Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Risikofrüherkennung und Überwachung im Konzern

Rn. 123 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Gesetzesbegründung zum KonTraG verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass die Bestimmung des Abs. 2 konzernweit zu verstehen ist: "Bei Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die Überwachungs- und Organisationspflicht im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen, sofern von Tochterges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Einrichtung eines Überwachungssystems

Rn. 109 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Einleitend (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 64) wurde bereits auf das Auslegungsproblem hinsichtlich der diesbezüglichen gesetzgeberischen Intention hingewiesen. Die Interpretation der Gesetzesvorschrift hinsichtlich des Überwachungssystems wird im Schrifttum kontrovers behandelt (vgl. für einen Überblick Wirtz, WuW 2001, S. 342 (351f.)). Hierbei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verantwortlicher Personenkreis innerhalb der AG

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Verantwortliches Organ für die Erfüllung der Buchführungspflicht ist der Vorstand. Durch § 94 AktG werden hierdurch auch stellvertretende Vorstandsmitglieder erfasst. § 91 Abs. 1 AktG stellt die Gesamtverantwortung des Vorstands für die Erfüllung der Buchführungspflicht klar (vgl. Hüffer-AktG (2024), § 91, Rn. 2). Betont wird diese öffentlich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufbauprüfung

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Untersuchung des RL-bezogenen IKS ist ein notwendiger Schritt zur Feststellung der wesentlichen Fehlerrisiken im JA eines UN. Um das RL-bezogene IKS beurteilen zu können, hat der AP die Komponenten des IKS zu identifizieren und bezüglich ihrer Wirksamkeit mit wechselseitigen Beziehungen zu beurteilen. Er hat sich bei der Prüfung an der ko...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Anwendungsbereich der Regelung des § 91 Abs. 3 AktG beschränkt sich auf eine börsennotierte Gesellschaft (vgl. § 3 Abs. 2). Dies ist im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, eine ausdrückliche Verpflichtung flankierend zu bereits für kap.-marktorientierte bestehenden Berichts- und Prüfungspflichten zur Einrichtung der Systeme zu sch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) GoA zur Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einige Beiträge des Schrifttums zu GoA betreffen die geforderten Verhaltensweisen eines AP bei der Berufsausübung sowie den gesamten Prüfungsprozess von der Auftragsannahme bis zur Urteilsmitteilung (vgl. Schulze zur Wiesche (1963); Kicherer (1970); Leffson (1988), S. 101). Andere Schriften über GoA widmen sich Teilen des Prüfungsprozesses (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da die Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs maßgeblich den Umfang der möglichen Anschaffungsnebenkosten determiniert, soll zunächst der Frage nach den Begrenzungspunkten des Anschaffungsvorgangs nachgegangen werden. Als Beginn des Anschaffungsvorgangs sind sämtliche Tätigkeiten anzusehen, die auf die Beschaffung von Gegenständen gerichtet sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verhältnis zu anderen betriebswirtschaftlichen Kontrollsystemen

Rn. 176 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Neuregelung erwähnt ausdrücklich nur zwei der vier betriebswirtschaftlichen Kontrollsysteme, so dass sich die Frage stellt, ob künftig bei börsennotierten AG auch die Einrichtung eines internen Revisionssystems und CMS gefordert wird. Beide Systeme werden in Abs. 3 nicht ausdrücklich erwähnt. Rn. 177 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Interne ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 163 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflichten aus § 91 Abs. 3 AktG betreffen die Vorstandsmitglieder der AG in Gesamtverantwortung (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Aufgabe der Einrichtung eines wirksamen IKS und Risikomanagementsystems obliegt grds. dem gesamten Organ "Vorstand". Durch eine Ressortaufteilung kann die Zuständigkeit einem bestimmten Ressort (hier in aller...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff und Einordnung

Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das AktG enthält keine weitere Konkretisierung des Begriffs "Risikomanagementsystem"; auch die Gesetzesbegründung bietet – anders als beim IKS – keine weiteren Anhaltspunkte. Es besteht insofern Einigkeit, dass deswegen auf die allg. betriebswirtschaftlichen Begrifflichkeiten abzustellen ist (vgl. MünchKomm. AktG (2023), § 91, Rn. 112; Hüffe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 201 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 5 hat der AP bei der Durchführung einer AP die internationalen PS anzuwenden, die von der EU-KOM i. R.d. Komitologieverfahrens (vgl. hierzu Brinkmann/Spiess, KoR 2006, S. 395 (407f.); Klein/Klaas, WPg 2006, S. 885 (893f.)) angenommen worden sind. § 317 Abs. 5 verankert Art. 26 Abs. 1 Satz 1 der AP-R im deutschen Gesetz. Die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsumfang

Rn. 196 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 hat der AP als Systemprüfung darauf auszurichten, beurteilen zu können, ob der Vorstand des zu prüfenden UN durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu identifiziere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

Rn. 218 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 6 wird das BMJ im Einvernehmen mit dem BMWK im Wege einer Rechts-VO legitimiert, zusätzlich zu den nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen PS weitere AP-Anforderungen vorzuschreiben. Die mit dem BilMoG eingefügte Vorschrift geht auf Art. 26 Abs. 3 der AP-R zurück. Mit der Änderung durch die R 2014/56/EU findet sich diese L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungshandlungen zur Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken

Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch sog. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung (Risk Assessment Procedures) hat der AP alle im UN vorhandenen Risiken im JA und Lagebericht zu identifizieren und zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. 13, 28ff.). Er hat sich ein Verständnis über das zu prüfende UN und dessen Umfeld einschließlich des IKS (Aufbauprüfung) zu verschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nichtfinanzielle Berichterstattung

Rn. 113b Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem CSR-RUG wurde Abs. 2 Satz 4 in § 317 neu formuliert und Satz 5 gänzlich neu in das Gesetz aufgenommen. Regelungsinhalt der Gesetzesnovellierung war der Prüfungsumfang im Hinblick auf die Vorgaben gemäß den §§ 289b–e sowie den §§ 315bf., die bestimmte kap.-marktorientierte UN verpflichten, ihre Lageberichte und ggf. Konzernlageberich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Situation vor Inkrafttreten des KonTraG

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie darzustellen sein wird, handelt es sich um eine Konkretisierung der allg. Leitungspflicht des Vorstands, die sich sowohl auf strategische und operative Entscheidungen, aber auch auf grds. organisatorische Maßnahmen erstreckt. Aus den §§ 76 und 93 Abs. 1 AktG lassen sich allg. Leitungs- und Treuepflichten sowie Einzelpflichten ableiten, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Risikokommunikation und Dokumentation

Rn. 118 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Von zentraler Bedeutung für die Erfüllung der Vorschrift und somit das Funktionieren der Risikofrüherkennung ist das Risikoberichtswesen (vgl. AK "Finanzierungsrechnung" der SG, ZfbF-Sonderheft 46/2001, S. 1 (8, 160ff.); Fröhling (2000), S. 3), also die "Weiterleitung der wesentlichen Informationen an die Entscheidungsträger. Da die Risikovo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auftragsverarbeitung: Grund... / 5 Auftragsverarbeitung in der Cloud

Viele Fachleute warnen vor den Risiken der Clouds, die beim Vertragsabschluss zu berücksichtigen sind. Dazu gehören Kontrollverlust über die Daten, mangelnde Abgrenzung/Isolierung der verschiedenen Cloud-Nutzer, gefährdete Rückführung der Daten in das eigene System, sowie Datenmissbrauch. System- und Netzwerkausfälle sowie Nichtverfügbarkeit angemieteter Ressourcen und Servi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendbetreuer

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind > Arbeitnehmer. Die den Helfern am Ferienort gewährte freie Unterkunft und Verpflegung ist jedoch kein stpfl > Sachbezug, wenn eine der wesentlichen Aufgaben in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 5. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 12 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ein häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen, wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Täti...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 4 Rechtsgrundlagen zum betrieblich abwehrenden Brandschutz

Die Überwachung des Brandschutzes liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer und wird über das Baurecht umgesetzt. Dabei gilt der Grundsatz: Menschenleben geht vor Sachwertschutz. Durch die Brandschutzvorschriften im Bauordnungsrecht sollen in erster Linie Gefahren für Leib und Leben vermieden werden. Darüber hinaus muss der Unternehmer zahlreiche staatliche u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen. Fügt der Geschäftsführer dem Gesellschaftsvermögen durch schuldhaftes Verhalten Schaden zu, muss er diesen Schaden ersetzen. Die Haftung wird von der Gesellschafterversammlung per Beschluss geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich für die GmbH durc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 3 Anreize der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind daran interessiert, die Unfallkosten zu reduzieren. Das ist für sie aber nur in Kooperation mit den Mitgliedsbetrieben möglich. Dies äußerte sich in den letzten Jahren in einem teilweisen Strategiewandel der BGen: weg von der reinen Überwachung der Betriebe, hin zu deren Beratung. Darüber hinaus gibt es auch eine Rechtsgrundlage zur Schaffung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Eigenständig, ohne Rücksprache mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marktübersicht für Business... / 2.1 Dashboards & BI-Applikationen

Dashboards als aggregierte Visualisierungen Dashboards und BI-Applikationen dienen typischerweise einer einfachen kompakten und grafischen Darstellung von Informationen – häufig zur Nutzung im Browser oder auf mobilen Endgeräten. Dementsprechend wichtig sind Responsive Design und Unterstützung diverser Display-Typen. Moderne Software ist in der Lage individuelle und personali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.2 § 2a Abs. 2 AO

Rz. 23 Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieses Gesetzes gelten gem. § 2a Abs. 2 S. 1 AO auch für Daten, die die Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verarbeiten. Nach § 2 Abs. 2 S. 2 AO gelten diese Daten als im Rahmen eines Verfahrens in Steuersachen verarbeitet. Diese Regelungen richten sich an die Zollbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Beweisführung

Rz. 460 Es besteht keine Bindungswirkung der Arbeitsgerichte an die Feststellungen der Strafgerichte. Die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten.[1] Erst recht kommt es auf die Einschätzung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht an.[2] Allerdings kann ggf. ein Freispruch im Strafverfahren als Entlastung i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5.3 Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 219 Problematisch ist die Frage, ob rechtswidrig erlangte Informationen im Prozess verwertet werden dürfen. Ein Verwertungsverbot kann in Betracht kommen, wenn die Verwendung dieser Informationen einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 220 Ist eine Sachvortrags- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, beste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Onlinehandel: Steuerliche B... / 3.3 Worauf ist beim Onlinehandel über Amazon zu achten?

Amazon bietet durch FBA-Services ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen an, von denen die teilnehmenden Unternehmen profitieren können. Insbesondere die Entlastung der Onlinehändler hinsichtlich der komplexen Logistikanforderungen durch die Nutzung der internationalen Warenlager bieten Chancen – allerdings auch Risiken. Je nach Verkaufs- und Versandmodell gilt es die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ESG Operating Model: Ganzhe... / 2.2 Definition von klaren und ESG-spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der in der heutigen Zeit und mit der steigenden Bedeutung von ESG von entscheidender Relevanz ist, bezieht sich auf die klare Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer Organisation. Unternehmen, die eine nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraxis anstreben, setzen vermehrt auf spezialisierte Teams, um ihre ESG-B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Microsoft Fabric: Skalierba... / 3.2 Anwendungsbeispiel

Ein Produktionsunternehmen verwendet eine Vielzahl von Systemen zur Überwachung und Steuerung seiner Fertigungsprozesse. Diese Systeme erfassen Daten zu Produktionsauslastung, Maschinenleistung, Qualitätsmetriken und vielem mehr. Zusätzlich werden Daten aus externen Quellen wie Lieferanten- und Kundensystemen sowie IoT-Sensoren gesammelt. Früher erforderte die Integration di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenstände: Wie man als Un... / 3.7 Digitales Forderungsmanagement

Aufgabe eines stringenten betrieblichen Forderungsmanagements ist es, Forderungsausfälle zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, um die Liquidität des Unternehmens konsequent und dauerhaft zu sichern. Dies bedeutet, dass die eingeräumten Zahlungsziele laufend überwacht und offene Zahlungen registriert werden. Dazu gehören auch ein professionelles Mahnwesen und die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallverhütung / 2 Pflichten des Unternehmers

Für die Unfallverhütung und die Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden BG-Vorschriften ist in erster Linie der Unternehmer verantwortlich.[1] Die Berufsgenossenschaften haben die Unternehmer über die BG-Vorschriften zu unterrichten. Die Unternehmer haben die in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten über die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr