Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Unterhaltung von Clubhäusern, Vereinsheimen oder -gaststätten, die ihr Angebot vorzugsweise nur an Mitglieder richten

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf derartige Einrichtungen der Sportvereine. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen des Wettbewerbs der Vereine zu Unternehmen des Gaststättengewerbes und der steuerlichen Gleichbehandlung der Sportvereine mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen verneint...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen im Unionsrecht

Rz. 1245 [Autor/Stand] Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken weist nach Auffassung des EuGH den allgemeinen Charakter auf, der den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts naturgemäß innewohnt.[2] Eine betrügerische oder rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht ist nicht erlaubt.[3] Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts könne nicht so weit gehen, das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 23 ROM II – Gewöhnlicher Aufenthalt.

Gesetzestext (1) 1Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen der Ort ihrer Hauptverwaltung. 2Wenn jedoch das schadensbegründende Ereignis oder der Schaden aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung herrührt, steht dem Ort des gewöhnlichen Auf...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz

Rz. 103 Zum Vergleich der aus dem bewertungsgegenständlichen Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüsse mit einer gleichartigen Alternativinvestition in (andere) Unternehmen wird im Rahmen der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts zumeist typisierend auf die Renditen eines Aktienportfolios als Ausgangsgröße abgestellt. Sofern die zu diskontierenden finan...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Objektivierter Wert des Anteils

Rz. 64 Ähnlich wie der Wert ganzer Unternehmen kann auch der Wert von Unternehmensanteilen meistens nicht aus tatsächlich stattfindenden Verkäufen abgeleitet werden. Es fehlt i.d.R. an der Vergleichbarkeit der gehandelten mit den zu bewertenden Anteilen. Daher bleibt für die Bestimmung des – insbesondere für die Pflichtteilsberechnung – maßgeblichen objektiven Werts der Ante...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 89 Hinsichtlich der dringenden betrieblichen Erfordernisse gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Der ArbG trägt die Darlegungs- und Beweislast für die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und den daraus resultierenden Arbeitsplatzwegfall (Rn 76). Will der ArbN anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen einwenden (Rn 77), muss er dartun, wie er sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die psychisch vermittelte Kausalität.

Rn 56 Statt durch die Naturgesetze kann der Kausalzusammenhang auch durch Entschlüsse des Geschädigten selbst oder Dritter vermittelt werden. Dann sind diese Entschlüsse auf ihre Adäquanz (s.o. Rn 52) und auch darauf zu prüfen, ob der durch sie vermittelte Schaden noch im Schutzbereich der Anspruchsnorm liegt (s.u. Rn 67). Darüber hinaus hat die Rspr bei solchen Entschlüssen...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Nicht börsennotierte Anteile

Rz. 74 Rechtsprechung[204] und (juristisches) Schrifttum[205] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird.[206] Nach Ansicht des BGH bilden der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Wert...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / V. Beteiligung aller/mehrerer Pflichtteilsberechtigter durch Holdingstrukturen

Rz. 180 Selbstverständlich lässt sich die Pflichtteilsproblematik insgesamt auch dadurch umgehen, dass die im Unternehmen verkörperte Vermögenssubstanz dem bzw. den Pflichtteilsberechtigten gar nicht erst vorenthalten wird. Rz. 181 Dies muss nicht zwingend mit einer Zersplitterung der Eigentümerstellung oder komplizierten Führungsstrukturen einhergehen. Vielmehr ist es durcha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fallgruppen.

a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung. Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sternverträge.

Rn 11 Von sonstigen Austauschverträgen unterscheidet sich die GbR sowohl durch ihren Charakter als Dauerschuldverhältnis als auch durch den über das bloße ›do ut des‹ hinausgehenden überindividuellen Vertragszweck. Überlegen lässt sich, die jew gleichartigen Vertragsbeziehungen eines zentralen Unternehmens zu mehreren untergeordneten Unternehmen (sog Sternverträge) würden da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Stille GbR.

Rn 50 Im Gegensatz zur stillen Gesellschaft iSd §§ 230 ff HGB ist die sog stille GbR die vermögensmäßige Beteiligung an einem nicht kaufmännischen Unternehmen. Diese Beteiligung vollzieht sich regelmäßig in der Form einer Innengesellschaft durch Vertragsschluss zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Unternehmen. Zwischen verschiedenen stillen Gesellschaftern entsteht ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Asset Deal.

Rn 27 Beim Asset Deal wird das Unternehmen in Form des Verkaufs seiner materiellen und immateriellen Vermögenswerte verkauft. Die Notwendigkeit, schon wegen des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebots die einzelnen Vermögenswerte im Kaufvertrag aufzuführen, zwingt dazu, ›auf Grund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung‹ festzustellen, ob Kaufsache nur diese Vermögenswerte od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnberger/Faatz, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtswidrigkeit und Verschulden.

Rn 84 Die Feststellung der Rechtswidrigkeit (die vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen ist) erfordert beim Recht am Unternehmen als offenem Tatbestand eine einzelfallbezogene Rechtsgüter- und Interessenabwägung (BGHZ 45, 296, 307; 138, 311, 318; 166, 84 Rz 97 mwN; 193, 227 Rz 27 ff; NJW 13, 2760 Rz 17 ff; WRP 14, 1067 Rz 15; MDR 15, 150 Rz 16; NJW 18, 2877 [BGH 10.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung vom 04.11.1977, BStBl I 77, 495

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz soll der Überwindung der bestehenden Konjunkturschwäche dienen und sowohl den Konsum als auch die private Investitionsbereitschaft der Unternehmen anregen. Zu diesem Zweck wurde bereits für den VZ 1977 der Weihnachts-Freibetrag iSd § 19 Abs 3 EStG von 100 auf 400 DM erhöht. Ab dem VZ 1978 wird ein Tariffreibetrag nach § 32 Abs 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen.

Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, 65, 75), eine solche beim Verderb auszubrütender Eier aufgrund derse...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / cc) Managementfaktoren

Rz. 76 Einen wesentlichen Einflussfaktor für den zukünftigen Unternehmenserfolg ist die Qualität des Managements.[144] Für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird grundsätzlich typisierend unterstellt, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[145] bzw. durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Rz. 77 Beim objektivierten Unternehmenswert kom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 4 Die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen beschränkt sich inhaltlich auf Geschäfte, die der Betrieb des Erwerbsgeschäftes mit sich bringt. Bei der Frage der Abgrenzung ist der Zuschnitt des Betriebes im konkreten Einzelfall maßgeblich (Weimar DB 64, 1509 f; Soergel/Hefermehl Rz 4). Keiner Zustimmung bedürfen alle Rechtshandlungen, die dem geschäftlichen Bereich zuzuordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermächtigung.

Rn 2 Voraussetzung der partiellen Geschäftsfähigkeit ist die formfreie Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäftes. Die Ermächtigung ist eine einseitige, an den Minderjährigen zu richtende Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht bedarf (Soergel/Hefermehl Rz 3). Grund hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 1201 [Autor/Stand] Die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die den Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Gesellschaftervermögen), in die Bewertung des Betriebs einzubeziehen waren, war seit jeher Gegenstand rechtlicher Überlegungen gewesen. Das RBewG 1931 hatte diese Frage in § 44 Abs. 2 Ziff. 3 ausdrücklich so geregelt, dass zum gewerblichen Betrieb e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 26 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind solche, die eine zum selbstständigen Betrieb der Landwirtschaft, einschl der Viehzucht oder der Forstwirtschaft, geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellen und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen sind (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]). Außer Ackerbau und Viehzucht rechnen dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestehen folge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Wirtschaftsguts

Rn. 594 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive Bilanzierungseinheit: Im Steuerrecht sind, abgesehen von (aktiven) RAP (§ 5 Abs 5 EStG), lediglich WG (§ 6 Abs 1 S 1 EStG) aktivierungsfähig und mangels WG-bezogener steuerlicher Aktivierungswahlrechte aktivierungspflichtig, sofern nicht ein Aktivierungsverbot (wie § 5 Abs 2 EStG) eingreift. Das Pendant zum steuerrechtlichen WG ist h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.2.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeitn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rn 48 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem ArbG die sachfremde Schlechterstellung einzelner ArbN ggü anderen ArbN in vergleichbarer Lage (BAG NZA 17, 1388; 25.1.23 – 10 AZR 29/22, NZA 23, 584). Bildet der ArbG nach einem generalisierenden Prinzip Gruppen von begünstigten und benachteiligten ArbN (kein bloßer Normenvollzug oder Erfüllung vertragliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich (s. Rz. 646). Beispiel K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gleichgültigkeit des Vertragspartners an der Person des Vertretenen.

Rn 38 Ob dem Vertragspartner die Person des Vertretenen gleichgültig ist, sodass er kein schutzwürdiges Interesse daran hat, zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist, ist anhand der tatsächlichen objektiven Umstände zu ermitteln. Insb bei Bargeschäften des täglichen Lebens, die von beiden Seiten sofort erfüllt werden, ergeben die Umstände typischerweise, dass die Person des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 8 Im Zeitpunkt der Bestätigung müssen alle Wirksamkeitsvoraussetzungen des zu bestätigenden Geschäfts vorliegen. Bei einem Vertrag ist eine erneute Einigung erforderlich, doch muss nicht über alle Vereinbarungen des ursprünglichen Rechtsgeschäfts eine Willensübereinstimmung hergestellt und erklärt werden. Es genügt, wenn sich die Parteien in Kenntnis der Abreden auf den B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 16 Liegen die jeweiligen Wirksamkeitsvoraussetzungen vor, ist das verdeckte Geschäft unabhängig vom Scheingeschäft wirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen und Haftung.

Rn 19 § 677 begründet bei jeder GoA die Verpflichtung für den Geschäftsführer zur Führung des Geschäfts, wie es das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen erfordert. Dabei handelt es sich um die Hauptpflicht des Geschäftsführers, die durch spezielle Nebenpflichten (§ 681) ergänzt wird. Die Art und Weise der Ausführung richte...mehr