Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) Bestimmtheit Rz. 502 Es sollte auf eine möglichst präzise Bezeichnung der zu unterlassenden Handlung geachtet werden. Damit geht jedoch die Gefahr der Umgehung einher. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber auf ein ähnliches, aber im Detail anderes Verhalten ausweichen könnte, sollte dies im Antrag berücksichtigt werden, indem der Antrag z.B. auf "’X– Hej, was ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Verfügungsanspruch

Rz. 671 Der Antrag ist begründet, wenn ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund bestehen. Mit Verfügungsanspruch ist der materiellrechtliche Anspruch gemeint, hier also der aus der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts abgeleitete betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch.mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Materiellrechtlich aa) Allgemeines Rz. 484 Der Unterlassungsanspruch setzt ein Verhalten des Arbeitgebers voraus, durch das ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gegenwärtig oder künftig verletzt wird. Zu prüfen ist erstens die Mitbestimmungswidrigkeit eines Verhaltens und zweitens eine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr. Im Gegensatz zum Anspruch aus § 23 Abs. 3 Be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Mitbestimmungswidriges Verhalten

Rz. 486 Mitbestimmungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen, die von einem Mitbestimmungstatbestand erfasst werden, ergreift, ohne dass hierfür die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.[1164] Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt wurde. Selbst wenn der Betriebsrat informiert wurde,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Verfahrensrechtlich

aa) Antragsbefugnis Rz. 490 Antragsbefugt ist, soweit nicht die Sonderregelung des § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG greift, nur der Betriebsrat, nicht die Gewerkschaft. bb) Bestimmtheit Rz. 491 Der Unterlassungsantrag muss ausreichend bestimmt sein (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und sich auf konkrete Handlungen des Arbeitgebers beziehen. Es genügt also nicht, vom Arbeitgeber etwa unter Zitier...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 89 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG gewährte Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet, nämlich auf die Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer angebotenen Änderung der Arbeitsbedingungen. Rz. 90 Da eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich ist und da die gerichtliche Entscheidung lediglich...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 684 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.55: Antrag auf Unterlassung der Beschäftigung im Rahmen von Überstunden am Sa./So. An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligtenmehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 687 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.56: Antrag auf Untersagung der Anwendung eines Dienstplans An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Vollstreckungsrechtlich

aa) Vollstreckbarkeit Rz. 493 Die Vollstreckung setzt einen vollstreckbaren Beschluss voraus, § 85 Abs. 1 S. 1, 2 ArbGG. Vollstreckbar sind zwar auch vorläufig vollstreckbare Beschlüsse. Vorläufige Vollstreckbarkeit ordnet das Gesetz aber nur für Beschlüsse in vermögensrechtlichen Streitigkeiten an.[1187] Zudem bestimmt § 87 Abs. 4 ArbGG, dass die Beschwerde aufschiebende Wir...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG

aa) Ausgangslage Rz. 497 Die Anordnung von Überstunden[1200] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Die diesbezügliche Kontrolle durch den Betriebsrat ist gestärkt worden durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeitaufzeichnung über § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus (BAG 13.9.2022).[1201] Folgendes Muster betrifft untersch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 656 Im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsversammlung nach §§ 42 ff. BetrVG ist das Rechtsschutzmittel der einstweiligen Verfügung von hoher praktischer Relevanz. Der Arbeitgeber wird oft nur kurzfristig über geplante Versammlungen informiert. Ein Hauptsacheverfahren dauert daher zu lange. Der Verfügungsantrag kann sich gegen die Durchführung einer bestimmten Betri...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (a) Verfügungsanspruch

Rz. 723 Regelmäßig handelt es sich um eine Unterlassungsverfügung. Es bedarf daher eines korrespondierenden Unterlassungsanspruchs. Dieser folgt entweder aus der tarifvertraglichen Friedenspflicht oder, wenn es sich wie bei Betriebsblockaden oder -besetzungen um Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt, aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Da das BAG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 670 Der in Rdn 483 ff. beschriebene allgemeine Unterlassungsanspruch im Betriebsverfassungsrecht kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung zur Geltung gebracht werden.[1522] Dies ist häufig nötig, um eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats effektiv zu unterbinden. Für einstweilige Verfügungen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gilt mit geri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / gg) Verfügungsgrund/Interessenabwägung

Rz. 629 Auf eine Interessenabwägung zwischen den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und den wirtschaftlichen Belangen des Arbeitgebers wird es nur ankommen, wenn man den (materiell-rechtlichen) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zwar ablehnt, jedoch eine einstweilige Verfügung zur Sicherung bzw. Befriedigung der Informations- und Beratungsansprüche des Betriebsrats für...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Bestimmtheit

Rz. 502 Es sollte auf eine möglichst präzise Bezeichnung der zu unterlassenden Handlung geachtet werden. Damit geht jedoch die Gefahr der Umgehung einher. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber auf ein ähnliches, aber im Detail anderes Verhalten ausweichen könnte, sollte dies im Antrag berücksichtigt werden, indem der Antrag z.B. auf "’X– Hej, was kann ich für dic...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 683 Die Anordnung von Überstunden[1544] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG und gegebenenfalls zusätzlich aus einer Betriebsvereinbarung.mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr

Rz. 489 Die Wiederholungsgefahr ist durch einen begangenen Verstoß indiziert; dann spricht eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholung.[1174] Näherer Darlegungen hierzu bedarf es nicht, solange nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine nochmalige Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwahrscheinlich machen.[1175] Die Erstbegehungsgefahr kann sich aus einer Ankündigung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Globalantrag

Rz. 492 Ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, kann zwar zulässig sein, ist aber unbegründet, wenn die Unterlassung einer bestimmten Handlung auch für Fallgestaltungen begehrt wird, für die kein Mitbestimmungsrecht besteht. Kann die Unterlassung nicht für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen ve...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Erledigung der vorläufigen personellen Maßnahme vor Ablauf der Dreitagesfrist

Rz. 370 Bei ganz kurzfristigen Maßnahmen kann es vorkommen, dass Erledigung innerhalb der Dreitagefrist des § 100 BetrVG eintritt. Beispiele sind kurzfristige Versetzungen oder auch kurzfristiger Leiharbeitnehmereinsatz in Vertretungsfällen wegen Krankheit oder Arbeitsspitzen. In diesen Fällen braucht kein gerichtliches Verfahren eingeleitet zu werden, weder ein Zustimmungser...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Verfügungsgrund

Rz. 648 Neben dem Bestreiten eines Verfügungsanspruchs kann der Arbeitgeber den Erlass einer einstweiligen Verfügung dann verhindern, wenn es an einem Verfügungsgrund ("Dringlichkeit") fehlt. Der Vortrag zum Verfügungsgrund wird in der Praxis häufig sehr vernachlässigt. Gerade weil es aber äußerst umstritten ist, ob dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zusteht oder nich...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Einstweilige Verfügung

Rz. 345 Umstritten ist, ob ein Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, angesichts dessen, dass die Verhängung von Ordnungs- oder Zwangsgeld nach § 23 Abs. 3 S. 2 BetrVG die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung voraussetzt.[849]mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Androhung

Rz. 495 Die Verhängung des Ordnungsgeldes setzt eine vorherige Androhung voraus, die allerdings mit dem Beschluss verbunden werden kann, der die Verpflichtung ausspricht, § 890 Abs. 2 ZPO.[1196] Es empfiehlt sich daher zur Vermeidung von Verzögerungen und Mehrarbeit, einen Antrag auf Androhung von Ordnungsgeld von Anfang an mit dem Unterlassungsantrag zu verbinden.[1197]mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 499 Bei Unternehmen mit Betrieben an unterschiedlichen Orten ist auf § 82 ArbGG zu achten: Ausschließlich örtlich zuständig ist in Betriebsratsangelegenheiten das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Unternehmenssitz ist dagegen maßgebend in Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats. Im Beschlussverfahren gibt es keinen Antrags...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Antrag

Rz. 631 Der Antrag sollte möglichst konkret gefasst werden und die angekündigten Maßnahmen enthalten, deren Unterlassung begehrt wird, also z.B. den Ausspruch von Kündigungen. Im Eilverfahren ganz überwiegend abgelehnt werden Feststellungsanträge.[1463] Der Antrag sollte so rechtzeitig beim Arbeitsgericht eingehen, dass die Beschlussfassung durch das Gericht, die Ausfertigung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Bestimmtheit

Rz. 491 Der Unterlassungsantrag muss ausreichend bestimmt sein (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und sich auf konkrete Handlungen des Arbeitgebers beziehen. Es genügt also nicht, vom Arbeitgeber etwa unter Zitierung des Gesetzestextes die Unterlassung allgemein formulierter Handlungen zu verlangen. Vielmehr müssen die befürchteten mitbestimmungswidrigen Handlungen konkret beschrieben...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Erledigung der vorläufigen personellen Maßnahme während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 369 Bei kurzfristigen Einstellungen oder Versetzungen, bei denen der Arbeitgeber eine vorläufige personelle Maßnahme gemäß § 100 BetrVG durchgeführt hat, kommt es vor, dass sich das Zustimmungsersetzungsverfahren vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt, weil die Maßnahme zwischenzeitlich beendet wurde. Häufige Beispiele sind der befristete Einsatz von Leiharbeitnehme...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Ordnungsgeld

Rz. 494 Unterlassungsbeschlüsse werden durch Verhängung von Ordnungsgeld (zugunsten der Staatskasse[1191]) vollstreckt, § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 85 ArbGG Abs. 1 S. 3 ArbGG.[1192] Zu unterscheiden ist es vom Zwangsgeld zur Erzwingung von Handlungen. Das Ordnungsgeld wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung, nicht nur einmalig, verhängt.[1193] Die Höhe des einzelnen Ordnun...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Antrag

Rz. 496 Die Vollstreckung findet nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt.[1198] Dieser ist an das Arbeitsgericht als Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO) zu richten, auch wenn die zu vollstreckende Entscheidung vom LAG oder BAG getroffen wurde.[1199]mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 718 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, sodass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Per...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Betriebsrat (§§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2a, 92 ff., 99 Abs. 1 BetrVG; § 15 Abs. 3 AGG)

Rz. 21 Nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Prozessuale Fragen bei einstweiliger Verfügung

Rz. 695 (Unterlassungs-) Ansprüche aus § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG kann der Wahlvorstand geltend machen. Er ist also antragsberechtigt. Allerdings muss er auch wirksam bestellt worden sein, sonst stehen ihm keine Ansprüche zu.[1572] Laut LAG Köln schützt § 20 BetrVG darüber hinaus all diejenigen, die "im Zusammenhang mit der Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Wa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Initiativrecht des BR

Rz. 916 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der BR eine Auswahlrichtlinie im Wege des Initiativrechts, notfalls im Einigungsstellenverfahren, erzwingen und auf diese Weise eine bestimmte inhaltliche Gestaltung durchsetzen. Für die Größe des Betriebes ist nach allgemeiner Auffassung die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.[2319] Dabei soll...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen bei unzulässiger Kontrolle durch den Arbeitgeber

Rz. 389 Ist die Telefonüberwachung seitens des Arbeitgebers unzulässig, kann dies weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Zunächst hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog gegen den Arbeitgeber, nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt zu werden. Solange die Verletzung andauert, steht dem ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen

Rz. 353 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Formalien des Betriebsratsbeschlusses

Rz. 503 Für den Betriebsratsbeschluss, der dem Verfahren zugrunde liegt, genügt es inhaltlich, wenn der Streitgegenstand und das angestrebte Ergebnis genannt sind; es müssen nicht die an das Gericht zu stellenden Anträge formuliert sein.[1213] Hinsichtlich der Formalien bestreiten manche Arbeitgeber pauschal eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats. Die Rechtspr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 60 Abs. 1 HGB

Rz. 1703 Ein Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot eines kaufmännischen Angestellten führt nicht zur Unwirksamkeit von Rechtshandlungen, die den Betrieb eines Handelsgewerbes oder Geschäftstätigkeiten im Handelszweig des Arbeitgebers zum Gegenstand haben. Denn das Gesetz ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.[4163] Gemäß § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 274 Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim Arbeitsgericht, welches im Beschlussverfahren entscheidet. Örtlich zuständig ist gemäß § 82 ArbGG ausschließlich das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes. Rz. 275 Anfechtungs- und damit auch Antragsgegner ist bei einer Anfechtung der Gesamtwahl der Betriebsrat. Der Wahlvorstand ist dagegen nicht Anfechtungsgegner, da sein Amt m...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Rechtsfolgen der Verletzung der Konkurrenzklausel

Rz. 876 Verletzungen des Wettbewerbsverbots führen zu einem Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers, der im Klageweg oder über eine einstweilige Verfügung (siehe unten Rdn 899) geltend gemacht werden kann.[2052] Hiermit verbunden ist ein Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Auskunft über den Namen des neuen Arbeitgebers, dessen Geschäftszweck sowie Art und Umfang der neuen Bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verbot für andere Arbeitnehmer

Rz. 1707 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG gelten die §§ 60, 61 HGB auch für Arbeitnehmer und Auszubildende.[4168] Die Vorschriften sind eine Ausprägung der allgemeinen Rücksichtspflichten aus Treu und Glauben des Arbeitnehmers, so dass das für Handlungsgehilfen normierte Wettbewerbsverbot in § 60 Abs. 1 HGB mithin für sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubilde...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Inhalt einer einstweiligen Verfügung

Rz. 694 Eine einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Wahlbehinderung oder Wahlbeeinflussung kann auf den Abbruch der Betriebsratswahl gerichtet sein. Wahlbehinderungen durch den Wahlvorstand – etwa unzulässige Nichtzulassung einer Vorschlagsliste – kann auch durch den Antrag auf korrigierenden Eingriff in die Betriebsratswahl begegnet werden (wegen der Einzelheiten solcher...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 255 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/ Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[809] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Dienst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragsstrafe

Rz. 1710 Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen sein vertragliches Wettbewerbsverbot kann der Arbeitgeber – wie dargestellt – Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche sowie das Eintrittsrecht bzw. den Herausgabeanspruch geltend machen. Besonders hinsichtlich des Schadensersatzanspruches dürfte es dem Arbeitgeber regelmäßig schwerfallen, den konkreten Schaden und vor allem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Rechtsschutzmöglichkeiten einschließlich einstweiliger Verfügung

Rz. 693 Unzulässige Behinderungen oder Beeinflussungen der Wahl können Unterlassungsansprüche des Wahlvorstands oder der unmittelbar Betroffenen auslösen.[1566] Außerdem können sie die Betriebsratswahl anfechtbar oder nichtig machen.[1567] Auch ein Antrag nach § 23 BetrVG ist denkbar. Spricht der Arbeitgeber Kündigungen oder Versetzungen aus, um die Wahl zu behindern oder zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat gem. §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Der Betriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) An den Gesamtbetriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) Beschluss des Betriebsrats zur...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Ordnungsgemäße Verwaltung, § 2216 BGB

Rz. 29 Die Erben haben einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses und Befolgung der Anordnungen des Erblassers hierfür. Soweit Anordnungen des Erblassers fehlen, steht dem Testamentsvollstrecker bei Erfüllung dieser Verpflichtung ein Ermessen zu. Daher liegt das Schwergewicht der Rechte der Erben in dem Anspruch auf Unterlassung ordnungswidriger Verwaltungsm...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Grundsatz für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratstätigkeit

Rz. 284 Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Gegenüber dieser allgemeinen Kostentragungspflicht fordert § 40 Abs. 2 BetrVG den Arbeitgeber dazu auf, dem Betriebsrat für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.1 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im Klageweg zur Wehr setzen. Als Grundstückspäc...mehr