Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 5. Übersicht über die Aufgaben des anwaltlichen Beraters

Rz. 33 Wichtigste Aufgabe in der anwaltlichen Beratung ist, die erforderliche Sensibilität für diese Fragen zu entwickeln und ggf. von dem Mandanten bzw. der Mandantin gezielt die notwendigen Informationen zu erfragen. Aus pragmatisch-taktischer Sicht gibt es keine Notwendigkeit, ein komplexes dogmatisch schlüssiges Gesamtkonzept aufzustellen. Vielmehr muss der anwaltliche B...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Abänderung eines befristeten Titels durch die Unterhaltsberechtigte

Rz. 264 Will die Unterhaltsberechtigte so ist fraglich, ob darin ein Abänderungsantrag oder ein (neuer) Leistungsantrag zu sehen ist. Rz. 265 Diese Frage kann nicht entschieden werden, ohne den Ersttitel s...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VI. Freistellungsvereinbarungen beim zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 22 Eltern können im Verhältnis zueinander die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeiträge regeln und sind dabei nicht gehindert, einen von ihnen von einer Unterhaltsleistung vollständig freizustellen.[30] Bei einer Freistellungsvereinbarung handelt es sich hierbei um eine Erfüllungsübernahme i.S.d. § 329 BGB.[31] Der in Anspruch genommene Elternteil kann von dem anderen F...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / VI. Weitere Überlegungen bei der anwaltlichen Beratung

1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Vorbereitung des Herabsetzungsbegehrens

Rz. 117 Auch der Schuldner, der den titulierten Unterhalt herabsetzen will, muss das gerichtliche Verfahren entsprechend vorbereiten.[116] Der Unterhaltsschuldner hat den Unterhaltsgläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-)Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[117] Sein Abänderungsbegehren gegen den bestehenden Titel hat er dabei schlüss...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / C. Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 3 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft de...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / gg) Entbehrlichkeit einer Mahnung

Rz. 25 Nach Treu und Glauben ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Unterhaltsleistung eindeutig und endgültig verweigert (sog. "Selbstmahnung"). Dann tritt Verzug ein ab dem Zeitpunkt der Erfüllungsverweigerung.[26] Reagiert der Verpflichtete lediglich auf eine Zahlungsaufforderung nicht, stellt dies allein aber noch keine Unterhaltsverweigerung dar, die den V...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / V. Kein Verzicht auf zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 19 § 1614 BGB verbietet für die Unterhaltsansprüche von Kindern Unterhaltsverzichte für die Zukunft und begrenzt die Erfüllungswirkung von Vorausleistungen. Ein Verzicht auf zukünftigen Kindesunterhalt ist gemäß §§ 1614, 134 BGB auch dann unwirksam, wenn er durch eine Abfindungszahlung kompensiert wird. In der Abfindungsvereinbarung könnte daher allenfalls die Freistellu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Risiken

Rz. 335 Die Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ohne vorherige Aufforderung des Gegners zur freiwilligen Abänderung des Titels kann außerdem für den Antragsteller negative Folgen haben Rz. 336 OLG...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 5. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Rz. 79 Übt der berechtigte Ehegatte zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit aus, reichen die erzielten Einkünfte aber nicht aus, um den vollen, angemessenen Unterhalt zu decken, so besteht nach § 1573 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Rz. 80 Praxistipp: Der Unterhaltsberechtigte hat auch hier die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen eins...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Speziell: Befristung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen

Rz. 134 In der Praxis hat die Befristung des nachehelichen Unterhaltes gem. §§ 1578b Abs. 2 BGB eine große Bedeutung (siehe Rdn 253). Eine solche Befristung kommt bei allen Anspruchsgrundlagen des nachehelichen Unterhaltes in Betracht mit Ausnahme des Kindesbetreuungsunterhaltes aus § 1570 BGB. Denn eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches hat der BGH im Regelfall ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Aufbau der Norm

Rz. 114 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB [147] eine Reduzierung zumehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Abänderungsverfahren bei einer Anerkenntnisentscheidung

Rz. 244 Auch die materielle Rechtskraft einer Anerkenntnisentscheidung führt grundsätzlich zur Bindungswirkung und erlaubt deshalb weder eine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts, noch eine abweichende Beurteilung derjenigen Verhältnisse, die bereits im vorausgegangenen Rechtsstreit eine Bewertung erfahren haben.[266] Jedoch können nur die...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Rz. 136 Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht also eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB). Fo...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 5 Mit der Zustellung des Scheidungsantrages beginnt der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB.[4] Dies ist das gesetzliche Korrelat zum Ende der Beteiligung an den Rentenanwartschaften des anderen Ehepartners über den Versorgungsausgleich. Rz. 6 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss daher bestehen und fällig sein (zur Fälligkeit siehe Rdn 67...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Die Prognose wird ausdrücklich abgelehnt

Rz. 242 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Prognose ausdrücklich ablehnen bzw. verweigern. Dies muss aber in der Entscheidung ausreichend deutlich erkennbar sein. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass die die Umstände, die zu einer Befristung führen, soweit feststehen müssen, dass eine sichere Prognose möglich ist.[397] Ist dies nicht der Fall, weil die Verhältnis...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 328 Für diejenigen Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen, trägt der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast.[538] Rz. 329 Im Rahmen des § 1579 BGB trifft die Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substantiiert zu bestreiten.[539] Rz. 330 W...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Nachträgliche Befristung bei Erhöhungsverlangen der Berechtigten

Rz. 262 Die Präklusionswirkung gilt nicht für den Abänderungsantragsgegner.[290] Damit könnte man auf den Gedanken kommen, dass sich für den Unterhaltsverpflichteten bei einem Erhöhungsverlangen des Berechtigten die Chance bietet, die bislang vergessene Befristung nachzuholen. Rz. 263 Dennoch muss bei einem Antrag der Berechtigten auf Erhöhung des Unterhaltes differenziert we...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Keine Befristung des Betreuungsunterhaltes

Rz. 46 Der BGH hat die Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches nach § 1578b Abs. 2 BGB im Regelfall abgelehnt.[54] Möglich ist aber eine Begrenzung des Betreuungsunterhalts nach § 1578b Abs. 1 BGB. [55]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Rechtsvernichtende Einwendung

Rz. 229 Die Vorschrift beinhaltet eine rechtvernichtende Einwendung, keine Einrede. Im gerichtlichen Verfahren muss also nicht ausdrücklich die Befristung geltend gemacht werden. Vielmehr hat das Gericht diese Einwendung von Amts wegen zu beachten.[372] Rz. 230 Im gerichtlichen Verfahren bedarf es daher auch keines ausdrücklichen Antrages, da eine zeitliche Begrenzung als Min...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 12. Billigkeitsabwägung

Rz. 326 Normzweck des § 1579 BGB ist es unter anderem, die Widersprüchlichkeit eines Verhaltens des Unterhaltsberechtigten zu sanktionieren, nämlich auf der einen Seite sich auf die eheliche bzw. nacheheliche Solidarität im Hinblick auf die Geltendmachung von Unterhalt zu berufen und andererseits durch das eigene Verhalten die eheliche und nacheheliche Solidarität massiv zu ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Verwirkung von Rückständen beim Kindesunterhalt

Rz. 424 Auch rückständiger Kindesunterhalt kann verwirken.[496] Wird jedoch nur der Mindestunterhalt geltend gemacht, müssen besondere Gründe das Vorliegen des Zeit- und Umstandsmoments rechtfertigen, weil der Pflichtige trotz Zeitablaufs nicht damit rechnen kann, dass das minderjährige Kind nicht auf den Unterhalt in dieser Höhe angewiesen ist.[497] Solche besonderen Umstän...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Vorgehensweise des Antragsgegners

Rz. 87 Bestrebung des Unterhaltspflichtigen ist es, durch das von der Berechtigten eingeleitete Verfahren nicht mit Kosten belastet zu werden. Hierzu muss er ein sofortiges Anerkenntnis erklären mit der Kostenfolge des § 243 Nr. 4 FamFG. Dann ergeht ein Anerkenntnisbeschluss, der gem. § 38 Abs. 4 Nr. 1 FamFG vom Gericht nicht begründet werden muss. Rz. 88 Praxistipp: Dem Unte...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Motive für den Abschluss von Eheverträgen

Rz. 2 Der BGH[3] verlangt bei der Wirksamkeitskontrolle (dazu näher Rdn 26) eine Gesamtwürdigung des Ehevertrages unter Berücksichtigung der von den Vertragsschließenden verfolgten Zwecke. Für die Ermittlung der Vorstellungen der Ehegatten sind die folgenden Punkte von Bedeutung:[4]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Ausgestaltung der konkreten Betreuungssituation

Rz. 32 Maßgeblich ist die konkrete Betreuungssituation vor Ort. Die Möglichkeit der Fremdbetreuung muss tatsächlich existieren, zumutbar und verlässlich sein und mit dem Kindeswohl im Einklang stehen.[25] Rz. 33 Die Betreuung in öffentlichen Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorten ist mit dem Kindeswohl vereinbar.[26] Vorhandene Betreuun...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / ee) Problemkindfälle

Rz. 42 Um unterhaltsrechtliche Bedeutung zu erlangen, muss das Problem des Kindes sich ganz konkret auf die Möglichkeiten des betreuenden Elternteils auswirken, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[42] Diese Zusammenhänge müssen im anwaltlichen Sachvortrag dezidiert herausgearbeitet werden. Allein das Bestehen des Problems ist nicht ausreichend. Rein pauschale Ausführungen le...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Antragsmuster

Rz. 155 Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages. Rz. 156 Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG In der Familienstreitsache _________________________ Aktenzeichen _________________________ wird beantragt...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Voraussetzungen

Rz. 411 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[471] Rz. 412 Eine Verwirkung eines Unterhaltsrückstandes als ein Unterfall der unzuläs...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Zeitlicher Rahmen von Betreuung und Erwerbstätigkeit

Rz. 34 In dem Umfang, in dem das Kind in einer Betreuungseinrichtung versorgt wird oder versorgt werden kann – z.B. auch über die Nachmittagsstunden – besteht während dieser Zeit eine entsprechende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils. Voraussetzung ist aber immer, dass die zeitlichen Rahmenbedingungen von Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit übereinstimmen. Rz. 3...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 256 Bei Vergleichen und ehevertraglichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich aber zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist.[417] (dazu siehe § 22 Rdn 272) Rz. 257 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Ehe bezogener Billigkeitsunterhalt, § 1570 Abs. 2 BGB

Rz. 44 Aus dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität abgeleitet und unabhängig vom Kindeswohl und einem besonderen Betreuungsbedürfnis ist zu prüfen, ob besondere elternbezogene Gründe vorliegen, die zu einer weiteren Verlängerung der Unterhaltspflicht führen.[51] Dies erfolgt in einer weiteren Stufe, wenn die Möglichkeiten zu einer Verlängerung nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 u...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Gerichtlicher Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

Rz. 260 In der Praxis weit verbreitet ist der Irrtum, dieses Problem könne "nebenbei" bei der nächsten anderweitigen Änderung des Titels mit behoben werden. Erhebt der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen – z.B. wegen der Verringerung seines Einkommens oder wegen einer Erhöhung des Eigeneinkommens der Berechtigten – eine (zulässige) Abänderungsklage, so ist damit aber nic...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / H. Einsatz des Vermögens

Rz. 44 Der Unterhaltspflichtige muss ggf. auch die Substanz seines Vermögens zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht einsetzen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Rz. 45 Beim Ehegattenunterhalt ist eine gesetzliche Billigkeitsregelung in den in § 1577 Abs. 3 BGB und § 1581 Satz 2 BGB gegeben. Beim Verwandtenunterhalt (Kindesunterhalt, Elternunterhalt) gilt auch hier § 1603 Abs. 1 BGB, wonach...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten der Berechtigten

Rz. 195 Dem Unterhalt kommt in Fällen, bei denen vor allem auf die nacheheliche Solidarität abgestellt wird, eine Ausgleichsfunktion zu im Hinblick auf diese in der Vergangenheit für die Familie erbrachten Leistungen durch langjährigen Einsatz für die Familie und die durch Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder.[317] Rz. 196 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der besonderen Kosten des Umgangsrechts

Rz. 63 Die unterhaltsrechtliche Behandlung der Kosten des Umgangsrechts ist noch nicht abschließend geklärt.[89] Rz. 64 Den Abzug dieser Kosten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen [90] hat der BGH eingeschränkt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug der Umgangskosten noch über ausreichendes Einkommen verfügt.[91] Rz. 65 Nach der Rspr. des BGH ist der S...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / III. Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt

Rz. 15 Ehegatten sind einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhalts verpflichtet, wenn eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereits gerichtlich geregelt worden ist oder sie den Trennungsunterhalt bereits durch notarielle Vereinbarung geregelt...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / dd) Betreuung durch andere Verwandte

Rz. 39 Wird das Kind bereits tatsächlich durch einen Verwandten (z.B. Großmutter) zeitweise betreut, ist es durchaus sachgerecht, dieses funktionierende Modell der Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten – auch im Interesse des betreuenden Elternteils, der damit seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit weiter sicherstellen kann. Diese freiwilligen Betreuungsleistungen können durch...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Verfahrenswerte beim Abänderungsverfahren

Rz. 278 Der Verfahrenswert richtet sich nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem beantragten (neuen) Unterhalt.[313] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ff) Rechtsfolgen der wirksamen Mahnung

Rz. 19 Verzug nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB tritt nur ein genau in Höhe des geforderten Betrags. Stellt sich später heraus, dass eine höhere Unterhaltsforderung bestanden hat, kann diese erst von dem Zeitpunkt an durchgesetzt werden, an dem der Unterhaltspflichtige eine genaue bezifferte Zahlungsaufforderung in dieser Höhe erhalten hat. Rz. 20 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / V. Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 87 Aus dem in § 1569 BGB normierten Grundsatz der Eigenverantwortung obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Damit besteht im Rahmen des nachehelichen Unterhalts eine grundsätzliche Erwerbsobliegenheit, so dass sich der Unterhaltsberechtigte in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemühen muss.[119] Geschieht dies nicht, ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 135 Für die Berechtigung eines Elternteils zur Durchsetzung von Kindesunterhalt ist zu unterscheiden: aa) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB Rz. 136 Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwis...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / D. Abänderung bestehender Unterhaltstitel §§ 238, 239 FamFG

Rz. 223 Unterhalt ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistung (§ 258 ZPO) und damit in die Zukunft gerichtet. Es ist jedoch ein Gebot der materiellen Gerechtigkeit, diese Titel dann anpassen zu können, wenn sich die spätere – tatsächliche – Entwicklung wesentlich von der früheren vorgestellten Prognose unterscheidet. I. Zulässigkeit des Abänderungsantrages Rz. 224 Ein Abänderun...mehr