Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.7 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Als so genannter echter Zuschuss ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe zudem nicht umsatzsteuerbar. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärun...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeit...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 30. Juni 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterne...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 1. März 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterneh...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unte...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Dezember 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert beziehungsweise nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.7 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 27. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unternehmen, die zwar vor dem 30. Septemb...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 6 Kein Vorsteuerabzug bei Not- bzw. Ersatzbeleg

Wird vom Unternehmer ein Not- bzw. Ersatzbeleg ausgestellt, weil z. B. eine Rechnung verloren gegangen ist oder es wird kein Beleg ausgestellt (z. B. Parkuhr, Münzkopierer), entfällt für diese Buchung der Vorsteuerabzug. Denn Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer eine Rechnung besitzt, in der die Vorsteuer offen ausgewiesen ist.[1] Bei einem Not- bzw...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1.1 Überraschende Klauseln

Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihnen zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). In der Folge bleibt der Vertrag ohne die überraschende Klausel bestehen, an deren Stelle das dispositive Gesetzesrecht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.1 Personenbezogene Daten

Rz. 29 Seit dem 25.5.2018[1] stellt § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO anstelle des bisher geregelten Begriffs der "Verhältnisse" auf die "personenbezogenen Daten" eines anderen ab. Damit ändert sich nicht der Schutzgehalt der Norm, sondern allein die Begrifflichkeit. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.[2] Der Begriff wurde an das europäische Datenschutzrecht angepas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.4 Personenbezogene Daten von Gesellschaften/Gemeinschaften

Rz. 32 Die personenbezogenen Daten von Gesellschaften (Gemeinschaften) dürfen denjenigen gegenüber offenbart werden, die sie vertreten. Das gilt für Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein praktisches Bedürfnis für eine Offenbarung kann sich etwa bei einem Wechsel in der Person des Vertreters ergeben. Besteht das Steuerrechtsverhältnis gegenüber der Gesellschaft, gilt das S...mehr

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Strompreisbremse / 3 Ausgestaltung und Ziele der sog. Strompreisbremse (§§ 3 ff. EWPBG)

Ziel der Strompreisbremse ist es, den Strompreis für Letztverbraucher, d. h. private Verbraucher und kleine Unternehmen, aber auch Industrieunternehmen, zu begrenzen. Umgesetzt wird die Preisdeckelung durch die Gewährung einer Entlastung in der Jahresabrechnung der Letztverbraucher (oftmals als "Entlastungsbetrag Strom" bezeichnet). Dabei hat das jeweilige Energieversorgungsu...mehr

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Strompreisbremse / 3.1 Zahlungen des Bundes an Energieversorgungsunternehmen (EVU)

Das EVU als Lieferant, das zu Entlastungen nach den §§ 3 ff. EWPBG verpflichtet ist, hat in Höhe der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Entlastungen, soweit diese an Letztverbraucher bzw. Kunden gewährt wurden, einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Erstattungsanspruch tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers bzw. des Kunden. Wi...mehr

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Strompreisbremse / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der Strompreisbremse

Unternehmer Meyer handelt mit Computern und Computerzubehör. Für sein Ladenlokal bzw. Geschäftssitz hat er von seinem Energieversorgungsunternehmen am 15.4.2023 die Jahresabrechnung 2022/23 über den Stromverbrauch für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 (12 Monate) mit folgenden Daten erhalten:mehr

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Strompreisbremse / 4 Buchhalterische Erfassung beim Letztverbraucher

Der Leistungsaustausch findet nur zwischen Stromversorger und Letztverbraucher bzw. Kunde statt. Daher enthält die Zahlungsanforderung eines EVU an die Bundesregierung (KfW) keine Umsatzsteuer. Wichtig Beim Letztverbraucher bzw. Kunde als Begünstigtem handelt es sich um einen Zuschuss, der gem. dem Saldierungsverbot in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mit Aufwendungen verrechnet...mehr

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Strompreisbremse / 3.2 Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen und Letztverbraucher

Bei der Entlastung durch den Bund handelt es sich umsatzsteuerlich um ein Entgelt von dritter Seite (vgl. Abschnitt 14.10. Abs. 1 UStAE). Das EVU schuldet damit weiterhin aus der gesamten Gas- und Wärmelieferungen die Umsatzsteuer. Spiegelbildlich kann der Letztverbraucher bzw. Kunde als Leistungsempfänger (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen) den Vorsteuerabzug für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.1 Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung

Rz. 135 Die USt-Voranmeldung und die Jahreserklärung haben als Steueranmeldungen nach § 168 AO die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Werden diese Steueranmeldungen durch eine USt-Sonderprüfung überprüft, ist die weitere Behandlung problematisch. Die USt-Sonderprüfungen sind echte Außenprüfungen, sodass an sich der Vorbehalt der Nachprüfung aufz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.2 Lohnsteueranmeldungen

Rz. 139 Im Gegensatz zur USt-Voranmeldung ist die LSt-Anmeldung keine Festsetzung einer Vorauszahlung, sondern einer endgültigen Zahlung. § 164 Abs. 1 S. 2 AO, der eine Aufhebung des Vorbehalts verhindern würde, ist daher mangels Vorauszahlungscharakters der Abführung der LSt nicht anwendbar. Wenn die LSt-Anmeldung daher durch eine LSt-Außenprüfung überprüft wird, ist der Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 101 Die Finanzbehörde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Steuerfall erneut aufzugreifen. Sie kann stattdessen den Ablauf der Festsetzungsfrist abwarten, mit dem der Vorbehalt kraft Gesetzes entfällt.[1] Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO der Vorbehalt. Das gilt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 164 Abs. 4 S. 1 AO auch für...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 6.1 Eigenleistungen des Vermieters

Sofern der Vermieter Eigenleistungen übernimmt, kann er diese nach dem Gedanken des § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV ebenfalls ansetzen. Nach dieser Vorschrift dürfen Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers mit dem Betrag veranschlagt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte. Die Umsatzsteuer des Dritten ...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.2 Umlagefähigkeit des Solarstroms nach BetrKV

Hinweis Keine tatsächlich anfallenden Kosten, keine Abrechnung nach BetrKV Eine Abrechnung der Heiz- und Wärmeenergie nach der Heizkostenverordnung scheidet bei einer Wärmepumpe kombiniert mit Photovoltaikanlage schon deshalb aus, weil der Vermieter nur ihm konkret entstehende Kosten abrechnen darf, bei der Erzeugung von Solarstrom aber gerade keine solchen Kosten entstehen. ...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 3.2.1 Modernisierungsankündigung der Außendämmung

Musterschreiben: Modernisierung, Ankündigung (Außendämmung) Mietverhältnis Blumenstr. 1, 80000 München Modernisierungsankündigung g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH vom 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH vom 29.06.1982, V...mehr

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Umsatzsteuer, unberechtigte... / 3 Lieferung: Wann ein unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer vorliegt

Weist der Unternehmer die Umsatzsteuer unzutreffend aus, kann er seine Rechnung problemlos berichtigen. Anders ist es, wenn er die Umsatzsteuer unberechtigt in seiner Rechnung ausweist. Er schuldet dann den unberechtigt ausgewiesenen Betrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG. Er weist die Umsatzsteuer unberechtigt aus, wenn er eine Lieferung abrechnet, die nicht stattgefunden hat. Das ...mehr

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Umsatzsteuer, unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Rechnung an die falsche Person Unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer Zinsen für Nachforderung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Umsatzsteuer, unberechtigte... / 4 Steuerschuldner

Steuerschuldner einer nach § 14c Abs. 2 UStG unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer ist der Aussteller der Rechnung.[1] Im Rahmen einer Organschaft schuldet der Organträger die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer. Achtung Die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer muss ans Finanzamt gezahlt werden Die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer wird bei Rechnungsausstellung auch da...mehr

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Umsatzsteuer, unberechtigte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Rechnung auf den falschen Rechnungsempfänger ausgestellt

Herr Huber ist Kunde des Autohändlers Braun und erscheint mit seinem Sohn im Autohaus. Der Sohn von Herrn Huber möchte sein erstes Auto kaufen. Der Vater, ein guter Kunde des Autohändlers Braun, handelt für seinen Sohn einen höheren Rabatt aus. Als der Sohn beim Autohändler erscheint, um sein Auto abzuholen, stellt er fest, dass die Rechnung auf den Namen seines Vaters ausge...mehr

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Umsatzsteuer, unberechtigte... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rechnung an die falsche Person Unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer Zinsen für Nachforderungmehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Umsatzsteuer

Rz. 1043 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XXII. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tz. 362 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Bundeszentralamt für Steuern kann Verbänden/Vereinen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilen (s. § 27a Abs. 1 UStG, Anhang 5). Der Antrag ist schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der der Verband/Verein umsatzsteuerlich geführt wird, an das Bundeszentr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 19. Ausgefüllte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2020

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Umsatzsteuer, unberechtigte... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XX. Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 25d UStG)

Tz. 359 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine haften: für die Steuer aus einem vorangegangenen Umsatz, die nicht entrichtet wurde, soweit diese in einer Rechnung nach § 14 UStG (Anhang 5) ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnung entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außer Stande gesehen hat, diese zu entrichten, de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umsatzsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Tz. 278 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen sind zu berichtigen, wenn nicht alle Angaben die in §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) gefordert werden in ihr enthalten sind oder die Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6). Auch ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann unter Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG (Anhang 5) beric...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Tausch oder tauschähnliche Umsätze

Tz. 30 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Tausch liegt nach § 3 Nr. 12 Satz 1 UStG (Anhang 5) vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Gegenlieferung besteht. Von einem tauschähnlichen Umsatz geht der Gesetzgeber aus, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Ist der Wert der gegenseitigen Lieferungen oder sonstigen L...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Beispielfall

Tz. 317 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das folgende Beispiel soll eine Steuer- und Vorsteuerberechnung bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportverein für den Monat März 2020 verdeutlichen. Beispiel: Der Verein hat folgende Entgelte aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im Monat März 2020 vereinnahmt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Besteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten

Tz. 199a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Umsatzsteuer sind zwei unterschiedliche Tatbestände zu unterscheiden. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (dem Regelfall) richtet sich die Entstehung der Umsatzsteuer nach dem Ausführen des Umsatzes (d. h. der Lieferung oder der sonstigen Leistung). Hierzu im Gegensatz steht die B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11.2 Erwerbsschwelle

Tz. 67 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Weitere Voraussetzung für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für den nichtunternehmerischen Bereich ist, dass die sogenannte Erwerbsschwelle überschritten wird (s. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Die Erwerbsschwelle ist nur dann überschritten, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übersicht Steuersätze

Tz. 209 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass häufig die fehlerhafte Äußerung fällt, als steuerbegünstigte Körperschaft sei man von der Umsatzsteuer befreit. Steuerbegünstigte Körperschaften sind von den Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie von der Grundsteuer befreit, hingegen nicht von der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr