Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb betreff...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach § 13c UStG

Tz. 251 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 13c UStG (Anhang 5) dient der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmer häufig finanziell nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten, weil der Abtretungsempfänger (Inhaber der Forderung) diese Forderung eingezogen hat und der leistende Unternehmer keine Liquidität...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XVI. Aufzeichnungspflichten

Tz. 328 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine müssen zur Feststellung der Höhe der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnung führen (s. § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Diese Pflichten zur Aufzeichnung sind erforderlich, damit zutreffende Feststellungen der einzelnen Besteuerungsgrundlagen getroffen werden können, die für die Abgabe von Umsatzste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen (s. § 3 Abs. 1 UStG, Anhang 5) und sonstige Leistungen (s. § 3 Abs. 9 UStG, Anhang 5), die ein Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) im Rahmen seines Unternehmens (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) gegen Entgelt im Leistungsaustausch (s. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) ausführt. S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.16 Personalgestellung durch geistliche Vereinigungen (§ 4 Nr. 27 UStG)

Tz. 172 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern, gleich welcher Konfession, für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke wird nach dieser gesetzlichen Vorschrift von der Umsatzsteuer befreit. Tz. 173 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Beurteilung, ob die Gestellung für steuerbegün...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind (s. § 13 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 32 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Mitgliederbeiträge werden aufgrund der Satzung erhoben und sind dem außerunternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins zuzuordnen (s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStAE mit weiteren Nachweisen und s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). Vereine sind mit der Wahrnehmung ihrer ideellen, steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Steuersätze

1. Übersicht Steuersätze Tz. 209 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass häufig die fehlerhafte Äußerung fällt, als steuerbegünstigte Körperschaft sei man von der Umsatzsteuer befreit. Steuerbegünstigte Körperschaften sind von den Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie von der Grundsteuer befreit,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIX. Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer

1. Grundsätze Tz. 347 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit 01.01.1980 sind die Kleinunternehmer in das sogenannte Mehrwertsteuersystem einbezogen worden. Die Kleinunternehmer unterliegen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich dem Mehrwertsteuerprinzip. Getätigte Umsätze sind den Steuersätzen von z. Zt. 7 % bzw. 19 % zu unterwerfen. Kleinunternehmer können Rechnungen mit offenem Steuera...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage bei der Wertabgabenbesteuerung

3.1 Entnahme (Wertabgabe) von Gegenständen aus dem Unternehmensvermögen nach § 3 Abs. 1b UStG Tz. 183 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei derartigen Wertabgaben gilt als Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels Einkaufspreis die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (Entnahmez...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuergegenstand

1. Steuerbare Umsätze Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrele...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XV. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

1. Allgemeines Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 298 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vorsteuerbeträge sind immer dann nicht abziehbar, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen von anderen Unternehmern für den außerunternehmerischen Bereich (ideellen Bereich) eines Vereins bewirkt werden. D.h., die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1–5 UStG (Anhang 5) sind dann für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen des außerunternehmerischen (unternehmensfremden) Bereichs

Tz. 31 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Umsatzbesteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften sind drei Gruppen von Leistungen gegenüber den Mitgliedern zu unterscheiden: echte Mitgliederbeiträge, die kraft Satzung zur Erfüllung des Gemeinschaftszweckes des Vereins erhoben werden (Leistungen des außerunternehmerischen Bereichs an das Mitglied). Umsatzsteuer fällt nicht an...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rechnungen über Kleinbeträge

Tz. 306 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Sonderregelung gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Die Umsatzsteuer braucht hier nicht gesondert ausgewiesen werden (s. § 33 UStDV, Anhang 6). Es genügt, wenn die Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthält: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Leistungen gegen Zahlung eines Sonderentgelts

Tz. 40 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vereinnahmen Vereine neben dem Mitgliedsbeitrag von ihren Mitgliedern zusätzlichen Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, handelt es sich um steuerbare Leistungen, die auch steuerpflichtig sind, soweit nicht ein Befreiungstatbestand des § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Beispiel 1: Ein Tennisverein erhebt von seinen aktiven Mitglieder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.2 Gesellige Veranstaltungen

Tz. 232 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gesellige Zusammenkünfte (Veranstaltungen) sind eine steuerliche unschädliche Betätigung (s. § 58 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass derartige Veranstaltungen zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit der jeweiligen Körperschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Einnahmen (Entgelte) aus geselligen Veranstaltungen sind ab di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Selbständigkeit

Tz. 9a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird (s. Abschn. 2.2 Abs. 1 UStAE). Regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) von Großvereinen sind neben dem Hauptverein selbständige Unternehmer, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG)

Tz. 75 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Grundstücksteilen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Eine Steuerbefreiung schließen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXI. Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG)

Tz. 360 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine handeln ordnungswidrig, wenn sie in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5) zu einem in § 18 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 UStG (Anhang 5) genannten Fälligkeitszeitpunkt Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig entrichten. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 EUR geahndet w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.3 Einzelfälle zur Vermietung

Tz. 89 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden anlässlich eines Fußballspiels aus einem Bierautomaten Getränke verkauft, liegt eine sonstige Leistung in Form eines Duldens vor. Die Duldung des Getränkeverkaufs beruht auf einem Gestattungsvertrag. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift nicht ein. Dieser umsatzsteuerlich relevante Vorgang ist dem steuerschädlichen/-pflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 17. Einfuhrumsatzsteuer

Tz. 316 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG (Anhang 5) kann der Unternehmer die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wie Vorsteuerbeträge von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Unternehmer Gegenstände, die für sein Unternehmen gedacht sind, in das Inland oder in die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.3 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Tz. 56 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfasst werden die Vorgänge der Überführung von Gegenständen aus dem unternehmerischen Vereinsbereich in den außer-(nicht-)unternehmerischen Vereinsbereich (s. § 3 Abs. 1b UStG, Anhang 5). Voraussetzung ist aber, dass der Gegenstand zum Unternehmen gehört. Diese Zuordnungskriterien richten sich nicht nach den Merkmalen des Ertragsteuerrechts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Entnahme (Wertabgabe) von Gegenständen aus dem Unternehmensvermögen nach § 3 Abs. 1b UStG

Tz. 183 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei derartigen Wertabgaben gilt als Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels Einkaufspreis die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (Entnahmezeitpunkt und Zeitpunkt der unentgeltlichen Zuwendung eines Gegenstandes), § 10 Abs. 4 Nr. 1 U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 253 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (s. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Eine Verpflichtung (d. h. nicht nur eine Berechtigung) zur Ausstellung einer Rechnung mit allen notwendige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Fahrausweise als Rechnung

Tz. 267 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gem. § 34 UStDV (Anhang 6) gelten Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, dann als Rechnungen i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5), wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 UStDV (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Durchlaufende Posten

Tz. 197 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zum Entgelt gehören nicht die durchlaufenden Posten. Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Verband/Verein als Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (s. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG, Anhang 5). Als durchlaufende Posten können bei einem Verein in Betracht kommen: vermittelte Eintrittskarten zu Fußballsp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Tz. 216 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Anhang 5) i.V. mit der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5) kann der ermäßigte Steuersatz von 7 % auch für Leistungen im Rahmen eines (steuerschädlichen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) oder bei Vereinen, die die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nicht erfülle...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 326 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG (Anhang 5) müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein: Ein vom Verein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut muss ihm dauernd oder längerfristig dienen. Die auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge müssen mehr als 1 000 EUR betragen (s. § 44 Abs. 1 UStDV, Anhang 6). I...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Tz. 309 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten ist möglich. S. "Vorsteuerbeträge".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Vorsteuerabzug

1. Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuertatbestände

1. Allgemeines Tz. 23 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen (s. § 3 Abs. 1 UStG, Anhang 5) und sonstige Leistungen (s. § 3 Abs. 9 UStG, Anhang 5), die ein Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) im Rahmen seines Unternehmens (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) gegen Entgelt im Leistungsaustausch (s. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abziehbare Vorsteuerbeträge

2.1 Abzugsberechtigung Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.18 Die Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG)

Tz. 175a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wird auf die Ausführungen unter Rz. 22d–22j verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1 Einzelfälle zum ermäßigten Steuersatz

3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11 Vorträge, Kurse, Sportunterricht (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG)

2.11.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Tz. 311 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten ist zu 100 % vorzunehmen. Der 100 %ige Abzug kann auch in den Fällen erfolgen, soweit Steuerbescheide, die die Vergangenheit betreffen, noch geändert werden können (z. B. Steuerbescheide, die unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" stehen, s. § 164 AO, Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Die Steuerbefreiungen im Einzelnen

2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze s...mehr