Fachbeiträge & Kommentare zu Treuhand

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachtstreuhand.

Rn 7 Bei der sog Vollmachtstreuhand wird die Stellvertretung als Mittel eingesetzt, um die Zwecke der Treuhand zu erreichen, sodass die §§ 164 ff uneingeschränkt Anwendung finden. Nach hL handelt es sich nicht um eine Treuhand im eigentlichen Sinn, sondern um einen Anwendungsfall der unmittelbaren Stellvertretung (Neuner AT § 49 Rz 64; abw BGH WM 64, 318: ›unechte‹ Treuhand).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erscheinungsformen.

Rn 5 Die im Wirtschaftsleben häufig anzutreffende, gesetzlich aber nicht definierte und geregelte Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder für den Treugeber kraft einer besonderen Vereinbarung (Treuhandabrede) Rechtsmacht über dessen Vermögen (Treugut) ausübt (Bork Rz 1313). Einen typischen Treuhandvertrag gibt es jedoch nicht. Die Rechtsbeziehungen müssen vi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Treuhandvertrag.

Rn 39 Die Bezeichnung Treuhandvertrag beschreibt unterschiedliche Vertragsverhältnisse, die durch die Besorgung fremder Geschäfte einerseits und einen Überschuss an Rechtsmacht des Treuhänders im Außenverhältnis andererseits gekennzeichnet sind (MüKo/Heermann § 675 Rz 108). Bei Entgeltlichkeit der Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder liegt ein Geschäftsbesorgungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gegen den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesichert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 6 IdR handelt der Treuhänder im eigenen Namen und ist deshalb nicht Vertreter iSd §§ 164 ff (BGH WM 12, 1496 Rz 10). Von der mittelbaren Stellvertretung unterscheidet die echte Treuhand sich dadurch, dass jene idR nur auf die Vornahme eines einzelnen Geschäfts gerichtet und der mittelbare Stellvertreter nur kurzfristiger Durchgangserwerber ist, während der Treuhänder typi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 64. Treuhandverträge (Abs 1 lit b, c, Abs 2) und Trust.

Rn 62 S Art 1 Rn 24. Je nach Treuhand Anwendung von Abs 1 lit b, c bzw. Abs 2. Handelt es sich um einen Trust, ist ROM I nicht anwendbar (Art 1 Abs 2 lit h), so dass nach allg Grundsätzen des internationalen Privatrechts anzuknüpfen ist (ggf in Analogie zu ex Art 28 Abs 2 EGBGB), Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 169.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendungsbereich.

Rn 68 Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten nicht nur bei der Bevollmächtigung, sondern auch bei der gesetzlichen und der organschaftlichen Stellvertretung (Soergel/Leptien § 177 Rz 20) sowie analog für die Verwaltung fremden Vermögens (s Rn 15), nicht aber für die Treuhand (s Rn 11). Sie sind zudem anzuwenden, wenn zur Ausführung eines Geschäfts ein Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Persönliche Reichweite.

Rn 9 Die persönliche Reichweite der Haftung erstreckt sich auf alle Personen, die bei Begründung der Verbindlichkeit Gesellschafter der Außen-GbR waren (vgl für ausgeschiedene Gesellschafter § 736 II iVm § 160 HGB) auch den Treuhänder-Gesellschafter, nicht aber den offenen oder verdeckten Treugeber (BGH DStR 09, 335 [BGH 11.11.2008 - XI ZR 468/07]; 1920). Eintretende Gesells...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ermächtigungstreuhand.

Rn 8 Auch bei der Ermächtigungstreuhand bleibt der Treugeber Vollrechtsinhaber. Als solcher ermächtigt er den Treunehmer, in eigenem Namen für ihn tätig zu werden (Bork Rz 1316). Der Treuhänder kann zwar mit unmittelbarer Fremdwirkung über zum Treugut gehörende Gegenstände verfügen (§ 185 I), den Treugeber aber nicht unmittelbar verpflichten. Denn er tritt wie der mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Stimmrecht.

Rn 15 Das Stimmrecht folgt aus der Mitgliedschaft und ist höchstpersönlicher Natur. Damit unterliegt es dem Abspaltungsverbot des § 717 (§ 717 Rn 1). Zulässig bleibt aber die Stimmrechtsvollmacht an Mitgesellschafter oder aber bei Zustimmung der Mitgesellschafter (im Gesellschaftsvertrag oder ausdrücklich oder konkludent im Einzelfall) oder bei Verhinderung aus wichtigem Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Time-Sharing.

Rn 5 Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechte können als Teilzeitwohnrechtsverträge iSv § 481 BGB ausgestaltet sein (§ 481 BGB Rn 1). Dauerwohn-/Dauernutzungsrechte können mehreren Berechtigten nach Bruchteilen zustehen (BGHZ 130, 150, 158 = ZMR 95, 543); ferner ist vorstellbar, mehrere befristete Rechte zu begründen (LG Hamburg NJW-RR 91, 823; aA Stuttg ZMR 87, 191). Mehrere Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.

Rn 1 (1) § 450 soll die Unparteilichkeit der Verkäufe aufgrund Zwangsvollstreckung (I) und Gesetz gewährleisten (II). Der Einschluss des Protokollführers zeigt, dass nicht nur materielle Interessenkollisionen, sondern auch der böse Schein der Parteilichkeit verhindert werden sollen (MüKo/Westermann Rz 1, 4). Zu den Rechtsfolgen s § 451. Rn 2 (2) Die Norm gilt für Verkäufe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht.

Rn 1 Die von der Ermächtigung (s § 164 Rn 4), der Treuhand (s § 164 Rn 5 f) und der Botenmacht (s § 164 Rn 18) abzugrenzende Vollmacht ist nach der Legaldefinition in § 166 II die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie verleiht dem Bevollmächtigten die Legitimation, durch rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen (Vollmachtgebers) unmittelbar für und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Gem 1 sind nach hM nicht etwa nur Ansprüche (so der Wortlaut), sondern alle aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte der Gesellschafter, also alle individuellen Verwaltungs- und – vorbehaltlich 2 – Vermögensrechte, unübertragbar (sog Abspaltungsverbot). Für Rechte der GbR selbst gilt § 717 nicht. § 717 1 ist zwingend (BGH NJW 52, 178; 62, 738), die Ausnahmen nach 2 sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuhandgeschäft.

Rn 7 Von einer Treuhand wird gesprochen, wenn der Treugeber dem Treunehmer ggü den Begrenzungen im Innenverhältnis eine überschießende Rechtsmacht einräumt (§ 164 Rn 5 ff). Ein wirksames fiduziarisches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn die Beteiligten ein gültiges Rechtsgeschäft benötigen, auch wenn dieses nicht in allen Konsequenzen gewollt ist. § 117 I greift ein, wenn die Pa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Treuhandverhältnis.

Rn 31 Ein fremdnütziger Treuhänder darf gegen den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 grds nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 14, 342; 95, 109, 113; WM 65, 1209; NJW 93, 2041, 2042; 94, 2885, 2886). Das gilt insb für Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihren Mandanten empfangenen Fremdgelder. Ist dem A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gegen das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 25 Ein Gelddarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer in Vorleistung den vereinbarten Darlehensbetrag in der vereinbarten Währung – je nach Vereinbarung bar o unbar durch Überweisung, Kontogutschrift o Einräumung eines Überziehungsrahmens – am Leistungsort (§ 270 I) zur Verfügung zu stellen u für die Vertragsdauer zur Nutzung zu belassen (I 1). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität nach Abs 1 S 2.

Rn 40 Nach I 2 haften der Beamte und damit der Staat nur subsidiär, wenn die Amtspflichtverletzung nur fahrlässig erfolgte. Der Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden. Hierfür kommen alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art in Betracht (BGH VersR 09, 551) Nach der Rspr des BGH entfallen diese Erfordernisse, wenn der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch 850b ZPO 10 Pfändbarkeit 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen 850b ZPO 11 Taschengeldforderung 850b ZPO 12 Taschenpfändung 758 ZPO 3; 758a ZPO 2 Tatbestand 707 ZPO 6 Berufungsurteil 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig 291 ZPO 2 Begriff 284 ZPO 7 doppelt relevant 328 ZPO 10 Feststellung 529 ZPO 5 gerich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ertragsteuerliche Folgen der Nachfolge in PersGes-Anteile

Rn. 2784 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Falle der schlichten Fortsetzungsklausel, die zukünftig als solche jedenfalls nicht mehr erforderlich ist, um die Gesellschaft vor der Auflösung zu bewahren, führt die schlichte Fortsetzung mit den verbleibenden Gesellschaftern ohne unmittelbare oder auf einer Eintrittsklausel beruhende Aufnahme von Erben in die Gesellschaft ertragsteue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Rn 8 Unzulässig ist nach der immer noch hM die Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker (RGZ 132, 138; BGHZ 12, 100; 24, 106; BRHP/Lange Rz 28 mwN). Die Gründe dafür sind heute nicht mehr stichhaltig (grundl Muscheler Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, 1994, 285 ff). Die Kautelarjurisprudenz muss jedoch nach dem Gebot des ›sichersten Wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.5 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Rz. 49 Ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein assoziiertes Unternehmen darf bei erstmaliger Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses die Werte übernehmen, die es zuvor für die Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bzw. Gesellschafters ermittelt hat.[1] Das Tochterunternehmen (bzw. das Gemeinschaftsunternehmen oder das assoziierte U...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Beachte: Für den gesetzlichen Regelfall – Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden – müssen in der Versammlung alle Gesellschafter anwesend (bzw. zumindest vertreten) sein.[85] Ein Beschluss soll auch rechtmäßig sein, wenn ein Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung fehlte, später dem Beschluss aber zustimmt (und alle anderen Gesellschafter mit dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.3 Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 41 Ein Mineralgewinnungsrecht ist – soweit das Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers nicht durch bergrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist – Ausfluss des Eigentums am Grund und Boden (§ 903 BGB). Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein solches Recht grundsätzlich dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen.[1] Rz. 42 Verpachtet er es einem Dritten, ist w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 8.3.2 Muster: Dokumentation der Auftragsverarbeitungen

Stammdaten Name oder Firma der verantwortlichen Stelle ___________________________ Anschrift der verantwortlichen Stelle ___________________________ Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/16345410 Mail: dsb-wts@wts-vbw.de Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftrag...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Finw. Julian Heesemann, StB, LL.M.[*] Im ersten Teil dieses Beitrags (Juja, ErbStB 2023, 21) zur Begünstigung von Wohnungsunternehmen wurden die Anforderungen an die Anwendung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG für Wohnungsunternehmen fallbasiert dargestellt und der Bedarf zur Scha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Wohnungsunternehmen – also Unternehmen, die schwerpunktmäßig eigene Immobilien verwalten – können sowohl hinsichtlich ihrer Übertragung auf die nächste Generation i.R.d. ErbStG begünstigt werden als auch i.R.d. laufenden Ertragsbesteuerung hinsichtlich der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung. Zentraler ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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