errichtet werden.[101] Zu Beweiszwecken ist zur Schriftform zu raten. Die Bestattungsverfügung sollte nicht in eine letztwillige Verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 117 Soll einer der Miterben zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden,[145] sind verschiedene Probleme zu beachten. Wird etwa eines von mehreren Geschwistern derart hervorgehoben, kann es innerhalb der Familie zu Differenzen kommen, die eigentlich durch eine Testamentsvollstreckung ausgeschlossen werden sollen.[146] Bei der Gestaltung einer entsprechenden Auseinanderset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 145 Soweit eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirken soll, dass mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages die Mitgliedschaft beim Tode eines Gesellschafters auf einen am Gesellschaftsvertrag nicht beteiligten Dritten automatisch übergeht und diesem daraus ein unentziehbares Recht erwächst,[240] wird sie durch die Rechtsprechung als unwirksam angesehen.[241] Dies resu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 44 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[89] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 49 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[93] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haftungsanteil hat daher vor allem Bedeutung für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 106 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 69 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[161] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzuwenden ist,[16...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / IV. Aufhebungsvertrag

Rz. 71 Möchte die Erbengemeinschaft Arbeitsverhältnisse nicht weiterführen, so steht es ihr frei, den Arbeitnehmern den Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen anzubieten. Diese kommen nur wirksam zustande, wenn auch die Arbeitnehmer zu einem solchen Abschluss bereit sind und dieser der Schriftform des § 623 BGB genügt. Der gesamte Vertragsinhalt muss folglich durch die Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 165 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[352] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[353] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im Europäischen Nachlasszeugnis umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 36 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 37 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[59] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[60] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 1. Einleitung

Rz. 57 Grundsätzlich ist der Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich.[90] Das Recht zum Widerruf geht auf den oder die Erben über.[91] Dies ist inzwischen allgemein anerkannt, was es aber nicht immer war. Umstritten waren besonders Sachverhalte, bei denen der Bevollmächtigte nach dem Erbfall eine Schenkung an sich selbst vornehmen wollte. Anlässlich eines Falles, in dem es u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Steuerrecht / 2. Familienheim

Rz. 7 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG n.F. bleibt der Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen steuerfrei, soweit der Erblasser in dem Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und Erwerber Kinder oder Enkel der Steuerklasse I Nr. 2 sind und soweit die Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für den Erwerb des Eigentums, sondern a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich zunächst aus den bekannten nationalen Vorschriften. Es sind dies: §§ 12, 13, 23, 27 ZPO; §§ 105, 343 f. FamFG. Daneben ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr auch aus Art. 4 EuErbVO (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers), Art. 5 EuErbVO (Rechtswahl mit Forumswahlvereinbarung der Erben nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 3. Besonderheiten beim Ehegattenhof

Rz. 77 Der Ehegattenhof ist die einzige Variante gemeinschaftlichen Eigentums beim Hof. Ehegattenhöfe können durch die Aufnahme des Hofes in das Gesamtgut entstehen, wenn die Ehegatten in Gütergemeinschaft leben. Der Hof kann aber auch durch Erklärung der Ehegatten nach § 1 Abs. 2 HöfeO Ehegattenhof werden, wenn die Ehegatten erklären, dass es ein Ehegattenhof sein soll und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Besondere Nachfolgeklauseln für die Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 137 Wie bereits beschrieben, können gem. § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG nur partnerschaftsfähige Erben gem. § 1 Abs. 1 PartGG Nachfolger in der Partnerschaftsgesellschaft werden. Es sind bei der Nachfolge jedoch auch berufsrechtliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 59a BRAO ist Rechtsanwälten nur die Zusammenarbeit mit den dort genannten Berufsgruppen gestattet. Eine Zusammenar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / VIII. Besonderheit: Vorkaufsrecht

Rz. 58 Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht, das dem Mieter nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zusteht, auf die Personen über, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Anknüpfungspunkt für die Regelung ist der Mietvertrag. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft dieses Vorkaufsrecht nicht ausübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / h) Exkurs: Zuständiges Gericht gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 4. Ansprüche des Nacherben gegenüber Beschenkten

Rz. 58 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben werden mit Eintritt des Vorerbfalls absolut unwirksam, sofern sie keine Anstandsschenkungen sind oder ausnahmsweise der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.[97] Als wahrer Eigentümer kann der Nacherbe Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes (§ 985 BGB) oder Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) verlangen.[98] Rz. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / 8. Umfang und Spezifizierung des Erbstatuts bis zum 17.8.15

Rz. 73 Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach: Ferner umfasst das Erbstatut:mehr