Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Tätigkeiten pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusammenzu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Die Tätigkeitsmerkmale im Einzelnen

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.1 Abschn. XXIV: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale wurden unverändert aus dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD übernommen. Näher zu den Besonderheiten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und zu deren Eingruppierung siehe die Darlegungen im Beitrag "Sozial- und Erziehungsdienst".mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Diätassistentinnen und Diätassistenten (Ziffer 5)

Diätassistenten sind Beschäftigte, die ärztliche Diätverordnungen umsetzen, Diät- und Ernährungspläne sowie individuelle Diättherapien erstellen, spezielle Diätkostformen zubereiten und Patienten in Ernährungsfragen beraten. Die Tätigkeitsmerkmale gehen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 HNO-Audiologieassistentinnen und -assistenten (Ziffer 7)

HNO-Audiologieassistenten sind Beschäftigte, die als Hilfskräfte eines Facharztes für Ohrenheilkunde diesen in seinen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützen. Neben Hör- und Gleichgewichtsprüfungen führen sie Prüfungen des Geruchs- und Geschmackssinns, der Ventilationsfunktion der oberen Luftwege, der Stimmfunktion und der Funktion von Hirnnerven durch. Die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.7 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister (Ziffer 9)

Masseure und medizinische Bademeister sind Beschäftigte, die nach Therapieplänen bei Patienten Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung von Krankheiten anwenden. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernomme...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.13 Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 15)

Pharmazeutisch-technische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben entsprechend den generellen Änderungen dem grundsätzlichen Aufbauschema...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.11 Orthoptistinnen und Orthoptisten (Ziffer 13)

Orthoptisten sind Beschäftigte, die den Augenarzt bei seiner diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit unterstützen. Sie wirken bei der Vorsorge, Untersuchung und der Behandlung von Störungen des Einzelauges und Störungen im Zusammenwirken beider Augen, hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche und Augenzittern mit. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisier...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.4 Operationstechnische Assistenten (OTA)/Anästhesietechnische Assistenten (ATA)

Ausbildung Mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G ) vom 20. Dezember 2019 (BGBl I, S. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.17 Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (Ziffer 19)

Zahntechniker sind Beschäftigte, die herausnehmbare und festsitzenden Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte fertigen und reparieren. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen entsprechend den generellen Änderungen aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT übernommen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.3 Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags. Sie geben Hinweise auf das Verständnis, von dem die Tarifvertragsparteien zum Inhalt der Tarifnorm oder im Zusammenhang damit ausgegan...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale vereinbart sind. Der bisherige zwingende Beginn i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Eine Herabgruppierung infolge der Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Übertragung rechtswirksam erfolgt ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn die Übertragung einvernehmlich im Wege eines Änderungsvertrags erfolgt. Ansonsten bedarf es hierzu einer Änderungskündigung. Eine derartige Änderungskündigung ist jedoch nur wirksam...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Bewertungsverfahren, Arbeitsvorgang, Tarifautomatik

Die Basis des Eingruppierungsrechts, der bisherige § 22 BAT, ist inhaltlich unverändert in § 12 TVöD übernommen worden. Damit bleibt es beim Arbeitsvorgang als Basis der Bewertung und die Komplexität des Bewertungsverfahrens gilt weiterhin. Und als Ergebnis resultiert hieraus (automatisch) die Entgeltgruppe, die seitens des Arbeitgebers deklaratorisch festgestellt und im Arb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.5 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beschäftigte, welche Vollstreckungstätigkeiten ausüben, erhalten auch weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vollstreckungsdienstzulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung vom 6.1.2003 (BGBl I S. 8) als Erfolgsprämie. Diese Erfolgsprämie steht diesen Beschäftigten ab 1.1.2017 im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch dann zu, wenn eine Dienst- oder Betriebsv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.7 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)

Beschäftigte der VergGr. II mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 1 TVÜ-VKA unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2016 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlich e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.2 Entgeltgruppen 8 bis 9c

Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 1 und 4 mit 4-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 8 und 11 des Tarifvertrages für Meister, technische Angestellte für besondere Aufgaben. Die Merkmale dieser Vergütungsgruppen sind nach Anlage 1 TVÜ-VKA nach vollzogenem Bewährungsaufstieg der Entgeltgruppe 8 und nach Anlage 3 TVÜ-VKA der Entg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.8 Mitteilung über das Ergebnis einer internen Stellenbewertung

Die Eingruppierung eines Beschäftigten in eine Entgeltgruppe durch den Arbeitgeber ist tarifrechtlich nichts anderes als die Äußerung einer Rechtsmeinung. So darf ein Arbeitgeber eine fehlerhafte Rechtsauffassung gegenüber seinem Arbeitnehmer jederzeit berichtigen.[1] In einer Tätigkeitsbewertung legt die personalbearbeitende Stelle fest, welche Tätigkeitsmerkmale nach ihrer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist die Arbeitsplatzbeschreibung. Diesb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.1 Entgeltgruppe 5

Entgeltgruppe 5 Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für den vergleichsweise mittleren Dienst. Die Entgeltgruppe 5 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Redaktionelle Änderungen

Im TVöD-VKA verfolgt die neue Entgeltordnung – wie zuvor schon im TV-L und im Bund – zunächst einmal einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.1 Allgemeines

Den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure liegen die früher in Teil II der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für "technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" zugrunde. Auf welche Beschäftigtengruppe die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure Anwendung finden, ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5.2 Die Tätigkeit unterfällt mindestens zur Hälfte einem Tätigkeitsbeispiel

Nach den zur Anwendung kommenden Eingruppierungsgrundsätzen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD ist maßgebliche Grundlage der Bewertung der Arbeitsvorgang. Die in den Tätigkeitsbeispielen aufgeführten Tätigkeiten bilden jeweils einen Arbeitsvorgang. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind – hier einfachste Tätigkeiten –, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-VKA anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.3 Zulagen der Entgeltordnung

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Überblick

In Teil A Abschn. I finden sich – in 4 Ziffern untergliedert – die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für einfachste Tätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeitsmerkmale im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 13 bis 15. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale sind durch Verwendung von u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 21.2 Vergütungsgruppen-, Entgeltgruppenzulagen

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen in der Vergütungsordnung hatten die Tarifvertragsparteien als tarifliches Merkmal ein Fußnotenzeichen eingefügt. Hierbei konnten von der Zielrichtung 2 Arten von Vergütungsgruppenzulagen unterschieden werden: Bewährungszulagen In der jeweiligen Fußnote ist eine Zulage vereinbart, die nach Ablauf eines Zeitraums in der Tätigkeit der j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Allgemeines

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Auslegung und Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "einfachst"

Die Eingruppierung in die EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Aufzählung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Ständige Vertreter

Einige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe P 9, P 10 Fg. 2, P 11, Fg. 2, P 12 Fg. 2, P 14 Fg. 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 2; Entgeltgruppe 9c, 10 Fg. 2, (Leitende Beschäftigte) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 20; Entgeltgruppe 9b, Fg. 2, Entgeltgr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.2 Empfehlung: Karriereförderung der Mitarbeitenden als wesentlicher Bestandteil der Führungsleitlinie einer Organisation

Das Verständnis von Führung soll die fachliche und persönliche Förderung und Unterstützung aller Mitarbeitenden einbeziehen. Es wird empfohlen, die Karriereförderung der Nachwuchskräfte aller Geschlechter sowie aller Führungskräfte als wesentlichen Bestandteil in die Führungsleitlinien zu integrieren. Unterschiedliche Führungskulturen, welche in einer Organisation vorherrsch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Bei dem Umzugsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch kö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 2.2 Entsprechende Anwendung der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-V)

Durch die Blankettverweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418); verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418) und gem. Art. 18 des Gesetzes zum 1.9.2005 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 20.2.2013 (BGBl I S. 285)) soll dem...mehr

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Reisekosten / 4 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Beim Reisekostenrecht im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst auf die Abkopplung vom Beamtenrecht verzichtet worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch k...mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr