Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.2.2 Aufteilung des Budgets (§ 9 LeistungsTV-Bund)

§ 9 LeistungsTV-Bund enthält Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Budgets auf Verwaltungen und Verwaltungsteile. Verwaltungen sind hierbei solche, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht wird. Verwaltungsteile sind Teile der Verwaltung, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht ist. Es kann sich hier sowohl ...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.3 Paritätische Kommission (§ 14 LeistungsTV-Bund)

In § 14 LeistungsTV-Bund sind Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Paritätischen Kommission geregelt. Diese ist vergleichbar mit der Betrieblichen Kommission aus § 18 Abs. 7 TVöD VKA (siehe Punkt 7.6). Eine Paritätische Kommission ist für jede Verwaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund zu bilden. Für den Fall einer Aufteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Leistun...mehr

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Leistungsentgelt / 1.1 Zweckbestimmung

In Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigte sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Unter Verbesserung s...mehr

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Leistungsentgelt / 9 Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente

Mit Rundschreiben vom 20.2.2014 (D5-310002/12#10) hat das Bundesministerium des Inneren neben der Änderung im Leistungsentgelt nach § 18 TVöD Bund eine weitere, außertarifliche Möglichkeit eröffnet, den Beschäftigten des Bundes ein leistungsbezogenes Entgelt zu zahlen. Dieses neue Leistungsentgelt soll analog der leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente für Beamte ausgestalt...mehr

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Leistungsentgelt / 9.2 Leistungsbestimmung

Die BLBV hat ein ganz besonderes Verständnis von Leistung, das sich stark von den Vorstellungen des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD Bund unterscheidet. Beiden ist gleich, dass Leistungsprämien grundsätzlich der Anerkennung tatsächlich erbrachter Leistungen dienen. Hinsichtlich der Bewertung, was Leistung ist, bestehen erhebliche strukturelle Differenzen. Während beim tarifl...mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.5.2 Gespräche i. R. d. systematischen Leistungsbewertung

Bei der systematischen Leistungsbewertung gibt es 2 Arten von Gesprächen: das Bewertungsgespräch nach Abschluss des Leistungszeitraums (§ 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LeistungsTV-Bund), ein Bewertungsgespräch während des Leistungszeitraums bei zu erwartender Nichtvergabe des Leistungsentgelts (§ 5 Abs. 3 Satz 4 LeistungsTV-Bund). → das Bewertungsgespräch nach Abschluss des Leistungsz...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ...mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei...mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde der Beschäftigten abgeholfen werden kann. Hierbei geht es um Beschwerden, die sich auf die Mängel im betrieblichen System als solche erstrecken. Die Kommission wird nur beratend tätig und wird nach Beratung der Angelegenheit dem Arbeitgeber die Empfehlung geben, Abh...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.3 Beschäftigte in der ARGE

Eine besondere Problematik besteht bei kommunalen Arbeitgebern, die ihr Personal im Rahmen von Zuweisungen und Personalgestellungsverträgen der ARGE zur Verfügung gestellt haben. Das Arbeitsverhältnis mit diesen Beschäftigten besteht weiter. Auch sind die Beschäftigten nicht aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA ausgenommen, sodass ihnen das Leistungsentgelt zugänglich sein mu...mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.3 Teilbudgets nach Entgeltgruppen (§ 10 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 10 Abs. 2 LeistungsTV-Bund ist das Gesamtvolumen der Verwaltung bzw. Verwaltungsteile nach Entgeltgruppen getrennt aufzuteilen (s. auch Punkt6.1.1). Sinn und Zweck ist, dass die Höhe des Leistungsgelds nicht nur vom Ergebnis der Leistungsfeststellung abhängig ist, sondern auch die Höhe des Tabellenentgelts des Beschäftigten berücksichtigt. Praxis-Tipp Bei einem Wechse...mehr

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Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Nach den bisherigen Erläuterungen wird deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation im Rahmen der Leistungsbewertung eine erhebliche Rolle für die Akzeptanz bei den Beschäftigten und den Führungskräften spielen wird. Sollten Differenzen nicht behoben werden können oder gar rechtliche Streitigkeiten unvermeidbar sein, ist eine substanziierte Darstellung und Nachweisführun...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.6 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Bereich des BPersVG) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in ei...mehr

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Leistungsentgelt / 5.3.1 Kriterienfindung

Der Tarifvertrag gibt keine Kriterien vor, die bei der Leistungsfeststellung zwingend zur Anwendung kommen sollen. Die Ausgestaltung des betrieblichen Systems ist auch insoweit den Betriebsparteien überlassen. Analog den Zielvereinbarungen müssen auch die von den Führungskräften festgelegten Kriterien möglichst bewertbar oder anderweitig objektivierbar sein. Kriterien wie Sel...mehr

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Leistungsentgelt / 8 Der Leistungstarifvertrag des Bundes (LeistungsTV-Bund)

Mit der Neufassung von § 18 TVöD Bund zum 1.1.2014 wurde das tarifvertragliche Leistungsentgelt von einem tarifrechtlich zwingend vorgeschriebenen Instrument nun zu einer freiwilligen Ergänzung des Entgelts für den Arbeitgeber umgewandelt. Soweit ein Leistungsentgelt gezahlt werden soll, stehen 2 Durchführungswege zur Auswahl. Der Arbeitgeber kann weiterhin an dem tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.2 Berechnungs- und Verteilungsoptionen

Die Verteilungsmechanismen müssen in den einzelnen Budgets nicht einheitlich sein. Wichtig ist die Vereinbarung von sachgerechten Verteilungsgrundsätzen, die der jährlichen Ausschüttungspflicht nachkommen und den betrieblichen Gleichheitsgrundsatz nicht verletzen.[1] Anders als im ERA-TV haben es die Betriebsparteien selbst in der Hand, wie das Verteilungssystem gestaltet wir...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 4.4 Vererblichkeit des Anspruchs

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts ist es typisch, dass zwischen dem Zeitpunkt der Leistungsfeststellung und der Auszahlung noch einige Zeit vergeht, die für die administrative Abwicklung und der Klärung von Zweifelsfragen dient. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung des Leistungsentgelts sind jedoch nach Feststellung des Leistungsergebnisses bereits e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 4 Auszahlungsformen (§ 18 Abs. 4)

Der Tarifvertrag regelt in § 18 Abs. 4 TVöD-VKA, dass das Leistungsentgelt als Leistungsprämie, Leistungszulage oder Erfolgsprämie gewährt wird. Diese Formen können alternativ oder kumulativ zur Anwendung kommen. Der Tarifvertrag favorisiert bereits nach seinem Wortlaut die Kombination von Auszahlungsformen und Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung. Entscheidend für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.5 Aufgabenorientierte Leistungsbewertung

Die aufgabenorientierte Leistungsbeurteilung stellt eine bisher wenig beachtete Alternative zu der in der Praxis vorwiegend eingesetzten systematischen Leistungsbewertung bzw. Zielvereinbarung dar. Es handelt sich dabei nicht um eine grundsätzlich neue Methode, sondern ist eine Verbindung zwischen den in den Verwaltungen gelebten Formen. Hinweis Nach § 5 Abs. 3 LeistungsTV-Bu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.4.2 Auszahlung des Leistungsentgelts (§ 8 LeistungsTV-Bund)

Das Leistungsentgelt wird nach Abschluss des Leistungszeitraums für die erbrachten Leistungen bezahlt. Hierbei soll gemäß § 8 Abs. 2 LeistungsTV-Bund die Auszahlung spätestens im 4. Monat nach Abschluss der Leistungsfeststellung in der Verwaltung bzw. in dem Verwaltungsteil, für den ein Gesamtvolumen gebildet wurde, zu dem in § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD bestimmten Zahltag erfolg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.4 Einstellung/Ausscheiden im Bewertungsjahr

Bei unterjährigem Eintritt bzw. Austritt hat die/der Beschäftigte einen Anspruch auf anteiliges Leistungsentgelt, soweit die verbleibende Zeit ausreichend ist, damit die Führungskraft eine Leistungsbewertung durchführen kann. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage nach der Zulässigkeit der Vereinbarung von Stichtagen mit der Folge, dass die Zahlung das Bestehen des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.5 Arten von Zielen

Es lassen sich Individualziele und Teamziele, d. h. mit Beschäftigtengruppen vereinbarte Ziele, unterscheiden. Die Vereinbarung von Teamzielen stellt eine Möglichkeit dar, den Verwaltungsaufwand, der mit der Vereinbarung von individuellen Zielen und deren Auswertung verbunden ist, zu minimieren. Beispielsweise kann einer Gruppe von Beschäftigten ein von dieser zu erreichendes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 9.3 Konkurrenzregelungen und Beschränkungen

Der wohl gravierendste Unterschied zwischen den Leistungssystemen sind die strukturellen Eingriffe in die Auszahlung des Leistungsentgelts durch leistungsunabhängige Regulierungen. Dadurch verliert das beamtenrechtliche System nicht nur an Transparenz, sondern auch an motivatorischer Nachhaltigkeit beim Beschäftigten. Es ist nur schwer zu vermitteln, warum eine Leistungspräm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 2.2 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.1 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Nach § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte gehört werden. Im TV-L sieht § 3 Abs. 6 Satz 4 TV-L ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. Für den Zeitraum vom 23.5.2020 bis einschließlich zum 30.4.2023 durfte ein Beschäftigter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 4 Ablieferungspflicht (§ 3 Abs. 3 Satz 3 TVöD)

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.7.2008 eine Kehrtwende vollzogen und wieder die Möglichkeit einer Ablieferungspflicht eingeführt. In Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: "3Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 10 Geringfügig Beschäftigte

Der Geltungsbereich des TVöD und damit auch des § 3 Abs. 3 umfasst grundsätzlich auch die geringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der kurzzeitig Beschäftigten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (§ 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD). Eine Mehrfachbeschäftigung der geringfügig Beschäftigten ist grundsätzlich möglich, wie die Zusammenrechnungsregelung des § 8 Abs. 2 SGB IV zeigt. Danach sind meh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5 Rechtsfolge

Nach § 3 Abs. 3 TVöD kann der Arbeitgeber eine unzulässige Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Entgegen dem Wortlaut hat der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung jedoch kein Ermessen gemäß § 315 BGB. Die Formulierung "kann untersagen" beschreibt lediglich die Zuständigkeit des Arbeitgebers, in diesem Falle tätig zu werden. Soweit die tariflichen Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.2 Verbot

Soweit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD vorliegen und keine Auflagen möglich sind, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 9 Teilzeitbeschäftigte

§ 3 Abs. 3 TVöD gilt auch für Teilzeitbeschäftigte uneingeschränkt, und zwar auch wenn Haupt- und Nebentätigkeit zusammen unter der durchschnittlichen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit liegen.[1] Hier ist jedoch zu beachten, dass grundsätzlich bis zu deren Ausschöpfung die zeitliche Beanspruchung kein Untersagungsgrund sein kann.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3 Unzulässige Nebentätigkeiten

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Diese Formulierung zeigt, dass es im Einzelfall nicht bereits zu einer Beeinträchtigung der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.3 Prognoseentscheidung

Eine Untersagung ist möglich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Beeinträch­tigung dienstlicher Interessen bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich ist. Dabei sind die dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich sowe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TVöD grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.1 Beeinträchtigung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten

Unzulässig ist eine Nebentätigkeit, die den Beschäftigten nach Art und Umfang so stark in Anspruch nimmt, dass sie geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten zu beeinträchtigen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit aussprechen. Denn ein Nebentätigkeitsverbot ist dann wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.3 Besondere Erscheinungsformen

Ein Anschluss – oder Paralleltarifvertrag liegt vor, wenn ein anderer Tarifvertrag als eigener übernommen wird, den zumindest eine andere Tarifvertragspartei abgeschlossen hat. Teilweise wird er auch als Anerkennungstarifvertrag bezeichnet. Von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag spricht man, wenn auf mindestens einer Seite mehrere Tarifvertragsparteien stehen. Mehrgliedriger T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.1 Unterscheidung nach dem Gegenstand

Tarifverträge werden vielfach nach ihrem Gegenstand unterschieden. Haupterscheinungsformen sind Mantel- bzw. Rahmen-, Lohnrahmen-, Lohn- bzw. Entgelt- und Tarifverträge über einzelne Leistungsarten (Sonderzuwendungen, Urlaub, Arbeitszeit). Tarifsozialpläne Unter Mantel – bzw. Rahmentarifverträgen versteht man die Vereinbarung einer Vielzahl von Arbeitsbedingungen in einem Tarifver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 4 Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch

Abweichend vom Grundsatz eines fehlenden Anspruchs aufgrund der Regelung zur Qualifizierung ist in Abs. 4 des § 5 TVöD geregelt, dass ein Anspruch des Beschäftigten auf ein regelmäßiges Gespräch mit seiner jeweiligen Führungskraft besteht. Sofern in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart wird, muss ein solches Gespräch einmal im Jahr stattfinden. D...mehr