Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 EUSt-Bemessung nach dem Zollwert

Rz. 50 Der Umsatz bei der Einfuhr wird gem. § 11 Abs. 1 UStG nach den Vorschriften über den Zollwert bemessen. Im Gegensatz zu den nach § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß anzuwendenden Zollvorschriften, ist § 11 UStG eine eigenständige EUSt-Bemessungsvorschrift, d. h. die Vorschriften des Zollwerts sind nicht nur sinngemäß anzuwenden, sondern gelten unmittelbar. Das bedeutet, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungen bei der Ermittlung der EUSt-Bemessungsgrundlage

Rz. 311 In sinngemäßer Anwendung der Zollvorschriften gem. § 21 Abs. 2 UStG (§ 21 UStG Rz. 240ff.) können Vereinfachungen bei der Anwendung des Zollrechts getroffen werden. Lassen sich zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung die Anpassungsbeträge nach Art. 70 Abs. 2, Art. 71 und Art. 72 UZK nicht bestimmen, können diese Beträge nach Art. 73 UZK auf der Grundlage besonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland

Rz. 27 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Leistungsempfänger eine Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland ist. Hierunter sind Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland zu verstehen. Nach Sinn und Zweck der Steuerbefreiung (Verwaltungsvereinfachung) muss es sich nicht um Unternehmen handeln, die sich im Besitz der (ausländischen) öffentlichen Hand befinden, sondern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zollamtliche Bewilligung einer vorübergehenden Verwendung

Rz. 35 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist weiterhin, dass für die eingeführten Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannten Gebieten (also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg) bewilligt worden ist. Hiermit ist eines der besonderen Zollverfahren i. S. d. Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK[1] ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG war durch Gesetz v. 19.12.1985[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1987. Rz. 3 Die Neuregelung war während der Beratungen des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 von den Koalitionsparteien eingebracht worden.[2] Rz. 4 Durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[3] wurden in der Vorschrift die Begriffe Erhebungsgebiet/Außengeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 6 neu in das UStG aufgenommen worden. Damit entfiel § 4 Nr. 6 UStG 1973 mit seinem alten Regelungsinhalt (z. B. Beförderungen auf Wasserstraßen, Schleppen von Schiffen und Flößen, Vercharterung von Schiffen für die Binnenschifffahrt). Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs v. 15.3.1978[1] sollten durch die Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)

Rz. 80 Der Bewertung nach dem Transaktionswert ist es grundsätzlich fremd, vom tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis Abzüge vorzunehmen. Als Ausnahme ist lediglich die Berücksichtigung handelsüblicher Skonti zugelassen (Rz. 78). Selbst Kosten, die nicht zum Zollwert gehören, bilden den Transaktionswert; denn Transaktionswert ist grundsätzlich der tatsächlich geza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.1 Material, Teile (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b i und iii UZK)

Rz. 91 Die in den eingeführten Gegenständen enthaltenen oder verbrauchten Materialien (z. B. produktionsbedingt angefallene Abfälle, Reste, Ausschusswaren und Verluste) gehören vollständig zum Zollwert dieser Gegenstände (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b i und iii UZK). Als Wert ist der Kaufpreis der Materialien oder der Herstellungsaufwand anzusetzen, der u. U. entsprechend der Abn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Transaktionswert (Art. 70 bis Art. 73 UZK)

Rz. 56 Der Transaktionswert ist grundsätzlich der Zollwertbemessung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 UZK). Die ersten 3 Methoden der Zollwertermittlung gehen vom Transaktionswert aus. Erst wenn diese Verfahren ausscheiden, finden die folgenden Methoden Anwendung. Rz. 57 Der Transaktionswert ist der für die eingeführte Ware beim Verkauf zur Ausfuhr in die Union tatsächlich ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 12 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG erstreckt sich auf Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um Leistungen der Eisenbahnen des Bundes; die Leistungen werden auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken bewirkt; Leistungsempfänger sind Eisenbahnve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zollwertmethoden

5.1 Transaktionswert (Art. 70 bis Art. 73 UZK) Rz. 56 Der Transaktionswert ist grundsätzlich der Zollwertbemessung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 UZK). Die ersten 3 Methoden der Zollwertermittlung gehen vom Transaktionswert aus. Erst wenn diese Verfahren ausscheiden, finden die folgenden Methoden Anwendung. Rz. 57 Der Transaktionswert ist der für die eingeführte Ware beim V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Lieferungen

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Umsätze

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 12 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG erstreckt sich auf Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um Leistungen der Eisenbahnen des Bundes; die Leistungen werden auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die Steuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG dient der Verwaltungsvereinfachung. Probleme der Umsatzbesteuerung im Grenzeisenbahnverkehr, die sich aus der Verflechtung der Eisenbahnen im Rahmen internationaler Übereinkommen ergeben, sollen vermieden werden. Die Eisenbahnen des Bundes erbringen auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1 Verkaufs-, Umschließungs- und Verpackungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. a UZK)

5.1.8.1.1 Provisionen, Maklerlöhne Rz. 84 Sind für die Vermittlung der eingeführten Ware Provisionen und Maklerlöhne entstanden (Verkaufsprovisionen), müssen sie, soweit nicht ohnehin im Kaufpreis enthalten, dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzugerechnet werden. Dagegen gehören Einkaufsprovisionen nicht zum Zollwert. Bei Einkaufsprovisionen handelt es sich u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Bewertung in besonderen Fällen

Rz. 216 Die Zollstelle kann Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden oder die vorschriftswidrig eingeführt worden sind, notfalls veräußern (Art. 198 UZK), z. B. wenn Verderb oder Wertminderung zu befürchten ist oder die Verwahrung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder unverhältnismäßig schwierig ist. In diesen Fällen ist Zollwert der Verwertungserlö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 41 Die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die EUSt vom Erwerbspreis auf den Wert (§ 11 UStG Rz. 4) entspricht der Umstellung des spezifischen Zolls auf den Wertzoll. Bei dem spezifischen Zoll wurde die Verzollung nach Maßen und Gewichten vorgenommen. Diese Art der Verzollung brachte oft Unbilligkeiten insofern mit sich, als für bestimmte Gegenstände oder bestimmte Me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Umrechnung von Werten in fremder Währung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 306 Sind Werte für die EUSt-Bemessungsgrundlage (z. B. Kaufpreis, Beförderungskosten, Abgaben) in fremder Währung ausgedrückt, müssen diese für die Festsetzung der EUSt in EUR umgerechnet werden. Für diese Umrechnung gelten unmittelbar die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert, die in Rechtsakten der Union festgelegt sind, nämlich Art. 53ff. UZK und Art. 146 UZK-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Ausnahme für Beförderungsmittel, Paletten und Container

Rz. 43 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. c S. 2 UStG sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Ausnahme begründet sich daraus, dass die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern zollamtlich nicht besonders überwacht wird, somit Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Rz. 44 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Kaufgeschäft

Rz. 59 Die Bewertung nach Art. 70 UZK setzt voraus, dass die zu bewertende Ware aufgrund eines Kaufgeschäfts eingeführt wird. Der Werklieferungsvertrag steht dem Kaufvertrag gleich (DV Zollwert Abs. 6). Auf die Bezeichnung durch die Parteien als Kaufgeschäft kommt es nicht an, ebenso wenig, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufgeschäfts nach den nationalen Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.1 Provisionen, Maklerlöhne

Rz. 84 Sind für die Vermittlung der eingeführten Ware Provisionen und Maklerlöhne entstanden (Verkaufsprovisionen), müssen sie, soweit nicht ohnehin im Kaufpreis enthalten, dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzugerechnet werden. Dagegen gehören Einkaufsprovisionen nicht zum Zollwert. Bei Einkaufsprovisionen handelt es sich um Zahlungen für Einkaufstätigkeite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.2 Hinweise zum Vordruck 0464

Rz. 210 Feld 2b Die Verbundenheit hat den Preis der eingeführten Waren nicht beeinflusst, wenn Verkäufer und Käufer voneinander kaufen oder aneinander verkaufen, als wenn sie nicht miteinander verbunden wären. Feld 7c Es können ggf. Zollwerte angegeben werden, die in den letzten 60 Tagen vor der Abgabe der Zollanmeldung für gleiche oder ähnliche Waren bereits festgestellt worde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.4 Spätere Erlöse (Art. 71 Abs. 1 Buchst. d UZK)

Rz. 100 Kommen dem Verkäufer Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der eingeführten Gegenstände unmittelbar oder auch mittelbar zugute, gehören diese Erlöse zum Zollwert der eingeführten Ware. Es ist nicht Voraussetzung, dass diese späteren Zahlungen den maßgebenden Käufer treffen; sie können durchaus auch von dritter Seite zu entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.6 Versicherungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 121 Vom Zollwert der eingeführten Gegenstände werden auch die Versicherungskosten für die eingeführten Gegenstände erfasst, ohne Rücksicht darauf, von wem diese Kosten zu entrichten sind. Die Kosten einer Transportversicherung sind nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen worden ist. Es muss eine Fremdversicherung vorliegen. Eine Eige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Käufer

Rz. 68 Für die zollwertrechtliche Anerkennung des angemeldeten Käufers ist nichts Weiteres erforderlich, als dass der Käufer Partei des angemeldeten Kaufvertrags ist. Der Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers besitzt keine Bedeutung. Im Gegensatz zur früheren Bewertung des Zollwerts nach dem Normalpreis gibt es nicht mehr den Begriff des "maßgebenden Käufers". Dennoch kann di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8 Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises (Art. 71 UZK)

Rz. 82 Für zum Zollwert gehörende Kostenelemente, die nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, müssen Zuschläge zum Kaufpreis gebildet werden. Dieser kann jedoch nur berichtigt werden, wenn er als Transaktionswert i. S. d. Art. 70 UZK anerkannt ist. Die in Betracht kommenden Hinzurechnungen sind anders als beim früheren Normalpreis erschöpfend in Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.8 Kosten der Warenbehandlung (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 127 Darunter sind z. B. Wartungs-, Beeisungs-, Lüftungs-, Kühl- oder Fütterungskosten zu verstehen, die während der Beförderung bis zum Ort des Verbringens entstehen und durch die Beförderung veranlasst sind. Hierher gehören u. U. auch Zwischenlagerungskosten, wenn sie durch die Beförderung veranlasst sind, z. B. aus Anlass des Warenumschlags Schiff – Bahn oder durch auß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Spätere Erlöse (Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK)

Rz. 139 Kann eine Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises bezüglich des Teils an Erlösen aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der Waren durch den Käufer, der dem Verkäufer mittelbar oder unmittelbar zugute kommt, nicht erfolgen, scheidet die Bewertung nach dem Transaktionswert aus. Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK entspricht Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.3 Verpackungskosten

Rz. 88 Zum Zollwert gehören auch die Kosten der Verpackung der Ware. Hier kommen vor allem Arbeitslöhne und Material in Betracht. Zu den Materialkosten, die neben den eigentlichen Verpackungen zum Verstauen und zum Schutz der Einfuhrgegenstände erforderlich sind, sind auch deren Fertigungskosten zu zählen.[1] Die Verpackungskosten werden dem Preis für eingeführte Ware nur hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts

Rz. 214 Der maßgebende Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts ist für Waren, die unmittelbar zum freien Verkehr abgefertigt werden, der Tag, an dem die Zollstelle die Willenserklärung des Anmelders über die Abfertigung der Waren zum freien Verkehr, also die Zollanmeldung, annimmt (Art. 77 Abs. 2 UZK). Ist dem Zollanmelder die vereinfachte Anmeldung durch Anschreibung bew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Weitergeltung der vorübergehenden Verwendung nach der Lieferung

Rz. 42 Die Lieferung eines Gegenstands, der sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindet, ist nur dann steuerfrei, wenn die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung auch nach der Lieferung (d. h. zeitlich nach der Lieferung) noch gilt. Ist die ursprüngliche Bewilligung dem Lieferer erteilt worden, ist daher eine Übertragung der Bewilligung auf den Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Zollwertanmelder

Rz. 70 Von der Person des Käufers zu unterscheiden ist die des Zollwertanmelders. Sie können identisch sein, müssen es jedoch nicht, weil ein Zollwertanmelder seinen Sitz im Zollgebiet der Union haben und im Besitz aller Bewertungsunterlagen sein muss (Art. 163 UZK). Nur so wird gewährleistet, dass die Zollbehörde die Zollwertfestellung treffen und prüfen kann. Der Zollwerta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.7 Ladekosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 124 Ladekosten gehören zu den bei der Ermittlung des Zollwerts zu berücksichtigenden Kosten. Entstehen durch außergewöhnliche Umstände (z. B. Streik, Havarie oder andere auf höherer Gewalt beruhende Ereignisse) zusätzliche Ladekosten, so werden sie vom Transaktionswert umfasst. Rz. 125 Die Ladekosten beinhalten auch die Kosten einer evtl. Umladung und die Entladekosten (z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss der Ermittlungsmethode des Transaktionswerts

Rz. 129 Art. 70 Abs. 3 Buchst. a bis d UZK enthalten vier weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, soll der Zollwert nach Art. 70 UZK aufgrund des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt werden. Die ersten drei Ausschlussmerkmale (Buchst. a bis c) sind in den Begriffsbestimmungen der den Transaktionswert ergebenden Faktoren enthalten (z. B. "Verkauf", "ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK)

Rz. 162 Die Bewertungsmethode nach dem Transaktionswert ähnlicher Waren ist durchzuführen, wenn ein Zollwert nicht nach Art. 70 bzw. Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK ermittelt werden kann (Art. 74 Abs. 1 UZK). Die Bewertungsmethode des Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK entspricht wörtlich der des Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK, sodass auf die Ausführung zu Rz. 151ff. verwiesen werden k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2 Beistellungen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK)

Rz. 89 Grundsätzlich werden vom Käufer auf eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten nicht als eine mittelbare Zahlung an den Verkäufer angesehen (Art. 129 Abs. 2 UZK-DVO); der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis gilt als die vollständige Zahlung. Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die in Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK erschöpfend aufgezählten Beistellungen. Soweit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Additive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. d UZK)

Rz. 181 Der nach der additiven Methode (Additionsmethode) ermittelte Zollwert wird als "errechneter" Wert bezeichnet, weil er anhand sämtlicher Kosten errechnet wird, die bis zum maßgebenden Zeitpunkt der Wertfeststellung für die eingeführte Ware anfallen; das sind Herstellungskosten, Gewinn und Gemeinkosten des Verkäufers, Lieferungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Währungsumrechnung (Art. 146 UZK-DVO)

Rz. 200 Der Zollanmelder hat Preise und Kosten in der geschuldeten Währung anzumelden. Solange der Euro noch nicht als Zahlungsmittel allgemein in der EU eingeführt ist, sind in ausländischer Währung geschuldete Rechnungspreise in die Währung des Mitgliedstaats umzurechnen, bei dem die Zollanmeldung abgegeben wird (Art. 162 i. V. m. Art. 53 Abs. 1 Buchst. a UZK). Eine gemein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.3 Techniken und Vorlagen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b iv UZK)

Rz. 94 Zum Zollwert der eingeführten Gegenstände gehört der anteilige Wert der für deren Herstellung notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, wenn sie nicht im Zollgebiet der Union erarbeitet worden sind. Gegenüber der ZWVO 1968 sind nunmehr in der Union entwickelte Techniken und Vorlagen nicht mehr in den Zollwert miteinzubeziehen. Jedoch ist der w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Einschränkungen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. a UZK)

Rz. 130 "Verkauf" bedeutet, dass der Abnehmer über die gekaufte Ware frei verfügen kann (Rz. 59). Die Möglichkeit des Käufers, über die Verwendung und den Gebrauch der Ware entscheiden zu können, gehört zur Definition des Begriffs "Verkauf". Kann dagegen der Lieferant bestimmen, wie die Ware zu verwenden und zu gebrauchen ist, liegt u. U. kein Verkauf i. S. d. Art. 70 UZK vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK)

Rz. 151 Scheidet die Zollwertermittlung nach Art. 70 UZK aus, ist der Zollwert zunächst nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK festzustellen (Art. 74 Abs. 1 UZK). Da der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware nicht ermittelt werden konnte, muss nun ein Transaktionswert einer anderen vergleichbaren Ware, nämlich zunächst der Transaktionswert gleicher ...mehr