Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

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Mindestlohn / 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn

Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestl...mehr

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Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6 Vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommene Personengruppen

§ 1 Abs. 2 TVöD führt in einem Ausnahmekatalog abschließend diejenigen Beschäftigten auf, die, obgleich sie unter den allgemeinen persönlichen Geltungsbereich des TVöD fallen, vom Geltungsbereich des TVöD dennoch ausgenommen sind. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber, der – gleich ob tarifgebunden oder nicht – in seinem Betrieb generell für seine Beschäftigten den TVöD anwendet...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10 § 1 Abs. 2 Buchst. s TVöD – Hochschullehrer etc.

6.10.1 Überblick Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und ...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§ 1 TVöD)

1 Einleitung Um festzustellen, ob der TVöD auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss geprüft werden, ob Arbeitgeber und Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem zeitlichen Geltungsbereich dem räumlichen Geltungsbereich dem betrieblichen Geltungsbereich und dem persönlichen Geltungsbereich 2 Zeitlicher Geltungsbereich Der TVö...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.3 § 1 Abs. 2 Buchst. c TVöD – bei deutschen Dienststellen im Ausland eingestellte Ortskräfte

Die Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmer sind durch den weiter geltenden Tarifvertrag vom 30.11.2001 (TV AN Ausland) geregelt.mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.2 § 1 Abs. 2 Buchst. b TVöD – Beschäftigte über Entgeltgruppe 15

Tätigkeiten, die ihrer Wertigkeit in BAT I eingruppiert sind, unterfallen von vornherein nicht dem TVöD. Denn die Entgeltgruppe 15 entspricht in ihrer Wertigkeit den Vergütungsgruppen Ib und Ia BAT. Die bei Überleitung in den TVöD am Stichtag 1.10.2005 vorhandenen Beschäftigten in BAT I verlieren jedoch nicht ihren tariflichen Schutz, sondern werden in die Übergangsentgeltgr...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.4 § 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD – Mitarbeiter im Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW

Hier sind Beschäftigte ausgenommen, für die der TV-V bzw. TV-WW/NW unmittelbar gilt, sowie Beschäftigte in rechtlich selbstständigen, dem BetrVG unterliegenden Betrieben mit idR mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Tätigkeiten, die dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnen sind. Hintergrund der Regelung ist, dass ab 1.10...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.1 § 1 Abs. 2 Buchst. a TVöD – Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte

Leitender Angestellter i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (Nr. 1) oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist (...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TVöD wurde am 13.9.2005 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TVöD am 1.10.2005 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TVöD § 20 TVöD (Jahressonderzahlung) am 1.1.2007, § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c TVöD (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 TVöD (Zusatzurlaub) am 1.1.2006 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TVöD kann dieser Tarifvertrag mit ein...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.6 § 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD – Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

Hier geht es um Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen. §1 Abs. 2 Buchst. i TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§217 ff. SGB III gewährt werden. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchs...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 1 Einleitung

Um festzustellen, ob der TVöD auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss geprüft werden, ob Arbeitgeber und Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem zeitlichen Geltungsbereich dem räumlichen Geltungsbereich dem betrieblichen Geltungsbereich und dem persönlichen Geltungsbereichmehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich

Der TVöD erstreckt sich nach § 1 TVöD auf den Bund und alle Mitglieder eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er gilt nicht für die Länder. Der fachliche Geltungsbereich erfasst über § 1 TVöD hinausgehend jedoch auch Arbeitgeber, die potentiell Mitglieder in einem kommunalen Arbeitgeberverband werden könnten.[1] Bestimmt nämlich ein ...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.9 § 1 Abs. 2 Buchst. n TVöD – Künstlerisches Theaterpersonal, technisches Theaterpersonal mit überwiegend künstlerischer Tätigkeit und Orchestermusiker

Das künstlerische Theaterpersonal und Orchestermusiker sind ganz vom BAT ausgenommen. Hinsichtlich des technischen Theaterpersonals ist bedeutsam, ob es überwiegend künstlerisch tätig ist oder nicht. Für die ausgenommenen Personengruppen gelten überwiegend spezielle Tarifverträge.mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.5 Künstlerische Lehrkräfte an Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachhochschulen für Musik

Diese Beschäftigten sind vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen. Hierunter fallen auch die Lehrkräfte an Konservatorien und Musikakademien, nicht aber die Lehrkräfte an Musikschulen.mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinterg...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 3 Räumlicher Geltungsbereich

Der TVöD umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird im TVöD bei einigen Bestimmungen unterschieden zwischen den Tarifgebieten West und Ost. Wird auf das Tarifgebiet Ost Bezug genommen, gelten die Regelungen für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeit...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8 § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor, wenn das regel...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.2 Bindung an den TVöD-K

Das Krankenhaus, mit dem die/der Studierende den Studienvertrag abschließt, muss ordentliches Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sein. Die Mitgliedschaft des Krankenhauses bei einem Mitgliedverband der VKA muss beinhalten, dass das Tarifrecht der VKA bei diesem kommunalen Arbeitgeber unmittelbar Anwendung findet, insbesondere der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.2 Die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)

Anders als im BAT ist die kurzfristige Beschäftigung aus dem Geltungsbereich des TVöD herausgenommen. Diese Herausnahme verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs. 1 TzBfG, weil kurzfristig Beschäftigte nicht ohne Weiteres zugleich auch Teilzeitbeschäftigte sind. Dies folgt im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 TzBfG. Mit einem kurzfristig Besch...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert in § 42 die Begriffe "Hochschullehrerinnen" und "Hochschullehrer". Dies sind danach die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschulen. Welche Einrichtungen als Hochschulen anzusehen sind, ergibt sich aus § 1 HRG. Die tarifvertraglichen Begriffe "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" sind...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.4 Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten

Der Begriff des Lehrbeauftragten nach neuem Recht deckt sich im Wesentlichen mit dem früheren Begriff. Daher ist die bisherige Rechtsprechung[1] zum Begriff des "Lehrbeauftragten" ohne Weiteres übertragbar. Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt.[2] Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Wird der Lehrauftrag durch e...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.1 Pflegezulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD

Die Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD hat folgenden Wortlaut: Beschäftigte der Entgeltgruppen P5 bis P9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z. B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die bisherige Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Allerdings unterliegen nur die Arbeitsverhältnisse zwingend und unmittelbar dem TVöD, bei denen der Beschäftigte auch Mitglied in einer den TVöD abschließenden Gewerkschaft ...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.1 Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten

Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten hatten wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die auch dem Erwerb einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation förderlich waren. Ihnen war auch ausreichend Zeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit zu geben. Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehörte es auch, den Studen...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.3 Lektorinnen/Lektoren

Die Legaldefinition des Lektors hat sich aus dem HRG [1] ergeben. Diese Definition hat nach wie vor Gültigkeit. Lektoren unterscheiden sich von anderem wissenschaftlichen Personal dadurch, dass sie überwiegend praktische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln haben. Die Verpflichtung zur Dienstleistung steht bei ihnen ganz im Vordergrund. Das BAG[2] hat zum Begriff des Lekt...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.2 Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten

Hier stellt sich die Frage, was eigentlich unter "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" zu verstehen ist. Der Begriff war in der Reichsassistentenverordnung vom 1.1.1940 festgelegt. Er fand sich auch in der Reichsassistentenordnung. Zum wissenschaftlichen Assistenten konnte ernannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten erfüllte...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6 Altfälle

Nach der Protokollerklärung zu Absatz 2 Buchst. s sind auch ausgenommen wissenschaftliche Assistentinnen/Assistenten, Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten und Lektorinnen/Lektoren, soweit und solange entsprechende Arbeitsverhältnisse am 1. Oktober 2005 bestehen oder innerhalb der Umsetzungsfrist des § 72 Abs. 1 Satz 8 HRG begründ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3 TVöD-K-Krankenhaus

2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 10 TVHöD)

Für die berufspraktischen Studienabschnitte an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 10 TVHöD auf die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Ar...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 19 Abs. 4 TVHöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an das duale Hebammenstudium in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach §§ 20, 21 TVöD hat. Die Ü...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.10.1 Urlaubsdauer, § 12 Abs. 1 TVHöD

§ 12 Abs. 1 TVHöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Bes...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.3 Protokollerklärung zu § 11 TVHöD

Mit der Protokollerklärung zu § 11 TVHöD haben die Tarifvertragsparteien sichergestellt, dass die Studierenden auch dann einen Anspruch auf die (jeweilige) Zulage haben, wenn diese den Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung aufgrund der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 (Beschäftigte in der Pflege), der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.3 Fälligkeit des Studienentgelts, § 9 Abs. 3 TVHöD

Die Regelung zur Fälligkeit in Absatz 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil – bzw. § 8 Abs. 3 TVSöD. Dementsprechend wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung gezahlte Entgelt. Da auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung der TVöD-K Anwendung fin...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.1 Allgemeines

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für einen dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung s...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 17 TVHöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 17 TVHöD i. V. m. § 29 TVöD-K: Fortzahlung des Studienentgelts. Unständige Entgeltbest...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.2 Schweigepflicht, § 6 Abs. 1 TVHöD

Der Studierende hat nach § 6 Abs. 1 TVHöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten der Einrichtung(en), in oder bei der/denen er seine Praxiseinsätze absolviert. Dies führt bei Geltung des TVöD-K dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der jeweiligen Einrichtung a...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.4 Schadenshaftung, § 6 Abs. 3 TVHöD

§ 6 Abs. 3 TVHöD regelt die Schadenshaftung der Studierenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Studierenden die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung finden, mithin die Vorschrift des § 3 Abs. 6 TVöD-K. Nach § 3 Abs. 6 TVöD-K ist die Schadenshaftung der Beschäftigten bei dienstlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2 Berufspraktischer Studienteil, § 8 Abs. 2 TVHöD

Für die berufspraktischen Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung gelten die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TVHöD). Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung der berufspraktischen Studienabschnitte bei einer anderen Einrichtung (Abs. 2 Satz 2). Ausgehend von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Studienverhältnis ist das Studienentgelt (§ 9 Abs. 1) des letzten (vollen) Kalendermonats des Studienverhältnisses, wenn das Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD-K anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich nach der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 17 TVHöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVHöD auch eine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung vor. Über § 17 TVHöD findet die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebende Regelung zur Arbeitsbefreiung des § 29 TVöD-K entsprechende Anwendung. § 29 TVöD-K regelt für bestimmte Anlässe einen Anspruch der Beschäftigten auf bezahlte Fre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1 Geltungsbereich (§ 1 TVHöD)

Der TVHöD findet Anwendung auf alle Personen, die mit einem Krankenhaus, welches an den TVöD-K gebunden ist, einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung für die Teilnahme an einem dualen Hebammenstudium schließen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Diese werden im Tarifvertrag "Studierende" bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TVHöD). 2.1.1 Duales Hebammenstudium Die akademische Hebammenausbil...mehr