Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verbot des Eingriffs in die Betriebsleitung

Rz. 5 Die Regelung stellt ausdrücklich klar, dass der Betriebsrat nicht durch einseitige Handlungen in die Betriebsleitung eingreifen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sich rechtswidrig weigert, Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Praxis-Beispiel In einer Betriebsvereinbarung wurde vereinbart, dass die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13 Uhr genommen wird. Aus betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Durchführungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 2 Die Durchführung betrieblicher Vereinbarungen obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen: Der Arbeitgeber ist zur tatsächlichen Umsetzung von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat verpflichtet. Im Rahmen dieser Pflicht muss er auch dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmer an Arbeitszeiten halten, die in einer Betriebsvereinbarung festgehal...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / F. Störungsbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche

I. Typischer Sachverhalt Rz. 73 Wohnungseigentümer V vermietet erstmals seine Wohnung im ersten Obergeschoss. Der Mieter M hält einen Hund und spielt gerne auf seinem Flügel. Hierdurch fühlt sich der Wohnungseigentümer W im Erdgeschoss innerhalb seines Sondereigentums gestört. Die Ruhezeiten im Mietvertrag decken sich nicht mit denen der Hausordnung der Gemeinschaft, weil V d...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 1. Unterlassung

Rz. 17 Generell wird das Bestreben des betroffenen Urhebers auf Untersagung des beanstandeten Verhaltens gerichtet sein. Der Unterlassungsanspruch stellt somit den Hauptanspruch bei Urheberrechtsverletzungen dar. Rz. 18 Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 97 UrhG. Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch wird diese Vorschrift analog angewandt. Der Unterlassungsanspr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Regionale Eingrenzung

Rz. 23 In – eng begrenzten – Ausnahmefällen kann es zulässig sein, eine Unterlassungserklärung räumlich zu begrenzen.[49] Zwar kann grundsätzlich ein in einem bestimmten räumlichen Markt begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchgesetzt werden.[50] Lassen aber unterschiedliche landesrechtliche Regelungen eine bundesweit einheitliche Beurteilung des Wettbewerbsgescheh...mehr

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§ 34 Presserecht / aa) Unterlassung

Rz. 45 Der Unterlassungsantrag ist ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage. Anspruchsgrundlage ist § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 823 ff. BGB, allerdings mit der Besonderheit, dass ein Verschulden nicht erforderlich ist. Angesichts dieses Umstandes und vor dem Hintergrund des hohen Schutzgutes der Meinungsfreiheit muss die begehrte Untersagung auf das Notwendig...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernissen siehe im Kapitel Wettbewerbsrecht (vgl. § 55 Rdn 2 ff.). Nachfolgend sollen daher lediglich die Besonderheiten einer presserechtlichen Abmahnung erörtert werden: Anders als in den wettbewerbsrechtlichen Fällen kann bei einer Erstbegehungsgefahr – wie im Sachverhalt (siehe Rdn 24) geschildert – regelmäßig kein Unte...mehr

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§ 34 Presserecht / bb) Widerruf

Rz. 46 Der Widerrufsanspruch wird ebenfalls auf die §§ 1004, 823 ff. BGB gestützt. Als Folgenbeseitigungsanspruch ist er – ebenso wie der Unterlassungsanspruch – verschuldensunabhängig. Die Unwahrheit der Erstmitteilung muss aber positiv feststehen, da die Presse nicht gezwungen werden kann, möglicherweise falsche Behauptungen zu verbreiten.[85] Eine Widerrufserklärung stellt...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Zivilrechtliche Folgen eines Kartellverstoßes

Rz. 91 Art. 101 und 102 AEUV selbst geben den betroffenen Unternehmen keine Ansprüche gegen den kartellrechtswidrig Handelnden. Der zivile Rechtsschutz richtet sich vielmehr nach dem Recht der Mitgliedstaaten. Betroffene müssen in Deutschland einen Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch nach § 33 Abs. 1 GWB geltend machen. Im Falle schul...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVII. Muster: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung

Rz. 101 Muster 56.30: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung Muster 56.30: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ (Rubrum wie Rdn 100) Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens

Rz. 784 Muster 4.88: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens Muster 4.88: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwält...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 8. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 32 Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB oder Art. 101 bzw. 102 AEUV begründet für den Betroffenen und Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen einen zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch (§ 33 Abs. 1 und 2 GWB). Im Falle schuldhaften Handelns steht dem Betroffenen d...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster 55.19: Negative Feststellungsklage Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _____ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Beklagte – wegen: negativer Feststellungsklage Str...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 9 Das Handelsrechtsreformgesetz hat die bisher im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften geltenden Normen über Angaben auf Geschäftsbriefen[47] auf alle kaufmännischen Unternehmensträger erweitert.[48] Gem. § 37a HGB muss der Kaufmann auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Folgendes angeben:mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Das Problem des § 2039 BGB

Rz. 45 § 2039 S. 1 BGB schreibt vor, dass immer dann, wenn ein Anspruch zum Nachlass gehört, der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern kann. Hierbei stellt sich die Frage, welche prozessualen Auswirkungen diese Vorschrift haben könnte. Nach der Vorschrift hat es den Eindruck, als wenn ein Miterbe unt...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[187] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _____ Klage des _____ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den Verlag V GmbH, _____ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung und Zahlung vorläufiger Streitwert: 100.000 EUR Wir bestel...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG

Rz. 65 Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 9 UWG Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 9 UWG An die Landgerichte _____ Kammer für Handelssachen/Wettbewerbskammer Schutzschrift Für den Fall, dass die Z-GmbH, _____ (Adresse) – potentielle Antragstellerin – gegen die X-GmbH, _____ (Adresse) – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmäch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 73 Wohnungseigentümer V vermietet erstmals seine Wohnung im ersten Obergeschoss. Der Mieter M hält einen Hund und spielt gerne auf seinem Flügel. Hierdurch fühlt sich der Wohnungseigentümer W im Erdgeschoss innerhalb seines Sondereigentums gestört. Die Ruhezeiten im Mietvertrag decken sich nicht mit denen der Hausordnung der Gemeinschaft, weil V dem M einfach ein Standar...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft

Rz. 74 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte.[187] Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Verwalter, die der Gemeinschaft zustehen, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[188] Ausnahmen werden nu...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 142 Eine negative Feststellungsklage dient dazu, das Nichtbestehen eines gegen den Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs feststellen zu lassen. Dies ist dann von praktischer Relevanz, wenn – wie im Beispielsfall – der vermeintlich Verletzte Klarheit darüber benötigt, ob er ein bestimmtes Verhalten fortsetzen darf. Die Voraussetzungen einer negativen Feststellung...mehr

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§ 47 Urheberrecht / C. Ordnungsmittelverfahren

Rz. 27 Unterlassungsansprüche werden gemäß § 890 ZPO vollstreckt, Handlungs- und Beseitigungsansprüche gemäß § 888 ZPO. Näher hierzu siehe Muster "Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO" (vgl. § 55 Rdn 158).mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Vorvertragliche Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB

Rz. 140 Gem. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Hierzu gehören gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB insbesondere Identität und Anschrift des Unternehmers, die wesentlichen Eigenschaften und der Preis der Ware, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrec...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Es ist allgemein anerkannt, dass der rechtsfähige Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a.F. (vgl. jetzt § 9a WEG n.F.) die für ihn fremden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer in Prozessstandschaft durchsetzen konnte, wenn der Verband durch Eigentümerbeschluss die Rechtsverfolgung als gekorene Ausübungsbefugnis "an sich gezogen", d.h. vergemein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Feststellungsinteresse

Rz. 143 Voraussetzung einer negativen Feststellungsklage ist zunächst einmal ein Feststellungsinteresse. Dabei gilt nach ganz herrschender Meinung die Vorrangigkeit der Leistungsklage auch in Wettbewerbsfällen. Wenn Voraussetzungen und Risiken einer Leistungsklage für den Kläger von denen einer Feststellungsklage nicht grundlegend abweichen, ist dem Kläger zuzumuten, sogleic...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[26] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[27] Rz. 13 Ist einer Hauptklage ein Verfügungsverfa...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.4 Initiativrecht des Betriebsrats

Die erzwingbare Mitbestimmung bedeutet nicht nur, dass der Betriebsrat gegen beabsichtigte Maßnahmen des Arbeitgebers einen Unterlassungsanspruch hat; der Betriebsrat kann hier grundsätzlich auch die Selbstinitiative ergreifen, wenn er in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Regelung erreichen will. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen mit dem Betriebsrat verh...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Rechtsfolgen

Rz. 77 Aus einer schuldhaften Pflichtverletzung erwächst dem anderen Teil ein Schadensersatzanspruch. Dieser erstreckt sich auf sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Nachteile, die Folgen des schädigenden Verhaltens sind. Der Schadensersatzanspruch tritt neben den Erfüllungsanspruch und nicht wie Ansprüche aus §§ 281 ff. BGB an Stelle des Erfüllungsanspruchs. Wenn eines de...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Unternehmensschutz (Eingriff in den Gewerbebetrieb)

Rz. 80 Auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 BGB anerkannt.[137] Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährt, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis dar...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines (Bedeutung/Verhältnis zu Abs. 1/Funktionen/­Schutzgesetzvoraussetzungen)

Rz. 511 Die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB schafft eine besondere Schadensersatzpflicht für den Fall der Verletzung eines Schutzgesetzes. Diese Voraussetzung tritt an die Stelle der Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB aufgezählten Rechtsgüter; grundsätzlich kann daher nach Abs. 2 auch dann auf Schadensersatz gehaftet werden, wenn keines der besonderen Rechtsgüter verle...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestandsbehauptung ("Berühmen")

Rz. 168 Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage.[463] Ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, ist dabei ohne Belang. Auf die Erhebung der Einrede der – eingetretenen – Verjährung muss sich der Kläger grundsä...mehr

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§ 31 Kostenrecht / g) Unterlassung

Rz. 55 Bei einer Klage auf Unterlassung oder einem entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist wertbestimmend die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung und das Interesse an der Beendigung der Störung.[66] Die Streitwerte eines Widerrufs- und eines Unterlassungsanspruchs sind zusammenzurechnen.[67]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Die statthafte, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Das LG hat in dem Kostenfestsetzungsbeschl. V. 3.3.2020 zu Unrecht die Mehrkosten berücksichtigt, die dadurch entstanden sind, dass der ASt. und Frau M. ihre Unterlassungsansprüche nicht in einem einheitlichen einstweiligen Verfügungsve...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5 Betriebsinterne Bekanntgabe

Rz. 16 Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall gehindert, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten betriebsintern, z. B. in einer Betriebsversammlung oder am "Schwarzen Brett" bekanntzugeben. Allerdings hat er dabei das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beachten (BAG, Beschluss v. 19.7.1995, 7 ABR 60/94 [1]). Insbesondere hat er es zu unterlasse...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.3 Kündigungen vor Abschluss des Interessenausgleichs

Rz. 18 Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbart, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats insoweit erfüllt. Der Arbeitgeber kann die im Interessenausgleich vorgesehenen Maßnahmen nunmehr durchführen, insbesondere Kündigungen aussprechen, ohne den Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG befürchten zu müssen. Das gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsansprüche

Rz. 250 Eine Ausnahme wird gemacht bei Unterlassungsansprüchen, wenn die Zuwiderhandlung nur von allen Schuldnern gemeinsam und zugleich begangen werden kann, somit auch nur alle zusammen die Unterlassung schulden.[248]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine gemeinschaftliche Rechtsverteidigung (Abwehr von Unterlassungsansprüchen)

Rz. 68 An der von Anm. Abs. 1 vorausgesetzten Identität fehlt es hingegen, wenn mehrere Mandanten im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse gleichermaßen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Diese Ansprüche erscheinen zwar äußerlich wie ein und dasselbe, entstehen aber gegenüber jedem Störer gesondert, treffen also die Mandanten unabhängig voneinander und sind durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 28 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Unter den Voraussetzungen der VV 3101 ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 29 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebü...mehr