Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.5 Leitungskräfte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung

Darüber hinaus erfolgt die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in die Entgeltgruppen 13 bis 15 der Anlage A zum TVöD. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.3 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. Ungeachtet dessen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am 1.1.2017 fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23, 25 BAT und Anlage 3 BAT-O/BAT-Ostdeutsc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.13 Besondere Stufenlaufzeiten

Beschäftigte, die bis zum Inkrafttreten der EntgO VKA unter die Anlage 4 zum TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 gültigen Fassung (Kr-Anwendungstabelle) fielen, wurden zum 1.1.2017 in die Anlage E übergeleitet. Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 wird gem. § 16 Abs. 3.3 TVöD-K bzw. § 16 Abs. 3.2 TVöD-B von Beschäftigten im Pflegedienst nach Teil B Abschn. XI Ziffer 1 in den...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.4 Veränderung der Zulagenhöhe ab dem 1.3.2018 in den Entgeltgruppen 1 bis 8

Bis zum 28.2.2018 betrug für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts. Ab 1.3.2018 bemisst sich die Zulage für alle Beschäftigten nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD (VKA) ergeben hätte (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.2 Zeitanteil des Arbeitsvorgangs

Wie bereits erläutert, ist für jeden Arbeitsvorgang das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er entspricht. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind bzw. die demselben Tätigkeitsmerkmal (z. B. selbstständige Leistungen basierend auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) entsprechen, zusammenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich seinerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (VKA) nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit (§ ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.8 Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern

Nach der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 finden auf Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung des Buchstabens a der Protokollerklärung Nr. 4 (Tätigkeit in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)K...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.3 Stationsleiter

Die Station ist gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. b die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 12 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Station als kleinste organisatorische Einheit in der Entgeltordnung VKA nicht definiert. Das BAG[1] hat zum Begrif...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.2 Übersicht über das Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren ist im Wesentlichen in § 12 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 TVöD (VKA) festgelegt. Ferner ist für die Bewertung einer Tätigkeit der im Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) festgelegte, folgendermaßen lautende Grundsatz wichtig: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich seiner Anforderungen zeitlich n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 3 In-Kraft-Treten und Laufzeit

Der TVöD-E ist zeitgleich mit dem TVöD am 1.10.2005 in Kraft getreten. Der dem TVöD-E zugrunde liegende TVöD kann schriftlich gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres. Der frühestmögliche Beendigungstermin war der Ablauf des 31.12.2009. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht auch ohne ausdrückliche Erwähnung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.6 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Die Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten ergeben sich insbesondere aus den Ziffern 2–7 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA). ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.4 Garantiebetrag

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TVöD ist die Regelung zum Garantiebetrag entfallen, da der Höhergruppierungsgewinn über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Das bedeutet, dass nach dem 28.2.2017 die Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines Garantiebetrags nicht mehr gegeben ist. Hinweis Der Anspruch auf Zahlung des Garantiebet...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Entgeltgruppen 8 bis 9b

Entgeltgruppe 8 Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht ohne inhaltliche Änderungen dem Grundmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 16 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 18 des Teils II der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich sind in diesem Tätigkeitsmerkmal die Beschäftigten eingruppiert, die nach dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 18a mi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 20 Anhang: Regelungskompetenzen

Im Anhang zur Entgeltordnung werden grundsätzliche Regelungen darüber getroffen, für welche Bereiche und in welchem Umfang die Kommunalen Arbeitgeberverbände auf landesbezirklicher Ebene Tarifverträge abschließen dürfen. Nach Abs. 1 des Anhangs zur Entgeltordnung liegt die Regelungskompetenz grundsätzlich auf der Bundesebene, d. h. bei der VKA. Nach Abs. 2 liegt die Regelungsk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist hier "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind nicht sämtliche Reinigungstätigkeiten erfasst, soweit sie nur im Außenbereich, d. h. außerhalb eines Gebäudes erbracht werden. Denn der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O/ war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt, als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigten diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27 Bewertungsverfahren

Gemäß § 12 TVöD (VKA) erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich aber die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvertr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.2 Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Versorgung von Patienten. Ihre Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Nach der Vorbemerkung Nr. 1 Satz 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA umfasst die Bezeichnung "Pflegehelfer" auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer. Landesrechtliche Regelungen zur Ausbildung von Pflegehelfern lie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2017 gilt für den Bereich der VKA eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 5 (statt regulärer Endstufe 6) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 entfällt. Die bisherige Entgeltgruppe 9 w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.1 Protokollerklärungen

Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.4 Eingruppierung bei einem speziellen Tätigkeitsmerkmal

Wird ein Arbeitsvorgang von einem speziellen Tätigkeitsmerkmal erfasst, findet dieses auch dann Anwendung, wenn der Beschäftigte außerhalb des Geltungsbereichs des Besonderen Teils des TVöD beschäftigt ist, zu dem dieses Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist.[1] Praxis-Beispiel Für die Erzieherinnen im Betriebskindergarten eines Krankenhauses finden die Tätigkeitsmerkmale für Erzi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (VKA) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA). Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD in insgesamt 17 Entgeltgruppen festgelegt. Dabei ke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.5 Besonderheiten der Überleitung bisheriger Beschäftigter

Für bisherige Beschäftigte, die als Unterrichtsschwestern eingruppiert waren, ist bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung am 1.1.2017 die Besonderheit zu beachten, dass diese in die neue P-Tabelle übergeleitet werden, obwohl die neuen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte in der Pflege (Teil B Abschn. XI Ziffer 3) keine Eingruppierung in die neue P-Tabelle vorsehen. Diese ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) ergänzen als Teil der Anlage 1 zum TVöD die Vorschriften der §§ 12 bis 14 TVöD. Sie gelten sowohl für den Allgemeinen Teil als auch für den Besonderen Teil der Entgeltordnung und treten an die Stelle der bisherigen Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT sowie der entsprechenden Regelungen im...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Einführung der EG 1 am 1.10.2005

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit Anlage 3 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.3 Zusammenfassende Beurteilung von Arbeitsvorgängen

Praxis-Beispiel Bei einer Einzelbetrachtung der im vorstehenden Beispiel genannten 5 Arbeitsvorgänge ist nach dem stufenweisen Aufbau der Tätigkeitsm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.2 Gruppenleiter/Teamleiter

Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. a die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind i. d. R. nicht mehr als 9 Beschäftigte unterstellt. Nach Nr. 9 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung VKA zählen bei der Zahl der unterstellten oder i. d. R. unterstellten bzw. beaufsi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick

In Teil B, Besonderer Teil sind in insgesamt 32 Abschnitten (I–XXXII) Tätigkeitsmerkmale von einzelnen Berufs- bzw. Beschäftigtengruppen aufgenommen. Sie sind alphabetisch und nicht nach Sparten gegliedert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden insbesondere die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in technischen Berufen jeweils in mehrere Absch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 30 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Entgeltgruppe erfüllt.[1] Hierbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.2 Besonderheiten aufgrund der Überleitung in die neue Entgeltordnung

Nach Einführung der Entgeltordnung umfasst das Weisungsrecht grundsätzlich alle Tätigkeiten, die unter die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltgruppe fallen. Erfolgt im Rahmen der Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung auf Antrag eine Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA , richtet sich das Direktionsrecht ausschließlich nach der neuen Entgeltgruppe. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ziffer 6)

Ergotherapeuten sind Beschäftigte, die auf ärztliche Anordnung kranke, körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen jeden Alters zur Besserung ihres Gesamtzustands durch ablenkende, seelisch ordnende oder funktionelle Beschäftigung, psychische Aktivierung und handwerkliche oder musische Betätigung mit dem Ziel betreuen, die allgemeine Arbeits- und Leistungsfähigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Nummer 1: Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale

In Nummer 1 ist das Verhältnis der Tätigkeitsmerkmale zueinander geregelt. Spezielle Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (Spezialitätsgrundsatz). Diese Regelung entspricht der bisherigen Regelung in Nr. 3 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT. Damit kann die bisherige Auslegung und Rechtsprechung unverändert übernommen wer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.6 Logopädinnen und Logopäden (Ziffer 8)

Logopäden sind Beschäftigte, die auf Anordnung des Arztes bei der Diagnostik und Therapie von Hör-, Stimm- und Sprachkrankheiten aller Altersgruppen und Formen tätig sind. Sie führen logopädische Untersuchungen bei Sprachentwicklungs-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen durch. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben dem grunds...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.8 Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 10)

Mit der Bezeichnung Medizinisch-technischer Assistent (MTA) sind die 4 Berufsbilder der technischen Assistenten in der Medizin und Tiermedizin erfasst. MTAs werden in den Fachrichtungen Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistent, Radiologieassistent oder veterinärmedizinisch-technischer Assistent ausgebildet. MTAs für Funktionsdiagnostik untersuchen Patienten nach ärztlichen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.14 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Ziffer 16)

Physiotherapeuten sind Beschäftigte, die nach einem Therapieplan Patienten behandeln, deren körperliche Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt sind. Im Jahr 1994 wurde durch das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG vom 26.5.1994) die Berufsbezeichnung "P...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomatik...mehr