Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.2 Bereich VKA

Nach § 8b Abs. 6 TVSöD erhalten Studierende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen, wie sie für die Beschäftigten i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gelten, die Zulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c un...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 12a TVSöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVSöD auch eine Entgeltfortzahlung in folgenden Fällen vor: Freistellung vor Prüfungen, § 12a Abs. 1, 2 TVSöD: § 12a Abs. 1 sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Studierende vor den in den Ausbildungsordnungen für den Ausbildungsteil vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohn...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.2 Erschwerniszuschläge

Werden Studierende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätten (vgl.§ 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD), nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 TVSöD im 2. bis 4. Aus...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Bei den in § 8b Abs. 1 und 2 TVSöD genannten Zulagen, die für Beschäftigte, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätten (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD), gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O vereinbart sind, handelt es sich um Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten. Soweit Studierende die Voraussetzungen für di...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.1 Ausbildungsteil

§ 7 Abs. 1 Satz 2 TVSöD bestimmt zwar im Gegensatz zu § 7 Abs. 1 Satz 2 TVdS-L nicht ausdrücklich, dass die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs- und Studienzeit der Studierenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, sich während der praktischen Ausbildung im Rahmen des Ausbildungsteils beim Ausbildenden nach den für die Beschäftigten des A...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Für Dienstreisen, die Studierende im Rahmen des Ausbildungsteils oder der berufspraktischen Studienabschnitte zu unternehmen haben, hat der Ausbildende ihnen gem. § 10 Abs. 1 TVSöD eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung zu zahlen. Eine solche Entschädigung erhalten ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.2 Schweigepflicht (§ 5 Abs. 1 TVSöD)

Der Studierende hat nach § 5 Abs. 1 TVSöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies führt bei Geltung des TVöD dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Ausbildenden angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.4 Schadenshaftung (§ 5 Abs. 3 TVSöD)

§ 5 Abs. 3 TVSöD regelt die Schadenshaftung der Studierenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Studierenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung finden.[1]mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.1 Monatliches Entgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD

Das monatliche Entgelt für den Ausbildungsteil gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt auch nach Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (siehe hierzu Haufe-Beitrag Ausbildung, dort Ziffer 3.3.1.1) weiterhin als angemessen i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, zumal es höher ist als die in § 17 Abs. 2 BBiG vorgesehene Mindestvergütung. Hinsichtlich der Höhe des monatlichen En...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.1 Allgemeines

Das deutsche Ausbildungssystem unterscheidet die betriebliche bzw. betrieblich geprägte duale Ausbildung einerseits und die schulische bzw. schulisch geprägte fachpraktische Ausbildung und Hochschulausbildung andererseits. An der Schnittstelle von beruflicher und akademischer Bildung existieren viele hybride Ausbildungsformate. Hierzu zählen die dualen Studiengänge, in die e...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.4 Weiterentwicklung der Ausbildungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Einigung in der Tarifrunde 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass sie nach Abschluss der Tarifrunde 2020 Tarifverhandlungen über die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes, der Sparte Verwaltung der VKA sowie des Hebammenstudiums nach dem Hebammenreformgesetz vom 22.1...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.1 Bereich Bund

Gemäß § 8b Abs. 5 TVSöD erhalten Studierende im Bereich des Bundes bei Vorliegen der Voraussetzungen der Protokollerklärungen Nr. 1 bis 3 des Teils IV Abschn. 25 Unterabschn. 25.1 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O 50 % des entsprechenden Zulagenbetrages.mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.3 Zusatzurlaub (§ 9 Abs. 3 TVSöD)

Für Studierende mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. b oder c TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Schichtdienst tätig sind, sieht § 9 Abs. 3 TVSöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Der Anspruch bezieht sich auf das 2. und 3. Jahr des Ausbildungsteils und beträgt pauschal 1 Tag. Schichtdienst im Tarifsinne liegt bereits vor, wenn die/der Studierende im Falle de...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.4 Ausschluss vom Geltungsbereich

Aus der Beschränkung des TVSöD auf ausbildungsintegrierte duale Studiengänge ergibt sich, dass der TVSöD keine Anwendung findet für Studierende, die ein praxisintegriertes duales Studium absolvieren, ausbildungsbegleitend oder berufsintegriert bzw. berufsbegleitend studieren. Hinweis Für Studierende in einem praxisintegrierten dualen Studium sowie in einem sich hieran unmittelb...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 12a TVSöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 12a Abs. 1, § 12a Abs. 3 TVSöD i. V. m. § 29 TVöD: Fortzahlung des Studienentgelts (§...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen[1] . Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3.1 Entsendung (insbesondere) von Beamtinnen und Beamten

Rz. 69 Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 werden nur deutsche Staatsangehörige i. S. d. §§ 1 ff. StAG erfasst. Während § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 nur von nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubten Beamtinnen und Beamten spricht, erfasst die Entsenderichtlinie (EntsR)[1] nach § 1 Abs. 1 EntsR darüber hinaus Richterinnen und Richter sowie Tar...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG)

Um eine finanzielle Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, ist die Höhe des Mutterschaftsgeldes für gesetzlich Versicherte auf 13 EUR pro Kalendertag begrenzt[1]. Falls das vorherige Nettoeinkommen diesen Betrag übersteigt, muss der Arbeitgeber den überschüssigen Betrag durch seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgleichen. Nach der Niederschriftserklärung...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.12 Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 267 In Tarifverträgen, insbesondere im öffentlichen Dienst (z. B. § 33 Abs. 2 TVöD; bis 30.9.2005: § 59 BAT) ist häufig bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des Monats endet, in dem dem Arbeitnehmer der Bescheid des zuständigen Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung zugestellt wird. Bei derartigen Bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.4 Angabe des Sachgrunds im Arbeitsvertrag

Rz. 37 Das TzBfG enthält hinsichtlich des Rechtfertigungsgrunds für die Befristung kein Zitiergebot. Sofern nicht in anderen Gesetzen (z. B. § 2 Abs. 4 WissZeitVG) oder in Tarifverträgen etwas anderes bestimmt ist, muss der Rechtfertigungsgrund für die Befristung weder im Arbeitsvertrag angegeben noch dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrags mitgeteilt werden. Es r...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.4 Einführung eines Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD

In § 10 TVöD ist eine Regelung zu einem speziellen Arbeistzeitkonto aufgenommen worden. Hiernach kann (fakultativ) ein Arbeitszeitkonto von bis zu einem Jahr eingerichtet werden, wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung. Zwingend ist dieses Konto nur dann einzurichten, wenn für die Beschäftigten eine Rahmenzeit bzw. ein Arbeitszeitkorridor gemäß § 6 Abs. 6 bzw. Abs. 7 TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.1 Definition des TVöD

Nach der Definition des § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden), für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3 Bewertung der tariflichen Möglichkeiten nach §§ 6ff. TVöD

3.1 Durchschnittsregelung Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.3 Flexibilisierungsalternative 2 "tägliche Rahmenarbeitszeit"

Alternativ zum Arbeitszeitkorridor kann wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine Rahmenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden vereinbart werden, § 6 Abs. 7 TVöD. Auch diesbezüglich gilt, dass die Stunden über 7,8 am Tag nicht als Überstunden zu werten sind, sondern Zeitguthaben sind. Gleiches gilt für die Zeitschuld. Es wird darauf hingewie...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7 Zeitkontenmodelle bei Gleitzeit

Um die Probleme der tariflichen Vorgaben zum Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vermeiden, sollten möglichst Gleitzeitkonten zwischen den Betriebsparteien vereinbart werden, die nicht unter die Reglementierung des § 10 TVöD fallen. 7.1 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit Gegenpole "Zeitsouveränität" und "Bedarfsorientierung" Die Verteilung der verfü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.6 Zusammenfassendes Ergebnis

Um die wenig praktikable Regelung des § 10 TVöD "Arbeitszeitkonto" zu vermeiden, sollten vom Arbeitgeber nach Möglichkeit mit dem Betriebs-/Personalrat Gleitzeitregelungen, unter Umständen auch mit Funktionszeiten – Mindestbesetzungen oder Besetzungen – vereinbart werden ( s. hierzu unter Punkt 8). Die Möglichkeit, die 39 Stunden im Jahresdurchschnitt abzurechnen, ergibt sich...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 2 Rechtliche Grundlagen, Überblick

Arbeitszeit wird herkömmlich bestimmt durch zwei Faktoren: die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitszeitvolumen) die zeitliche Lage der Arbeitszeit (Verteilung der Arbeitszeit) Ist einer dieser Faktoren einseitig veränderbar, liegt eine "flexible" Arbeitszeit vor. Flexibilität besteht grundsätzlich nur hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, nicht des Umfangs der Arbeitszeit (eine Ausna...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.1 Durchschnittsregelung

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos. Im TVöD wurde auf das "J...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.2 Überstunden bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit

Innerhalb des Korridors von 45 Wochenstunden bzw. des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr geleistete Arbeitsstunden werden vom Tarifvertrag lediglich als Arbeitszeitguthaben bzw. -schuld gewertet. Sie sind demnach nicht als zuschlagspflichtige Überstunden zu betrachten. In beiden Fällen ist jedoch zwingend das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vereinbaren (s. oben unter Punk...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.3 Überstunden bei Gleitzeitregelungen

Nach § 7 Abs. 7 TVöD müssen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein. Bei Gleitzeitmodellen entscheidet in erster Linie der Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, ob er arbeitet oder nicht. Angeordnete Mehrarbeit liegt bei Gleitzeitmodellen erst dann vor, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Anordnung vom Arbeitnehmer verlangt, außerhalb der Kernarbeitszeit Arbeitsleistung zu ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 8 Abwicklung im Jahresstundenkonto, Ampelkonto

Erfahrungsgemäß bewegen sich in klassischen Gleitzeitsystemen die individuellen Zeitsalden fast ausschließlich im positiven Bereich – meist nahe der Grenze des höchstzulässigen Zeitübertrags (bisher meistens 10 Stunden zu Monatsende). Wenn dann bei erhöhtem Arbeitsanfall längere Tagesarbeitszeiten erforderlich werden, verbleibt oft nur die Anordnung von Überstunden oder die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.5 Gleitzeit mit sich ändernden Funktionszeiten

Bei diesem Modell werden die Funktionszeiten durch den Arbeitgeber in bestimmten Zeitabständen geändert und angepasst. Das Modell "Gleitzeit als gemeinsamer, sich ändernder Arbeitsplan" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung oder Besetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig...mehr

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Mutterschutz / 7.1.3 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. d. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Zeiten, in denen die Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbotes keine Arbeitsleistung erbringt, werden einer ununterbrochenen, tatsächlichen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3...mehr

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Mutterschutz / 6.1.2 Anrechnung auf Stufenlaufzeiten (§ 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD bzw. § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TV-L)

Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TVöD gelten als Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit i. S. v. § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) und § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) alle Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Als Beschäftigungsverbote gelten Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG, somit auch die Schutzfristen vor und nach der Entbindung i. S. v. § 3 MuSchG. Nach § 17 A...mehr