Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / b) "Pflegefreibetrag" auch bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung

Wegweisend und Kern der aktuellen Entscheidung des BFH ist die Feststellung des unter anderem für die Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung zuständigen 2. Senats, dass ein Erwerb von Todes wegen iSd § 3 ErbStG (bzw. eine Schenkung unter Lebenden iSd § 7 ErbStG) auch dann ein angemessenes Entgelt für unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gewährte Pflege iSd § 13 Abs....mehr

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FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

LG Düsseldorf verweist die Sache zurück Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und führt in der Sache zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und Rückgabe der Sache an das Amtsgericht. Ab welcher Höhe ein eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten seine Berücksichtigung bei der Bestimmung der Pfändungsfreibeträge aus Arbeitseinkommen des Unter...mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Jugendamt – vom 22.3.2007 für unzulässig erklärt wurde, soweit Unterhalt bis einschließlich Dezember 2013 tituliert ist. Zur Begründung dafür, weshalb die Vollstreckung von im Zeitra...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.1 Bekanntgabe an Adressaten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Bekanntgabe des VA ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für einen VA. Es reicht also nicht aus, dass der VA fertiggestellt und unterschrieben ist. Erst durch die Bekanntgabe wird er erlassen (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 65/11 R). Die Bekanntgabe des verfügenden Teils gehört an sich bereits notwendig zum Begriff des VA selbst, da eine Außenwirkung nur bei e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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FF 10/2017, Ausbildungsunte... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt fort, sie bringt also inhaltlich nicht wirklich etwas Neues. Lesenswert ist sie vor allem, weil der BGH in den Entscheidungsgründen seine bisherige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in kompakter Form referiert, und zwar auch in Bezug auf Gesichtspunkte, die mit dem entschiedene...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XI. Gestaltung und Abänderung

Der BGH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit Unterhaltsvereinbarungen beschäftigt, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, also aus der Zeit vor Einführung des § 1578b BGB stammen. Den Sachverhalten, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, ist gemeinsam, dass die beteiligten Eheleute Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen, dabei aber Fragen der Begrenzun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 10.5.2017 – II R 37/15 Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht aus.mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 3. Haftungsquoten der Eltern für den Kindesunterhalt

Sind auch noch minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder vorhanden, so sind diese stets vorab zu befriedigen (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gleiches gilt ggf. für vorrangige Ehegattenunterhaltsansprüche (§§ 1609 Nr. 2 und 3 BGB). Mit der Konstellation von zwei volljährigen Kindern bei zwei verschiedenen Müttern hat sich Gutdeutsch (FamRZ 2006, 1724 ff.) befasst. Es soll nur ein ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 1. Im Bezugszeitraum von Elterngeld

Zunächst stellt sich die Frage, ob sich der unterhaltspflichtige Ehegatte gegenüber seinem früheren Ehegatten auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit berufen kann, wenn er nunmehr im Rahmen einer neuen Beziehung ein weiteres Kind hat und insoweit Unterhaltspflichten gegenüber dem neuen Kind und der neuen Ehefrau/nichtehelichen Mutter bestehen. Fraglich ist w...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

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Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.3 Dennoch Leistungen an Unterhaltsberechtigte (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 14 Hat der Unfallversicherungsträger die Leistung nach Abs. 2 gemindert, kann sie an unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder dennoch erbracht werden. Die Leistungserbringung an Lebenspartner war vor der gesetzlichen Änderung durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) nur in analoger Anwendung möglich, da der Begriff des Lebenspartners im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abs. 1)

2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3) Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.3 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9 Die Auszahlung kann auch an eine Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind des Berechtigten Unterhalt gewährt. Mit der Neufassung des § 74 Abs. 1 EStG durch das FamFG ist die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten für den Fall, dass dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten nicht nachkommt, ausgeschlossen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.2 Höhe des Auszahlungsbetrags

Rz. 7 Nach § 74 Abs. 1 S. 2 EStG kann das Kindergeld für bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigte Kinder bis zur Höhe des nach § 76 EStG pfändbaren Betrags abgezweigt werden. Sind nur Zahlkinder zu berücksichtigen, ist Abzweigungsbetrag der Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder für das Kind, dem gegenüber die Unterhaltspflicht verletzt wird, ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) FamFG v. 22.12.1999[1] wurde in Abs. 1 die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.4 Antragsberechtigung (S. 2)

Rz. 13 Außer dem Kindergeldberechtigten (§ 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 EStG) sind nach § 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 EStG diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds haben, antragsberechtigt. In seinem Antrag muss der Dritte denjenigen Kindergeldberechtigten bezeichnen, aus dessen Anspruch er das Kindergeld begehrt. Rz. 14 Ein berechtigtes Interesse an der ...mehr

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FF 07/08/2017, Ausbildungsu... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Das antragstellende Land nimmt den Antragsgegner, dessen Tochter es Vorausleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt hat, auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die am 26.11.1984 nichtehelich geborene Tochter des Antragsgegners erwarb im Jahre 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3. Bereits zu diesem Z...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / a) Aufstockungsunterhalt

Eine Beibehaltung des Lebensstandards kommt nach aktueller Rechtslage nur bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen in Betracht.[54] Gleichwohl bleibt die Lebensstandardgarantie in einem Restbestand erhalten, weil der Ansatz von § 1578b BGB im Ergebnis als "verunglückt" bezeichnet werden muss. Wäre der unbegrenzte Anspruch die Regel, dann wäre § 1578b BGB nicht als prozess...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 2 Aus den Gründen:

[2] A. Der Antragsteller erbrachte für die im Februar 2013 verstorbene Mutter des Antragsgegners ab Juli 2010 Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs wegen ihrer vollstationären Unterbringung in einem Altersheim. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau ein in ihrem Miteigentum stehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von 200 ...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / a) Betreuungsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein Elternteil kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit er ein gemeinsames Kind betreut. In den ersten drei Jahren nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trifft den betreuenden Elternteil keine Obliegenheit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum sind bei der Unterhalts...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen:mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2. Asymmetrisch ausgestalteter Betreuungsunterhalt

Die strukturellen Unterschiede – § 1570 BGB ist Bestandteil des nachehelichen Unterhaltsrechts, § 1615l BGB gehört zum Verwandtenunterhalt – kontrastieren damit, dass es aus der Sicht des Kindes keine Rolle spielt, ob die betreuenden Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Die normativ begründeten Unterschiede sind erheblich. Beim Tod des Schuldners, der nach § 1570 B...mehr

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FF 07/08/2017, Ausbildungsu... / 2 Anmerkung

Die aktuelle Entscheidung des BGH behandelt den Bereich des Ausbildungsunterhalts. Im entschiedenen Fall wird in der Fallgruppe "Abitur-Lehre-Studium" der – für einen Unterhaltsanspruch erforderliche – sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten bejaht. Der Anspruch scheitert aber an der Zumutbarkeit der Zahlungspflicht auf Elternseite....mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

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FF 6/2017, Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

BGH, Beschl. v. 3.5.2017 – XII ZB 415/16 (AG Büdingen Beschl. v. 29.10.2015 – 53 F 994/14 UK; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.7.2016 – 5 UF 370/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen. Sachverhalt: Das antragstellende Land ...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 6. Ergebnis

Beim Stellenwert der gegenläufigen Kriterien ist eine Veränderung dahin erkennbar, dass der Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung stärker betont wird. Die Systematik des Gesetzes selbst ist dagegen unverändert geblieben; dem Grundsatz der Eigenverantwortung stehen auch weiterhin zahlreiche Unterhaltstatbestände gegenüber, die die A...mehr

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AGkompakt 6/2017, Die Verfa... / aa) Zahlungsanträge

aaa) Überblick Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Unterhaltsansprüche. Die Verfahrenswerte richten sich, sowei...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / a) Systemwechsel: Ende des Altersphasenmodells

Auf der Grundlage des "Altersphasenmodells" bestand für die Mutter des ehelich geborenen Kindes eine Betreuungsbefugnis jedenfalls bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes; dagegen wurde von der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes grundsätzlich[115] verlangt, die persönliche Betreuung des Kindes nach drei Jahren aufzugeben. Während der BGH[116] diese unterschiedli...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / aa) Frühere Rechtsprechung

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Gesetzgeber wollte durch diese Anknüpfung einen sozialen Abstieg des bedürftigen Ehegatten vermeiden[51] vor dem Hintergrund, dass das erreichte eheliche Lebensniveau regelmäßig als Ergebnis der Leistungen beider Ehegatten anzusehen ist. Dem entsprach der A...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2. 1986

Durch das Anfang 1986 in Kraft getretene UÄndG [7] sollte der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten stärker betont werden. Die "eigentlich" als Ausnahme vorgesehenen, aber fast die Regel darstellenden zahlreichen Unterhaltspflichten führten häufig zu einer lebenslangen und starken Belastung des Unterhaltsschuldners;[8] von daher führte der Gesetzgeber in Ges...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Ausgangslage

Nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung wurde zum 1.1.1900 durch das BGB ein einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland geschaffen.[1] Die aus der Ehe resultierenden Unterhaltspflichten waren verschuldensabhängig mit der Folge, dass ein schuldig geschiedener Ehegatte dem anderen Ehegatten als Nachwirkung der Ehe Unterhalt zahlen musste. Um dessen Höhe zu bestimmen, w...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Kurskorrektur durch das BVerfG

Durch Beschluss vom 25.1.2011 wurde die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" vom BVerfG[81] wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungswidrig erklärt. Vom Gericht wurde die geäußerte Kritik dahin bestätigt, dass mit der Berücksichtigung des Unterhalts des neuen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen

Leitsatz Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, § 1589 Satz 1, §§ 1601 ff., § 1612 Abs. 1 Satz 1, § 1618a BGB, § 14 Abs. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. Sachverhalt Die Erblasserin, Mutter M, war im Jahr 2001 pflegebedürftig g...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Internationales Recht

Art. 8 Brüssel IIa-VO und Art. 3 EuUntVO sind dahin auszulegen, dass in einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats, die eine rechtskräftige Entscheidung betreffend die elterliche Verantwortung und die Unterhaltspflichten für ein minderjähriges Kind erlassen haben, nicht mehr dafür zuständig sind, über einen Antrag auf Änderung der in die...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Haftung der Eltern im paritätischen Wechselmodell

Beide Elternteile haften für den Bedarf des Kindes als Teilschuldner nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Die Haftungsanteile sind unter Vorwegabzug des sog. angemessenen Selbstbehalts zu bestimmen, unter Ansatz des sog. notwendigen Selbstbehalts nur bei Eingreifen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB. Der dem Kind von einem Elternteil während der Betreuungszeit...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 6. Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen tritt stets dann in den Vordergrund, wenn dieser geltend macht, den Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB nur eingeschränkt oder gar nicht leisten zu können. Im Blick auf die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen ...mehr