Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.2 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG

Werden schlüsselfertige Häuser bzw. Eigentumswohnungen verkauft, unterliegen diese Umsätze voll der Grunderwerbsteuer (s. u.). Die Umsätze sind dann von der Umsatzsteuer befreit.[1] Bei Verkäufen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen kann auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden.[2] Der Verzicht ist im Notarvertrag über den Grundstücksverkauf zu erklären....mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.1 Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim Leasing-Nehmer

Veräußert ein Unternehmer beispielsweise Gegenstände seines betrieblichen Anlagevermögens an einen anderen Unternehmer und least diese wieder zurück, liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum weiterhin beim Veräußerer (= Leasing-Nehmer) der Anlagegegenstände verbleibt.[1] Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesem Fall ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbaren Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 1 S. ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.1 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. § 13b UStG

Unter bestimmten Umständen schuldet bei Bauleistungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.[1] Dies gilt insbesondere bei Leistungsbezug von einem nicht inländischen Unternehmer.[2] Aber auch beim Einkauf von Bauleistungen von inländischen Unternehmern kann die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Das ist dann der Fall, wenn Leistungsempfänger und Leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.6 Unentgeltliche Wertabgaben

Werden Bauleistungen entnommen oder an Gesellschafter, Anteilseigner, nahestehende Personen oder innerhalb des Konzerns erbracht, ist auf die umsatzsteuerliche Erfassung – zusätzlich zur einkommensteuerlichen Erfassung – zu achten. Hier sind die unentgeltliche Wertabgabe[1] Mindestbemessungsgrundlage[2] ggf. Vorsteuerberichtigung[3] ggf. Grunderwerbsteuerpflicht zu prüfen. Praxis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 4 Nebenkosten, die in der Service-Pauschale von 15 % enthalten sind

Gem. Abschn. 12.16 Abs. 12 UStAE dürfen in der Rechnung die nachfolgend aufgeführten 19 %igen Leistungen in einer Summe als Sammelposten unter der Bezeichnung "Service-Pauschale" oder "Business-Package" ausgewiesen werden: das Frühstück, das Nutzen von Kommunikationsnetzen, das Reinigen und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice, der Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unter...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.3 Vorsteuern von Subunternehmen

Auf den ersten Blick erscheint der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern als unproblematisch. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ordnungsmäßige Eingangsrechnungen vorhanden sind.[1] Es kommt bei Bauleistungen die Bauabzugssteuer und ggf. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum Tragen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.5 Arbeitsgemeinschaften

Vereinbaren mehrere Unternehmen eine Kooperation mit dem Zweck ein Gewerk gemeinsam zu erstellen, bilden sie eine Arbeitsgemeinschaft. Umsatzsteuerpflichtig sind dann auch die Umsätze der Arbeitsgemeinschaft. Wie Abrechnungen der einzelnen Unternehmer mit der Arbeitsgemeinschaft umsatzsteuerlich zu behandeln sind, richtet sich nach Abschn. 1.6 Abs. 8 und 2.1 Abs. 4 UStAE. Übe...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.2 Wirtschaftsjahr

In der Branche existieren häufig Außenlager z. B. von Baustoffen. Hier gestaltet sich die Inventur im Winter bei Schnee schwierig. Liegt ein sachlich nachvollziehbarer Grund vor (z. B. Inventur, Abschlüsse der Geschäftsfreunde), kann bei buchführenden Betrieben auch ein vom Kalenderjahr abweichender Bilanzstichtag gewählt werden.[1] Sofern hierfür von einem kalenderjahrgleic...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verluste

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste zwingend zu bilden.[1] Rückstellungen für drohende Verluste sind im Steuerrecht nicht zulässig.[2] Steht jedoch fest, dass ein Gewerk mit Verlust abgeschlossen wird, sind die bislang angefallenen und zu aktivierenden Herstellungskosten mit dem entsprechenden niedrigeren Teilwert anzusetzen.[3] Praxis-Beispiel Auftrag ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.1 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kommt handelsrechtlich regelmäßig die Buchführungspflicht[1] zum Tragen, da die entsprechenden Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen sein werden.[2] Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jahresüberschuss unter 80.000 EUR (voherige ...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Wie Sale-and-lease-back-Geschäfte umsatzsteuerlich zu behandeln sind, hängt entscheidend von den vertraglichen Vereinbarungen ab, vor allem ist maßgebend, ob das wirtschaftliche Eigentum dort bleibt, wo es vorher war, oder ob es wechselt.[1] Insofern gelten die obigen Ausführungen zur ertragsteuerlichen Behandlung im Wesentlichen auch für umsatzsteuerliche Fragen. Zentrale B...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.4 Vertragsstrafen

Müssen Vertragsstrafen bezahlt werden, so mindern diese zwar das Betriebsergebnis, aber nicht das umsatzsteuerliche Entgelt.[1] D. h. der Bauunternehmer muss den vereinbarten Erlös in voller Höhe ohne Kürzung um die Vertragsstrafe versteuern. Prüfungsansatz Bei einer Prüfung wird untersucht, ob die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage durch eine Vertragsstrafe gemindert wurde.mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 5 Reisenebenkosten bei Auslandsreisen

Aufwendungen, die konkret mit der Geschäftsreise ins Ausland zusammenhängen, kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, bei Flugreisen also auch die Kosten, die der Unternehmer für Übergepäck zahlen muss, übliche Trinkgelder (hierüber ist ggf. ein Eigenbeleg zu ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sonderfragen zum Brexit und die Zusammenfassende Meldung

Rz. 99 MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 160 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG sanktioniert die fehlende, verspätete oder unrichtige Angabe sowie die fehlende oder verspätete Berichtigung einer ZM. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG der Nr. 1 und 2 und 4 bis 7 kann nach dem Abs. 3 dieser Vorschrift mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Der Tatbestand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Lieferung i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 80 Gemäß § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sind in der ZM auch Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG anzugeben. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 1 UStG, bei denen die Steuer für eine Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet wird. Hierbei hat der "mittlere" Unternehmer in diesem Dreiecksgeschäft die ZM be...mehr

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Werkzeuge, Abschreibung / 3 Werkzeuge von geringem Wert sind als Betriebsausgaben zu buchen

Werkzeuge mit einem Wert von netto bis 250 EUR, die selbstständig nutzungsfähig sind, müssen zwingend in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht werden. Wann ein Werkzeug selbstständig nutzungsfähig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Ein Wirtschaftsgut ist dann selbstständig nutzungsfähig, wenn es ohne weitere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der meldepflichtige Personenkreis

Rz. 133 ZM müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst alle Unternehmer abgeben, die während eines Meldezeitraums (Rz. 102ff.) steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt haben. Gleiches gilt für Unternehmer, die Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG ausgeführt haben, und solche sonstigen Leistungen, für die der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Zeitpunkt der Erfassung (§ 18a Abs. 8 UStG)

Rz. 144 Von besonderer Bedeutung für einen effektiven Informationsabgleich innerhalb der Staaten der EU ist die zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zu einer konkreten ZM. Ein zutreffender Abgleich solcher Leistungen über die Grenzen verschiedener Mitgliedstaaten hinweg ist nur möglich, wenn diese Daten nach einheitlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG)

Rz. 70 Unternehmer müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG in ihrer ZM auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen von Gegenständen melden; der Inhalt der Meldung ergibt sich hier aus § 18a Abs. 7 Nr. 2 UStG. Der Begriff des einer Lieferung gleichgestellten Verbringens ist allerdings durch § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG nicht unmittelbar definiert, die Vorschrift v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 5 E-Rechnung als Katalysator

Wenn die E-Rechnung kommt, benötigen Unternehmen i. d. R. eine Software, um im ersten Schritt E-Rechnungen verarbeiten zu können. Idealerweise kann diese Software auch direkt E-Rechnungen erstellen. Zudem müssen Prozessschritte, wie Rechnungsfreigabe, Zahlung, Übermittlung an den Steuerberater etc., digitalisiert werden. Die E-Rechnung wird so unweigerlich zum Katalysator de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Länderanhang Bulgarien

Literatur Ernst & Young, Worldwide VAT, GST and Sales Tax Guide 2022 und 2023. Krastanov, Inoffizielle Übersetzung des Mehrwertsteuergesetzes, IBFD 2017. Internetauftritt der bulgarischen Finanzbehörden: https://www.minfin.bg/en/790. 1 Einführung Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bulgarien gehört seit dem 01.01.2007 zur Europäischen Union. Das bulgarische Mehrwertsteuergesetz basie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Verwendung der USt-IdNr.: Konkrete Benennung erforderlich!

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Häufig besteht Unklarheit darüber, was es heißt, dass eine USt-IdNr. gegenüber einem Lieferer "verwendet" (oder in einer Rechnung "angegeben") wird; Sachverhaltschilderungen wie die folgende sind an der Tagesordnung (vgl. Weimann, UStB 2006, 234): Sachverhalt: „... Wir sind ein schweizerisches Unternehmen (Stammsitz) mit Niederlassungen in Deut...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Verordnung über die Mehrwertsteuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anlässlich der Volksabstimmung vom 28.11.1993 haben Volk und Stände der Ablösung der WUST durch eine moderne, weitgehend eurokompatible Mehrwertsteuer zugestimmt. In der Folge verabschiedete der Bundesrat am 22.06.1994 die Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTV) und setzte diese per 01.01.1995 in Kraft. Bei der MWSTV handelte es sich um ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Totalrevision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In seinem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. In der Folge hat er das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Reform der Mehrwertsteuer beauftragt. Mit der Reform wurden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Vereinfachung des Syste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In seiner parlamentarischen Initiative vom 17.12.1993 verlangte Nationalrat Dettling, dass der ordentliche Gesetzgeber baldmöglichst seinen verfassungsmäßigen Auftrag erfülle und ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer erlasse. Am 15.12.1994 hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Am 02.09.1999 haben die beiden Rät...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Elektronische Übermittlung der USt-Jahreserklärung

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 27b Abs. 17 UStG angesprochene Gesetzesänderung bestimmt, dass erst ab dem Besteuerungszeitraum 2011 die USt-Jahreserklärung auf elektronischem Weg zu übermitteln ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.3 Bisher erforderlicher Einsatz der USt-IdNr. entfällt

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf B2C-Leistungen entfällt der bislang im B2B-Bereich zur optimalen Gestaltung erforderliche Einsatz der USt-IdNr. (Hinweis auf die Voraufl. zu diesem Buch, 3. Aufl. 2011,§ 3a a. F. Kap. 3.5).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 MwStSystRL als europäische "Mehrwertsteuer-Verfassung"

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, 7 K 7283/13). Praxis-Beispi...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Mehrwertsteuer-Vorabauskünfte in grenzüberschreitenden Fällen

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Modellversuch erlaubte es den Steuerpflichtigen, vorab eine amtliche Auskunft ("crossborder ruling") über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid). Der Modellversuch war im Juni 2013 angelaufen und dauerte bis September 2018. Im Rahmen des EU-MwSt-Forums erklärten sich ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, Az: 7 K 7283/13). Praxis-Be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Zahlungen der Mehrwertsteuer nach Vereinnahmung (§§ 20ff. dUStG)

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Steuerabrechnung nach Vereinnahmung können sich Steuerpflichtige entscheiden, die jährlich weniger als 400.000 EUR Umsatz machen. Die Fälligkeit der Mehrwertsteuer für den Steuerpflichtigen entsteht am Tag des Zahlungseingangs bzw. der Vorsteuerabzug erst mit tatsächlicher Zahlung. Die obige Regelung ist in folgenden Fällen nicht anwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Teilrevision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Am 30.01.2013 verabschiedete der Bundesrat seine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Diese sah u. a. die Einführung des sog. Zwei-Satz-Modells vor, d. h. an Stelle von drei MWST-Sätzen sollten neu nur noch zwei MWST-Sätze zur Anwendung gelangen und so den administrativen Aufwand der Steuerpflichtigen reduzieren. Daneben enth...mehr