Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Subsidiäre Kostentragung der unterhaltspflichtigen Verwandten und des Ehegatten

Rz. 152 Die Verpflichtung des Erben, die Bestattungskosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen, geht der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Angehörigen und derjenigen des Ehegatten vor. Ist die Übernahme der Kosten durch die Erben jedoch nicht zu erreichen (z.B. weil die Erben ausgeschlagen haben), so haften subsidiär gegenüber dem Anspruchsberechtigten auf Erstattu...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 96 Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die vom Fortbestand der Ehe (als Geschäftsgrundlage) ausgehen, werden als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und werden zivilrechtlich grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB angesehen.[122] Nichtsdestotrotz sind solche Zuwendungen objektiv unentgeltlich. Vor diesem Hintergrund geht auch der...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 4 Allgemeine steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 113 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 577, → Tz 576). Rz. 114 [Kranken-/Pflegepflichtversicherung des...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 439 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 29–32] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abzweigung an das Kind

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Auszahlung des KiGs an das Kind selbst kommt in Betracht (vgl § 74 Abs 1 Satz 1 bis 3 EStG), wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beispiele zur Bildung von Kinderfreibetragszählern

Rz. 142 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die folgenden Beispiele sollen die Bildung von Kinderfreibetragszählern als > Lohnsteuerabzugsmerkmale veranschaulichen. Beispiel 1: Berufstätige Ehegatten mit den Steuerklassen III/V oder IV/IV haben ein über 18 Jahre altes Kind, das im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses seine Berufsausbildung betreibt. Das FA bildet als Lohnsteuera...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Jugendfreiwilligendienste und andere Dienste

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird ferner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es bestimmte Dienste leistet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG; zur Rechtsentwicklung vgl ergänzend > Rz 15, 19, 24/2, 26). Diese Dienste sind ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr iSd Jugendfreiwilligendienstegesetzes (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 14) gibt es Freibeträge wie den > Grundfreibetrag für den zusammen mit dem Stpfl veranlagten Ehegatten (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) und für die Kinder das > Kindergeld oder > Kinderfreibeträge sowie weitere > Kinderadditive respektive künftig voraussichtlich die > Kinder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abzweigung an einen Dritten

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG). Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (§ 64 EStG)

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Grundsatz der Einmalgewährung: Für jedes Kind erhält nur ein Berechtigter (> Rz 10 ff) KiG; eine Aufteilung ist nicht zulässig (§ 64 Abs 1 EStG; A 24ff DA-KG [> Rz 9/3]). Bei Konkurrenz mehrerer Berechtigter wird das KiG demjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Zuordnung nach dem Obhutsprinzip – vgl § 64 Abs 2 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Besteuerung anderer wiederkehrender Bezüge (§ 22 Nr 1 Satz 1 EStG)

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zu den sonstigen Einkünften iSv § 22 EStG gehören Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs 1 Nr 1 bis 6 EStG bezeichneten Einkunftsarten gehören (vgl § 22 Nr 1 Satz 1 EStG; zur Subsidiarität > Rz 3) und die weder nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG (> Rz 20 ff), § 22 Nr 1a EStG (Fälle des Realsplitting; > Unt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Ende der Ausbildung

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Berufsausbildung iwS ist idR abgeschlossen, sobald das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung befähigt. Die Schulausbildung endet idR mit Ablauf des letzten Schuljahres. Für allgemein- und berufsbildende Schulen (Fach- und Berufsfachschulen) ist das offizielle Ende des Schuljahres in den meisten Bundesländern ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger‐)Mutter

Leitsatz Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger‐)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt. Normenkette § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 3 EStG Sachverhalt Die miteinander verheirateten Kläger hatten mit nota...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Darlegungs- und Beweislast für Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes Beruft sich der Arbeitnehmer im Kammertermin auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so muss er zunächst darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 4. Andere Unterhaltspflichten

Auch Unterhaltspflichten gegenüber anderen Berechtigten können die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen schmälern oder sogar ganz entfallen lassen. Erforderlich ist allerdings stets, dass der Unterhalt tatsächlich bezahlt wird.[71] Zu berücksichtigen ist aber nicht ohne weiteres der gezahlte Betrag. Ist dieser, etwa aufgrund eines alten Titels, überhöht, ist nur der ...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 6. Sonstige Einwände

Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit befreit nicht ohne weiteres von jeglicher Erwerbsobliegenheit, vielmehr ist die Restarbeitsfähigkeit in zumutbarem Umfang bestmöglich auszunutzen.[90] Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI) bleibt eine geringfügige Beschäftigung möglich.[91] Bezieht der Unterhaltsschuldner Transf...mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 2. Der Reformbedarf im Unterhaltsrecht

Der Gesetzgeber nimmt sich den Betreuungsunterhalt von nicht verheirateten Elternteilen vor. De lege lata ist der Unterhaltsanspruch des verheirateten Betreuenden und des nicht verheirateten Elternteils unterschiedlich ausgestaltet. Nicht verheiratete Elternteile können für die Zukunft keine vertraglichen Vereinbarungen über den Betreuungsunterhalt schließen, das Gesetz sieht...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Schuldhaft herbeigeführter Arbeitsplatzverlust

Die Zurechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitsplatzverlust oder Stellenwechsel darf nicht dazu führen, eine zwar wünschenswerte, tatsächlich aber nicht bestehende Leistungsfähigkeit zu generieren.[33] Bei Aufgabe der Arbeitsstelle, aber auch bei Arbeitgeberkündigung, Stellenwechsel oder sonstiger beruflicher Veränderung, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirkt, ist de...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 1. Allgemeines

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen begrenzt gemäß §§ 1603, 1581 BGB seine Unterhaltsverpflichtung. Während andere zivilrechtliche Ansprüche in ihrem Bestand regelmäßig nicht davon abhängen, dass der Schuldner über die finanziellen Mittel zu ihrer Erfüllung verfügt und Grenzen zu einer übermäßigen Inanspruchnahme nur durch das Vollstreckungsrecht gezogen werden,...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / II. Klassische Einwände gegen die Leistungsfähigkeit und deren Anerkennung

Bestimmte Einwendungen gegen die vom Unterhaltsberechtigten behauptete Leistungsfähigkeit des Pflichtigen werden immer wieder erhoben. Deren Anerkennungsfähigkeit und Stichhaltigkeit ist sodann im Einzelfall zu prüfen. Generell ist allerdings anzunehmen, dass nur kurzfristige Minderungen der Leistungsfähigkeit unbeachtlich sein können, zumal wenn sie vorhersehbar waren und f...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 5. Schulden

Bestehende Verbindlichkeiten können die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen mindern. Doch können nicht alle Darlehensschulden unterhaltsrechtlich anerkannt werden, vielmehr sind die Interessen des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhalt ungekürzt zu erhalten, und diejenigen des Unterhaltspflichtigen an zeitnaher Rückführung der Verbindlichkeit und daher deren Ber...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.1 Anwendungsbereich der §§ 183 bis 197a

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 183 bis 197a regeln die Erhebung von Prozesskosten, d. h. der Kosten des Gerichtsverfahrens. Prozesskosten sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Kosten eines Widerspruchsverfahrens, dessen Durchführung Prozessvoraussetzung war (§ 178 SGG), werden von den Vorschriften mit erfasst. Kosten des Verwaltungsverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nach 4 Grunddaten, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers vornehmen. Berücksichtigt der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung diese sozialen Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 11 Unterhaltspflichten

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Die Regelung greift die Grundsätze des früheren § 9 BErzGG auf und führt sie im BEEG allerdings nur eingeschränkt fort (vgl. auch § 27 Abs. 4 BEEG), weil Unterhaltspflichten bei Bezug von Erziehu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, allen Berechtigten das Elterngeld, das Elterngeld Plus und die jeweils vergleichbaren Leistungen der Länder i. H. v. 300 EUR pro Monat oder in Fällen des Satzes 2 von 150 EUR pro Monat als verfügbares Einkommen zukommen zu lassen. Der Bezug von Elterngeld und vergleichbaren Leistungen soll sich deshalb auch nicht auf die Höhe von Unterh...mehr