Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Auskunftspflicht

Rz. 2 Die Vorschrift setzt eine formell wirksame Pfändung durch Zustellung an den Drittschuldner (vgl. § 829 Abs. 3 ZPO; BGH, WM 2018, 863 = NJW-RR 2018, 637; AG Heilbronn, DGVZ 2021, 146; LG Frankfurt/Main, K&R 2011, 524 = ZUM-RD 2011, 492 = CR 2012, 132 = ITRB 2011, 257; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 448; BGH, NJW 1977, 1199 = BGHZ 68, 289 = Rpfleger 1977, 202 = DB 1977, 104...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Wirkungen der Überweisung an Zahlungs statt

Rz. 20 Das Vollstreckungsgericht erlässt den Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers, der dem Drittschuldner im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher gem. §§ 192 ff. ZPO zuzustellen ist (§§ 835 Abs. 3 Satz 1, 829 Abs. 3 ZPO). Rz. 21 Die Überweisung an Zahlungs statt darf nur zum Nennwert erfolgen (Abs. 1). Deshalb ist sie in den Fällen unzulässig, in denen die ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 835 Überweisung einer Geldforderung

Zusammenfassung Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG; BGBl I 2466) mit Wirkung zum 1.12.2021 modifiziert: Abs. 3 Satz 2 wurde geändert; Abs. 4 wurde aufgehoben, Abs. 5 wurde zu Abs. 4. 1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Norm regelt die Verwertung der gepfändeten Forderung z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Das Verfahren der Überweisung

Rz. 4 In der Regel ergeht auf Antrag des Gläubigers ein gemeinsamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger bestimmt die Durchsetzung der gepfändeten Forderung selbst. Fehlt ein Antrag, so darf das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG, §§ 828, 764 ZPO) keine Auswahl darüber treffen, welche Form der Überweisung zu wählen ist. Es ist vielm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Wirkungen der Überweisung zur Einziehung

Rz. 6 Die Überweisung zur Einziehung stellt die reguläre, weil in den meisten Fällen für den Gläubiger weniger risikoreiche, Form der Verwertung nach § 835 ZPO dar und ist daher im Zweifelsfall als die vom Gläubiger gewählte Form anzunehmen, zumal die Überweisung an Zahlungs statt gewöhnlich nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2019,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm regelt die Verwertung der gepfändeten Forderung zwecks Gläubigerbefriedigung dadurch, dass diesem ein Wahlrecht zusteht. Der Gläubiger erlangt durch die Pfändung der Forderung (§ 829 ZPO) lediglich ein Pfandrecht an der Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner. Die Überweisung einer nicht gepfändeten Forderung ist eine Verwertung ohne Verwertungsre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 35 Für die Pfändung und Überweisung ist eine Gerichtsgebühr in Höhe von insgesamt 22 EUR in Ansatz zu bringen (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszugs gelten als ein Verfahren, wenn sie denselben Anspruch und denselben Vollstreckungsgegenstand betreffen. Der Rechtsanwalt erhält für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 34 Vgl. auch § 829 Rz. 216 ff. Auch der Drittschuldner kann mit der Erinnerung geltend machen, der Überweisungsbeschluss sei zu Unrecht erlassen worden. Einwendungen gegen den Anspruch selbst (§ 767 ZPO) allerdings stehen nur dem Schuldner zu. Streitig ist, ob bei der Überweisung an Zahlungs statt der Schuldner Erinnerung einlegen kann. Nach einer Auffassung ist die Erin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist anzuwenden, soweit diese nicht nur der Sicherung dient (Hk-ZPO/Kemper, § 835 Rn. 3). Insbes. gilt sie, wenn Pfändung und Überweisung zeitgleich ergehen. Nicht anzuwenden ist die Regelung bei der Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und der Arrestpfändung (§ 930 ZPO), ebenso ggf. bei der Pfändung eines Pflichtteils (vgl. § 829 Rz. 146a ff.) Hier wird ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Leistungssperre (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 25 In Abs. 3 ist die bis zum 30.11.2021 geltende Frist von 4 Wochen auf einen Monat mit Wirkung zum 1.12.2021 geändert worden. Dies dient der Vereinheitlichung der Fristen im Zusammenhang mit der Pfändung von Konten und damit der Vereinfachung der Rechtsanwendung, zumal der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und für Guthaben auf einem P-Konto jeweils monatsbezogen erfo...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 2 II. Die Entscheidung

Ausländisches Insolvenzverfahren hindert die Überweisung nicht Das Verfahren ist nicht, soweit es hierauf ankommen sollte, nach § 352 Abs. 1 S. 1 InsO aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin in Liechtenstein unterbrochen, wobei in diesem Zusammenhang die Anerkennungsfähigkeit des liechtensteinischen Konkursverfahrens im Inland (vgl. § 34...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 3 Der Praxistipp

Der Gläubiger hat eine Antrags- und Kontrollfunktion Es ist der Gläubiger, der den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und/oder Überweisungsbeschlusses stellt. Schon hier obliegt es also dem Gläubiger, mit hinreichender Sorgfalt zu prüfen, ob alle Voraussetzungen einer wirksamen Pfändung und/oder Überweisung gegeben sind. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass der Gläubiger das ...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 1 Der Fall

Arrestbefehl als Grundlage des Pfändungsbeschlusses Der rechtsbeschwerdeführende Gläubiger begehrt den Erlass eines Überweisungsbeschlusses. Mit Arrestbefehl vom 13.6.2017 hat das LG wegen einer Geldforderung des Gläubigers in Höhe von 23.884,80 EUR nebst Zinsen einen dinglichen Arrest in das Vermögen der Schuldnerin angeordnet und in Vollziehung des Arrestes die Pfändung der...mehr

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte für von der Beklagten in Auftrag gegebene Parkettarbeiten eine Teilrechnung vom 30.5.2018 über 3.570,00 EUR und eine Schlussrechnung vom 14.6.2018 über weitere 3.911,45 EUR erteilt. Die Zahlung sollte innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Unter dem 4.7.2018 wies die Klägerin die Beklagte darauf hin, die Rechnungen seien noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 124 [Autor/Stand] Tateinheitliche Begehung kann zu bejahen sein im Verhältnis zwischen Sachhehlerei (§ 259 StGB) und Steuerhehlerei (z.B. Erwerb gestohlener Schmuggelware). Gemäß § 52 StGB bestimmt sich die Strafe bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln nach § 260 StGB, bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Verbrechen) nach § 260a StGB (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jah...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / D. Außergerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 21 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung sollte der Testamentsvollstrecker auch im Streitfall zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruches unternehmen. Das ist schon allein deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der...mehr

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§ 5 Muster / K. Muster: Einfache Engagementvereinbarung

Rz. 11 Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Engagement-Vereinbarung zwischen Herrn/Frau _________________________ (Künstler) – Partner I) – und _________________________ (Veranstalter) – Partner II) – (1) Partner I stellt unter Versicherung der ausreichenden Vollmacht für Partner II, die Band "_________________________" (nachfolge...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / I. Allgemein

Rz. 16 Das Verlangen nach Sicherheitsleistung muss sofort nach Abgabe des Gebots erfolgen, § 67 Abs. 1 ZVG. Das Gericht hat über die Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden, § 70 Abs. 1 ZVG. Die Sicherheit ist dann durch den Bieter sofort zu leisten, § 70 Abs. 2 ZVG. Rz. 17 Kann die Sicherheit nicht erbracht werden und weist das Gericht das Gebot zurück, kann der Bieter diese...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Sofortige Auszahlung

Rz. 59 Das Meistgebot nebst Zinsen, § 49 Abs. 1 ZVG, hat der Ersteher spätestens im Verteilungstermin an das Gericht (Gerichtszahlstelle) unbar zu zahlen. Erscheint der Empfangsberechtigte im Termin nicht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen und der auszuzahlende Betrag wird an den nicht erschienenen Berechtigten überwiesen. Kann die Auszahlung oder Überweisung nicht erfol...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / A. Anmeldung

Rz. 1 Wie bei der Erstellung des geringsten Gebots werden auch in der Erlösverteilung einige Ansprüche von Amts wegen berücksichtigt, andere nur auf Anmeldung. Von Amts wegen werden in den Teilungsplan die Ansprüche aufgenommen, die sich zzt. der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ergeben. Hierzu gehören auch die laufenden wiederkehrenden Leistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietkaution

Die Überweisung der Mietkautionszahlung an den Vermieter führt grds nicht zu Einnahmen bei den Einkünften aus VuV. Erst soweit der Vermieter die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehält, ist sie bei diesem als Einnahme zu behandeln. Korrespondierend hierzu müssen die damit finanzierten Aufwendungen bis zu dem Betrag der einbehaltenen Kaution als WK berücksichtigt we...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.1 Überweisung durch den Arbeitgeber

Während des Beschäftigungsverhältnisses werden die Beiträge zur freiwilligen Versicherung vom Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt an die Kasse abgeführt. Da die freiwillige Versicherung Teil der betrieblichen Altersversorgung ist, muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung durch Entgelte erfolgt, die aus dem der Versicherung zugrunde liegenden Beschäftigungsverhältnis st...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.12 Versicherungsrechtliche Abwicklung

Der Beschäftigte muss vor der Durchführung der Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgung eine Modellberechnung zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung anfordern. Mit der Modellberechnung erhält er vor Vertragsschluss die notwendigen Vertragsinformationen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Produkt- und Vertragsinformationen, Steuer- und Sozialabgabeninformatio...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 3.2.2.2 Anpassung des Beitrages

Um im Rahmen von Riester-Verträgen einen Anspruch auf die volle staatliche Förderung zu haben, ist es erforderlich, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Da Bezugsgröße für die Beitragszahlung jeweils das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres ist, muss der Versicherte jährlich zum Ende eines Jahres, den künftigen Beitrag neu ermitteln (4 % aus dem Vorjah...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.4 Jahresabrechnung

Nach Ablauf eines Jahres hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für jeden Versicherten, für den im abgelaufenen Jahr eine Pflichtversicherung bestand, für die Umlagen und Beitragsabrechnung zu übersenden. Die Jahresmeldung ist in Versicherungsabschnitten zu gliedern, die die Berechnung der Anwartschaften erlaubt. Die Zusatzversorgungskassen geben teilweise zur Vorbereitung de...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4 Eigenbeteiligung

Bei verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen ist neben der Finanzierung durch Umlagen und/oder (Zusatz-)Beiträgen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, satzungs- oder tarifrechtlich auch eine Eigenbeteiligung durch die Versicherten vorgesehen. Durch den Ergänzungstarifvertrag zum ATV vom 28.3.2015 wurde für den Bereich der Länder eine Eigenbeteiligung ab dem 1.7.2015 ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1)

Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. 2 eine freiwillige Beitragszahlung während des gesamten laufenden Kalend...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnahmen und bei Weiterleitung nicht als B...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Beratungshonorare

Das sog. Strafverteidigerprivileg als besonderer Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung hinsichtlich der Annahme von Honoraren ist in § 261 Abs. 1 S. 3 StGB n.F. und in § 261 Abs. 6 S. 2 StGB n.F. enthalten und betrifft nur Geldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 StGB n.F., also das "Verschaffen" oder "Verwahren" bzw. "Verwenden" des aus einer recht...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Natürliche Handlungseinheit

Verwahrt ein Geldwäschetäter bei mehreren Gelegenheiten – z.B. mehreren Eingängen von unrechtmäßigen Steuererstattungen auf dem Buchgeldkonto aus diversen Steuerhinterziehungen – geldwäschetaugliche Gegenstände, so ist grundsätzlich Tatmehrheit gegeben. Dies dürfte auch dann gelten, wenn beispielsweise durch die erste Steuerhinterziehung als Vortat bereits eine Totalkontamin...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Beendigung der Geldwäschetat

Für die in Teil I aufgeworfene Frage, ob neben der steuerlichen Selbstanzeige nach § 371 AO zukünftig zusätzlich eine Selbstanzeige nach § 261 Abs. 8 StGB n.F. eingereicht werden sollte bzw. ob die steuerliche Nachmeldung – auch für Altzeiträume – ein geldwäsche-rechtliches Risiko beinhaltet, sollte auch die Verjährung der Geldwäschestrafbarkeit geprüft, also ob und wann die...mehr

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Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Kommentar Ab 2022 ist die Sachbezugs-Freigrenze auf 50 EUR erhöht worden. Gleichzeitig gelten aber seit Jahresbeginn verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung von Gutscheinen und Geldkarten. Die Verwaltung hat im März mit geändertem Anwendungserlass zu den Neuerungen Stellung genommen. Bereits seit 2020 gibt es gesetzliche Einschränkungen für Gutscheine, Geldkarten und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gegenstand der Steuerbefreiung, begünstigte Unternehmer

Rz. 12 Mit diesem Begriff dürften in erster Linie die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs, aber auch der Barzahlungsverkehr gemeint sein. Eine Überweisung i. S. v. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat im Februar entschieden, das Projekt Änderungen an IFRIC 14 — Verfügbarkeit einer Rückerstattung einzustellen, nachdem er Rückmeldungen erhalten hatte, dass die Vorteile einer Fortsetzung der Änderung begrenzt wären. Der IASB prüfte dann, ob er einen stärker prinzipienbasierten Ansatz als derzeit in IFRIC 14 entwickeln könnte, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Von der endgültigen Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die aufschiebenden Einreden der §§ 2014 und 2015 BGB zu unterscheiden. Die Erhebung der sog. Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) und der Einrede des Aufgebotsverfahrens (§ 2015 BGB) bewirken, dass in das Urteil der Vorbehalt (§ 305 Abs. 1 ZPO) der beschränkten Erbenhaftung aufgenommen wird (vgl. Damrau/Tank/Gott...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltendmachung der Einreden

Rz. 3 Der Erbe (oder die "Amtspersonen", s. o. Rn. 1) kann verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der in den §§ 2014, 2015 BGB bestimmten Fristen beschränkt wird. Die Geltendmachung geschieht durch die Erhebung der Klage nach § 785 ZPO (vgl. Rn. 5 ff.). Mit der Klage kann die vorläufige Beschränkung der Vollstreckung auf Arrestmaßnahmen (vgl. §§ 930-932 ZPO) e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Kommt es entgegen Satz 1 zu einer Veräußerung (Verwertung) oder Überweisung, dann kann der Nacherbe die Widerspruchsklage erheben (Satz 2) und (wahlweise) die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen (BeckOK/ZPO-Preuß, § 773 Rn. 5). Mehrere Nacherben sind keine notwendigen Streitgenossen (BGH, NJW 1993, 1582). Gläubiger ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Freiwillige Leistungen des Schuldners

Rz. 5 Bevor der Gerichtsvollzieher Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ergreift, hat er den Schuldner grundsätzlich aufzufordern, die Hauptschuld nebst Zinsen und Kosten einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung freiwillig zu begleichen (§ 59 Abs. 2 GVGA). Trifft er den Schuldner nicht an, wohl aber einen erwachsenen Angehörigen, hat er die gleiche Aufforderung an dies...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll eine Zwangsvollstreckung verhindern, die wegen § 2115 BGB nur zu einem bedingten Erwerb führen könnte, weil sie dem Nacherben gegenüber – wenn sie dessen Recht vereiteln oder beeinträchtigen würde (§ 2115 BGB) – unwirksam wäre (BGHZ 110, 176). Sie gilt für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, jedoch nur wegen Geldforderungen. Die relative Unwi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Widerspruchsklage des Dritten im Falle der Verletzung des Satzes 1

Rz. 5 Der Dritte kann darüber hinaus nach Satz 2 das Veräußerungsverbot mit der Widerspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen; zwischen dieser Möglichkeit und der Einlegung der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO hat er die Wahl (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 772 Rn. 22). In der Praxis wird die Vollstreckungserinnerung sich als der "bessere Weg" darstellen, da ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Verschaffen

Nach dieser Handlungsalternative gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB n.F. erfüllt derjenige den Geldwäschetatbestand, wer sich oder einem Dritten mit Einverständnis des Vortäters einen aus einer Vortat herrührenden Gegenstand verschafft, wobei sodann der Geldwäschetäter oder Dritte unter Ausschluss des Vortäters über den Gegenstand verfügen kann. Das Verschaffen bezeichnet die Hers...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / c) Verschleiern

Zusätzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit der "Selbstgeldwäsche" ist, dass der Vortäter die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes verschleiert in den Verkehr bringt. Unter Verschleierung ist jedes zielgerichtete irreführende und manipulative Verhalten zu verstehen, durch das die Ermittlung der wahren Herkunft eines Gegenstandes oder der eine Einziehung für die Strafve...mehr