Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Leistungsentgelt / Zusammenfassung

Überblick/Einleitung Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in § 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens ein...mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

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Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D...mehr

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Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

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Leistungsentgelt / 3 Gesamtvolumen und Finanzierung (§ 18 Abs. 3)

Für das Startjahr 2007 standen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA ein Gesamtvolumen für die Auszahlung von Leistungsentgelten nach § 18 TVöD-VKA von zunächst 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres, d. h. des Jahres 2006, aller unter den TVöD-VKA fallenden Beschäftigten eines Arbeitgebers zur Verfügung. In den Folgejahren muss bei der Budgetbildung jeweils auf ...mehr

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Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.7 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beamte erhalten nach Maßgabe der Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst (Vollstreckungsvergütungsverordnung – VollstrVergV) einen Anteil an den im Vollstreckungswege vereinnahmten Gebühren. Gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. b) BAT erhielten Angestellte im Vollstreckungsdienst eine entsprechende Zulage. Der TVöD-VKA enthält keine dem BAT vergleichbare Regelu...mehr

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Leistungsentgelt / 3.1 Entwicklung des Leistungsentgelts

In der Tarifrunde 2008 sind keine Erhöhungen des Leistungsentgelts beschlossen worden. Jedoch haben sich die Tarifparteien im Teil A unter II. der Tarifeinigung (PE Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 TVöD-V) zu einer "weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst" bekannt. In der Tarifrunde 2010 ist ein schrittweiser Ausbau des Gesamtvolumens auf 2 % im Jahr 2013 beschl...mehr

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Leistungsentgelt / 7.6 Betriebliche Kommission (§ 18 Abs. 7)

Mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 TVöD-VKA sowie der Möglichkeit der Verlängerung bzw. Abkürzung der Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen gemäß § 17 Abs. 2 TVöD-VKA geht die Bildung eines neuen Gremiums einher. In den Dienststellen/den Unternehmen ist eine Betriebliche Kommission zu bilden. Die Niederschriftserklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 7 TV...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.2 Aufgaben

Der Betrieblichen Kommission sind gemäß §§ 18 Abs. 7 TVöD-VKA, 17 Abs. 2 TVöD-VKA folgende Aufgaben zugewiesen: Mitwirkung bei der Entwicklung des betrieblichen Systems zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA Mitwirkung beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten, die sich ...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.2 Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung

Bei Abordnung (§ 4 Abs. 1 TVöD), Zuweisung (§ 4 Abs. 2 TVöD) oder Personalgestellung (§ 4 Abs. 3 TVöD) besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 6 TVöD-VKA muss gewährleistet werden, dass der Beschäftigte an dem System des Leistungsentgelts teilnehmen kann. Sofern es sich bei der anderen Dienststelle bzw. dem Dritten ebenfalls um einen Arbeitgeber im Geltu...mehr

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Leistungsentgelt / 2.3 Ansparung des Budgets bei Pauschalzahlung

Die bei der Pauschalausschüttung jeweils auf das Folgejahr übertragenen (addierten) Volumen können nicht eingespart werden.[1] Ihre Übertragung dient dazu, dort den Einigungsdruck zu erhöhen, wo Mitarbeitervertretungen "auf der Bremse stehen".[2] Teilweise wird seitens der Gewerkschaften behauptet, dass im Falle einer fehlenden betrieblichen Regelung zum Leistungsentgelt im D...mehr

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Leistungsentgelt / 2.4 Beendigung einer bestehenden Dienst-/Betriebsvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 18 Abs. 6 TVöD-VKA beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (s. etwa § 70 Abs. 4 LPVG NW, § 57 Abs. 5 MBG SH) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in einem Beschäftigungsverhältn...mehr

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Leistungsentgelt / 9.1 Anwendungsbereich

Leistungsprämien und Leistungszulagen i. S. v. §§ 4 und 5 BLBV können Beschäftigten gezahlt werden, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen (§ 1 Abs. 1 TVöD). Außertariflich Beschäftigte können an dieser Ausnahmeregelung nur dann teilnehmen, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde. Die Zahlung nach den beamtenrechtlichen Regelungen ist jedoch subsidiär, d. h. sie i...mehr

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Leistungsentgelt / 7.2 Ausnahmefall – keine Personalvertretung

§ 18 TVöD-VKA unterstellt das Bestehen einer Arbeitnehmervertretung als Regelfall. Sollte es jedoch sein, dass in einer Dienststelle/einem kommunalen Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung besteht, trifft die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6 TVöD-VKA ausdrücklich eine Sonderregelung. Hiernach hat der Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang de...mehr

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Leistungsentgelt / 7.3 Pauschale Ausschüttung des Budgets durch Dienst-/Betriebsvereinbarung

Dienst-/Betriebsvereinbarungen, die ohne Durchführung einer Leistungsbeurteilung eine pauschale Ausschüttung des gesamten Finanzvolumens vorsehen, sind unwirksam.[1] Eine solche Umgehung des Tarifziels kann so erfolgen, dass alle Beschäftigten einen gleich hohen Betrag erhalten oder aber dass der Pauschalbetrag nach Entgeltgruppen gestaffelt ausbezahlt wird, z. B. die Beschä...mehr

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Leistungsentgelt / 4.3 Erfolgsprämien

Die Erfolgsprämie wird in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmenserfolg ebenfalls auf Basis einer besonderen Zielvereinbarung zur Auszahlung gebracht. Diese Auszahlungsform betrifft daher wesentlich nur kommunale Unternehmen. Honoriert wird mit dieser Form der Beitrag der Beschäftigten am Unternehmenserfolg. Es handelt sich daher um ein echtes Leistungsentgelt, auch we...mehr

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Leistungsentgelt / 9.6 Tarifliche Einordnung der Leistungsprämie nach BLBV

Im Rundschreiben wird ebenfalls das Verhältnis der Leistungsprämie und -zulage zu den tariflichen Ansprüchen festgelegt. Auch ohne besonderen Hinweis sind Leistungsprämien und Leistungszulagen gemäß Anlage 3 Nr. 5 zum ATV nicht zusatzversorgungspflichtig. Der Hinweis hat daher nur deklaratorische Bedeutung. Dasselbe gilt für die Bemessung der Jahressonderzahlung, bei der das...mehr

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Leistungsentgelt / 2.5 Fortführung undifferenzierter Auszahlungssysteme über den 25.10.2020 hinaus

Soweit bei einem Arbeitgeber vor dem 25.10.2020 eine abgeschlossene Dienst- und Betriebsvereinbarung oder eine betrieblichen Praxis ohne Leistungsdifferenzierung bei der Auszahlung bestanden hat, die rückwirkend durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 legitimiert wurde, kann diese unbefristet fortgeführt werden, bis sie durch neue Regelungswerke ersetzt wird. Bestandssc...mehr

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Leistungsentgelt / 6.2.1 Grundsätze zur restlosen Budgetausschüttung/"Punktwertmodell"

Es wurde bereits dargestellt, dass das nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA gebildete Gesamtvolumen zweckentsprechend jährlich ausgeschüttet werden muss (siehe Punkt 3.2). Grundsätzlich sieht § 18 TVöD-VKA keine Möglichkeit der Verrechnung über die einzelnen Budgetjahre vor, anders als § 9 Abs. 3 LeistungsTV-Bund. Eine Verrechnung über mehrere Jahre ist weder vorgesehen, noch besteht e...mehr

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Leistungsentgelt / 3.4 Jährliche Ausschüttungspflicht

Es besteht die absolute Verpflichtung des Arbeitgebers, das für das Leistungsentgelt gebildete Budget jährlich auszuzahlen, § 18 Abs. 3 Satz 2 TVöD-VKA.[1] Zwingend festgeschrieben ist die zweckentsprechende Verwendung. Auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage darf das Gesamtvolumen den Beschäftigten nicht vorenthalten und für andere Zwecke, wie z. B. der Haushaltsk...mehr

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Leistungsentgelt / 1.3 Verhältnis von Leistungsentgelt und Entwicklungsstufen

Neben dem Leistungsentgelt stellen die leistungsabhängigen Stufenaufstiege (§ 17 Abs. 2 TVöD) ein wesentliches Instrument der mit dem TVöD vollzogenen Abkehr von der Alimentation dar. Sie haben weitreichende Wirkung, denn sie modifizieren sogar die Entwicklung im Tabellenentgelt des einzelnen Beschäftigten. Die Protokollerklärung zu § 17 Abs. 2 TVöD-VKA stellt fest, dass die...mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.2 Anforderungen an Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen werden mit Blick auf die Zukunft getroffen. Daher ist es auch notwendig, dass die Beschäftigten die von ihnen zu erreichenden Ziele bereits bei Ausübung ihrer Tätigkeit kennen.[1] Die beiderseitige Absprache bringt Klarheit über die angestrebten Ergebnisse und darüber, welche Leistungsprämie bei Zielerreichung fällig wird. Es wird Transparenz geschaffen. Da...mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.1 Budgethöhe

Die Budgethöhe ist nicht mehr festgelegt, sondern kann bis zu 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres betragen. Damit ist es den Arbeitgebern vor Ort freigestellt, wie hoch das auszuschüttende Volumen bis zu dieser Obergrenze ist. Die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD Bund definiert die ständigen Monatsentgelte in Abgrenzung zu nicht berücksichtigu...mehr

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Leistungsentgelt / 1.2 Variable Bezahlung nach Leistung und Erfolg

§ 18 TVöD-VKA enthält das Potential zur Förderung einer modernen Managementphilosophie und Unternehmenskultur im öffentlichen Dienstleistungssektor, indem zwischen guten und schlechten Leistungen differenziert wird, Entgeltbestandteile variabel und widerruflich gestellt werden, die Ergebnisorientierung des betrieblichen Handelns im Vordergrund steht, die dezentrale Führung gestä...mehr

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Leistungsentgelt / 3.6 Auszahlungszeitpunkt

Mit der Festlegung des Bewertungszeitraums ist aber noch nicht geklärt, wann genau die Auszahlung der Leistungsentgelte zu erfolgen hat. Der Bewertungszeitraum bestimmt mithin lediglich über den grundsätzlichen Zeitraum der Leistungsmessung. Daher wird in der Praxis vielfach das Abrechnungs- bzw. Ausschüttungsjahr bestimmt, welches regelt, wann spätestens die jährliche Auszah...mehr

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Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r...mehr

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Leistungsentgelt / 7.4 Verzicht auf Teilnahme am System der Leistungsvergütung

In der Praxis haben sich Dienst-/Betriebsvereinbarungen entwickelt, die den Beschäftigten den Verzicht auf die Teilnahme am System der Leistungsvergütung ermöglichen. In § 18 Abs. 5 TVöD-VKA ist Freiwilligkeit beim Abschluss einer Zielvereinbarung vorgesehen, nicht jedoch bei der systematischen Leistungsbewertung. Insoweit verstoßen die betrieblichen Regelungen gegen die Vor...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.6 Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist arbeitsrechtlich gesehen ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis und unterfällt dem Geltungsbereich des TVöD.[1] Lediglich die kurzfristigen Beschäftigungen sind gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD-VKA aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA herausgenommen. Daher nehmen die "Minijobber" auch am Leistungsen...mehr

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Leistungsentgelt / 6.6.2 Sanktionen, Einbeziehung leistungsgeminderter Beschäftigter

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 wird hinsichtlich der Einbeziehung Leistungsgeminderter klargestellt, dass die Nichterfüllung von Leistungsvorgaben für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht nur durch Teilnahme an der Leistungsbezahl...mehr

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Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs...mehr

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Leistungsentgelt / 6.6.1 Zusatzversorgungspflicht

Bei dem Leistungsentgelt handelt es sich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (§ 18 Abs. 8 TVöD-VKA). Mit der Bestimmung des Leistungsentgelts zum Bestandteil des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erfährt die leistungsorientierte Bezahlung eine zusätzliche Motivationskomponente. Da sich die Betriebsrentenansprüche nach dem ATV/ATV-K unmittelbar aus Entgeltpunkten bere...mehr

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Leistungsentgelt / 9.4 Budget und Auszahlungsbegrenzung

Das Budget für Leistungsentgelte ist im Unterschied zum TVöD in der Höhe nicht gedeckelt. In analoger Anwendung des § 42a Abs. 4 BBesG können mindestens 0,3 % der jährlichen Ausgaben für die Entgelte im jeweiligen Haushalt ausgezahlt werden. Für die Ermittlung der Höhe wird jeweils das vorangegangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Das Vergabebudget ist zweckentsprechend zu ve...mehr

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Leistungsentgelt / 6.1.2 Ausstattung der Einzelbudgets

Die Aufteilung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA, d. h. die Größe des Einzelbudgets wird in Anlehnung an die Entgeltvolumina der Mitarbeiter nach den eingebrachten Entgelten des Vorjahres berechnet. Damit lassen sich exakte Budgetgrößen ermitteln. Praxis-Tipp Die Aufteilung sollte sinnvollerweise am Ende der Bewertungsperiode erfolgen, da durch Pe...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.6 Teilzeit/Altersteilzeit

Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für das Leistungsentgelt und ist sachgerecht, da Teilzeitbeschäftigte objektiv in geringerem Umfang zu den Betriebsergebnissen beitragen. Ein Abweichen vom Grundsatz d...mehr

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Leistungsentgelt / 6.2.2 Einbeziehung von Entgeltfaktoren

Es erfolgt durch § 18 TVöD-VKA keine Vorgabe zur Verteilung des zur leistungsorientierten Bezahlung vorgesehenen Gesamtvolumens. Aus dem Tarifvertrag geht jedoch mittelbar hervor, dass eine differenzierte Auszahlung nach der Eingruppierung als sachgerecht empfunden wird. So wird bereits bei der Bildung des Gesamtbudgets nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA auf 1 % der ständigen Monatsta...mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.5 Einführungs- und Übergangsregelungen (§ 16 LeistungsTV-Bund)

§ 16 enthält umfangreiche Sonderregelungen für die Einführungsphase. Hierdurch soll den Betriebsparteien ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Leistungsbewertungssystems und den Abschluss der Dienstvereinbarung gewährt werden. Dem Prinzip nach ähnelt es der Regelung in Nr. 1 der Protokollerklärung zu Abs. 4 in § 18 TVöD-VKA (siehe Punkt2.2 f.) 8.6.5.1 Einführungsphase bei...mehr

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Leistungsentgelt / 5.3 Systematische Leistungsbewertung (SLB)

Neben der Zielvereinbarung bietet § 18 Abs. 4 TVöD-VKA den Weg der systematischen Leistungsbewertung (SLB) an. Die SLB wird i. d. R. dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereinbarung konkret abrechnungsfähiger Ziele nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Bei der SLB wird die Leistung als solche nach sachlichen Maßstäben bewertet, ohne vorab konkrete Ziele für die Leistungsbem...mehr

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Leistungsentgelt / 6.1 Budget

Besondere Bedeutung kommt bei den Regelungen in der Dienst-/Betriebsvereinbarung dem Budget zu. Dies mag auf den ersten Blick überraschen, da hierzu bereits § 18 Abs. 3 TVöD-VKA eine abschließende Regelung trifft (siehe Punkt 3.2). Die Regelung bezieht sich jedoch auf das gesamte auszuschüttende Budget. Die Verteilung im Einzelnen wird nicht davon erfasst. Dabei werden hierd...mehr

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Leistungsentgelt / 5.7 Leistungsauswertung – Berechnung der Gesamtleistung eines Beschäftigten

Das Leistungsentgelt wird auf Grundlage der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen berechnet. Nach Ablauf des Bewertungszeitraums hat die bewertende Führungskraft die Auswertung der Zielvereinbarung und/oder der Systematischen Leistungsbewertung auf Grundlage der festgelegten Bewertungsskala vorzunehmen. Dabei ist es unerheblich, welche der Beurteilungsmethoden verwende...mehr

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Leistungsentgelt / 3.3 Erfolgsprämienzahlung auch neben dem Budget

Eine Lockerung der Begrenzung des Gesamtbudgets wird durch § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA eröffnet. Danach können Erfolgsprämien auch neben dem vereinbarten Startvolumen gezahlt werden. Eine betragsmäßige Begrenzung wurde im Tarifvertrag nicht getroffen. Die Entscheidung über die Bereitstellung eines zusätzlichen Volumens obliegt allein dem Arbeitgeber. Hierbei sind die wirtscha...mehr

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Leistungsentgelt / 4.1 Leistungsprämien

Die Leistungsprämie wird in § 18 Abs. 4 Satz 2 TVöD-VKA als eine i. d. R. einmalige Zahlung definiert, welche im Allgemeinen auf der Grundlage einer Zielvereinbarung, Systematischen Leistungsbewertung oder im Kombinationsmodell erfolgt. Die Leistungsprämie ist die in der Praxis fast ausschließlich anzutreffende Auszahlungsform.mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.5.1 Einführungsphase bei Abschluss einer Dienstvereinbarung bis 30.6.2007

Der erste Leistungszeitraum begann erst am 1.7.2007. Das Leistungsentgelt, das ab dem 1.1.2007 nach der ursprünglichen Fassung des § 18 TVöD Bund verpflichtend war, wurde für die erste Jahreshälfte i. H. v. 6 % des ihnen für den Monat März 2007 jeweils gezahlten Tabellenentgelts anteilig pauschal ausgekehrt. Nach der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 1 und 2 LeistungsTV-Bund wa...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.8 Fortführung des Leistungsentgelts

Der Arbeitgeber kann auf freiwilliger Basis auch nach der in Punkt 8.6.7 beschriebenen Abschlusszahlung wieder ein System zur Leistungsbezahlung aufnehmen. Hierzu muss er ebenfalls den LeistungsTV-Bund zugrunde legen. Die zwangsweisen Zahlungen nach § 16 LeistungsTV-Bund entfallen jedoch, auch wenn hierzu keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde. Mit der Änderung des § 1...mehr

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Leistungsentgelt / 3.5 Bewertungszeitraum

Der Tarifvertrag macht keine Vorgaben hinsichtlich des Zeitraums, der die Grundlage für die Bewertung der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen bildet. Der Tarifvertrag sieht nur die jährliche Ausschüttung vor, eine "kalender"-jährliche Ausschüttung ist bereits nach dem Wortlaut des Tarifvertrags hingegen nicht festgeschrieben. Unabhängig davon kann der Bewertungszeitr...mehr

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Leistungsentgelt / 4.2 Leistungszulagen

Die Leistungszulage wird in § 18 Abs. 4 Satz 4 TVöD-VKA definiert als eine zeitlich befristete, widerrufliche, i. d. R. monatlich wiederkehrende Zahlung. Wie die Leistungsprämie kann auch die Leistungszulage im Kombinationsmodell grundsätzlich auf Basis einer Zielvereinbarung und/oder Systematischen Leistungsbewertung bemessen und zur Auszahlung gebracht werden. Die Leistung...mehr

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Leistungsentgelt / 5.2 Zielvereinbarung (ZV) als Führungsinstrument

Die Zielvereinbarung wird von den Tarifvertragsparteien als die längerfristig am besten geeignete Methode angesehen, um die mit der Einführung der Leistungsentgelte verbundene Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz zu erreichen. Im Gegensatz zu den Leistungskriterien haben die/der Beschäftigte wie auch die Führungskraft die Ziele klar im Blick und ...mehr