Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Arbeitsvertrag / 3.2 Arbeitsvertrag und gesonderte Niederschrift im öffentlichen Dienst

Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes haben zur Durchführung des Nachweisgesetzes im Juli 2022 mit Rundschreiben entsprechende Hinweise herausgegeben. Bei der Abwägung zwischen der vollzähligen Aufzählung sämtlicher Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag oder einer Niederschrift neben dem Arbeitsvertrag haben sich die Vertreter der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes let...mehr

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Arbeitsvertrag / 7 Änderung

Änderungen des Arbeitsvertrags können bewirkt werden durch Änderungsvertrag Änderungskündigung (vgl. hierzu Änderungskündigung) Eintritt zwingender Rechtsfolgen kraft Gesetzes (z. B. Änderung der Entgeltgruppe gemäß § 13 Abs. 1 TVöD VKA/Bund). 7.1 Änderungsvertrag Ein Änderungsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden, sowe...mehr

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Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 4 Auswirkungen auf Kollektivvereinbarungen

Auch Vergütungssysteme, die auf Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen basieren, sind an den Vorgaben der EntgTranspRL zu messen. Die EntgTranspRL erfasst alle Entgeltsysteme/-strukturen, unabhängig davon, ob sie kollektiv ausgehandelt oder einseitig festgelegt sind, die Privatwirtschaft oder den Öffentlichen Dienst betreffen. Insbesondere dürfte nach der EntgTranspRL kein...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-EUmw/VKA können sämtliche künftigen tariflichen Bestandteile (laufendes Entgelt, Einmal- und Sonderzahlungen) im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Hierbei sind nach dem Inkrafttreten des TVöD die in § 4 TV-EUmw/VKA genannten Entgeltbestandteile im Lichte des TVöD zu lesen. § 4 lit. a. TV-EUmw/VKA betrifft also künftige Ansprüche auf die Ja...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u. Ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den kommunalen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Form von E-Bike-Leasing, Tankgutscheinen, Tic...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.4 Pflege erkrankter Angehöriger

Rz. 13 Eine Arbeits-/Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleibt, weil er erkrankte Angehörige pflegt. Seit Juli 2008 ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG), dass die häusliche Pflege naher Angehöriger ein rechtlich anerkennenswerter Tatbestand für eine Arbeitsverhinderung sein kann. Das PflegeZG gewährt a...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.3 Abgrenzung nach Übertragungszeit

Grundsätzlich kann das Weisungsrecht, wie alle Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, zeitlich befristet übertragen werden. Der TVöD sieht selbst 2 Vertragsformen vor, bei denen Führungsaufgaben und damit auch eine Leitungsfunktion nicht dauerhaft übertragen werden sollen: Führung auf Probe (§ 31 TVöD) Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) Hintergrund dieser tariflichen Regelung ist es,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Keine Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im PflegeZG Das PflegeZG selbst enthält keine eigenständige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation. Es verweist jedoch in § 2 Abs. 3 auf andere bestehende Verpflichtungen: "Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.7 Verhältnis des PflegeZG zu den tariflichen Regelungen

Das Verhältnis der Regelungen im PflegeZG zu den Bestimmungen des TVöD ist insbesondere interessant, weil die tariflichen Regelungen teilweise über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen, so gibt es z. B. für die Dauer des Sonderurlaubs keine Höchstgrenze, teilweise hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben, insbesondere hinsichtlich des im Gesetz vorgesehenen besonde...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit verkürzt gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Ent...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 1 Tarifliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Schon vor der Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit im Jahr 2008 bzw. der Familienpflegezeit im Jahr 2012 konnten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterliegt, die tariflichen Ansprüche zur Vereinbarung von Beruf und Pflege bzw. Betreuung naher Angehöriger in Anspruch nehmen. Diese tariflichen Regelungen ergänzen auch nach Inkrafttreten des Pfleg...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts beschränken, ab...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.4 Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe ihrer Entgeltgruppe nach einer konkret im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 TVöD/TV-L angegebenen Dauer der Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit). Bestimmte Zeiten, z. B. Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, sind...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.1 Kein Aufstieg in den Entgeltstufen

Der Aufstieg in den Entgeltstufen erfolgt nach einer bestimmten Dauer "einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe" bzw. bei Ärztinnen und Ärzten nach einer bestimmten Dauer der ärztlichen Tätigkeit. § 17 Abs. 3 TVöD, § 20 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA stellt bestimmte Zeiten ohne Arbeitsleistung – Urlaub, Mutterschutzzeiten usw. – den Tätigkeitszeiten gleich. ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.3 Verminderung des Erholungsurlaubs

Rechtslage ab 1.1.2015 Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c) TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Diese Regelung erfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub, nicht jedoch...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.4 Anrechnung auf die Beschäftigungszeit

Auch wenn die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis während der Freistellungen nach dem PflegeZG ruhen, zählen diese Zeiten als Beschäftigungszeit. Nach § 34 Abs. 3 TVöD bzw. § 35 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA ist Beschäftigungszeit die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde. Unberücksichtigt bleibt nach der ausdrücklichen Regelung in Satz 2 der...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit in Teilzeit gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses Nach § 1 Abs. 1 ist Voraussetzung für die Anwendung des TV COVID, dass der Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das Erfordernis des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist kongruent mit den Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach § 98 SGB III sind die persönlichen Voraussetzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.3 Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung sowie die Entgeltfortzahlung

Die Jahressonderzahlung wird nach § 20 TVöD gezahlt in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des "dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts"; unberücksichtigt bleiben das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt, Leistungszulagen und Leistungsprämien. Im Falle des Abschlusses einer F...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2 Situation nach Auslaufen des TV COVID bzw. bei Einrichtungen ohne Verweisung auf den TV COVID

Für Arbeitgeber ohne normative oder umfassende vertragliche Tarifbindung an den TVöD-VKA bzw. ohne arbeitsvertragliche Inbezugnahme des TV COVID schied die Anordnung von Kurzarbeit auf Basis des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) – auch während dessen Laufzeit bis zum 31.12.2022 – von vornherein ...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.9). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD/TV-L eine höherwertige Tätigkeit übertragen...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.3 Kurzarbeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist

Entgeltfortzahlung wird nach § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Wichtig Zahlung von Krankengeld Ist der Beschäftigte während der Kurzarbeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm allerdings ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht mehr zu, weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.1 Urlaubsentgelt

Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsweise bereits vor Beg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.1 Gesetzliche Ausgangslage

Eine eigenständige gesetzliche Regelung zur Haftung des Arbeitnehmers gibt es nicht. Allgemeine Anspruchsgrundlage für Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis ist §280 Abs. 1 Satz 1 BGB . Danach kann der Gläubiger (hier also der Arbeitgeber) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entstanden ist, dass der Schuldner (der Arbeitnehmer) eine Pflicht aus dem Schuldverhältn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zum Änderungsvertrag

Der Änderungsvertrag ist eine nachträgliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien mit dem Inhalt, die bislang geltenden Arbeitsvertragsbedingungen zu ändern. Der geänderte Vertrag bestimmt nach Wirksamwerden die rechtlichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und damit auch den Inhalt des Weisungsrechts. Der Änderungsvertrag kann nicht einseitig bewirkt werden, sondern muss ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.9 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden ist in § 5 Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil – aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 6 vom 24.11.2016 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – neu geregelt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.3.2017. Danach finden für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.2 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Inanspruchnahme der Pflegezeit führt regelmäßig zu einer Verminderung der tariflichen Jahressonderzahlung: Nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD vermindert sich der Anspruch auf die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 (bei Urlaub, Krankheit etc.) haben. Während der Pfl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.11 Verhältnis zu anderen Freistellungsansprüchen, Teilzeitansprüchen

Nach § 3 Abs. 6 FPfZG kann eine weitere Familienpflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Person erst nach dem Ende der Nachpflegezeit gefördert werden. Mit dieser Regelung ist klargestellt, dass eine erneute "Familienpflegezeit" für diesen Angehörigen – nur hierauf bezieht sich die Konkurrenzregelung! – erst nach vollständigem Ausgleich des "negativen" Wertguthabens geförder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.3 Besonders gefährdete Berufsgruppen

Berufsgruppen, die sich besonders häufig mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, sind beispielsweise Ärzte oder auch pädagogisches Personal. Nach § 3 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA hat der Arbeitgeber Ärzte von etwaigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstandenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Eintritt des Schadens nicht durch den Arzt vor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.1 Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVöD) werden ungekürzt weitergezahlt (§ 5 Abs. 2 TV COVID). Diese Zahlungen werden daher bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages nicht berücksichtigt und stehen auch nicht in Abhängigkeit zur Kurzarbeit selbst. Die Zahlung erfolgt also unabhängig von der Kurzarbeit und dem Arbeitsumfang während der Kurzarbeit.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.8 Ausschlussfrist und Verjährung

Haftungsansprüche des Arbeitgebers unterliegen der tariflichen Ausschlussfrist des §37 TVöD (vgl. auch das Stichwort "Ausschlussfrist"). Für sie gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach §195 BGB von 3 Jahren (vgl. auch das Stichwort "Verjährung").mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 6 Situation beim Bund

Für den Bereich des Bundes bestand und besteht wohl kein Bedarf zur Einführung von Kurzarbeit, sodass ein ergänzender Tarifvertrag betreffend Kurzarbeit zum TVöD-Bund nicht zu erwarten ist.mehr