Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe...mehr

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Schadensersatz / 1 Umsatzsteuerliche Bedeutung des Schadensersatzes

Wenn zivilrechtlich Schadensersatz vorliegt, muss das Umsatzsteuerrecht noch prüfen, ob sog. "echter" oder "unechter" Schadensersatz vorliegt. Weil das UStG jeden Leistungsaustausch besteuert, muss demnach geprüft werden, ob zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten Abmachungen vorliegen, welche einen Leistungsaustausch und damit die Annahme eines "unechten" Schadensersatz...mehr

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Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man die Wiedergutmachung eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder eine Sache erlitten hat. Somit ist regelmäßig eine rechtswidrige Rechtsgutverletzung die Haftungsgrundlage. Außerdem ist es erforderlich, dass der Haftende schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig im Sinne des Zivilrechts g...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zu ihrem einheitlichen Unternehmen gehört die Einspeisung von Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz. Offensichtlich erfüllte A im Jahr 2019 die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG, hatte aber zulässigerweise ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 3.3 Lösung

U hat das Fahrzeug zutreffenderweise seinem Unternehmen zugeordnet. Da das Fahrzeug nach dem Erwerb ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wurde, stellt dies zwingend Unternehmensvermögen dar. Ein Wahlrecht, einen ausschließlich unternehmerisch genutzten Gegenstand dem Unternehmen nicht zuzuordnen, besteht nicht.[1] Da aus dem Kauf des Fahrzeugs keine Ums...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 4.3 Lösung

Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung [1] des Fahrzeugs, da aufgrund einer fehlenden Kaufoption grds. keine Lieferung vorliegen kann.[2] V konnte in 2023 aus der Anforderung der Leasingsonderzahlung keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Er war zwar grundsätzlich nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wegen der steuerfreien Aus...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.2 Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung aus Anbau 2023

Der Anbau stellt nachträgliche Herstellungskosten dar, die umsatzsteuerrechtlich wie ein eigenständiges Wirtschaftsgut behandelt werden.[1] Der Vorsteuerabzug aus diesen nachträglichen Herstellungskosten beurteilt sich bei jedem Leistungsbezug grundsätzlich danach, wie der Unternehmer die bezogene Leistung später für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwenden ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 1 Problematik

Das geltende Umsatzsteuersystem beurteilt die Ausgangs- und die Eingangsleistung streng getrennt. Bezieht ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Leistung, entsteht aufgrund dieses Leistungsbezugs im Regelfall bei dem leistenden Unternehmer[1] eine Umsatzsteuer, die er seinem Kunden in einer Rechnung gesondert ausweist. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Leistu...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.4 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2024

Neben der in 2024 grundsätzlich weiter vorhandenen Änderung der Verhältnisse durch die andere Nutzung ab dem 1.1.2023, ergibt sich durch den erneuten Mieterwechsel eine weitere Änderung der Verhältnisse. R vermietete eine bis 31.12.2023 durch zulässige Option steuerpflichtig genutzte Einheit in 2024 an den Augenarzt A, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie, den Vorsteuerabzug...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.3 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2023

Rechtsanwalt R war 2018 und 2019 als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.[1] Ordnungsgemäße Rechnungen werden nach dem Sachverhalt unterstellt. Aus den Eingangsleistungen ist R anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die geplanten Ausgangsleistungen teilweise vorsteuerabzugsberechtigend und teilweise nicht vorsteuerabzugsberechtigend erfolgen. Der Maßstab der Vorste...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 6.3 Lösung

H ist ab 2024 nicht mehr als Kleinunternehmer einzustufen, da sein Gesamtumsatz in 2023 die Grenze von 22.000 EUR überschritten hat. Daher kommt es auf den voraussichtlichen Umsatz in 2024 nicht mehr an. Für die Umsätze des H – soweit sie steuerbar und steuerpflichtig sind – wird ab 2024 die Umsatzsteuer erhoben. Er hat aber aus den Leistungsbezügen einen Vorsteuerabzugsansp...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.5 Vorsteuerberichtigung für die Instandsetzungsarbeiten aus 2023 in 2024

Die Instandsetzungsmaßnahmen führen ebenfalls zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 UStG, wenn sich die Verwendung dieser bezogenen Leistungen innerhalb des maßgeblichen Berichtigungszeitraums ändert. Dabei sind die einzelnen Leistungen getrennt zu betrachten. Wichtig Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt möglich Mehrere Leistungen ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 5.1 Sachverhalt

Die leitende Angestellte A hatte Anfang Januar 2019 auf ihrem privat genutzten Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage errichtet. In ordnungsgemäßen Rechnungen waren der A insgesamt 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR berechnet worden. A hatte zeitnah gegenüber dem Finanzamt auf die Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG verzichtet und die Vorsteuer erstattet bekommen. D...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 6.1 Sachverhalt

Handelsvertreter H hatte in 2023 ein neues Fahrzeug erworben. Nach dem Kaufvertrag musste er am 1.7.2023 einen Kaufpreis von (netto) 18.500 EUR bezahlen. Da H bisher seine unternehmerische Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt hatte, betrugen seine Umsätze in den vergangenen 2 Jahren maximal 20.000 EUR pro Jahr. Um den Verwaltungsaufwand für sich so gering wie möglich zu hal...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.3 Betriebsprüfung und weitere Außenprüfungen

Betriebsprüfungen fokussieren zwar regelmäßig eher auf ertragsteuerliche Fragestellungen, jedoch gelten die obigen Ausführungen hier genauso. Betriebsprüfer waren nicht selten vorher als Umsatzsteuer-Sonderprüfer tätig. Des Weiteren wurden auch bei einzelnen Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämtern spezielle Umsatzsteuerprüferteams aufgebaut. Selbst wenn die Umsatzsteuer im Ra...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Einführung von § 2b UStG

Gesetzgeber wie Rechtsanwender standen nun vor der unerfreulichen Situation, dass die Auslegung durch die Rechtsprechung sich im Gesetzeswortlaut nicht mehr widerspiegelte. Der Gesetzgeber sah sich zum Handeln veranlasst und regelte in § 2b UStG die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von jPöR völlig neu. Dabei lehnte er sich in § 2b Abs. 1 UStG an Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 u...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / b) Option zur weiteren Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG

Weiterhin räumte der Gesetzgeber in § 27 Abs. 22 Sätze 3 ff. UStG den jPöR ein Wahlrecht ein, für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 § 2 Abs. 3 UStG – wahlweise in der Auslegung durch die Finanzverwaltung oder unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, wie die Finanzverwaltung später ausdrücklich bestätigte[16] – weiter anzuwenden. Dies konnten die jPöR einmalig bis ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / d) Kollateralschaden: temporäre Aussetzung von § 14c Abs. 2 UStG in bestimmten Fällen

Die zweite Fristverlängerung wurde sehr spät ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, erst etwa ab Mitte November 2022 wurde in der Fach-Öffentlichkeit darüber diskutiert,[25] und vor der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses[26] fand sich nichts in den Gesetzesmaterialien. So wurden diejenigen jPöR, die sich gut vorbereitet und ihre IT-Systeme auf den Wechsel zum 1.1.202...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Wie der BFH § 2 Abs. 3 UStG unionsrechtskonform auslegte

Dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer i.S.d. UStG sein können, war nicht umstritten. Weniger klar war aber der Umfang ihrer unternehmerischen Sphäre. § 2 Abs. 3 UStG verwies auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG und bestimmte, dass sie nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gewerblich oder...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / IV. Weitere gesetzliche Änderungen abseits von § 2b UStG

1. Dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine jPöR hat, wie jeder andere Unternehmer, nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), das unter Geltung von § 2 Abs. 3 UStG a.F. sämtliche Betriebe gewerblicher Art und di...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / V. Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu § 2b UStG

1. Überblick Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, d...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / VI. Fazit und Ausblick: § 2b UStG lebt!

Seit Ende 2015 ist viel geschehen. Die Welt ist kaum mehr wiederzuerkennen. Auch die Umsatzsteuer-Welt ändert sich dramatisch, High-Tech und Big Data halten selbst in unserem Land nach und nach Einzug. Im Gegensatz dazu kann der Beobachter den Eindruck gewinnen, dass hinsichtlich der Besteuerung der öffentlichen Hand eine gewisse Gemütlichkeit vorherrscht. Jedenfalls bei der...mehr

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Eine kleine Geschichte von § 2b UStG (USTB 2023, Heft 12, S. 383)

Oder: Warten auf die Steuerpflicht StB Wendelin Liebgott[*] Eine halbe Ewigkeit ist es her: der ältere Sohn des Verfassers begann zu laufen, und der Gesetzgeber hat die Besteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Seitdem ist viel Wasser die Saar hinunter geflossen. Der Sohn nimmt eine weiterführende Schule in den Blick, aber § 2b UStG wird immer noch nicht flächendeckend ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Gesetzlich geregelter Fall des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG

aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetr...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / a) Inkrafttreten

Gemäß § 27 Abs. 22 Sätze 1 und 2 UStG war § 2 Abs. 3 UStG auf Umsätze, die nach dem 31.12.2015 und vor dem 1.1.2017 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. § 2b UStG war auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt wurden. Damit gewährte der Gesetzgeber den betroffenen jPöR schon eine Vorbereitungsfrist von einem Jahr.mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: Auswirkungen und verbleibende Fragen zum Verhältnis zwischen "Direktanspruch" und Steuerkorrektur nach § 14c UStG (USTB 2023, Heft 12, S. 391)

Analyse des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-453/22 RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 in der Rs. Schütte bringt einige Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick a...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Beistandsleistungen: Die gravierendste Änderung findet nicht im Gesetz statt

Die Finanzverwaltung vertrat unter der Geltung des § 2 Abs. 3 UStG die Auffassung, dass die Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten durch eine jPöR für eine andere jPöR gegen Entgelt (sog. Beistandsleistung) einen Betrieb gewerblicher Art nicht begründet. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung sei der Charakter der jeweiligen Tätigkeit. Es sei darauf abzustellen, ob die Tät...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine jPöR hat, wie jeder andere Unternehmer, nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), das unter Geltung von § 2 Abs. 3 UStG a.F. sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körpe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Nach § 20 Satz 1 Nr. 4 UStG i.d.F. von Art. 9 des JStG 2020 kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass eine jPöR ihre Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet. Voraussetzung ist aber, dass die jPöR nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig Bücher führt und auf aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht. Die Gesetzesbegründung wei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 2. Reaktion der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des BFH zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG erst Mitte 2017 umgesetzt,[13] die Urteile waren – mit einer Ausnahme – zuvor nicht im BStBl. Teil II veröffentlicht worden. Vorher hatte sich auch das BMF nicht dazu geäußert. Jedoch ließ es die Finanzverwaltung auf Ebene der Bundesländer zu, dass sich eine jPöR schon...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / [Ohne Titel]

StB Wendelin Liebgott[*] Eine halbe Ewigkeit ist es her: der ältere Sohn des Verfassers begann zu laufen, und der Gesetzgeber hat die Besteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Seitdem ist viel Wasser die Saar hinunter geflossen. Der Sohn nimmt eine weiterführende Schule in den Blick, aber § 2b UStG wird immer noch nicht flächendeckend angewandt. Die letzte Verschiebung ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / II. Gesetzliche Neuregelung

1. Einführung von § 2b UStG Gesetzgeber wie Rechtsanwender standen nun vor der unerfreulichen Situation, dass die Auslegung durch die Rechtsprechung sich im Gesetzeswortlaut nicht mehr widerspiegelte. Der Gesetzgeber sah sich zum Handeln veranlasst und regelte in § 2b UStG die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von jPöR völlig neu. Dabei lehnte er sich in § 2b Abs. 1 UStG an A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / I. Die Vorgeschichte

1. Wie der BFH § 2 Abs. 3 UStG unionsrechtskonform auslegte Dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer i.S.d. UStG sein können, war nicht umstritten. Weniger klar war aber der Umfang ihrer unternehmerischen Sphäre. § 2 Abs. 3 UStG verwies auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG und bestimmte, dass sie nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) und ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / III. Gesetzliche – und außergesetzliche – Änderungen

1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistung...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Inkrafttreten und Übergangsfristen

a) Inkrafttreten Gemäß § 27 Abs. 22 Sätze 1 und 2 UStG war § 2 Abs. 3 UStG auf Umsätze, die nach dem 31.12.2015 und vor dem 1.1.2017 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. § 2b UStG war auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt wurden. Damit gewährte der Gesetzgeber den betroffenen jPöR schon eine Vorbereitungsfrist von einem Jahr. b) Option zur weiteren Anw...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / c) Zweifache Verlängerung der Übergangsfrist

Für die jPöR, die von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Option nicht widerrufen hatten, wurde die Übergangsfrist zweimal verlängert. Die eigentlich am 31.12.2020 endende Übergangsfrist wurde erstmals durch Art. 1 des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes [21] um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Zur Begründung wurden vom Gesetzgeber vordringlichere Arbeiten ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Nicht klar, ob der Leistungsempfänger einen Direktanspruch geltend macht

Kein Automatismus: Auch in diesem Fall ist aber zu beachten, dass L weder weiß noch wissen kann, ob LE später einen Direktanspruch geltend machen wird (ebenso wie er in der dem EuGH vorgelegten Konstellation weder weiß noch wissen kann, ob LE schon einen Direktanspruch geltend gemacht hat; s. oben VI.1.). So ist nämlich im Zeitpunkt der Steuerkorrektur durch L gar nicht gesa...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich

Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Verpflichtung zur Regelung im nationalen Recht

Berücksichtigung von Bereicherungen ist umsetzungsbedürftig: Hiermit setzt der EuGH seine vorstehend dargestellte, bisherige Rechtsprechung zur Frage eines "Rückzahlungserfordernisses" konsequent fort. Grundsätzlich müssen Steuern dem Abgabenpflichtigen ohne Einschränkungen erstattet werden (beim Erstattungsanspruch handelt es sich um einen unionsrechtlich geschützten Anspru...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Gesetzlich nicht geregelter Fall der Gutgläubigkeit

Steuerkorrektur bei Gutgläubigkeit ...: Der andere vom EuGH genannte Fall, in dem eine Steuerkorrektur möglich sein muss, ist der, dass der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist.[67] ... ist im deutschen Recht nicht geregelt: Dieser Fall ist im deutschen Gesetz überhaupt nicht geregelt. Steuerpflichtige können sich aber zu ihren Gunsten auf das Unionsrecht in...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Feststellungslast

Finanzamt muss rechtlich hinreichende Nachweise erbringen: Da die Versagung einer Steuerkorrektur durch das FA eine Ausnahme vom Grundprinzip darstellt, dass zu Unrecht gezahlte Steuern zu erstatten sind (s. oben V.2.), obliegt es den zuständigen Steuerbehörden, die objektiven Umstände, die den Schluss zulassen, dass L wusste oder hätte wissen müssen, dass LE bereits einen D...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VIII. Fazit

Defizite im Fokus: Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 bringt gewisse Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. FinVerw/Gesetzgeber müssen tätig werden: Die Finanzverwal...mehr