Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

BGH, Beschl. v. 3.5.2017 – XII ZB 415/16 (AG Büdingen Beschl. v. 29.10.2015 – 53 F 994/14 UK; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.7.2016 – 5 UF 370/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Sachverhalt: Das antragstellende Land ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 6. Ergebnis

Beim Stellenwert der gegenläufigen Kriterien ist eine Veränderung dahin erkennbar, dass der Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung stärker betont wird. Die Systematik des Gesetzes selbst ist dagegen unverändert geblieben; dem Grundsatz der Eigenverantwortung stehen auch weiterhin zahlreiche Unterhaltstatbestände gegenüber, die die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 6/2017, Die Verfa... / aa) Zahlungsanträge

aaa) Überblick Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Unterhaltsansprüche. Die Verfahrenswerte richten sich, sowei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / aa) Frühere Rechtsprechung

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Gesetzgeber wollte durch diese Anknüpfung einen sozialen Abstieg des bedürftigen Ehegatten vermeiden[51] vor dem Hintergrund, dass das erreichte eheliche Lebensniveau regelmäßig als Ergebnis der Leistungen beider Ehegatten anzusehen ist. Dem entsprach der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / a) Systemwechsel: Ende des Altersphasenmodells

Auf der Grundlage des "Altersphasenmodells" bestand für die Mutter des ehelich geborenen Kindes eine Betreuungsbefugnis jedenfalls bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes; dagegen wurde von der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes grundsätzlich[115] verlangt, die persönliche Betreuung des Kindes nach drei Jahren aufzugeben. Während der BGH[116] diese unterschiedli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Ausgangslage

Nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung wurde zum 1.1.1900 durch das BGB ein einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland geschaffen.[1] Die aus der Ehe resultierenden Unterhaltspflichten waren verschuldensabhängig mit der Folge, dass ein schuldig geschiedener Ehegatte dem anderen Ehegatten als Nachwirkung der Ehe Unterhalt zahlen musste. Um dessen Höhe zu bestimmen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2. 1986

Durch das Anfang 1986 in Kraft getretene UÄndG [7] sollte der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten stärker betont werden. Die "eigentlich" als Ausnahme vorgesehenen, aber fast die Regel darstellenden zahlreichen Unterhaltspflichten führten häufig zu einer lebenslangen und starken Belastung des Unterhaltsschuldners;[8] von daher führte der Gesetzgeber in Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Kurskorrektur durch das BVerfG

Durch Beschluss vom 25.1.2011 wurde die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" vom BVerfG[81] wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungswidrig erklärt. Vom Gericht wurde die geäußerte Kritik dahin bestätigt, dass mit der Berücksichtigung des Unterhalts des neuen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen

Leitsatz Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, § 1589 Satz 1, §§ 1601 ff., § 1612 Abs. 1 Satz 1, § 1618a BGB, § 14 Abs. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. Sachverhalt Die Erblasserin, Mutter M, war im Jahr 2001 pflegebedürftig g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2017, FF 5/2017 / Internationales Recht

Art. 8 Brüssel IIa-VO und Art. 3 EuUntVO sind dahin auszulegen, dass in einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats, die eine rechtskräftige Entscheidung betreffend die elterliche Verantwortung und die Unterhaltspflichten für ein minderjähriges Kind erlassen haben, nicht mehr dafür zuständig sind, über einen Antrag auf Änderung der in die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Zweiten Kapitel Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 bis 13)

Rz. 1 Das Zweite Kapitel enthält die Anspruchsvoraussetzungen. Damit wird im Ergebnis der vom SGB II begünstigte Personenkreis trägerunabhängig konkretisiert. Die Vorschriften verdeutlichen im Zusammenhang das gesetzgeberische Konzept für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Abgrenzung u. a. zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bei jugendlichen Leistungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Haftung der Eltern im paritätischen Wechselmodell

Beide Elternteile haften für den Bedarf des Kindes als Teilschuldner nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Die Haftungsanteile sind unter Vorwegabzug des sog. angemessenen Selbstbehalts zu bestimmen, unter Ansatz des sog. notwendigen Selbstbehalts nur bei Eingreifen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB. Der dem Kind von einem Elternteil während der Betreuungszeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 6. Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen tritt stets dann in den Vordergrund, wenn dieser geltend macht, den Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB nur eingeschränkt oder gar nicht leisten zu können. Im Blick auf die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2 Verletzung der Unterhaltspflicht

2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 2, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Ä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.4 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 35 Neben der Abzweigung an Ehegatten und Kinder lässt Abs. 1 Satz 4 auch die Abzweigung an Dritte zu, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder den Kindern tatsächlich Unterhalt gewähren. Dies können natürliche Personen, Einrichtungen oder Behörden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Leistungsberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.2 Auszahlung kinderbezogener Leistungen (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1 für die Tatbestände, in denen der Sozialleistungsberechtigte Kindern gegenüber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig ist und demzufolge eine solche gesetzliche Unterhaltspflicht auch nicht verletzen kann, jedoch Sozialleistungen erhält, bei denen Kinder bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden. Auch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.1 Abzweigungsvoraussetzungen

Rz. 4 Die Möglichkeit der Auszahlung an Ehegatten, Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder Kinder setzt voraus, dass dem Sozialleistungsberechtigten, der zugleich auch Unterhaltsverpflichteter sein muss, ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung als Sozialleistung (§ 11) zustehen muss. Die Begrenzung der Abzweigungsbefugnis auf Ehegatten und Kinder war damit begründet worden, d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.2 Laufender Geldleistungsanspruch

Rz. 7 Für die Abzweigung kommen nur laufende Geldleistungen in Betracht, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind. Laufende Geldleistungen sind solche Leistungen, die regelmäßig und wiederkehrend zu zahlen sind. Dazu gehören auch für bereits abgelaufene Zeiträume in einer Summe nachgezahlte laufende Geldleistungen. Auch die Zusammenfassung der Zahlung f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.1 Geldleistungen für Kinder (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 27 Satz 2 trifft eine Sonderregelung für den Betrag, der für Kinder abzweigbar ist, wenn der Berechtigte Leistungen erhält, die unter Berücksichtigung von Kindern höher festgesetzt wurden, z. B. Kindergeld, Kinderzulagen, Kinderzuschläge (§ 33b BVG; § 270 SGB VI und § 217 Abs. 3 SGB VII). Auch die höheren Leistungssätze beim Arbeitslosengeld bei Vorhandensein von Kindern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.3 Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 10 Die Möglichkeit der Abzweigung ist zudem auf laufende Geldleistungsansprüche beschränkt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes zu dienen bestimmt sind, die also typischerweise für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und für sonstige persönliche Bedürfnisse auch der Angehörigen verwandt werden. Ob die Geldleistungen im Einzelfall tatsächlich dafü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3 Höhe des Abzweigungsbetrages

Rz. 23 Stellt der Sozialleistungsträger eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht fest, können die laufenden Geldleistungen in angemessener Höhe an die Unterhaltsberechtigten ausgezahlt werden. Hierbei ist im Einzelnen umstritten, welche Bedeutung das "Können" einerseits und die "angemessene Höhe" andererseits haben oder ob das "Ermessen" des "Könnens" sich inhaltli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Haushaltsführungssc... / A. Dogmatische Grundlagen

Rz. 1 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall (Anspruch der Hinterbliebenen wie Ehepartner/Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaft oder eigene und adoptierte Kinder des Getöteten) ist ein Unterhaltsschaden (anders als im Verletzungsfall). § 844 Abs. 2 BGB gewährt den Hinterbliebenen eines getöteten Haushaltsführenden einen Schadensersatzanspruch wegen der entgangene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Haushaltsführungssc... / II. Erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern

Rz. 36 Nicht selten leben Kinder trotz ihrer Volljährigkeit noch im Haushalt der Eltern. Dieses Phänomen kann auf die "Generation Praktikum" zurückgeführt werden. Unentgeltliche Firmenpraktika lassen es zumeist nicht zu, dass volljährige Kinder einen eigenen Hausstand begründen. Auch wird während der Ausbildung oftmals auf das elterliche Wohnumfeld zurückgegriffen, in dem Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller. Diese machen rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab September 2012 geltend. [2] Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten anlässlich ihrer Trennung für die Zeit ab August 2012 die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 2 Anmerkung

Der BGH konkretisiert die Rechtsprechung zum Wechselmodell hinsichtlich unterhaltsrechtlicher Fragen und bringt für die Praxis Klarheit. Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch beim paritätischen Wechselmodell grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB für den Barunterhalt des Kindes einzustehen haben,[1] soweit sie sich nicht gegenseitig von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.073,88 EUR in Abzug zu bringen. Von dem überschießenden Betrag sind ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung

Rn 11 Steuerrechtlich können die Ehegatten die Wahl der Veranlagungsart gemäß §§ 26 bis 26b EStG wählen. Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander, so dass das Finanzamt Einzelveranlagung durchführen muss, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Die Zusammenveranlagung ist steuerrechtlich nicht erzwingbar.[23] Der Antrag auf Einzel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 1. Relevante Fallkonstellationen

Strittig ist auch die Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts auf den nachehelichen bzw nachpartnerschaftlichen Unterhalt sowie den Unterhalt nach Aufhebung der Ehe. Es geht um die folgenden Fälle:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2017, Die Voraussetzun... / bb) Mindestmaß an Übereinstimmung/Verständigung in Sorgerechtsangelegenheiten von erheblicher Bedeutung

In der familiengerichtlichen Praxis wird dieses Kriterium uneinheitlich und zum Teil sehr einzelfallbezogen beurteilt. So wird das Erfordernis des Vorhandenseins der objektiven Kooperationsfähigkeit und subjektiven Kooperationsbereitschaft überwiegend dahingehend eingeschränkt, dass lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in Sorgerechtsangelegenheiten von Nöten ist.[42] B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

In der Praxis kann in den Fällen des verbundenen Ehevertrags und Pflichtteilsverzichtsvertrags dem Risiko einer Totalnichtigkeit entgegengewirkt werden, indem § 1586 b Abs. 1 S. 3 – auch iVm § 1933 S. 3 bzw § 1318 Abs. 2 – ausdrücklich abbedungen wird, was mit der ganz herrschenden Literaturauffassung zulässig ist.[41] Aber auch sonst kann die (vorsorgliche) Abbedingung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht ist Max als leiblicher Sohn von Edgar pflichtteilsberechtigt, § 2303 Abs.1 BGB. Der Umstand, dass Max nichtehelich geboren wurde, spielt für die Pflichtteilsberechtigung seit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ErbGleichG) vom 1.4.1998[8] keine Rolle. Die Rechtsstellung vor dem 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr